Die Staatsaufsicht über die Sparkassen in Brandenburg
Bereits 1838 ist im Königreich Preußen ein umfangreiches, fortschrittliches Rahmengesetz für Sparkassen erlassen worden. Es förderte die Gründung kommunaler Institute und hatte sogar für das Sparkassenrecht anderer deutscher Länder Vorbildwirkung. Kernland Preußens war Brandenburg. Auch die hier ansässigen Kassen mussten sich an das Reglement halten. Es ließ ihnen gewisse Freiheiten, gab ihnen aber auch strenge Regeln vor.
Der preußische Staat beaufsichtigte das Wirken der Geldinstitute. Er wollte sich von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb überzeugen. So konnten die Regierungsbehörden in den brandenburgischen Bezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) außerordentliche Kassenrevisionen vornehmen, um eventuelle Missstände aufzudecken. Ihre Aufgabe war es auch, die von den Sparkassen abgelieferten Jahresabschlüsse zu bearbeiten. Die gesammelten Nachweisungen erhielt dann die oberste Aufsichtsbehörde, der preußische Innenminister, zur Kontrolle.
Und wer beaufsichtigt heute die Sparkassen? Preußen gibt es längst nicht mehr. Auch die DDR ist Geschichte. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands liegt auch die Aufsicht in Ostdeutschland wieder bei den Ländern. In Brandenburg ist nun das Finanzministerium in Potsdam zuständig. Seine Befugnisse sind durch ein Landesgesetz (§ 31) geregelt.