Bilanz der ersten Woche
Blogserie, Teil 41
Zum 1. Juli 1990 wurde die Deutsche Mark gesetzliches Zahlungsmittel in der DDR. Ab diesem Tag begannen die ostdeutschen Sparkassen, die Bevölkerung mit der neuen Währung auszustatten. Pro Person konnten bis zu 2.000 DM für die erste Woche ausgezahlt werden. Wer zuvor bei der Abgabe seines Kontoumstellungsantrags eine Auszahlungsquittung beantragt hatte, erhielt Geld. Überliefert ist, dass bei den DDR-Sparkassen vom 1. bis zum 6. Juli 1990 auf 4,3 Millionen dieser Quittungen rund 4,1 Milliarden DM ausgehändigt wurden.*
Vom 3. bis zum 6. Juli fand die Auszahlung bei dem Geldinstitut statt, das die Quittung ausgestellt hatte. Am 1. und 2. Juli konnte man nicht nur direkt bei der Hausbank, sondern auch bei zusätzlichen Auszahlungsstellen Bares bekommen.** Tausende Sonderauszahlungsstellen wurden für diese beiden Tage eingerichtet. Dafür waren Kreiskommissionen, die von den Direktoren und Direktorinnen der Sparkassen geleitet wurden, zuständig.*** Unterstützung erfuhren sie von den Bezirks-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Nicht zu vergessen die personelle Hilfe der westdeutschen Betreuungssparkassen, die Mitarbeiter auch zur Abwicklung der Währungsumstellung in die DDR entsandten.
Die Sparkässler hatten aber nicht nur mit der Auszahlung der Deutschen Mark zu tun. Mehr als 3,2 Millionen Bürger gaben in der ersten Juliwoche ihre restlichen Ostmarkbestände bei den Sparkassen ab, da nur Guthaben auf Konten umgewertet wurden. Der Freitag vor 30 Jahren war der letztmögliche Tag für Einzahlung und Antragstellung, wenn man nicht unverschuldet verhindert war.**** Die bei den 196 Sparkassen der DDR bis zum 6. Juli anfallenden Bestände in Mark mussten noch am gleichen Tag auf ein Verrechnungskonto bei der nächsten Staatsbankfiliale eingezahlt werden, damit die Umstellung durchgeführt werden konnte.
„Auf der Grundlage entsprechender Festlegungen der Deutschen Bundesbank wurde mit der Staatsbank Berlin dafür folgende technische Abwicklung vereinbart: Die Sparkassen ermitteln die vorhandenen Bestände in Mark der DDR und fertigen über den noch einzuzahlenden Betrag auf das Verrechnungskonto 2 einen Einzahlungsbeleg an, der vom Direktor der Sparkasse gegenzuzeichnen ist. Grundlage dafür sind telefonische Mitteilungen der Zweigstellenleiter, die anhand der Kassenabschlüsse erfolgen. Der einzuzahlende Betrag ist der zuständigen Staatsbankfiliale telefonisch durch einen vom Direktor der Sparkasse beauftragten Abteilungsleiter mitzuteilen. Diese Mitteilung muss spätestens zwischen 17.00 und 18.00 Uhr am Freitag, dem 6.7.1990, erfolgen.“ *****
Am Wochenende stellte die EDV 24,7 Millionen Sparkassenkonten um. Umstellungsbelege wurden ausgedruckt, welche die Kundinnen und Kunden in der Folgewoche abholen konnten. Ab Montag, den 9. Juli 1990, durften sie auch wieder frei über ihre Konten verfügen. In der ersten Juliwoche war der normale Service der Sparkassen nämlich nicht verfügbar. Wegen der Arbeit zur Durchführung der Währungsunion ruhte das Geschäft. Für den Geschäftsabschluss mussten in dieser Zeit zum Beispiel die Zinsen für das erste Halbjahr 1990 berechnet werden. Danach erfolgte die Umstellung. Im Ergebnis wurden zum Stichtag 30. Juni insgesamt Spareinlagen in Höhe von 50 Milliarden Mark 1 zu 1 und von 96 Milliarden Mark 2 zu 1 in DM umgetauscht.******
Fortsetzung am 16.07.2020
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* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Presseinformation – Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand
** Vgl. Deutsche Bundesbank: Modalitäten der Währungsumstellung (Kontoguthaben bei Geldinstituten und Bargeld) in der Deutschen Demokratischen Republik am 1. Juli 1990, 21.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 78/2004 Bd. 3
*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 138
**** Personen, die damals objektiv nicht in der Lage waren, konnten bis spätestens 30. November 1990 eine nachträgliche Umstellung beantragen. Dabei musste man glaubhaft machen, dass man unverschuldet außerstande war, rechtzeitig das Geld einzuzahlen oder den Antrag zu stellen. Vgl. Staatsbank der DDR: Hinweise der Staatsbank der DDR zur Währungsumstellung im Rahmen der Währungsunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, 21.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA Pötzl 13/2004
***** Um Übermittlungsfehler auszuschließen, erfolgte parallel die Information durch den Innenrevisor der Sparkasse an die Bezirksgeschäftsstelle des Sparkassenverbandes der DDR, welche die betreffende Filiale der Staatsbank anrief. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen, 04.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand
****** Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 312