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Die Einführung der Reichsmark

Vor 100 Jahren erfolgte in Deutschland eine neue Währungsgesetzgebung. Die Reichsbank wurde eine souveräne, von der Regierung unabhängige Zentralnotenbank. Nicht ein Münzgesetz, wie das vom 4. Dezember 1871, sondern ein Bankgesetz führte neues Geld ein. Die Noten der Reichsbank sollten die Währungsbezeichnung Reichsmark tragen. Anders als bei der Einführung der Mark nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 ging es nicht mehr um eine Münz-, sondern um eine Papierwährung. Ihre bisher ausgegebenen Mark-Scheine sollte die Reichsbank im Verhälnis eine Billion zu eins in Reichsmark umtauschen. Reichsmark-Scheine ware künftig das einzige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel.

Wirksam wurde das Bankgesetz aber erst zum 11. Oktober 1924. Die Reichsdruckerei stellte die ersten neuen Geldscheine im Herbst fertig. Das waren Werte von 10, 20, 50 und 100 Reichsmark. Um sie fälschungssicherer zu machen, verwendete man Hadernpapier aus textilen Rohstoffen. Zwar musste die Reichsbank 30 Prozent des Notenumlaufs durch Goldreserven decken. 1.392 Reichsmark entsprachen dabei einem Pfund Feingold. Die Scheine konnten aber nicht, wie in der Zeit der Mark vor dem Ersten Weltkrieg, in Gold eingelöst werden. Am 11. Oktober trat auch ein neues Münzgesetz vom 30. August 1924 in Kraft. Aber erst im Folgejahr wurden nach einer Bekanntmachung vom 17. April 1925 Geldstücke zu einer Reichsmark aus Silber geprägt.

  • Dieses Foto von Julius Dörr ist wahrscheinlich 1927 entstanden. : © Oderlandmuseum Bad Freienwalde

Der dichtende Sparkassenrendant

Julius Dörr kam am 23. Juni 1850 in Prenzlau auf die Welt. Seine Ausbildung absolvierte er im Büro des Magistrats der Stadt und dann beim Landratsamt in Angermünde.* Er wirkte zunächst ab 1. Januar 1875 als Kontrolleur der dortigen Kreiskommunalkasse und Kreissparkasse. Weil deren Rendant kränkelte, übernahm er dessen Arbeit ab Anfang 1877 mit. Nach seiner Beurlaubung wurde er am 1. Mai 1878 übergangsweise und nach Beschluss vom 16. Dezember 1878 fester Rendant. Doch Dörr blieb nicht in seiner uckermärkischen Heimat.

Weil er sein Gehalt bei einem größeren Institut verbessern wollte, wechselte er zum 1. Februar 1881 kurzfristig nach Freienwalde. Es gab eine freie Stelle, weil der Kassenführer der Oberbarnimer Kreiskommunal- und Kreissparkasse verstorben war. Dörr wirkte dort sehr erfolgreich als Rendant und leitete das Geschäft. In Anerkennung seiner Verdienste verlieh ihm der Kreis anlässlich des 25. Thronjubiläums des Kaisers im Juni 1913 den Titel Kreissparkassendirektor. Zum 1. April 1920 wurde er sogar noch offiziell als Direktor angestellt und damit ein letztes Mal höhergruppiert.

Nach über 40-jähriger Dienstzeit bei der Kreissparkasse Oberbarnim ging Dörr am 1. April 1921 in Pension. Er verstarb am 8. Juli 1930 und wurde in Bad Freienwalde begraben. Aber nicht als Sparkässler, sondern unter anderem als Mundartautor ist Julius Dörr heute besser bekannt. Er verfasste zum Beispiel Werke im Plattdeutsch der Uckermark, etwa dieses mit dem Titel „Ik reek nich rup“ (Ich reiche nicht rauf). Aus dem bäuerlichen Leben stammten viele Inhalte seiner Gedichte.

An’t Spinnrad sitt de schmuck Marie
Da schliekt sich sacht der Hans herbi
He fröggt nich lang, de Vagelbund
He püßt er midden up den Mund

Na töf, du Ströper, schellt Marie
Gliek biddst du’t af, dat segg ik di
Un nimm di’t ja nich wedder rut
Sünst is’t mit unse Fründschaft ut

Nu wes‘ man god und lat dat Grolln
Du brukst den Puß ja nich beholln
Fix giff’n mi torügg, Marie
Ik bün darüm nich bös mit di

Nu treckt Marie woll erst ne Schipp
Ach nä, se krüst de rode Lipp
un kiekt to Hansen fründlich up
Ik kann jo nich, ik reek nich rup

Da hett de Hans sich ielig bückt
Noch mänchen söten Puß sich plückt
Un schmuck Marie gaff Stück vör Stück
De Münz em ungetellt torügg

* Die Informationen zum beruflichen Werdegang sind der Personalakte im Brandenburgischen Landeshauptarchiv entnommen.

  • 1 Mark von 1914 als Geldstück und als Geldschein : © Historisches Archiv des OSV

Die Einführung der Papiermark

Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde die Mark als einheitliche deutsche Währung eingeführt. Gesetze regelten nicht nur die Auspägung von Münzen, etwa die Herstellung von 100 1-Mark-Stücken aus einem Pfund Feinsilber. Die Reichsbank wachte über die Sicherheit der zum Teil durch Goldreserven gedeckten Markwährung. Reichsbanknoten gab es zuerst nicht unter 100 Mark, ab 1906 auch zu 50 und 20 Mark. Erst ab 1910 galten ihre Geldscheine als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Bevölkerung nutze jedoch lieber weiter Goldmünzen.

Die Reichsbank war verpflichtet, ihre Noten gegen Gold einzulösen. Dabei entsprachen 1392 Mark einem Pfund Feingold. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die Einlösepflicht am 4. August 1914 gesetzlich abgeschafft. Das war das Ende des Goldstandards. Zugleich gründete der Staat sogenannte Darlehenskassen, die Handel und Gewerbe durch Kredite fördern sollten. Sie gaben Darlehenskassenscheine aus. Diese waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel und mussten nur von den Reichskassen und öffentlichen Kassen der Bundesstaaten angenommen werden.

Der Gesamtbetrag der Scheine wurde zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt. Beim Kriegsende 1918 waren schließlich 10 Milliarden vorhanden. Da die Reichsbank die Darlehenskassenscheine zur Deckung ihrer eigenen Noten verwenden durfte, trugen sie auch so zur Expansion der Geldmenge bei. Die Vergrößerung des Volumens bei begrenztem Warenangebot führte bereits während des Ersten Weltkrieges zur Inflation. Einem unkontrollierten Verlust des Geldwertes wirkte der Staat jedoch durch verschiedene Maßnahmen entgegen.

  • Taler Königreich Preußen, 1830 - Taler Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, 1848 - Taler Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, 1870 : © Historisches Archiv des OSV

Geldgeschichte für den Nachwuchs

Ab dieser Woche besuchen wieder neue Auszubildende von Sparkassen Einführungsseminare an der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam. Seit 2016 bin ich Teil des Programms und bringe dem Nachwuchs die Geschichte näher. „Wenn’s um Geld geht … Sparkasse“ hieß es früher einmal. Mit welchen Währungen die Sparkassen in der Vergangenheit schon alles zu tun hatten, wird immer anschaulich erklärt.

Sie starteten in der Zeit des Talers. Doch nicht überall gab es dasselbe Rechensystem. Am Beispiel des Geschäftsgebietes der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, deren Azubis heute anwesend waren, kann dies verdeutlicht werden. Demmin, 1842 der erste Sparkassenstandort, lag im preußischen Pommern. Malchin gehörte 1844 zum Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Neubrandenburg erhielt 1852 eine Sparkasse. Die Stadt befand sich im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.

Die Taler trugen das Bildnis des jeweiligen Landesherrn. Während sie sich im Königreich Preußen aus 30 Silbergroschen zusammensetzten, waren es in Mecklenburg 48 Schillinge. Aber nicht nur Auszubildende aus den genannten Ländern waren zu Gast. In Anhalt machten in der Gründungszeit der Stadtsparkasse Dessau 24 Groschen einen Taler. Silbergroschen, Schilling und Groschen bestanden aus jeweils 12 Pfennigen. Die Einführung der einheitlichen Währung Mark zu 100 Pfennigen nach der Gründung des Deutschen Reiches machte das Rechnen dann einfacher.