175 Jahre kommunale Sparkasse in Wernigerode
Eröffnung der städtischen Sparkasse zu Wernigerode
Nachdem in gesetzlicher Weise die Errichtung einer öffentlichen Sparkasse in Wernigerode genehmigt worden ist, bringen wir hiermit Folgendes zur öffentlichen Kenntnis:
1) die Sparkasse wird am Sonnabend den 23. des Mts. Nachmittags 3 Uhr eröffnet, und ist für jetzt jeden Sonnabend Nachmittag von 3 bis 7 Uhr offen.
2) Das Lokal der Sparkasse befindet sich auf dem Rathhause.
3) Einlagen werden von 5 Silbergroschen an bis zu 25 Tahler in einer Zahlung angenommen. Das Guthaben jedes Einlegers kann durch Nachzahlungen bis auf 250 Thaler erhöhet werden.
4) Die Einlagen werden, sobald sie einen Thaler erreicht haben und zwar für jeden vollen Thaler und vom ersten Tage des folgenden Monats ab, mit jährlich einem Silbergroschen pro Thaler oder 3 1/3 vom Hundert verzinset.
5) Die Rückzahlung der Einlagen findet statt:
a) bei Summen bis zu 5 Thaler an jedem Kassentage,
b) bei Summen von 5 bis zu 20 Thaler, nach 14tägiger, und
c) bei größeren Summen nach zweimonatlicher Kündigung.
6) Die Sparkasse wird beaufsichtigt von einem Curatorium, für jetzt bestehend aus:
dem Bürgermeister Hertzer
dem Kaufmann Struck
dem Kaufmann Krumbhaar und
dem Oberlehrer Kallenbach.
Zum Rendanten der Sparkasse ist der Kaufmann Schwanecke jun. ernannt.
7) Quittungs-Bücher über die Einzahlungen sind an den Kassentagen gegen Zahlung von zwei Silbergroschen zu haben.
8) Die für die Sparkasse errichteten und genehmigten Grund-Gesetze sind auf dem Rathhause zu haben.
9) Die Stadt Wernigerode leistet für die Sicherheit der Einlagen Gewähr.
Wir bitten, dieses gemeinnützige Institut durch zahlreiche Betheiligung zu fördern.
Wernigerode, den 17. Juni 1849
Der Magistrat
Eröffnungsanzeige im Wernigerödischen Intelligenz-Blatt, 25stes Stück, Montag, den 18. Juni 1849