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Die Einführung der Rentenmark

Vor 100 Jahren wurde sie eingeführt, die Rentenmark. Ursprünglich waren Bezeichnungen wie Roggenmark, Neumark oder Bodenmark für die Währung im Gespräch. Es wurde schließlich die Rentenmark der neu gegründeten Deutschen Rentenbank, einer juristische Person des Privatrechts. Ihr Grundkapital und ihre Rücklage in Höhe von 3,2 Milliarden Rentenmerk sollten Forst- und Landwirtschaft sowie Industrie, Handel und Gewerbe aufbringen. Sie hatten dazu eine Grundschuld zu übernehmen beziehungsweise Schuldverschreibungen auszustellen.

Auf dieser Grundlage und maximal bis zu dem genannten Geldbetrag konnte die Bank auf mindestens 500 Goldmark lautende und verzinsliche Rentenbriefe ausstellen, die als Deckung der Banknoten dienten. Die Rentenbriefe waren aber nicht in Gold einlösbar. Die Rentenmark war der stabilen goldgedeckten Mark aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg nur theoretisch gleichgestellt. Eine Rentenmark entsprach einer Goldmark, was 1/2790 Kilogramm Feingold bedeutete.

Die Rentenmark war im Gegensatz zur Mark, neben die sie trat, kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie wurde aber von öffentlichen Kassen angenommen. Münzen gab es zu 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig. Die Rentenbank durfte Scheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1.000 Rentenmark emittieren. Die Einführung verlief aber schleppend, was auch an einem vom 10. bis 18. November dauernden Buchdruckerstreik lag. Deswegen standen am 1. Dezember erst 680,4 Millionen Rentenmark zur Verfügung. Am Jahresende waren es dann 2,2 Milliarden.

Die Notenpresse für die Reichsregierung war indes stillgelegt, da die Reichsbank ab dem 15. November 1923 keine Schatzanweisungen des Reichs mehr diskontierte. Die Regierung bekam 196,5 Millionen Rentenmark als unverzinsliches Darlehen von der Rentenbank, um ihre Schatzanweisungen bei der Reichsbank abzulösen. Mit dem Geld kaufte die Reichsbank Markbestände auf und sorgte für eine Verknappung des heruntergewirtschafteten Zahlungsmittels. Schließlich konnte am 20. November der Kurs des Dollars auf 4,2 Billionen Mark festgelegt und ein Verhältnis eine Billion Mark = eine Rentenmark dauerhaft geschaffen werden. Damit endete die verheerende Inflation des Jahres 1923.

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Nach Millionen und Milliarden kamen Billionen

Vor 100 Jahren emittierte die damalige deutsche Zentralbank, die Reichsbank, immer höhere Banknotenwerte. Es war die Zeit der grassierenden Inflation. Auf Millionen- und Milliarden- folgten Billionen-Scheine, wie der abgebildete aus unserem Archivbestand. Reichsbanknoten zu einer, fünf und zehn Billionen Mark gab man am 1. November 1923 heraus. Der Geldschein mit dem höchsten Nominal war die 100-Billionen-Mark-Note. Diese wurde wohl nicht erst am 15. Februar 1924 in den Umlauf gebracht. Eine frühere Ausgabe datiert interessanterweise bereits auf den 26. Oktober 1923.* Noch lange nach dem Ende der Hyperinflation wurden übrigens Billionen-Scheine gedruckt. Im November 1923 wurde die stabile Rentenmark eingeführt und der Kurs der Mark stabilisiert. Vier Monate später erschien am 15. März 1924 mit fünf Billionen der letzte Mark-Schein. Diese 5.000.000.000.000 Mark entsprachen 5 Rentenmark.

* Vgl. Hoffmann, Dieter/ Reichenberger, Jörg: „Das Notenbuch“ – Katalog der deutschen Banknoten ab 1874, 6. Aufl, 1992, S. 76.

  • Im Archiv des Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrums des DSGV - von links nach rechts: Richard Hedrich-Winter (Sparkasse KölnBonn), Thomas Einert (OSV), Dr. Thorsten Wehber (DSGV), Claudia Wöhnl (OSV), Britta Weschka (OSV) : © Gregor Mauer, DSGV

Klausurtagung beim Dachverband

In den letzten Tagen war das Team des Historischen Archivs des OSV auf Dienstreise in Bonn. Dort fand unsere diesjährige Klausurtagung statt. Zu Gast waren wir im Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrum des DSGV bei Dr. Thorsten Wehber. Dort wurde sich unter anderem über Geschichtsdienstleistungen ausgetauscht, insbesondere was die Jubiläen von Sparkassen betrifft. Anwesend war auch Richard Hedrich-Winter, der das Archiv der örtlichen Sparkasse KölnBonn betreut. Der 200. Geburtstag dieser Großsparkasse steht 2026 an.

Auch das Thema Aufarbeitung der NS-Zeit war auf der Agenda. Diesbezüglich lieferte unter anderem der „Historikerstreit“ um die Chronik der Frankfurter Sparkasse 1822 eine aktuelle Vorlage. Die öffentliche Auseinandersetzung um die korrekte Behandlung dieses Kapitels der Sparkassengeschichte ist nach der kürzlich erfolgten Veröffentlichung der Jubiläumsschrift nicht beendet. Sogar das Fritz Bauer Institut beschäftigt sich mittlerweile im Auftrag der Sparkasse mit dem Thema.

Auch eine Führung durch die Bonner Archivräume stand auf dem Programm. Schon seit 1977 dokumentiert das Zentrum unseres Dachverbandes die Sparkassengeschichte. Neben vielen Publikationen und Papierquellen, vor allem zur Historie des DSGV, beherbergt das Archiv zahlreiche Bild-, Film- und Tondokumente sowie Objekte verschiedenster Art. Dazu zählen zum Beispiel allerlei Werbeartikel, Spardosen sowie Sparkassenbücher. Das älteste Exemplar wurde übrigens 1826 ausgestellt.

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Zwangsnamen für jüdische Deutsche

Die Zwangsnamen Israel und Sara sind Ihnen sicher ein Begriff? Vor genau 85 Jahren erließen das Reichsinnen- und das Reichsjustizministerium eine Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938. Demnach sollten jüdische Deutsche nur solche Vornamen erhalten, die der Innenminister erlaubte. Dazu diente eine Liste mit willkürlich zusammengetragenen, fast ausschließlich in Deutschland unüblichen Namen.

Wenn Juden nicht einen solchen, angeblich typischen, Namen hatten, mussten sie ab dem 1. Januar 1939 einen zweiten Vornamen führen, die Männer Israel und die Frauen Sara. Diese diskrimierende Regelung sollte Juden öffentlich kenntlich machen. Wenige Jahre später folgten auf Zwangsnamen sogenannte Judensterne. Wer als Jude zu gelten hatte, regelte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935. Ob die Verfolgten sich überhaupt als solche verstanden oder der Religionsgemeinschaft angehörten, war schlichtweg egal. Die NS-Judenpolitik war rassistisch motiviert.

Die Sparkassen waren damals gleichgeschaltet und in die Maßnahmen zur Ausplünderung der jüdischen Deutschen eingebunden. Schon mehrfach ist dies im Blog thematisiert worden. Die gesetzlichen Anweisungen reichten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und die Regionalverbände an die kommunalen Geldinstitute weiter. Um der Kundschaft die Verfügung über ihren Besitz zu entziehen und diesen schließlich an den Staat abzuführen, war es nützlich, diesen vorher zu identifizieren. Konten und Depots wurden mittels der neuen Namen markiert, wie oben abgebildetem Rundschreiben zu entnehmen ist.

  • ... eine freudige Nachricht am 5. Juli 1823 in den Anhalt-Bernburgischen Wöchentlichen Anzeigen ... : © Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Die Anfänge der Sparkasse in Bernburg

Interessanterweise ist die Gründung der ersten Sparkasse im Geschäftsgebiet der Salzlandsparkasse einer Freimaurerloge zu verdanken. Alexius zur Beständigkeit hieß sie. Ihr Sitz war vor 200 Jahren angeblich in der Langen Straße Nummer 8 in Bernburg. Der fortschrittlich denkende Landesherr, Herzog Alexius Friedrich Christian von Anhalt-Bernburg, stimmte den Plänen der Bernburger Logenbrüder am 2. Juni mittels Dekret zu. Zehn Tage später wurde die Sparkassensatzung verfasst und am 14. Juni 1823 in den Anhalt-Bernburgischen Wöchentlichen Anzeigen* veröffentlicht. In der Einleitung stand geschrieben:

„Unter höchster Genehmigung Seiner ältestregierenden Herzoglichen Durchlaucht, haben die Unterzeichneten, in Verbindung mit mehreren Freunden, unternommen, für die Stadt Bernburg eine Sparkasse zu errichten, und durch dieselbe zur Beförderung des Wohlstandes des Ortes beizutragen, indem den unbemittelten Einwohnern Gelegenheit verschafft wird, sich durch Sammlung ihrer kleinen Ersparnisse Vermögen zu erwerben, und solches durch zinsbare Anlage auf eine rechtmäßige Art zu vergrößern, welches bei Verheirathungen, Anfang eines Gewerbes, oder im Alter und in Nothfällen zu ihrer Hilfe gereichen kann; Andern aber, die schon ein kleines Vermögen besitzen, dasselbe sicher und nützlich anzulegen.“

Unterzeichner dieser Satzung waren unter anderem der bekannte Baumeister Johann August Philip Bunge, der Eigner der Grünen Apotheke, Ernst Wilhelm Bley, sowie der Papierfabrikbesitzer Gottfried Hopfner. Für die Sicherheit der Kundeneinlagen hafteten die Gründer persönlich, zunächst durch die Hinterlegung von Wertpapieren bis zum Betrag von 2.000 Talern bei der herzoglichen Landesregierung. Die Verwaltung der Sparkasse übernahmen Amtsrat Spiegel als Direktor, Bürgermeister Döring, Hauptmann Wolter und der Apotheker als Assistenten, Magazinschreiber Franke als Buchhalter sowie Herr Friedrich Döring als Kassierer.

Die Sparkasse eröffnete am 7. Juli 1823 im Altstädter Rathaus. Dies war der satzungsgemäße Sitz der Sparkassenverwaltung. Die Kassenstunden waren am Anfang einmal im Monat, jeden ersten Montag, von 13:00 bis 16:00 Uhr. Mit einer Ausnahme: „Ist der Montag ein Festtag, so tritt der nächste Werkeltag an dessen Stelle.“ Die Öffnungszeiten wurden monatlich in den Bernburgischen Anzeigen angekündigt. Auch Bernburger mit Einlagen von weniger als einem Taler konnten vorbeikommen. Aber erst für volle Taler gab es Zinsen, zum Beispiel acht Pfennige pro Taler für Kleinsparer mit einem Guthaben unter 50 Talern.

Am 6. Juli 1824 konnte die Sparkassenverwaltung verkünden, dass die Sparzinsen des ersten Geschäftsjahres der Kundschaft am 2. August entweder ausgezahlt oder gutgeschrieben wurden. Für das Aufschreiben der Zinsen bekamen die Kunden ein Zinsenbuch. Wenn man sein Konto kündigte und dieses Buch zurückgab, waren zwei Groschen fällig. Die Ein- und Auszahlungen hingegen wurden nicht in gebundenen Sparbüchern, sondern mittels eines Schuldscheines belegt. Erstmals druckte die oben genannte Zeitung 1825 eine Geschäftsübersicht. Demnach hatten die Bernburger Sparerer in zwei Jahren staatliche 7.171 Taler und 11 Groschen eingezahlt und 58 Taler, 20 Groschen und 8 Pfennige Zinsen erhalten.

* Der Artikel basiert im Wesentlichen auf dieser Quelle, die sich im Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Dessau befindet. Auch das Beitragsbild stammt von dort.

  • Eines von vielen Dokumenten aus unserem Aktenbestand, in dem die Überführung von Sparguthaben Geflüchteter in den Staatshaushalt der DDR ersichtlich ist. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

„Republikflüchtlinge“ und ihr Vermögen

Als Studentin des Studiengangs „Archiv“ an der Fachhochschule Potsdam absolvierte ich mein Praxissemester beim Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 1. August 2022 bis zum 16. Dezember 2022. Im Zuge der Erschließung von Akten, bin ich auf ein interessantes Kapitel der deutschen Geschichte gestoßen, welches ich hier gerne für Sie kurz zusammenfassen möchte.

Im Zeitraum nach der Gründung der DDR im Herbst 1949 bis zum Bau der Mauer im Sommer 1961 flüchteten rund 3 Millionen Menschen aus der DDR. Nach dem Bau der Mauer sank die Zahl zwar drastisch, aber trotzdem gelang auch in der Zeit bis zur Wiedervereinigung Menschen die Flucht. [1] In der DDR wurden Bürger, die über die Grenze nach Westdeutschland fliehen wollten bzw. geflohen waren, „Republikflüchtlinge“ genannt. [2] Scheiterte die Flucht, mussten die „Republikflüchtlinge“ mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. [3] Sowohl bei einer erfolgreichen Flucht als auch einem erfolglosen Fluchtversuch verwirkten die Menschen ihren Anspruch auf ihr Vermögen und sonstiges Eigentum in der DDR.

Doch was geschah mit dem Vermögen der Geflüchteten? Die Regierung der DDR ließ sämtliche Vermögenswerte der Flüchtlinge beschlagnahmen. Das waren zum Beispiel Grundstücke, Unternehmen, aber auch Bankguthaben. Diese Beschlagnahmung kam einer entschädigungslosen Enteignung gleich. Später wurde das Vermögen unter die „treuhänderische Verwaltung“ des Staates [4], oder auch staatliche Verwaltung genannt [5], gestellt. Das heißt, der Staat hat die Vermögenswerte im Namen der Eigentümer verwaltet. 1968 wurde die Verwalterverordnung erlassen, aufgrund dessen der Staat seit 1969 durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung auf das Vermögen zugegriffen hat. [6] Doch nicht nur Grundstücke und Bankguthaben wurden beschlagnahmt, auch Bankschließfächer, die „Republikflüchtlingen“ gehörten, wurden 1962 im Rahmen der „Aktion Licht“ geöffnet und die Wertgegenstände und Unterlagen entnommen. Die Wertgegenstände wurden über den staatlichen Kunsthandel der DDR verkauft und ihre Herkunft von der Stasi akribisch verschleiert, weshalb es schwierig ist, ihre Provenienz zu identifizieren. [7]

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ (Vermögensgesetz) erlassen. Dieses Gesetz regelt die Rückübertragung der Vermögenswerte bzw. die Entschädigung der Eigentümer. Zur Durchführung dieses Gesetzes wurden Landesbehörden eingerichtet, bei denen man einen Antrag stellen konnte. [8] Anträge auf Rückübertragung oder Entschädigung für Vermögensverluste nach dem Vermögensgesetz konnten grundsätzlich bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliches Vermögen bis zum 30. Juni 1993 gestellt werden. [9] Da die Fristen bereits abgelaufen sind, ist eine Geltendmachung eines Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Weiterhin führt das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) jedoch Aufgebotsverfahren durch, die der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten dienen. [10]

Elena Williams, Praktikantin beim Historischen Archiv des OSV

Quellen:

[1] Halbrock, Christian; Jabs, Cornelia; Kowalczuk, Ilko-Sascha: Republikflucht, Bekämpfung der, in: Das Bundesarchiv (Hrsg.): MfS-Lexikon, online verfügbar: URL: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/republikflucht-bekaempfung-der/ [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Republikflüchtling, der, online verfügbar: URL: https://www.dwds.de/wb/Republikflüchtling [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[3] Bundesstiftung Aufarbeitung: Informationen zur Geschichte von Flucht, Fluchthilfe und Freikauf, online verfügbar: URL: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/flucht-fluchthilfe-und-freikauf/geschichte#:~:text=Mit%20dem%20verschärften%20Passgesetz%20von,DDR%20werden%20verfolgt%20und%20bestraft. [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[4] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[5] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Staatliche Verwaltung, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/StaatlicheVerwaltung/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[6] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[7] Habermalz, Christiane: Wissenschaftler untersuchen DDR-Kunstraubsystem, in: Deutschlandfunk Kultur, 07.05.2019, online verfügbar: URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/forschungsprojekt-zur-aktion-licht-wissenschaftler-100.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[8] Bundesministeriums der Justiz: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, online verfügbar: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vermg/BJNR211590990.html#BJNR211590990BJNG002306301 [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[9] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Fristen, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Vermoegensrecht/Fristen/inhalt.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[10] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Eigentümersuche und Aufgebotsverfahren, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].