Ein Sparkassenbuch mit Geschichte
Das Historische Archiv des OSV beherbergt mehr als 1000 Sparbücher. Sie sind nicht nur schön anzuschauen, sondern auch ein Spiegelbild zeitgeschichtlicher Ereignisse. So lassen sich Kriegs- und Krisenzeiten, wie Inflation oder politische Umbrüche, aber auch Jahre des Wohlstands und des Aufbaus anhand langjährig geführter Sparbücher sehr gut nachvollziehen. Unbekannt ist zumeist der Sparer. Wir kennen seine Wünsche und Sparziele, ja, sein ganz persönliches Schicksal nicht, wenn das Buch anonym ins Archiv kommt.
Aus diesem Grund und auch um herauszufinden, ob sich im Privatbesitz noch viele alte Sparkassenbücher befinden, startete der OSV zum Weltspartag 2012 die Aktion „Ältestes Sparkassenbuch gesucht!“ Zu sehen ist das Ergebnis dieser aufregenden Suche in einer Wanderausstellung rund um das gute alte Sparbuch.
Über 500 Sparbücher, Fotos und Geschichten erreichten das Archiv innerhalb von zwei Monaten. Es war überwältigend. Das älteste eingesendete Sparkassenbuch, das dem Historischen Archiv seinerzeit „ins Haus flatterte“ und auch prämiert wurde, schickte eine junge Frau aus Halle zu uns. Im Nachlass ihrer Uroma befand sich noch ein Sparbuch, das am 2. März 1869 von der Sparkasse in Chemnitz ausgestellt und bis 1904 mit der Nummer 44.106 geführt wurde.
Das Sparkassenbuch selbst gehörte der Ururgroßmutter der Einsenderin. Es war im Jahr 1869 eines von insgesamt 3.022 Büchern, die neu eröffnet wurden. Damals stand die Sparkasse kurz vor ihrem 30-jährigen Jubiläum und war vorübergehend in einem Privathaus, bei der Kaufmannswitwe Wilhelmine Stäber, in der Klostergasse 4, untergebracht.
Im Buch finden sich zwei Unterschriften zu den Einzahlungen: vom Sparkassenkassierer und dem Kontrolleur. Das war bedeutsam, denn die Stadt haftete laut Satzung von 1856 nur für Einlagen, die von beiden Herren im Sparbuch quittiert worden waren. Die Einlage der Sparerin trug dazu bei, dass das Gesamtvermögen der Sparkasse im Jahr 1869 eine Million Taler überstieg. Etwa 1/3 der Einwohner von Chemnitz waren seinerzeit schon Sparkassenkunden.
Die eingesendeten Sparkassenbücher gingen nach der Aktion wieder an ihre heutigen Besitzer zurück. Geblieben sind die zahlreichen Geschichten. Und: Geblieben ist auch das älteste Sparkassenbuch aus Chemnitz, das wir nach der Aktion erwerben konnten und nun zu den Sammlungsschätzen unseres Archivs gehört.
André Schneider 9:29
Hallo Frau Weschke, ein toller Einblick in die Geschichte der Sparkasse. Viele Grüße, André Schneider
Löser 18:52
Wir haben bei einer Haushaltsauflösung zwei Sparbücher von 1919 mit gültigen Betrag gefunden.
Interessehalber: Hat der eingezahlte Betrag heute noch Wert?
Und wenn Ja, wie ist heutezu 1919 der Umtauschwert von Reichsmark, gibt es einen solchen?
Britta Weschke 9:19
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen dazu nur mitteilen, dass alle Fristen, speziell auch vermögensrechtliche Antragsfristen, heutzutage abgelaufen sind. Nach der SBZ-Währungsreform von 1948 wurden für Uraltguthaben (= RM-Guthaben), die auf Antrag und nach Prüfung im Verhältnis 10 zu 1 von Reichsmark auf Mark der Deutschen Notenbank/Mark der DDR umgestellt wurden, Anteilrechte an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe ausgegeben. Uraltguthaben von Bürgern, die ihren Wohnsitz in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin hatten, mussten bis zum 30. September 1952 angemeldet werden, andernfalls erlosch der Anspruch auf das Guthaben. Die Auszahlung von ruhenden Anteilrechten konnte gemäß Änderungsverordnung vom 24. Juli 1992 bis zum 31. Dezember 1992 beantragt werden. Ansprüche aus Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe erlöschen gemäß § 2 Abs. 5 Altguthabentilgungsverordnung (ATV), falls nach fristgerechter Antragstellung die nach der ATV erforderlichen Nachweise oder die Prüfungsergebnisse über das Bestehen eines Anteilrechtes nicht bis zum 31. Dezember 1998 der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Niederlassung Berlin, eingereicht wurden. (Quelle: Gemeinsame Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Entschädigungsgesetz (EntschG) und Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG), hrsg. vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Berlin 2011)