• © Historisches Archiv des OSV

Gratulation zum 300.

Seit über vier Jahren gibt es den Sparkassengeschichtsblog. Das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes hat ihn nach meiner Empfehlung der interessierten Öffentlichkeit am Weltspartag 2014 zur Verfügung gestellt. Viele Beiträge zur Historie der verschiedensten Ecken des OSV-Gebiets wurden seither präsentiert und selbstverständlich reichlich bebildert. Dabei ist nicht nur der Geburtstag einer Sparkasse ein schöner Anlass zurückzublicken. Sparkassen gibt es im Verbandsgebiet seit fast 200 Jahren. Sie haben gute und schlechte Zeiten erlebt.

Informativ und unterhaltsam werden Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hier Sparkassengeschichten erzählt. Auch die Entwicklung der Marke Sparkasse wurde schon beleuchtet, was ich persönlich sehr wichtig finde. Im Laufe der Zeit ist eine stattliche Sammlung von Artikeln entstanden, sodass der Blog eine umfangreiche Wissensdatenbank darstellt. Von A bis Z können Sie in der Schlagwortliste recherchieren. Mehr als 25.000 Besuche beim Sparkassengeschichtsblog werden monatlich verzeichnet. Ich freue mich über das große Interesse und wünsche Ihnen mit diesem 300. Beitrag weiterhin viel Freude beim Schmökern und Erkenntnisgewinn.

Ihr Wolfgang Zender
Verbandsgeschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

  • © Janny Oestreich

„Analog zur Wirklichkeit – Mediale Quellen in Archiven“

Besuch des 2. Berliner Archivtags

Als Praktikantin des Historischen Archivs des Ostdeutschen Sparkassenverbandes nutzte ich am 20.11.2018 die Gelegenheit, dem zweiten Berliner Archivtag beizuwohnen.

Die Akademie der Künste hieß am Veranstaltungstag geschätzt 200 Interessierte in ihren Räumlichkeiten willkommen. Eine beträchtliche Anzahl an Besuchern! Darunter fanden sich vor allem Archivare, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Archivdienstleister sowie Auszubildende und Studierende der Informations- und Archivwissenschaften. Auf dem Podium referierten Archivare, Professoren, Restauratoren, ein Regisseur und ein Rechtsanwalt zu Themen rund um die Sicherung und Digitalisierung des analogen Informationsgutes sowie den daraus abgeleiteten Urheber- und Nutzungsrechten.

Der Bewahrung unserer Kulturgutüberlieferungen stehen einige Probleme gegenüber: Tonbänder zerfallen, Fotomaterial verblasst, wertvolle Schriften auf Papier vergilben und brechen. Mit der Digitalisierung solcher Informationsträger wird ein Voranschreiten des Zerfalls zwar nicht beendet, doch ihr Informationsgehalt bleibt als Sicherungskopie bestehen.

Der diesjährige Berliner Archivtag setzte sich zum Ziel, ausgiebig über diesen Sachverhalt in 19 Kurzvorträgen rund um das Thema audiovisuelle Quellen in Archiven zu informieren. Die Veranstaltung diente primär dem fachlichen Austausch untereinander, welcher vor, während und nach den Vorträgen mit Hilfe einer parallel stattfindenden Archivmesse und abschließender Podiumsdiskussion erreicht wurde.

In dem Wissen, dass ich einen Beitrag zu dieser Veranstaltung für den Sparkassengeschichtsblog verfassen werde, horchte ich bei einer Vortragsreihe über die Aktivität von Berliner Archiven in sozialen Medien auf! Im Mittelpunkt standen dabei der Aufwand und Nutzen digitaler Textsammlungen. Ein Blog gibt als Erweiterung der archivischen Öffentlichkeitsarbeit allen Lesern Aufschluss darüber, was das vielfältige Berufsbild des Archivars an Aufgabenfeldern beinhaltet. Einig waren sich alle Referenten in dem Punkt, dass man mit Hilfe eines Blogbeitrages besondere Funde aus dem Archiv jederzeit publizieren kann. So handhabt es auch der Sparkassengeschichtsblog des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, der kurz vor seinem 300. Beitrag steht und nächstes Jahr sein 5. Jubiläum feiert!

Der 2. Berliner Archivtag endete, doch das Bewusstwerden über die voranschreitende Digitalisierung beginnt.

Janny Oestreich, Praktikantin des Historischen Archivs des OSV

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Zwölfteltaler

Dieser Münze sieht man ihr Alter an. 200 Jahre ist sie mittlerweile alt und schon durch viele Hände gegangen. Es handelt sich um ein recht abgegriffenes Geldstück aus Silber, geprägt im Königreich Sachsen. Damals war es üblich, den Edelmetallgehalt augenscheinlich zu machen. „CLX Eine Feine Mark“ bedeutet schlichtweg, dass der 160. Teil des allgemeinen Münzgrundgewichts, der Mark zu 234 Gramm, enthalten sein musste. Für das 2,2 Zentimeter im Durchmesser große Geldstück wurden demnach rund 1,5 Gramm Silber verwendet. Zur Prägung ist weiterhin zu sagen, dass sie im Rahmen des Duodezimalsystems erfolgte. Der Taler war nicht nur in Sachsen in 24 Groschen unterteilt. Zwölf Pfennige ergaben einen Groschen. Der abgebildete Zwölfteltaler war also ein Doppelgroschen beziehungsweise entsprach 24 Pfennigen.

  • Dieses Sparbuch wurde 1909 hergestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Der brandenburgische Adler von Havelberg

Vor genau 170 Jahren eröffnete Havelberg in Brandenburg eine eigene Sparkasse. Brandenburg? Ja, bis zur Gebietsreform in der DDR 1952 gehörte die Stadt zu diesem Land und zwar zur Prignitz. Seit 1990 liegt sie nun in Sachsen-Anhalt. Auf die historische Zugehörigkeit zum Nachbarland verweist noch heute das fast 400 Jahre alte Stadtwappen. Es ziert der märkische Adler. Dieser schwebt zwischen zwei Türmen über dem geschlossenen Tor der Stadtmauer. Das brandenburgische Wappentier findet sich auch auf zwei alten Havelberger Sparkassenbüchern in unserem Archivbestand. Das dekorativere Exemplar sehen Sie hier.

  • Nicht nur über die Ausbürgerung von Dr. Albert Sommer informierte die sächsischen Spar- und Girokassen dieses Verbandsrundschreiben. Das Schreiben liegt im Historischen Archiv der Erzgebirgssparkasse. Im Historischen Archiv des OSV sind die Rundschreiben der Jahre 1939 bis 1944 als Digitalisate vorhanden.

Der Fall Dr. Albert Sommer

Im Krisenjahr 1931 führte die Regierung Brüning die Reichsfluchtsteuer ein, um der Kapitalflucht ins Ausland entgegenzuwirken. Ein Viertel des Vermögens sollte abgetreten werden. Dies sollte abschreckend wirken. Um die Zahlung zu erzwingen, konnten die Finanzämter sogar Steckbriefe zur Ergreifung erlassen und das gesamte inländische Vermögen beschlagnahmen. Über diese Fälle konnten sich die Sparkassen unter anderem in der Deutschen Sparkassenzeitung informieren. Sie waren verpflichtet, das zuständige Finanzamt, das Vermögensbeschlagnahmen verfügte, über Forderungen und Ansprüche des Betreffenden zu informieren. Zahlungen an ihn durften nicht erfolgen.

Das NS-Regime nutzte die rechtlichen Regelungen aus der Weimarer Zeit, um zur Auswanderung gezwungene jüdische Bürgerinnen und Bürger zu berauben. Dies sollte dem Staat erhebliche Einnahmen verschaffen. Allein 841.569 Reichsmark Reichsfluchtsteuer plus Zinsen wollte man zum Beispiel von Dr. Albert Sommer erpressen. Er war der erste Sachse, auf dessen Fall 1933 in der Sparkassenzeitung hingewiesen wurde. Der in Dresden promovierte Chemiker hatte die Kaltasphalttechnik in Europa eingeführt und war Aufsichtsratsvorsitzender beziehungsweise Aufsichtsratsmitglied zahlreicher Bau- und Asphaltfirmen. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten hatte er Deutschland verlassen.

Da die Finanzbehörden ein erhebliches Interesse am Besitz des jüdischen Firmeninhabers hatten, versuchten sie ihn schließlich 1938 durch die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit gänzlich zu enteignen. Grundlage war ein 1933 erschaffenes Gesetz, das bald nicht mehr vorrangig gegen politische Emigranten, sondern zur finanziellen Judenverfolgung genutzt wurde. Es erfolgte eine Massenausbürgerung, die auf das Vermögen der Geflohenen abzielte. Juden, die zum Beispiel gegen Steuer- und Devisenrecht verstießen, um Vermögen ins Ausland zu retten, sollten konsequent ausgebürgert werden. Auch über Devisenvergehen informierte übrigens die Sparkassenzeitung.

Wie alle anderen Kreditinstitute, so hatten auch die kommunalen nachzuprüfen, ob sie Vermögen ausgebürgerter Menschen verwalteten. Dazu gab es in Sachsen von 1937 bis 1939 Verbandsrundschreiben mit Namenslisten. Ab 1939 wurden die umfangreichen Namensverzeichnise der Gestapo den Mitgliedsinstituten per Umlauf zur Verfügung gestellt. Konten mussten sofort gesperrt und gemeldet werden. Für die Durchführung der Beschlagnahme war dann die Ausbürgerungsabteilung beim Finanzamt Moabit-West in Berlin zuständig. Deren Unterlagen befinden sich heute im Berliner Landesarchiv. Auch eine Akte zum Fall des Dresdeners Dr. Albert Sommer ist erhalten und wurde von mir eingesehen.

Er hatte das Glück, in der Schweiz Zuflucht gefunden zu haben. Dort lebte er bis 1968. Die noch im Deutschen Reich wohnhaften Juden, die während des Zweiten Weltkriegs in die Todeslager im Osten deportiert wurden, verloren in dem Augenblick, in dem sie die Landesgrenze überquerten, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zugleich waren sie kollektiv enteignet. Auch dafür hatten die Nationalsozialisten rechtliche Voraussetzungen geschaffen, durch eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941. Wie zum Beispiel die sächsischen Spar- und Girokassen infolge mit dem jüdischen Besitz zu verfahren hatten, wird in einem anderen Blogbeitrag beleuchtet.

  • Die Währungsreform 1948 bedeutete für einen Kunden der Kreissparkasse Löbau die Umstellung des Sparbuchs von Reichsmark auf Deutsche Mark. 100 Mark wurden 1 zu 1 übertragen. Vom Mehrbetrag verblieben 20 Prozent. : © Historisches Archiv des OSV

Die Währungsreform vor 70 Jahren

Zum 21. Juni 1948 war gemäß einem Währungsgesetz der drei Westalliierten in ihren Besatzungszonen die Deutsche-Mark-Währung gültig. Die Sowjets zogen nach. Ihre Militärverwaltung befahl, dass ab 24. Juni in der Ostzone und in ganz Berlin mit Spezialkupons versehene alte Reichsmark- und Rentenmarkscheine Zahlungsmittel wurden. Man beanspruchte tatsächlich die Währungshoheit auch über die Sektoren der Franzosen, Briten und Amerikaner, da ja Berlin wirtschaftlich einen Teil der sowjetischen Besatzungszone darstelle. Die Reaktion der Gegner im „kalten Krieg“ folgte. Die Anordnung wurde für Westberlin ungültig erklärt und auch hier zum 25. Juni 1948 die DM eingeführt. Als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel galt sie jedoch erst ab dem 20. März 1949. Es gab also während der Berlin-Blockade der Sowjets ein Nebeneinander.

Dabei hatten die Währungen sogar eine fast gleiche Bezeichnung. Nach einem Geldumtausch zwischen dem 24. und 28. Juni 1948 in „Kuponmark“ erfolgte einen Monat später ein weiterer in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank. In den Tagen vom 25. bis 28. Juli wurde das provisorische Papiergeld durch frisch gedrucktes ersetzt. Weil die Zahlungsmittel relativ zeitnah bereitstanden, lässt sich vermuten, dass die Sowjets den Auftrag zur Herstellung bereits vor der westlichen Währungsreform erteilt hatten. In dem Zusammenhang soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass bereits im Herbst 1947 DM-Scheine in den USA gedruckt wurden.

Wie im Westen, so war auch im Osten Deutschlands zur Identifizierung die Lebensmittelkarte vorzulegen, wenn man im Sommer 1948 Geld umtauschen wollte. Es gab aber Unterschiede bei den Tauschrelationen. So war im Ergebnis die Menge an Bar- und Buchgeld im sowjetisch besetzten Teil des Landes verhältnismäßig hoch. Staatliche Einrichtungen und Unternehmen wurden bei der Währungsreform bevorteilt. Was den „volkseigenen“ Sektor betraf, war man bei der Umwertung großzügig. Parteikonten wurden übrigens 1 zu 1 umgestellt. Aber wie erging es zum Beispiel dem Kleinsparer?

Sein Guthaben, das bis Kriegsende entstanden war, hatte die sowjetische Militäradministration bereits im Sommer 1945 „eingefroren“. Ein Auszahlungsbefehl gab im März 1946 als Unterstützungsleistung für Sparer mit kleineren Guthaben 300 Reichsmark frei. Durch die Währungsreform 1948 wurde das Altguthaben dann auf zehn Prozent abgewertet und in eine Zwangsanleihe umgewandelt. Für Spareinlagen, die nach dem 8. Mai 1945 entstanden waren, gab es gestaffelte Umtauschverhältnisse. Lediglich die ersten 100 Reichsmark wurden 1 zu 1 umgeschrieben. Bei Einlagen über 3.000 RM war der rechtmäßige Erwerb nachzuweisen.

Und wie verhielt es sich mit dem Bargeld? Auch wer im Juni 1948 mehr als 5.000 Reichsmark zur Sparkasse brachte, galt als verdächtig. Jeder Mensch bekam damals als Kopfquote 70 RM im Verhältnis 1 zu 1 in „Kuponmark“ umgetauscht. Größere Barbestände wurden abgewertet. Beim Umtausch einen Monat später erhielt man dann nur 70 Deutsche Mark der Deutschen Notenbank, weil noch nicht genügend neue Geldscheine vorhanden waren. Größere Beträge wurden auf dem Sparbuch gutgeschrieben und waren ab Mitte August 1945 freigegeben.

Die Währungsreform war für die Sparkassen eine große Herausforderung. Überliefert ist, dass in der ersten Phase allein bei den sächsischen Instituten an fast 2.000 Schaltern auf 2,15 Millionen Lebensmittelkarten 865 Millionen Mark Altgeld eingereicht wurden. Die Schalter waren mindestens zehn Stunden am Tag offen zu halten. In der zweiten Phase tauschten die Sparkassen in Sachsen schließlich auf 2,7 Millionen Lebensmittelkarten mehr als 293 Millionen „Kuponmark“ in neues Geld um. Über 10.000 Arbeitskräfte waren vor 70 Jahren mit der Währungsreform beschäftigt.