• Kassenraum im Mühlendammgebäude 1894 nach einer Zeichnung von Albert Kiekebusch/ Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Blick auf das Mühlendammgebäude, Postkartenmotiv um 1910/ Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Mühlendammgebäude mit Fischerinsel um 1930/ Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Stiller Winkel am Mühlendammgebäude (Gebäuderückseite) und Blick aus dem Mühlendammgebäude auf Marstall, Schloss und Berliner Dom um 1935/ Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Von Spreewasser umspült: Die alte Berliner Sparkassenzentrale im Mühlendammgebäude

An der Stelle in Berlin-Mitte, wo heute zwischen Gertrauden- und Grunerstraße die Mühlendammbrücke die Spree überspannt, stand einst das Mühlendammgebäude. Dieser imposante Bau beherbergte für vier Jahrzehnte den zentralen Sitz der Städtischen Sparkasse zu Berlin.

Der Mühlendamm war seit Jahrhunderten ein befestigter Spreeübergang mit Geschäften und Wassermühlen. Mitte des 19. Jahrhunderts erbaute man auf dem Mühlendamm nach Entwürfen von Ludwig Persius einen Gebäudekomplex im Stil einer normannischen Burg, in den eine Getreidemühle einzog. Um 1890 wurden diese Bauten weitgehend abgerissen. Nur einige Seitenwände von den beiden mittleren Gebäuden blieben stehen. Sie wurden durch einen gemeinsamen Vorbau verbunden und durch einen Mittelturm ergänzt. Für dieses neue Mühlendammgebäude, das sich im Baustil an seinen Vorgängerbau anlehnte, war der Architekt und Berliner Stadtbaurat Hermann Blankenstein verantwortlich.

Seit der Reichsgründung 1871 stieg die Bevölkerung Berlins rasant an. Lebten 1875 erst knapp eine Million Einwohner in der Stadt, so waren es 1905 bereits über zwei Millionen. Auch der Kundenzuwachs bei der Sparkasse war erheblich. Die Anzahl der Sparkassenbücher nahm im Zeitraum von 1866 bis 1900 von rund 67 000 auf knapp 700 000 Stück zu. Daher reichten die Räumlichkeiten im bisherigen Sitz der Sparkasse im Palais Podewils in der Klosterstraße nicht mehr aus.

Am 16. Dezember 1893 erfolgte der Umzug der Sparkasse in das neue Mühlendammgebäude. Die Berliner Gerichts-Zeitung berichtete am 19. Dezember 1893 über das Ereignis vom vorangegangenen Sonnabend, „dass dieser Wohnungswechsel keine geringe Arbeit machte, wird jeder verstehen, der die große Menge von Arbeitsmaterial der Städtischen Sparkasse kennt. Möbelwagenweise wurden die Geschäftsbücher befördert; in Kisten und Kasten verpackt war das wertvolle Inventar, bis das schwere Geschütz der großen Schränke und Repositorien zuletzt verladen wurde“.

Zeitgenössische Zeichnungen vermitteln einen guten Eindruck vom regen Treiben im Kassenraum. Er war im Erdgeschoss untergebracht, sehr großzügig angelegt und auch bereits mit elektrischer Beleuchtung ausgestattet. Insgesamt elf Kassen fanden hier Platz. Zudem war das Gebäude zentral gelegen und von allen Stadtteilen gut erreichbar.

Im neuen Gebäude arbeitete die 1. Abteilung der Sparkasse, die die Sparbücher mit den Kontonummern 1 bis 500 000 betreute. Aufgrund des starken Kundenzuwachses gab es seit Oktober 1886 eine 2. Abteilung, die für die Sparbücher mit den Kontonummern über 500 000 zuständig und im Vordergebäude der Markthalle III in der Zimmerstraße 90/91 beheimatet war. Daneben gab es damals noch rund 90 Annahmestellen für Spargelder, die ehrenamtlich von Geschäftsleuten betreut wurden.

Wenige Jahre nach dem Einzug ins neue Gebäude gab es in der Öffentlichkeit aber bereits Klagen über den zuweilen sehr starken Kundenandrang und über lange Wartezeiten bei der Abfertigung in der Kassenhalle der Sparkassenzentrale. Ein Bericht in der Zeitschrift Sparkasse vom 15. Oktober 1897 beschreibt die Situation sehr anschaulich: „Versuche, durch Einstellung eines größeren Beamtenpersonals ein günstiges Resultat zu erzielen, haben nicht den gewünschten Erfolg gehabt, und man ist zu der Überzeugung gelangt, dass man derart bedacht sein müsse, namentlich an den verkehrsreichen Tagen beim Quartalswechsel, an welchen der Andrang zuweilen einen lebensgefährlichen Charakter annimmt, die Einzahlungen zeitweise von der Zentrale am Mühlendamm auszuschließen und an die über die ganze Stadt verbreiteten Annahmestellen zu verweisen.“ Erst Jahre später verbesserte sich durch die Einrichtung weiterer Kassenstellen im gesamten Berliner Stadtgebiet die Situation für die Kunden. Zwischen 1911 und 1914 eröffneten neun größere Geschäftsstellen und in den Jahren 1917 und 1918 kamen 40 kleinere Zweigkassen hinzu.

Im Mühlendammgebäude erlebte die Berliner Sparkasse 1914 den Beginn des Ersten Weltkriegs. Noch kurz vor Kriegsende fand im Juni 1918 im Gebäude eine Ausstellung zum einhundertjährigen Bestehen der Berliner Sparkasse statt. Es folgten das Ende des Kaiserreichs 1918 und die ereignisreichen Jahre der Weimarer Republik mit der Bildung von Groß-Berlin 1920, der Inflation 1923 und der Weltwirtschaftskrise seit 1929. Zu dieser Zeit entsprach das Mühlendammgebäude nicht mehr den zeitgemäßen Erfordernissen. Man suchte nach einem neuen Quartier und zog im Juli 1933 zum Alexanderplatz ins neuerbaute Alexanderhaus. Der Mühlendamm wurde ab 1936 erneut umgestaltet, das Mühlendammgebäude dabei abgerissen.

Klaus-Dieter Marten
Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Danksagung: Mein Dank gilt dem Verein für die Geschichte Berlins e.V. für die Nachforschungen zum genauen Einzugstermin der Sparkasse ins Mühlendammgebäude.

Quellen:

  • Bericht zum Neubau des Mühlendammgebäudes, in: Sparkasse, Nr. 228, 01.09.1891, S. 6.
  • Bericht zum Umzug der Städtischen Sparkasse, in: Sparkasse, Nr. 284, 01.01.1894, S 6.
  • Bericht zur Situation des Kundenverkehrs bei der Städtischen Sparkasse, in: Sparkasse, Nr. 375, 15.10.1897.
  • Hundert Jahre Berliner Sparkasse 1818 bis 1918. Berliner Sparkasse (Hg.), Broschüre zum Jubiläum 1918.
  • Jahresbericht der Sparkasse der Stadt Berlin 1918.
  • Thiele, L., Die Städtische Sparkasse zu Berlin in ihrer Einrichtung und Geschäftsführung, Berlin: 1887.
  • Umzug der Städtischen Sparkasse, in: Berliner Gerichts-Zeitung, Nr.148, 19.12.1893.
  • © Historisches Archiv des OSV

Ein besonderes Sparbuch aus dem Erzgebirge

Es ist wieder an der Zeit, ein besonderes Sparkassenbuch aus unserem Archivbestand im Blog zu präsentieren. Den Nachnahmen des Kunden aus Niederschlag, der am 23. Januar in Bärenstein von der Gemeindesparkasse dieses Sparbuch ausgestellt bekam, habe ich retuschiert. Doch warum erhielt der Herr ein Kriegs-Sparkassenbuch? Der Erste Weltkrieg war doch beendet. Solche speziellen Sparbücher bekamen Frontsoldaten von der Bärensteiner Sparkasse. Gemäß ihren Bestimmungen vom 1. Januar 1918 wurden deren Kriegsspareinlagen zum selben Zinssatz wie Kriegsanleihen mit 5 % verzinst. Sie durften aber erst zwei Jahre nach Friedensschluss abgehoben werden. Dies galt hier nicht. Denn das Sparkassenbuch gelangte 1919 zum Einsatz, weil es gerade keine normalen Sparbücher gab. So vermerkte es die Sparkasse auf der Rückseite. 250 Mark wurden eingezahlt und zwei Jahre später wieder abgehoben. Den Zinsbetrag meldete der Kunde nach der Inflation 1924 zur Aufwertung an.

  • Stempel des Einheitszinssatzes in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Dresden : © Historisches Archiv des OSV

Der Einheitszinssatz der DDR

Zum Jahresbeginn 1971 wurde er eingeführt, der einheitliche Zinssatz für Spareinlagen. Damit wurde Zinsaufwand gespart. Bis zur Wendezeit sollte der Satz von 3,25 % gültig bleiben. Grundlage für die Änderung vor 50 Jahren war ein Ministerratsbeschluss. Bis Ende 1970 wurden Spareinlagen je nach ihrer Laufzeit unterschiedlich verzinst. Nun erklärte man alle bestehenden Laufzeit- und Kündigungseinlagen als frei verfügbar. Aber wie sollten die Sparkassen ihren Kunden die Neuerung erklären? In unserem Archiv ist in der Akte HAP-E 472/2010 ein Entwurf der Staatsbank der DDR für eine Argumentation erhalten, der hier veröffentlicht wird. Es handelt sich um ein interessantes Dokument zum sozialistischen Sparkassenwesen.

„Seit der Gründung unserer Republik wird der Entwicklung des Sparwesens eine große Bedeutung beigemessen. Wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, so ist auch die Sparpolitik als Teil der Gesamtpolitik darauf gerichtet, die Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen, d.h. den Interessen der Sparer, mit den gesellschaftlichen Interessen herzustellen. Eine solche Übereinstimmung ist nur im sozialistischen Staat möglich, weil nur er über die bewußte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, insbesondere durch die Gestaltung des gesellschaftlichen Systems als einheitliches Ganzes, eine den Interessen der gesamten Bevölkerung dienende Entwicklung gewährleisten kann. Das zeigt sich z. B. darin, daß die Regierung der DDR die Sicherheit der Spareinlagen und die absolute Steuerfreiheit dieser Einlagen garantiert. Diese Garantieerklärung bedeutet nicht nur, daß der Sparer jederzeit die von ihm eingezahlte Summe zurückerhalten kann, sondern der sozialistische Staat garantiert ihm gleichzeitzig, daß das von ihm eingezahlte Geld zu jedem späteren Zeitpunkt zumindest den gleichen Wert repräsentiert.

Um allen Bürgern unserer Republik für die Anlage ihrer Ersparnisse in Spareinlagen oder Wertpapieren gleiche Bedingungen zu sichern und sie damit am volkswirtschftlichen Nutzeffekt der angelegten Ersparnisse mit gleichen Anteilen zu beteiligen, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, ab 1. Januar 1971 alle Spareinlagen und Wertpapiere einheitlich mit 3 1/4 % jährlich zu verzinsen. Mit dieser Maßgabe unserer Regierung erhalten von diesem Zeitpunkt ab über 15 Millionen Sparer in unserer Republik eine höhere Verzinsung ihrer Spareinlagen. Damit findet die ständig wachsende Wirksamkeit des ökonomischen Systems des Sozialismus auch im Nutzen für jeden Einzelnen ihren Ausdruck. Mit der Erhöhung des Normal-Zinssatzes für Spareinlagen von 3 % auf 3 1/4 % ist gleichzeitig die Abschaffung der sogenannten langfristig angelegten Spareinlagen und Wertpapiere zu 4 % und 5 % verbunden. Auch diese Spareinlagen und Wertpapiere werden ab dem 1. Januar 1971 mit 3 1/4 % verzinst. Damit wird die differenzierte Verzinsung der Spareinlagen und Wertpapiere beseitigt, die ökonomisch nicht gerechtfertigt ist, da mit allen Einlagen der gleiche volkswirtschaftliche Nutzeffekt erzielt wird.

Hinzu kommt noch, daß die mit einer bestimmten Laufzeit angelegten Spareinlagen nach Beendigung dieser Frist von 1 bzw. 3 Jahren frei verfügbar werden und trotzdem dafür noch weiter die höhere Verzinsung gewährt wurde. Für diese Einlagen bestand also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten gar kein Unterschied zu den zu 3 % angelegten Guthaben anderer Sparer. Mit der Regelung erhielten rund 10 % der Sparer bzw. der Besitzer von Wertpapieren ökonomisch nicht gerechtfertigte Vorteile gegenüber allen anderen Sparern. Die Sicherung der ständigen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und den gesellschaftlichen Interessen erforderte, diese Faktoren, die zu einer nicht gerechtfertigten Differenzierung auf dem Gebiete des Sparwesens führten, durch die Festlegung des einheitlichen Zinssatzes von 3 1/4 % jährlich, der für die überwiegende Mehrheit der Sparer finanzielle Vorteile mit sich bringt, zu beseitigen.“

  • Übersichtskarte der Eisenbahnstrecke von Lübben nach Falkenberg aus dem Jahr 1894, beigefügt zur Rentabilitätsrechnung der "Gesellschaft für Bau und Betrieb von Eisenbahnen Henning, Hartwich & Comp."/ Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 48 Ih, Nr. 267, Bd. 5

Planung ist das A und O – zwei Eisenbahnen für den Schweinitzer Kreis

Im Rahmen meines Studienganges Archiv an der Fachhochschule Potsdam absolviere ich derzeit mein Praxissemester im Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Einen Teil des Praktikums verbrachte ich im Homeoffice. Hier zählte bisher die inhaltliche Erschließung von Akten, welche den Werdegang der Sparkasse des Schweinitzer Kreises mit Sitz in Herzberg dokumentieren, zu meinen Hauptaufgaben. Herr Einert hatte zuvor die Zweigstelle Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt besucht und Fotografien angefertigt. Die Unterlagen sind eine wichtige Quelle für die Erforschung der Geschichte der Sparkasse Elbe-Elster. Beim Lesen der Akten stieß ich auf den Planungsvorgang zweier Bahnstrecken innerhalb der Kreise Lübben, Luckau, Schweinitz, Liebenwerda und Torgau im Jahr 1895, die mich als bekennende Bahn-Liebhaberin begeisterten. Ich kann zwar nicht mit solch namhaften Eisenbahnen wie dem Orient-Express oder der Transsibirischen Eisenbahn dienen, dennoch waren die beiden Bahnstrecken bedeutsam, weil sie den Wunsch nach wirtschaftlichem Wachstum erfüllen sollten.

Von der Notwendigkeit zum Beschluss
Das erste Schriftstück, durch das ich auf die Eisenbahnstrecken aufmerksam wurde, stammt vom Landrat des Schweinitzer Kreises, Herrn von Bodenhausen. Dieser unterrichtete am 2. Februar 1895 den königlichen Regierungspräsidenten, Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerorde, über den am 29. Januar 1895 gefassten Beschluss des Schweinitzer Kreistages: „Die vom Kreistage beschlossene Uebernahme einer Zinsgarantie bis zur Höhe von 3½ % auf 15 Jahre für 3/5 des zum Bau einer Eisenbahn von Lübben über Uckro-Schlieben, Herzberg nach Falkenberg erforderlichen, von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten zu prüfenden und festzustellenden Grundkapitals und die Uebernahme bis zu 290 000 Mark Stammactien für den Bau einer Kleinbahn von Prettin über Jessen, Schweinitz nach Holzdorf, seitens des Kreises.“ Der Landrat erläuterte, dass das Erbauen einer Bahn für den Schweinitzer Kreis zwingend notwendig sei, da es einige Kreisteile gebe, die bisher vom Bahnverkehr abgeschnitten und deshalb in ihrem wirtschaftlichen Erwerb eingeschränkt wären. Er hoffte, dass den Kreisteilen durch den Bahnbau eine Teilhabe am wirtschaftlichen Wettbewerb ermöglicht wird.

Die Kleinbahn von Prettin nach Holzdorf
Zwei Denkschriften des Kreisausschusses des Schweinitzer Kreises vom 5. Januar 1895 fassten die beiden Bauvorhaben zusammen. Die erste Denkschrift betraf den Bau, die Finanzierung und den Betrieb einer 32 Kilometer langen Kleinbahn von Prettin an der Elbe über die Städte Jessen und Schweinitz nach Holzdorf. Der Eisenbahnbau- und Betriebsunternehmer Philipp Balke aus Berlin sollte dieses Projekt durchführen. Dazu wurde mit ihm ein Bauvertrag in Höhe von 960.000 Mark geschlossen. Das Anlagekapital von 960.000 Mark teilte sich in 560.000 Mark Vorzugsaktien, welche durch Balke in Zahlung genommen wurden, und in 400.000 Mark Stammaktien, die durch die „Interessenten“ aufgebracht werden mussten. Bei diesen handelte es sich um den Kreis Torgau, auf dessen Gebiet sich 9 Kilometer Strecke befanden, und um den Kreis Schweinitz mit 23 Kilometern Streckenlänge. Von den 400.000 Mark entfielen also 110.00 Mark auf den Kreis Torgau und 290.000 Mark auf den Schweinitzer Kreis. Außerdem sollten die Kreise ein Unternehmen mit dem Namen „Prettiner Kleinbahn-Gesellschaft“ gründen.

Die Bahn von Lübben nach Falkenberg
Die zweite Denkschrift betraf die Planung der Eisenbahnstrecke von Lübben über Uckro, Schlieben und Herzberg nach Falkenberg. Bereits mehrere Jahre zuvor war versucht worden, die Genehmigung der Staatsregierung für dieses Bauvorhaben einzuholen. Die Konzession wurde stets verweigert, weil sich der Staat keine Konkurrenz schaffen wollte. Schließlich erteilte der Minister der öffentlichen Arbeiten am 5. Juni 1894 der Firma „Gesellschaft für Bau und Betrieb von Eisenbahnen Henning, Hartwich & Comp.“ die Vorkonzession. In einem ausführlichen Kostenüberschlag vom Dezember 1894 stellte das Unternehmen alle anfallenden Kosten auf. Folglich wurden Positionen wie Brücken, Tunnel, Bahnhöfe und Verwaltungskosten berechnet – um nur einen kleinen Teil der Posten zu nennen, die bedacht werden mussten. Jeder Bahnhof und jede Haltestelle wurde daraufhin mit den einzelnen Kostenpunkten aufgeführt. Die Gesamtkosten der Strecke beliefen sich auf 5.157.000 Mark.

Die Gesamtlänge der Bahn zwischen den Anschlussbahnhöfen betrug 71,6 Kilometer. Der Schweinitzer Kreis wurde auf einer Länge von rund 45 Kilometern durchlaufen. Die Baufirma forderte von den beiden Kreisen eine Garantieleistung. Für den Schweinitzer Kreis bedeutete dies 3/5 des Garantiezuschusses, demnach einen Betrag von 3.094.500 Mark. Auf den Luckauer Kreis entfielen 2/5 des Garantiezuschusses, welche aus Kreissteuern finanziert werden sollten. Die Zinsgarantie wurde für 15 Jahre mit einer Dividende von 3½ % übernommen. Der Schweinitzer Kreis war verpflichtet, die Differenz der Dividende zu zahlen, wenn diese einmal nicht 3½ % betragen sollte. In den „Erläuterungen und Aufstellung der Rentabilitätsberechnung für die Eisenbahn“ der Firma „Henning, Hartwich & Comp.“ von 1894 wurde mit Gesamteinnahmen von 714.312 Mark durch den Güter-, Personen- und Gepäckverkehr sowie durch diverse weitere Einnahmequellen gerechnet. Abzüglich der Ausgaben ergab sich ein Reingewinn von 283.137 Mark. Davon wurden 14.156,85 Mark dem Reservefonds überschrieben.

Finanzierung und die Rolle der Sparkasse des Schweinitzer Kreises
Am Ende des eingangs erwähnten Schreibens des Landrats stellte er den folgenden Antrag an den königlichen Regierungspräsidenten: „Es geht daher der gehorsamste Antrag dahin, zu genehmigen, daß der Kreisverband:
a) zu der Eisenbahn Lübben – Uckro – Herzberg – Falkenberg aus Kreisfonds bewilligen und aufnehmen kann: in den ersten 2 Jahren nach der Betriebseröffnung ein Darlehen von je bis zu 105.000 Mk, in dem 3. und 4. Jahre je bis zu 90.000 Mark, in dem 5. und 6. Jahre je bis zu 75.000 Mk, in dem 7. und 8. Jahre je bis zu 60.000 Mk, in dem 9. und 10. Jahre je bis zu 45.000 Mk, in dem 11. und 12. Jahre je bis zu 30.000 Mk, in dem 13. 14. und 15. Jahre je bis zu 15.000 Mark, vorbehaltlich des jährlichen Nachweises der Verwendung, und daß zur Amortisation und Verzinsung dieser Schulden alljährlich 40.000 Mk aus den Ueberschüssen der Kreissparkasse und den Zinsen des Reservefonds nach Erfüllung der vorschriftsmäßigen Höhe entnommen werden,
b) zu dem Bau einer Kleinbahn von Prettin über Jessen, Schweinitz nach Holzdorf bis 290.000 Mark Stammactien übernehmen kann.“

Sowohl aus dem Schreiben des Landrats als auch aus den Denkschriften ging hervor, dass die Bevölkerung des Schweinitzer Kreises arm war und diese zur Deckung der Kosten nicht herangezogen werden konnte. Aufgrund des erzielten Reingewinns der Sparkasse, musste die Besteuerung der Kreiseinwohner nicht erfolgen. Die Kreissparkasse hatte im Jahr 1895 einen Reservefonds von 1.450.000 Mark bei Spareinlagen von 16.500.000 Mark, so der Landrat. Die Bauunternehmer beabsichtigten, die Bahn von Lübben nach Falkenberg Ende 1896, wahrscheinlich aber erst im Frühjahr 1897 fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Somit war die erste Garantiesumme am 1. Juli 1898 fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Überschüsse der Sparkasse des Schweinitzer Kreises von den drei Jahren 1895, 1896 und 1897 in den Reservefonds einfließen. Die Überschüsse mit den Zinsen des Reservefonds hatten im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (1890-1894) jährlich 114.000 Mark betragen.

Am Schluss der Denkschrift des Kreisausschusses, welche die Bahn von Lübben nach Falkenberg betraf, wurden die folgenden Fragen formuliert: „Ist nun eine jährliche Ausgabe von 40.000 Mark aus dem Reservefonds der Sparkasse gerechtfertigt oder nicht?“ In diesem Zusammenhang wurde der Sinn und Zweck der Sparkassenüberschüsse erläutert. Sie sollten gesetzmäßig nur für gemeinnützige Vorhaben des Kreises verwendet werden. „Was haben die Bewohner des Kreises von einem solchen Vermögen, das sie nicht verwenden können?“ Es wurde angenommen, dass die wirtschaftlichen Einnahmen der Einwohner durch die neuen Bahnstrecken steigen würden. „Es ist also thatsächlich eine für das Gemeinwohl fast der Hälfte der Kreisinsassen im hervorragendsten Sinne des Wortes gemeinnützige Anlage, wenn der Sparkassen-Ueberschuss, der sonst Niemand zu Gute kommt, auf diese Weise verwendet wird.“ Aus einem Statut von 1894 geht hervor, dass ferner die Aktiengesellschaft „Lübben – Luckau – Uckro – Alt-Herzberg – Falkenberger Eisenbahn-Gesellschaft“ mit Sitz in Berlin errichtet wurde. Außerdem wurde für die beiden Bahnstrecken ein Zuschuss von 3.000.000 Mark aus dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1895 festgelegt.

Saskia Brunst
Praktikantin im Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 48 Ih, Nr. 267, Bd. 5

  • Siegelmarke der Hauptsparkasse der Altmark : © Historisches Archiv des OSV

175 Jahre Sparkasse in Stendal

Im Königreich Preußen existierten früher besondere Flächensparkassen, deren Geschäftsgebiet sich über mehrere Landkreise erstreckte. So gab es seit dem 1. Oktober 1824 eine Sparkasse für die Niederlausitz und seit dem 1. Oktober 1830 eine für die Oberlausitz. Schließlich wurde auch für die Altmark eine Sparkasse eingerichtet. Als Eröffnungsdatum ist der 1. Januar 1846 belegt. Der Hauptsitz der Ständischen Hauptsparkasse der Altmark befand sich in Stendal. Dem dortigen Kommunallandtag der Altmark, der sich aus Vertretern der drei Stände – Ritter, Städte und Bauern – zusammensetzte, ist die Gründung zu verdanken.

Nebenkassen hatte die Hauptsparkasse in Arendsee, Gardelegen, Kalbe (Milde) und Seehausen. Sicherlich trugen auch sie zum Erfolg des Instituts bei. 1846 wurden insgesamt 8.764 Taler, 5 Silbergroschen und 4 Pfennige eingezahlt. Das ist ein stattlicher Betrag für das erste Geschäftsjahr. Natürlich lag das an der Größe des Geschäftsgebiets. Denn die Sparkasse der Altmark wirkte in den Kreisen Gardelegen, Osterburg, Salzwedel und Stendal. Zum Vergleich: die zeitgleich eröffnete Sparkasse des Saalkreises verzeichnete in dem Jahr Einlagen von 2.948 Talern.

Einzahlungen waren bei der Hauptsparkasse übrigens ab 15 Silbergroschen zugelassen. Das war schon ein kleiner Sparbetrag. Mit dem Geld hätten Sie auf dem Stendaler Markt etwa 35 Flaschen Bier oder 5 Flaschen Branntwein für die Silvesterfeier erwerben können. Weitere Waren und historische Maßeinheiten finden Sie hier. 2,5 % Zinsen bekam die Kundschaft damals, wenn sie nicht konsumierte, sondern sparte. Um diese zu erwirtschaften, erwarb die Sparkasse Wertpapiere und verlieh Geld gegen Pfand. Und weil auch sie selbst vorsorgen musste, wurde etwas zurückgelegt. Der erste Reservefonds betrug 30 Taler und 5 Silbergroschen.