• © Historisches Archiv des OSV

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Von Stadt, Kreis und Fusionen

Hier sehen Sie zwei ähnlich gestaltete Sparkassenbücher aus unserem Archivbestand, die Anfang der 1930er Jahre ausgestellt wurden. Das linke Buch stammt von der Stadtsparkasse am Topfmarkt 6, wo sich heute die Naumburger Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Burgenlandkreis befindet. Das Exemplar rechts gab die Kreissparkase am Domplatz 3 aus. Seit 1823 bestand die Stadtsparkasse. 1914 wurde Naumburg kreisfrei. Im selben Jahr entstand dort eine Kreissparkasse. Doch sie existierte nicht lange.

1932 ging der Naumburger nämlich im Weißenfelser Landkreis auf. Dort wiederum wurden die Stadt- und die Kreissparkasse Weißenfels 1934 zur Kreis- und Stadtsparkasse verschmolzen. Die Stadtsparkasse Naumburg hingegen betraf eine Fusion erst 1951. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts ordnete damals den Übergang fast aller Stadtsparkassen auf Flächensparkassen an. Mit der Verwaltungsreform im Folgejahr entstanden viele kleine Landkreise in der DDR, so auch ein Kreis Naumburg. Auf Direktive des Finmanzministeriums wurden neue Kreissparkassen eingerichtet. 1997 war die Kreissparkasse Naumburg dann eines der Institute, die die Sparkasse Burgenlandkreis gründeten. 1994 war der gleichnamige Landkreis bei einer Kreisgebietsreform gebildet worden.

  • Eines von vielen Dokumenten aus unserem Aktenbestand, in dem die Überführung von Sparguthaben Geflüchteter in den Staatshaushalt der DDR ersichtlich ist. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

„Republikflüchtlinge“ und ihr Vermögen

Als Studentin des Studiengangs „Archiv“ an der Fachhochschule Potsdam absolvierte ich mein Praxissemester beim Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 1. August 2022 bis zum 16. Dezember 2022. Im Zuge der Erschließung von Akten, bin ich auf ein interessantes Kapitel der deutschen Geschichte gestoßen, welches ich hier gerne für Sie kurz zusammenfassen möchte.

Im Zeitraum nach der Gründung der DDR im Herbst 1949 bis zum Bau der Mauer im Sommer 1961 flüchteten rund 3 Millionen Menschen aus der DDR. Nach dem Bau der Mauer sank die Zahl zwar drastisch, aber trotzdem gelang auch in der Zeit bis zur Wiedervereinigung Menschen die Flucht. [1] In der DDR wurden Bürger, die über die Grenze nach Westdeutschland fliehen wollten bzw. geflohen waren, „Republikflüchtlinge“ genannt. [2] Scheiterte die Flucht, mussten die „Republikflüchtlinge“ mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. [3] Sowohl bei einer erfolgreichen Flucht als auch einem erfolglosen Fluchtversuch verwirkten die Menschen ihren Anspruch auf ihr Vermögen und sonstiges Eigentum in der DDR.

Doch was geschah mit dem Vermögen der Geflüchteten? Die Regierung der DDR ließ sämtliche Vermögenswerte der Flüchtlinge beschlagnahmen. Das waren zum Beispiel Grundstücke, Unternehmen, aber auch Bankguthaben. Diese Beschlagnahmung kam einer entschädigungslosen Enteignung gleich. Später wurde das Vermögen unter die „treuhänderische Verwaltung“ des Staates [4], oder auch staatliche Verwaltung genannt [5], gestellt. Das heißt, der Staat hat die Vermögenswerte im Namen der Eigentümer verwaltet. 1968 wurde die Verwalterverordnung erlassen, aufgrund dessen der Staat seit 1969 durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung auf das Vermögen zugegriffen hat. [6] Doch nicht nur Grundstücke und Bankguthaben wurden beschlagnahmt, auch Bankschließfächer, die „Republikflüchtlingen“ gehörten, wurden 1962 im Rahmen der „Aktion Licht“ geöffnet und die Wertgegenstände und Unterlagen entnommen. Die Wertgegenstände wurden über den staatlichen Kunsthandel der DDR verkauft und ihre Herkunft von der Stasi akribisch verschleiert, weshalb es schwierig ist, ihre Provenienz zu identifizieren. [7]

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ (Vermögensgesetz) erlassen. Dieses Gesetz regelt die Rückübertragung der Vermögenswerte bzw. die Entschädigung der Eigentümer. Zur Durchführung dieses Gesetzes wurden Landesbehörden eingerichtet, bei denen man einen Antrag stellen konnte. [8] Anträge auf Rückübertragung oder Entschädigung für Vermögensverluste nach dem Vermögensgesetz konnten grundsätzlich bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliches Vermögen bis zum 30. Juni 1993 gestellt werden. [9] Da die Fristen bereits abgelaufen sind, ist eine Geltendmachung eines Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Weiterhin führt das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) jedoch Aufgebotsverfahren durch, die der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten dienen. [10]

Elena Williams, Praktikantin beim Historischen Archiv des OSV

Quellen:

[1] Halbrock, Christian; Jabs, Cornelia; Kowalczuk, Ilko-Sascha: Republikflucht, Bekämpfung der, in: Das Bundesarchiv (Hrsg.): MfS-Lexikon, online verfügbar: URL: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/republikflucht-bekaempfung-der/ [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Republikflüchtling, der, online verfügbar: URL: https://www.dwds.de/wb/Republikflüchtling [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[3] Bundesstiftung Aufarbeitung: Informationen zur Geschichte von Flucht, Fluchthilfe und Freikauf, online verfügbar: URL: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/flucht-fluchthilfe-und-freikauf/geschichte#:~:text=Mit%20dem%20verschärften%20Passgesetz%20von,DDR%20werden%20verfolgt%20und%20bestraft. [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[4] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[5] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Staatliche Verwaltung, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/StaatlicheVerwaltung/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[6] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[7] Habermalz, Christiane: Wissenschaftler untersuchen DDR-Kunstraubsystem, in: Deutschlandfunk Kultur, 07.05.2019, online verfügbar: URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/forschungsprojekt-zur-aktion-licht-wissenschaftler-100.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[8] Bundesministeriums der Justiz: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, online verfügbar: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vermg/BJNR211590990.html#BJNR211590990BJNG002306301 [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[9] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Fristen, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Vermoegensrecht/Fristen/inhalt.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[10] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Eigentümersuche und Aufgebotsverfahren, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

  • Werbung mit Glücksschweinen in der Kreissparkasse in Eisleben 1993 : © Historisches Archiv des OSV

  • Lernspiel für Sparkassenmitarbeiter - Seite aus dem Booklet mit Kassette von 1992 : © Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH

  • Ergebnisse der Monatsauslosungen 1993: teilnehmende Lose und Gewinnsummen : © Historisches Archiv des OSV

Die Anfänge des PS-Lotterie-Sparens 1993

Am 12. Juni 1992 beschloss der Ausschuss Sparkassengeschäfte des damaligen Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (OSGV) die Einführung des PS-Sparens im Verbandsgebiet. In den Ländern der alten Bundesrepublik stellte es bereits eine beliebte Anlageform dar. Nach Vorbereitungsarbeiten sollte das Produkt mit dem neuen Namen PS-Lotterie-Sparen ab Anfang 1993 in den vier Mitgliedsländern angeboten werden. Die Bezeichnung leitete sich logischerweise nicht vom „PrämienSparen“, sondern von „Per Spardauerauftrag“, dem Hauptvertriebsweg, ab.

Aus steuerrechtlichen Gründen wurde nicht der Verband in Berlin Veranstalter der Sparkassenlotterie, sondern ein Verein in Potsdam. Die Lotteriesteuer verteilte sich demnach auf die Mitgliedsländer. Am 22. Oktober 1992 fand die Gründung des Ostdeutschen Sparkassen-Lotterie-Vereins e.V. statt. Gründungsmitglieder waren Thomas Thalacker, Frank Axel, Guido Rick, Frank-Jürgen Becker, Dieter Jansen, Helgard Machutta, Dr. Jürgen Allerkamp, Detlef Hesse und Reinhard Lippstreu. Der Verein hatte seinen Sitz zunächst in der Nansenstraße 25. Die Lotteriegenehmigung erfolgte am 18. Dezember des Jahres.

Beim Deutschen Sparkassenverlag gab man eine Einführungskampagne in Auftrag. Das Marketingkonzept des Verbandes ging bereits am 19. Oktober 1992 in den Versand. Eine gute Ausgangs- und Marktsituation wurde konstatiert. Es war davon auszugehen, dass sich das Produkt wegen der attraktiven Gewinne zum Selbstläufer entwickelte. Die Lose kosteten zehn Deutsche Mark und sollten im Dauerauftragsverfahren angeboten werden. Acht DM wurden, zunächst unverzinst, gespart und zwei DM flossen in das Lotterieverfahren. Vom Gewinnfonds wurde vor der Ausschüttung noch Geld für Zweckerträge, Steuern und Kosten abgezogen. Im Rahmen der Monatsauslosungen lockten Spitzenpreise bis 10.000 DM. In der Jahresauslosung gab es sogar 25.000 DM zu gewinnen.

Im Mittelpunkt aller eingesetzten Werbemittel stand ein Glücksschwein, weil das Motiv des westdeutschen PS-Sparens im Osten nicht so gut ankam. „Spielend Sparen und Gewinnen“ lautete der erste Werbeslogan. Die zentrale Werbekampagne des OSGV sah für die letzten Wochen des Jahres 1992 den Druck von farbigen Anzeigen in verschiedensten Printmedien vor. Sie sollten die Spannung bei potentiellen Kunden steigern. Den Sparkassen gab er Tipps für Maßnahmen, etwa die Informationszeilen auf Kontoauszügen für die Produktbewerbung zu nutzen. Alle Geschäftsstellen erhielten kostenlose Aufkleber für Türen und Fenster. Weitere Materialien waren direkt beim Verlag zu bestellen. (Bild 1) Die Sparkassen bekamen von ihrem Verband Unterstützung, um eine erfolgreiche Pressearbeit zu leisten und die Mitarbeiter für das neue Produkt zu begeistern. Die besten Verkäufer wollte der OSGV übrigens 1993 mit einer Wochenendreise belohnen. Auch die Beschäftigten der Sparkassen konnten das Produkt nutzen, was die Identifikation stärkte.

Am 30. November 1992 schickte man sogar ein neues sogenanntes Verkaufsförderungsinstrument, eine Hörspielkassette mit Produktinformationen, an die Sparkassen. Sie diente zum Lernen und Motivieren. Bereits bei der Marketingtagung am 6. November war die Kassette den Marketing- und Werbeleitern vorgestellt worden. Der Preis betrug 20 DM. Zu jedem Exemplar gab es ein Booklet mit einem Quizbogen. (Bild 2) Wer fleißig lernte, sollte seine Antworten bis spätestens Mai 1993 einsenden. Die Sparkassenmitarbeiter konnten gewinnen: Wochenendreisen nach Monte Carlo mit Besuch des weltberühmten Spielcasinos, Walkmans für den bequemen Hörgenuss zu Hause und unterwegs sowie Bürotassen mit Schweinchenmotiv.

Ab Montag, dem 4. Januar 1993, boten Sparkassen PS-Lose an. Am 20. Januar wurden die Termine für die Auslosungen an die Mitgliedssparkassen versendet. Die erste Monatsauslosung in Potsdam gab es am 15. Februar. 109 Sparkassen hatten bis zum 5. Februar 88.953 Lose beim Verband in der Hans-Beimler-Straße 90 in Berlin gemeldet. Diese wurden EDV-mäßig erfasst. Alle Losnummern bekamen Speichernummern. Diese wurden aus einer Lostrommel gezogen. Insgesamt loste man 2.757 Gewinne in Höhe von 104.960 DM aus. Die Ziehungsliste bekamen die Sparkassen am Folgetag zugeschickt. Innerhalb von 10 Tagen waren die ausgelosten Gewinne durch Aushänge in den Kassenräumen bekanntzumachen.

Nach der nächsten Auslosung empfahl der Verein am 23. März, die Gewinne werbewirksam herauszustellen, um den Losabsatz zu fördern. Als Anregung konnte eine Pressemeldung der Kreissparkasse Torgau in den Eilenburger Nachrichten dienen. Dort wurde die Rentnerin Erna Döring aus Oelzschau als stolze Gewinnerin präsentiert. Nach der Aprilauslosung wurden Pressemeldungen der Kreissparkasse Sebnitz und der Sparkasse Pasewalk präsentiert. Von der Sparkassenmitarbeiterin Karin Warmbier bekam ein junger Polzower den symbolischen Scheck überreicht. Die Auszahlung erfolgte üblicherweise durch Gutschrift auf das Konto.

„Oh, soviel Geld!“ Der kleine Wilhelm war fassungslos, als Karin Warmbier von der Sparkasse die Nachricht überbrachte, daß auf den Sohn einer Bauersfamilie aus Polzow beim Lotteriesparen der Hauptgewinn von 10 000 Mark gefallen war. Der Schüler der 2. Klasse in der Grundschule Zerrenthin konnte sich darunter zunächst gar nichts vorstellen, das kleine Sparschwein als Zusatzgeschenk war weitaus wichtiger. Freude und Sprachlosigkeit herrschte auch bei den Eltern. Die Mutter hatte erst vor einem Monat die ersten Lose für ihre Kinder gespielt. Wie Karin Warmbier informierte, wurden inzwischen rund 3 100 Lose verkauft. Wilhelm überlegte eine Weile. „Da kann ich mir ja gleich zwei Mountain Bikes kaufen“, meinte er. So ein Fahrrad sei sein sehnlichster Wunsch.

Nicht nur beim Verein in Potsdam fanden Auslosungen statt. So wurde eine erste öffentliche Ziehung im Rahmen des 125. Jubiläums der Kreissparkasse Hohenstein-Ernstthal am 8. September 1993 ab 20:00 Uhr in der Gaststätte „Grünes Tal“ in Gersdorf durchgeführt. Am 9. Dezember des Jahres organisierte dann die Kreissparkasse Staßfurt die abendliche Auslosung im Staßfurter Salzlandtheater. Zu diesem Zeitpunkt war der Lotterie-Verein bereits umgezogen. Mit der Landesgeschäftsstelle des Verbandes lautete seine neue Adresse in der brandenburgischen Landeshauptstadt Jägerallee 15. Bei der dortigen Jahresauslosung am 15. Dezember gab es sogar Gewinne von fast 911.000 DM. Die Monatsgewinne in 1993 betrugen insgesamt knapp 3,2 Millionen DM. (Bild 3)

Am 29. November informierte der Lotterie-Verein über die möglichen Empfänger und Verwendungszwecke des örtlichen Zweckertrags. Acht Pfennige pro Los bekam er für überörtliche Aufgaben. Das waren 214.000 DM. Zwölf Pfennige, also 321.000 DM, waren der Verwendung durch die Sparkassen vorbehalten. Die Verteilung dieses Zweckertrags erfolgte nach Beschluss der Mitgliederversammlung des Lotterie-Vereins und mit Zustimmung der zuständigen Innenministerien auf Grundlage des Losaufkommens der Länder. Die verschiedensten Möglichkeiten für die Ausschüttung wurden den Sparkassen vorgestellt. Gefördert werden konnten laut Rundschreiben zum Beispiel: Kindergärten, Jugendgruppen und -verbände, Kinderschutzbund, Lebenshilfe, Versehrtengemeinschaften, Sportvereine, Naturschutz- und Tierschutzbund, Wohlfahrtsverbände, Heilsarmee, Frauenhäuser, Alkoholikerberatungsstellen, Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr, Museen, Kirchen und Schulen.

  • Statut der Sparkasse vom 1. November 1822 in der Akte C 48 Ih, Nr. 254, Bd. 1 im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Merseburg : © Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Die Gründung der Stadtsparkasse in Naumburg

Vor genau 200 Jahren gründete die Stadt Naumburg (Saale) eine Sparkasse. Es handelte sich nicht nur um die erste Gründung im Geschäftsgebiet der Sparkasse Burgenlandkreis. Es war sogar die erste kommunale Sparkasse im heutigen Sachsen-Anhalt. In Halle (Saale) gab es bereits seit 1819 eine Vereinssparkasse. In Naumburg garantierte die Kämmereikasse die Sicherheit der Einlagen. So steht es in der Satzung vom 1. November 1822. Als Geschäftsraum diente am Anfang die Kämmerei im Rathaus. Die Bestände der Sparkasse wurden dort gesondert aufbewahrt. Der Kämmerer Johann Samuel Thränhardt wirkte als Rendant. Die Kassenverwaltung und die Rechnungsführung erfolgten für die Sparkasse unentgeltlich. Geöffnet war zunächst immer mittwochs und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Die Satzung sah vor, dass alle Einwohner der Stadt Gelegenheit erhielten, ihre kleinen Ersparnisse sicher und zinsbar unterzubringen, um sich so Rücklagen für Notfälle, Lebensziele oder das Alter zu bilden. Die Mindesteinlage war ein halber Taler. Bis zu 100 Taler konnten auf einmal eingezahlt werden. Die Sparzinsen waren gestaffelt. Je höher das Guthaben, desto niedriger der Zins. Dass es dem Magistrat unter Bürgermeister Johann Franz Rasch darum ging, insbesondere ärmere Einwohner zum Vorsorgen zu ermuntern, machte er mehrfach in der Presse deutlich. Er rief beispielsweise am 28. Mai 1823 Dienstherrschaften, Arbeitsherren und Handwerksmeister dazu auf, ihre Dienstboten, Arbeiter, Gesellen und Gehilfen über die Vorteile der Sparkasse zu informieren. Auch in der Bekanntmachung zum ersten Jahresabschluss vom 1. Februar 1824 wurden sie aufgefordert, ihre Beschäftigten zum Sparen zu bewegen, sodass sich der Zweck der Gründung mehr und mehr erfüllte.

Die erste Geschäftsübersicht zum 15. Januar 1824 listete insgesamt 117 Einlagenbücher. Die Kunden hatten 1823 zwischen einem und 1.150 Taler eingezahlt. Tatsächlich mangelte es, wie vom Magistrat angesprochen, an Konten mit geringen Beträgen. Die Guthaben betrugen insgesamt mit Zinsen exakt 6.199 Taler, 10 Silbergroschen und 8 3/4 Pfennige. Erwirtschaftet wurden diese auf unterschiedliche Weise. Ein Verein wohlhabender und angesehener Bürger hatte sich satzungsgemäß verpflichtet, bei der Sparkasse eingehende Gelder kurzfristig zu übernehmen und ihr Zinsen zu zahlen. Größere Beträge, die längerfristig angelegt werden konnten, investierte das Institut in sichere Staats-, Provinzial- und Kommunalpapiere oder verlieh sie gegen hypothekarische Sicherheit an Privatpersonen.

Geregelt war auch, dass nach Abzug der Ausgaben verbleibende Überschüsse in einem Reservefonds zur Deckung eventueller Verluste gesammelt wurden. Nach gemeinsamem Beschluss des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und der Sparkassenverwaltung durfte aus ihm Geld für wohltätige und gemeinnützige Zwecke der Stadt Naumburg entnommen werden. Als erste Förderung ist 1834 ein Zuschuss von 415 Talern, 26 Silbergroschen und 3 Pfennigen für die Othmarsschule belegt. 1860 wurde die alte Sparkasse schließlich aufgelöst. Es verblieben 3.036 Taler und 15 Silbergroschen im Fonds, die man unter anderem zum Neubau eines Turms der Moritzkirche beizusteuern gedachte. Eine neue Sparkasse, auf die auch Guthaben der 1823 gegründeten übergingen, existierte bereits seit dem 1. August 1839. Sie wirkte gemäß den Grundsätzen des preußischen Sparkassenrahmengesetzes vom 12. Dezember 1838. Für sie haftete die gesamte Kommune und nicht nur die Kämmerei.