• Koenig Friedrich August I.

    Friedrich August I. musste vor 200 Jahren einen großen Teil seines Landes an Preußen abtreten. Lithografie von Maximilian Knäbig, um 1840 : © Historisches Archiv des OSV

  • Landkarte Sachsen Preussen 1887

    Der Ausschnitt einer Landkarte von 1887 zeigt den Verlauf der Grenze zwischen der preußischen Provinz Schlesien (gelb) und dem Königreich Sachsen. (Karte vermtl. in: Richard Andrees allgemeiner Handatlas; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Vor 200 Jahren – Die Teilung Sachsens

Genau vor 200 Jahren, am 9. Juni 1815, wurde ein Vertrag zwischen Preußen, Russland und Sachsen völkerrechtlich bestätigt, der gravierende Auswirkungen auf das Königreich Sachsen hatte. Nach dem sogenannten Pressburger Vertrag vom 19. Mai 1815 erhielt nämlich Preußen zwei Drittel der Fläche und knapp die Hälfte der Bevölkerung des Nachbarlandes.

Wie konnte es dazu kommen? Der König von Sachsen, Friedrich August I., stand während des Befreiungskrieges gegen Napoleon schlichtweg auf der falschen, auf der Verliererseite. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig wurde er sogar preußischer Gefangener in Friedrichsfelde (Berlin). Die territorialen Ansprüche Preußens gingen damals weit. Man wollte ursprünglich ganz Sachsen erwerben.

Bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses wurde jedoch ein Kompromiss geschlossen. Es kam zur Teilung. Die Bestimmungen dazu können Sie hier im Artikel 15 der Wiener Kongressakte nachlesen. Friedrich August I. verzichtete unter anderem auf Gebiete, die heute zum Freistaat Sachsen gehören. So lag etwa ein Teil der Oberlausitz vor 200 Jahren in der preußischen Provinz Schlesien.

Aufgrund der damaligen Grenzziehungen ist die Historie einiger heutiger Sparkassen eine sächsisch-preußische. So wurde zum Beispiel 1825 im sächsischen Zittau eine Stadtsparkasse und 1830 im preußischen Görlitz die Oberlausitzer Provinzialsparkasse gegründet. Nicht nur dort ist jetzt die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort. Ihre Wurzeln reichen weit in die Vergangenheit – und über frühere Landesgrenzen.

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