• Der Bienenkorb war ein beliebtes Werbemotiv deutscher Sparkassen, symbolisierte er doch das Vorsorgen. : © Historisches Archiv des OSV

Eichhörnchen vs. Biene

Das Vorsorgen für die Zukunft symbolisiert ein putziges Eichhörnchen in der neuen Markenkampagne der deutschen Sparkassen. Sicherlich weiß jede/r mit dem Tier, das emsig Vorräte für den Winter anlegt, etwas anzufangen. Aus diesem Grund trägt es übrigens die Caisse d’Epargne als Logo. 1818 wurde sie in Paris als erste französische Sparkasse gegründet. Die erste deutsche Sparkasse ist vierzig Jahre älter. Die Bürgervereinigung, welche sie 1778 in Hamburg eröffnete, hatte einen Bienenkorb im Emblem. Und hat ihn noch. Die Patriotische Gesellschaft engagiert sich seit jeher für das Gemeinwohl. Die gesellschaftliche Verantwortung wird auch in der neuen Sparkassenwerbung thematisiert. Diese gehört meiner Auffassung nach zur „historischen DNA“ der Sparkassen. Im Blog ist das Engagement in früheren Zeiten schon oft thematisiert worden.

Doch zurück ins Tierreich. Weniger bekannt ist sicherlich, dass Eichhörnchen einen Teil ihrer an vielen Orten versteckten Vorräte nicht mehr wiederfinden. Unbewusst bewirken sie so einen Nachwuchs an Bäumen. Die Biene ist zwar nicht ganz so possierlich wie das Nagetier. Doch auch das fleißige Bienenvolk, früher ein beliebtes Werbemotiv der Sparkassen, sorgt nicht nur für sich selbst. Angelockt von Nektar und Pollen, bestäuben die Insekten jetzt im Frühling die Blüten. Diese Leistung ist auch für die Landwirtschaft sehr bedeutend. Bienen zählen daher zu den wichtigsten Nutztieren. Es geht um mehr als Honig. Es gibt sogar Sparkassen, die sich mit Imkerei-Projekten engagieren, um dem Bienensterben entgegenzuwirken. Dem Waldsterben wird mit Baumpflanzaktionen begegnet, wie kürzlich bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.

  • 300 Reichsmark gab es für einen Chemnitzer Sparkassenkunden vor 75 Jahren. : © Historisches Archiv des OSV

Der Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration

Stempel finden sich viele in alten Sparkassenbüchern. Es sind Zeugnisse von Währungsumstellungen, der Aufwertung der Spargelder nach der Inflation 1923 und der Anmeldung von Altguthaben in der DDR, von Spartagen und Sparwochen im Dritten Reich, von verschiedensten Zinsen, Sperrvermerken, Fusionen und manchem mehr. Oft ist auch eine Stempelung zu entdecken, die auf den Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration (SMA/SMAD) hinweist. Aufgrund dieses Befehls wurde Geld ausgezahlt. Man konnte sich einen freigegebenen Betrag aber auch auf ein verfügbares Konto übertragen lassen. So tat es zum Beispiel ein Kunde der Stadtsparkasse Chemnitz vor genau 75 Jahren.

Was hat es mit dem Befehl auf sich? Die sowjetischen Besatzer hatten sämtliche Guthaben zum Stand 8. Mai 1945 eingefroren. Begründet wurde das mit einem Bankrott der Sparkassen, der durch das NS-Regime verursacht worden sei. Zum 15. August 1945 wurden die Sparkassen in Sachsen geschlossen und dann ohne Rechtsnachfolge neu gegründet. Am 9. März 1946 befahlen die Sowjets schließlich, dass die Kleinsparer der geschlossenen Institute eine Unterstützung erhalten sollten. Für die neuen Sparkassen ergab sich durch die Aktion die Möglichkeit, wieder mit ihren alten Kunden in direkten Kontakt zu treten und sie womöglich zu einem Neuanfang beim Sparen zu bewegen.

Wer nicht mehr als 3.000 Reichsmark (RM) Altguthaben hatte, bekam davon 300 ausgezahlt. Arbeitsunfähige erhielten beim Fehlen anderer Existenzmittel 400 RM, auch wenn sie mehr als 3.000 RM Guthaben hatten. Die Auszahlung der genehmigten Beträge sollte zu je 100 RM monatlich erfolgen. Besonders notleidenden Sparern konnte bei Vorliegen einer Bescheinigung der Abteilung für Sozialfürsorge die gesamte Summe auf einmal gegeben werden. Wenn man die 400 RM wollte, musste das Wohlfahrtsamt die Arbeitsunfähigkeit, die Mittellosigkeit und das Fehlen arbeitsfähiger Personen in der Familie nachweisen. Prinzipiell durften 400 RM gewährt werden: Männern über 65 und Frauen über 60 Jahre, Menschen mit mehr als 20 % Erwerbsbeschränkung sowie Frauen mit Kindern unter 7 Jahre, wenn sich in der Familie keine arbeitsfähige Person befand. Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder der NSDAP bekamen nichts.

Ebenfalls keine Unterstützung erhielt ein aus der Gefangenschaft in Sibirien heimgekehrter Soldat, der sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befand. Ausgebombt war er, mittellos. Seine Frau war nicht in der Lage, beide über Wasser zu halten. Nur 5 RM in der Woche verdiente sie in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Leider betrug das Guthaben des Chemnitzers bei der Sparkasse 42,52 RM zu viel. Es bestand gemäß der Richtlinien keine Möglichkeit, ihn aus sozialen Gründen zu unterstützen. Es gebe keine Ausnahmen von den Vorschriften, so bitter das im Einzelfall auch sei, ließ der Sächsische Sparkassenverband verlauten. Und dies ist nicht das einzige Schicksal, das sich im Schriftverkehr zwischen Sparkassen und Verband zur Durchführung des Befehls 74 in unserem Archiv findet …

  • Stadtbank und Stadtsparkasse in Gera, um 1935; Bestand: Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrum des DSGV

  • Der Erlass vom 15. April 1921 wurde in der Sparkasse abgedruckt. Bestand: Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrum des DSGV

Ein Meilenstein auf dem Weg zum Universalkreditinstitut

Die Entwicklung der Sparkassen von einfachen Sparanstalten zu Universalkreditinstituten zog sich lange hin. Ein Meilenstein auf diesem Weg war ein preußischer Ministerialerlass, der am 15. April vor einhundert Jahren veröffentlicht wurde.

Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts beschränkte sich das Sparkassengeschäft weitgehend auf die Annahme von Spareinlagen und die Ausgabe von Hypothekenkrediten. Die zunehmenden Fortschritte in Wirtschaft, Gesellschaft und Technik ließen jedoch auch die Ansprüche der Kunden wachsen. Im ersten Jahrzehnt nach der Jahrhundertwende konnten die Sparkassen den Depositen- und Kontokorrentverkehr und insbesondere den bargeldlosen Zahlungsverkehr einführen. Ausgehend von Sachsen bauten sie seit 1909 ein reichsweites Überweisungsnetz auf. Weitere Geschäftsfelder kamen im Ersten Weltkrieg hinzu: Die Sparkassen durften nun auch Wertpapiere an ihre privaten Kunden verkaufen und diese Wertpapiere für sie in Depots verwahren und verwalten. Damit war die „bankmäßige“ Entwicklung der Sparkassen eingeleitet.

Nach dem Kriegsende bedrohte eine immer spürbar werdende Geldentwertung die Hauptgeschäftsfelder der Sparkassen, das langfristige Einlagen- und Kreditgeschäft. Trotz der neuen Geschäftsmöglichkeiten ging die Rentabilität der Institute erheblich zurück. Viele kommunale Träger kamen deshalb auf den Gedanken, zusätzlich zu ihren Sparkassen Stadt- und Kreisbanken zu gründen. Diese Kommunalbanken unterlagen nicht den Bestimmungen der Sparkassengesetze und konnten alle Bankgeschäfte betreiben.

Die Aufsichtsbehörden der Länder betrachteten diese Entwicklung mit Argusaugen, weil die Kommunen damit unerwünschte Risiken eingingen. Als erste wurde das preußische Innenministerium aktiv. Am 15. April 1921 publizierte es einen Erlass über „Die Errichtung von Kommunalbanken durch Gemeinden und Gemeindeverbände“*. Darin ging das Ministerium das Problem von zwei Seiten an: Zum einem drängte es die Kommunen dazu, ihre neuen Banken rechtlich zu verselbständigen und in haftungsrechtlich adäquate Gesellschaftsformen wie die Aktiengesellschaft und die GmbH zu überführen. Zum anderem weitete es die Geschäftskompetenzen der Sparkassen nochmals aus. So wurden insbesondere noch bestehende Höchstgrenzen für Depositen- und Kontokorrenteinlagen abgeschafft und den Sparkassen „sonstige bankmäßige Geschäfte“ widerruflich gestattet.

Völlige Freiheit bedeutete das allerdings nicht, denn der Erlass stellte klar: Ausgeschlossen müssen naturgemäß alle Geschäfte bleiben, die mit der ursprünglichen Aufgabe der Sparkassen, den Sparsinn zu fördern und als öffentliche Kredit-Institute zu dienen, unvereinbar sind, oder die die Sicherheit der Einlagen gefährden, oder endlich die der Stellung von Gemeinden und Gemeindeverbänden im öffentlichen Leben und der durch ihre geschichtliche Entwicklung gegründeten Vertrauensstellung der öffentlichen Sparkassen nicht entsprechen.“**

Andere deutsche Länder zogen mit teilweise erheblicher Verzögerung nach. So schufen Bayern und Baden erst im April bzw. Juni 1923 die rechtlichen Grundlagen für die volle bankmäßige Betätigung der Sparkassen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Geldentwertung in Deutschland bereits dramatisch beschleunigt. Befreit aus dem engen Korsett ihres bisherigen Geschäftsrechts, waren die Sparkassen jedoch in der Lage die existenzbedrohende Phase der Hyperinflation einigermaßen glimpflich zu überstehen. Nach der im Herbst 1923 eingeleiteten Währungsreform stabilisierten sie sich erstaunlich schnell wieder.

Private und genossenschaftliche Wettbewerber bemühten sich zwar in den folgenden Jahren darum, dass die bankmäßige Betätigung der Sparkassen wieder rückgängig gemacht werden. Aber auch dank der Gründung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes 1924 konnte die Sparkassenorganisation diese Attacken erfolgreich abwehren. Das Reichskreditwesengesetz bestätigte 1934 die Stellung der Sparkassen endgültig: Als Kreditinstitute waren sie den Banken grundsätzlich gleichgestellt.

Dr. Thorsten Wehber, Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrum des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

* Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, Jg. 82 (1921), Seite 128 – 132.
** Ebd, S. 130.

Literatur:
Günter Ashauer: Von der Ersparungscasse zur Sparkassen-Finanzgruppe. Stuttgart 1991.
Hans Pohl/Bernd Rudolph/Günther Schulz: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20. Jahrhundert. Stuttgart 2005.

Dieser Beitrag wurde ebenfalls in der SparkassenZeitung veröffentlicht.

  • Zwei von 138 - unser Bestand an Spardosen ist seit der letzten Zählung um mehr als ein Drittel gewachsen. : © Thomas Imo/photothek.net

Die Zahlen steigen …

und soweit das unseren Archivbestand betrifft, finden wir das durchaus positiv.

Seit dem Start des Sparkassengeschichtsblogs im Oktober 2014 und der letzten Aufstellung haben sich in unserem Archivmagazin viele Regale, Archivschachteln, Schränke, Schuber und anderes mehr auf wunderbare Weise weiter gefüllt.

Großen Anteil am Archivzuwachs hatten die Übernahmen von zwei vollständigen historischen Sparkassenarchiven. Insgesamt 120 Regalmeter an Akten konnten wir als sog. Deposita – das heißt die Sparkassen bleiben Eigentümer des Bestandes, erlauben jedoch Erschließung und Nutzung – in unser Archiv integrieren.

Auch der Bestand an Sammlungsgut ist in nahezu allen Kategorien gestiegen. Hier die wichtigsten Zahlen der aktuellen Zählung:

  • 1.672 Sparbücher
  • 45 Maschinen
  • 1.110 Geldscheine
  • 439 Münzen
  • 898 Plakate
  • 138 Spardosen
  • 438 Dias
  • 7.035 inhaltserschlossene Fotos
  • 100 Werbe- und Informationsfilme der Sparkassenorganisation

Ein Großteil der aufgeführten Archivalien ist bereits digitalisiert und steht durch das Einpflegen in ein Digital-Asset-Management-System unkompliziert per Mausklick zur Verfügung.

  • Geschäftsdaten von Sparkassen, hier der Stand des Reservefonds 1900, die insgesamt seit der Gründung und im Jahr 1900 (rechts) für öffentliche Zwecke verwendeten Gelder, enthält diese Nachweisung über den Geschäftsbetrieb und die Ergebnisse der Sparkassen im Regierungsbezirk Merseburg für das Rechnungsjahr 1900. Ausschnitt /Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 20 I, Ib Nr. 838, Bd. 8

  • Auf Grundlage der Akten konnten zum Beispiel für 1900 Geschäftsdaten der historischen Sparkassen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Elbe-Elster ermittelt werden. : © Historisches Archiv des OSV

Von Archivterminen und Überschüssen

Normalerweise würde ich gerade im Brandenburgischen Landeshauptarchiv sitzen und für die Sparkasse Elbe-Elster Akten fotografieren. Sie werden als Quelle für die Aufarbeitung der Geschichte benötigt, die im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden erfolgt. Der heutige, langfristig geplante, Termin fällt zwar nicht, wie zunächst befürchtet, der „Osterruhe“, aber letztlich der „Notbremse“ zum Opfer, da die Inzidenz wieder über 100 liegt. In Corona-Zeiten ist das Arbeiten in öffentlichen Archiven schwierig. Auch wenn kein Lockdown ist, kann wegen der Sicherheitsvorschriften nur eine begrenzte Zahl von Nutzern im Lesesaal Platz nehmen. Daraus resultieren längere Wartezeiten. Ich hoffe, dass der nächstmögliche Ersatztermin Ende Mai 2021 nicht ausfällt, wir dann die „dritte Welle“ hinter uns haben.

Glücklicherweise konnte ich bei meinen Recherchen 2020 schon eine Menge Material digitalisieren, das ich auswerte. Ein wichtiges Thema beim Projekt ist das gemeinnützige Engagement. Sparkassen sind seit jeher am Gemeinwohl orientierte Kreditinstitute. In den Unterlagen der Sparkassenaufsichtsbehörden im Brandenburgischen Landeshauptarchiv und im Landesarchiv Sachsen-Anhalt fanden sich zahlreiche Belege aus der Zeit des Deutschen Reichs vor dem Ersten Weltkrieg. Die Vorgängerinstitute der Sparkasse Elbe-Elster mussten nämlich damals ihre „Nachweisungen über den Geschäftsbetrieb und die Ergebnisse“ in Frankfurt (Oder) oder Merseburg abliefern. Die Aufsicht erfasste die Daten aller Sparkassen in Tabellen. Die Übersichten geben unter anderem Aufschluss über die Gelder, die für öffentliche Zwecke zur Verfügung gestellt wurden. (Bild 1) Sie stammten aus den Überschüssen (Reingewinn) der Rechnungsvorjahre beziehungsweise den Reservefonds.

Bevor Geld floss, mussten ausreichende Sicherheitsrücklagen angesammelt sein. Es dauerte also, bis die Bevölkerung auch auf diese Weise von ihrer Sparkasse profitierte. So wird bei der Auswertung der Geschäftsdaten aus den vor genau 120 Jahren erstellten Jahresabschlüssen deutlich, dass noch nicht alle im heutigen Geschäftsgebiet der Sparkasse Elbe-Elster bestehenden Institute 1900 Geld zur Verfügung stellten. Schon gar nicht die gerade erst eröffnete Stadtsparkasse Liebenwerda. Die älteren Kreissparkassen in Herzberg und Liebenwerda hingegen konnten hohe Beträge vermerken. Dass es nicht regelmäßig etwas gab, zeigt wiederum das Beispiel der alten Stadtsparkasse Kirchhain. Die in meiner Übersicht (Bild 2) dargestellten Abführungen erfolgten ausschließlich 1887/1888. Belegt sind in den Akten manchmal die Verwendungszwecke der von den Sparkassen zur Verfügung gestellten Überschüsse. So konnte etwa die Stadtsparkasse Mühlberg erstmals 1879 ausschütten. Nachgewiesen ist die Bewilligung von 5.727,74 Mark für den Bau eines Schulhauses am 23. Mai des Jahres. Gerade solche Informationen sind ein Glücksfall für den Historiker. So wird anschaulich, wie die Sparkassenüberschüsse früher zum Wohl der Allgemeinheit eingesetzt wurden.