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Vor 90 Jahren: Die Anfänge des Bausparens in Sachsen-Anhalt

Um die Wohnungsnot zu bekämpfen, wurden 1929 in den deutschen Ländern und Provinzen öffentliche Bausparkassen nach den Richtlinien des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gegründet. Vor genau 90 Jahren wurde solch ein Institut auch bei der Mitteldeutschen Landesbank in Magdeburg eingerichtet. Die Kasse war unter anderem für die Provinz Sachsen im Freistaat Preußen und den Freistaat Anhalt zuständig. Die Sparkassen im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt übernahmen die Vermittlung der Bausparverträge für die Menschen in der Region.

Wer Geld zum Bau eines Wohnhauses brauchte, musste nicht unbedingt über lange Zeit den ganzen Betrag ansparen. Er konnte sich mit Gleichgesinnten zusammentun. Man sparte gemeinsam. Vier Tarife regelten die Vertragsdauer, 9, 12, 15 oder 18 Jahre, sowie die zu leistenden monatlichen Einzahlungen und resultierenden Sparbeträge.* Für ein gerechtes Zuteilungsverfahren wurden die Bausparer in verschiedene Gruppen aufgeteilt. Mindestens drei Monate musste eingezahlt werden. Mindestens 20 % der Gesamtbaukosten, inklusive Spargeld, hatte der Kunde vorzuweisen. Die Zuteilung erfolgte dann im Losverfahren im Beisein einer unparteiischen Urkundsperson.

Bekam man aus dem gemeinsamen Spartopf die benötigten Mittel zugeteilt, wurde der bis dahin selbst erreichte Sparbetrag abgezogen. Es ergab sich ein Tilgungsdarlehn. Als Sicherheit war eine Hypothek zu Gunsten der Bausparkasse aufzunehmen. Diese durfte nicht über 80 % des Bau- und Bodenwerts hinausgehen. Beim Todesfall waren die Erben des Kreditnehmers übrigens abgesichert, denn bei Vertragsschluss war eine Lebensversicherung bei der öffentlichen Versicherungsanstalt abgeschlossen worden. Diese übernahm die Zahlungspflichten.

* Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge von 1929 sind im Historischen Archiv des OSV überliefert.

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