Start ohne Genehmigung
Fürstenwalde/Spree ist ein Standort der Sparkasse Oder-Spree, die in diesem Jahr ihr 200. Jubiläum beging. Vor genau 175 Jahren wurde die Satzung der Sparkasse der Stadt an der Spree „von Landespolizeiwegen“ vom Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, August Werner von Meding, in Potsdam genehmigt. Laut Paragraf 1 eröffnete sie am 1. Januar 1848. Doch die Sparkasse der Stadt war damals längst aktiv, nämlich seit Mitte 1846. In der Sparkassenstatistik der zuständigen Regierung in Frankfurt (Oder) tauchte sie jedoch nicht auf. Erst für 1848 lag ihr ein korrigierter Jahresabschluss vor. Demnach bestanden Ende 1847 lediglich 16 und ein Jahr später 40 Sparbücher.
An die Frankfurter Behörde hatte sich die Kommune gemäß dem Reglement, die Einrichtung des Sparkassenwesens betreffend, eigentlich zu wenden, wenn sie eine Sparkasse gründen wollte. Nach dem Gesetz des Königs vom 12. Dezember 1838 wurde dort unter anderem geprüft, ob der Kommunalhaushalt in Ordnung war und die Gemeinde die Sicherheit der Einlagen gewährleisten konnte. Außerdem musste die zu errichtende Sparkasse vor allem ärmeren Menschen nützlich sein und durfte keine zu großen Geldbeträge von Vermögenden annehmen. Erst nach Prüfung der Satzung wurde diese vom Oberpräsidenten bestätigt. Danach konnte eine kommunale Sparkasse in Preußen ordnungsgemäß eröffnen. Ob der Magistrat für sein ungesetzliches Vorgehen sanktioniert wurde, ist derzeit nicht bekannt. Aufschluss würde ein Blick in die Gründungsakte geben.