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1 zu 1 und 2 zu 1

Blogserie, Teil 31

Vor genau 30 Jahren, am Freitag den 18. Mai 1990, unterzeichneten die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratische Republik den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.* Er stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einheit Deutschlands dar. Die Vertragsparteien wollten zum 1. Juli ein einheitliches Währungsgebiet mit der Deutschen Mark als gemeinsamer Währung bilden. Vorgesehen war, dass die Bundesbank als alleinige Emissionsbank und unabhängig von Weisungen der Regierungen in West und Ost in eigener Verantwortung für die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung zuständig wurde.

Um den Geldwert in beiden Teilen Deutschlands stabil zu halten, keine Inflationsimpulse entstehen zu lassen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der DDR zu stärken, waren im Vertrag bestimmte Umstellungsverhältnisse festgelegt.** Für Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten, Pachten sowie andere wiederkehrende Zahlungen galt das Verhältnis 1 zu 1. Alle anderen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich 2 zu 1 umgestellt. Guthaben von DDR-Bürgern bei Geldinstituten konnten jedoch auf Antrag bis zu bestimmten Betragsgrenzen bevorzugt gewechselt werden, wobei das Alter der Berechtigten maßgebend war. Für den Rest des Vermögens galt 2 zu 1. Hinsichtlich des gestaffelten Umtauschs war formuliert:

„Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik können bei einem für sie kontoführenden Geldinstitut beantragen, daß ihnen für ein Guthaben bis zum nachfolgend aufgeführten Betrag in Mark der Deutschen Demokratischen Republik für 1 Mark der Deutschen Demokratischen Republik 1 Deutsche Mark gutgeschrieben wird:
natürliche Personen, die nach dem 1. Juli 1976 geboren sind, bis zu 2 000 Mark,
natürliche Personen, die zwischen dem 2. Juli 1931 und dem 1. Juli 1976 geboren sind, bis zu 4 000 Mark,
natürliche Personen, die vor dem 2. Juli 1931 geboren sind, bis zu 6 000 Mark.
Der Antrag kann nur einmalig bei einem Geldinstitut gestellt werden.“***

Bemerkt werden soll, dass diese Festlegungen einen Kompromiss darstellten, den Bundesrepublik und DDR am 2. Mai gefunden hatten.**** Die Bundesbank hatte sich am 29. März eigentlich dafür ausgesprochen, lediglich einen Umtausch von 2.000 Mark 1 zu 1 zuzulassen. Die Bundesregierung bot jedoch im Rahmen der Verhandlungen am 23. April an, dass jeder DDR-Bürger einheitlich 4.000 Mark der DDR 1 zu 1 in Deutsche Mark umgestellt bekam, was der Ost-Berliner Regierung nicht ausreichte.***** Schließlich kam man überein. Auch die Bundesbank zeigte sich letztlich zufrieden, war doch ihre entscheidende Forderung nach uneingeschränkter Zuständigkeit für die Geldpolitik in beiden Teilen Deutschlands erfüllt. Auch ihr Vorschlag, Forderungen und Verbindlichkeiten mit Ausnahme des genannten Sockelbetrags von 2.000 Mark 2 zu 1 umzustellen, war weitgehend akzeptiert.******

Und wie stand es um die Betroffenen? Verbandspräsident Rainer Voigt berichtete auf einer Pressekonferenz am Montag den 21. Mai, dass die Sparkassenfilialen in den vorangegangenen Wochen von verängstigten und verunsicherten Kunden geradezu gestürmt worden seien.******* Man habe Angst gehabt, etwas zu verpassen und sich schnell ein Konto zulegen wollen. 8,6 Millionen Spargirokonten und 10,3 Millionen Buchsparkonten bestanden mittlerweile bei den Sparkassen. Dies entsprach fast 80 % aller Konten in der DDR. Tatsächlich musste jede zur Umstellung berechtigte Person, vom Baby bis zum Opa, ein eigenes Konto haben, um ab 11. Juni bis spätestens 6. Juli einen Antrag zu stellen und profitieren zu können. Im Hinblick auf die Vorbereitung der Währungsunion empfahl Voigt, sich unbedingt jetzt ein Konto zuzulegen, wenn man noch keins habe. Eigner mehrerer Konten sollten sich ein Hauptumstellungskonto mit 2.000, 4.000 beziehungsweise 6.000 Mark einrichten. Und er machte klar:

„Ein Umtausch von Bargeld erfolgt nicht! Alles Bargeld muß auf Konten eingezahlt werden, wenn es umgewertet werden soll. Darum sollten bereits jetzt alle Sparschweine ‚geschlachtet‘ und evtl. vorhandene Sparstrümpfe geleert und auf Konten eingezahlt werden.“********

Fortsetzung am 23.05.2020

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* Der Staatsvertrag wurde erst über einen Monat später, am 21. Juni 1990, von der Parlamenten in Ost und West beschlossen. Am Folgetag stimmte der Bundesrat zu.

** Vgl. Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, Kapitel II, Artikel 10 (2), in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 34, 25.06.1990, S. 333; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** Ebd.: Anlage I Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung Artikel 6 (1), S. 342

**** Vgl. Einigung über Details der Umstellung, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 34, 05.05.1990, S. 1

***** Vgl. Bonn präsentiert Angebot für deutsche Währungsunion, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 32, 27.04.1990, S. 1

****** Vgl. Bundesbank sieht Forderungen für Währungsunion erfüllt, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 43, 08.06.1990, S. 1

******* Vgl. Für DDR-Sparkassen beginnt neue Ära, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 40, 25.05.1990, S. 1

******** Pressegespräch am 21.5.90, S. 5; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 1/1999

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