Die „Allerhöchste Bestätigung“
Vor 110 Jahren bekam die Ständische Sparkasse der Altmark, deren Hauptsitz sich in Stendal befand, eine neue Satzung. Beschlossen hatte diese der Landtag der Altmark am 24. November 1908. „Vorstehende Satzung tritt sofort nach Eintreffen der Allerhöchsten Bestätigung in Kraft“, so Paragraf 28 des Regelwerks. Sie konnte damals nur vom preußischen König Wilhelm II. selbst kommen. Im Frühjahr 1909 bekam er die Vorlage zugestellt. Da weilte er gerade in seiner Sommerresidenz auf Korfu. Im vielen Touristen sicherlich bekannten Palast Achilleion, den einst die Kaiserin Elisabeth (Sisi) hatte erbauen lassen, segnete er die Satzung ab. Diese ist übrigens, genau wie die gezeigte Genehmigung, in einem Sparbuch der Zweigstelle in Bismark abgedruckt. Es wurde ab dem 16. November 1909 von einem Kunden zur Geldanlage genutzt.