• neue Vordrucke im Zahlungsverkehr

    Ab Juli 1990 mussten sich die Sparkassenkunden und auch die Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an zahlreiche neue Vordrucke im Zahlungsverkehr gewöhnen. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

  • In der Anlage (Auszug) der Vereinbarung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach der Währungsunion werden insegsamt 20 einzelne Regelungen aufgeführt. : © Historisches Archiv des OSV

Alles neu im Zahlungsverkehr – Teil 1

Blogserie, Teil 35.1

Die Unterschiede zwischen den Zahlungsverkehrssystemen beider deutscher Staaten hätten vermutlich nicht größer sein können. Sowohl in technisch-organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht trafen hier zwei Welten aufeinander.

In der DDR wurde der Zahlungsverkehr aller Banken mit einem einzigen EDV-System namens ESER* abgewickelt. Dafür gab es in jeder Bezirkshauptstadt gemeinsame EDV-Stationen mit einheitlichen Buchungs- und Verrechnungsprogrammen. Die Verrechnung zwischen den Instituten erfolgte einzig und allein durch die Staatsbank, bei der jedes Kreditinstitut ein Konto zu führen hatte. Eine weitere Besonderheit war das Kontonummernsystem, das ebenfalls für alle Banken galt. Die sieben- bis maximal zwölfstellige Zahlenreihe vereinte Kontonummer, Bankleitzahl und Art des geführten Kontos in sich.

Täglich waren in der DDR insgesamt etwa 4 Millionen Verrechnungsposten zu bewältigen, welche seit Anfang der 1970er Jahre zu 100% beleglos vollzogen wurden.** Jeder vom Kunden papierhaft eingereichte Scheck oder Überweisungsträger wurde vor Ort bei der Sparkasse sofort in einen Datensatz umgewandelt, per Fernschreiber an die zuständige EDV-Station weitergeleitet und dort verarbeitet.

Im Binnensystem der DDR funktionierte der zentral gesteuerte und effiziente bargeldlose Zahlungsverkehr ausgezeichnet. Demgegenüber stand die geradezu schillernde Vielfalt des Zahlungssystems der Bundesrepublik.*** Es gab allein sieben verschiedene Gironetze mit ihren jeweiligen Clearingstellen, also Verrechnungsstellen gegenseitiger Forderungen. Selbst in der in sich geschlossenen Sparkassenorganisation konnte von einer einheitlichen Datenverarbeitung keine Rede sein. Sämtliche Technik und Verfahren der Zahlungsverkehrsabwicklung mussten durch ausgehandelte Abkommen, Vereinbarungen, Richtlinien o. ä. geregelt werden.****

Ein weiterer großer Unterschied war die automatische Belegbearbeitung bei den westdeutschen Instituten. Im Gegensatz zur vollständigen Beleglosigkeit im ESER-System der DDR wurden hier automationsfähige Zahlungsverkehrsbelege für Lastschriften, Überweisungen und Schecks maschinell erfasst; ermöglicht durch einen einheitlichen Codierzeilenaufbau und eine einheitliche Maschinenschrift. Die Belege leitete man dann bis zum Empfängerinstitut durch.

Allen Fachleuten war schon frühzeitig klar, daß sich mit der Einführung der D-Mark am 1. Juli 1990 neue Zahlungsströme entwickeln würden und daß das bisherige Zahlungsverkehrssystem sich den bundesdeutschen Gegebenheiten anzupassen hatte.*****

Denn das Zahlungsverkehrssystem der DDR ließ sich nicht mit den Anforderungen der Marktwirtschaft vereinbaren. Durch seine Beschränkungen behinderte es den Wettbewerb und den Aufbau eines vielfältigen, individuellen Dienstleistungsangebotes der einzelnen Kreditinstitute.

Im Vorfeld der Währungsunion wurden die Fragen des Zahlungsverkehrs in den Ausschüssen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) und in den Gremien der Spitzenverbände des Kreditgewerbes – West und Ost – diskutiert. Am 12. Juni 1990 unterzeichnete dann der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, die Vereinbarung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Vereinbarung wurde ab dem 1. Juli 1990 wirksam und regelte für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1991 die rechtlichen und organisatorischen Belange der innerdeutschen Zahlungsverkehrsvorgänge. Neben einer Präambel, Grundsätzen und Einzelregelungen ist im Anhang eine Auflistung von 20 verschiedenen den Zahlungsverkehr betreffenden Vereinbarungen, Abkommen, Richtlinien und Absprachen enthalten.******

Fortsetzung am 16.06.2020

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* ESER = einheitliches System elektronischer Rechentechnik

** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 218

*** Hergersberg, Johannes: Bargeldloser Zahlungsverkehr mit der DDR. In: Sparkasse, Nr. 7/90, S. 300

**** Vgl. ebd.

***** Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 220

****** Vgl. Schreiben des Sparkassenverbandes der DDR an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen und die Direktoren der Sparkassen vom 15.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

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