• Die Verordnung wurde am am 14. November 1938 im Reichsgesetzblatt abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die „Judenvermögensabgabe“ 1938

Verschiedene Mittel nutzten die Nationalsozialisten zur Judenverfolgung, zum Beispiel die Steuer- und Devisengesetzgebung. So wurde etwa die noch aus der Weimarer Republik stammende Reichsfluchtsteuer missbraucht, um jüdische Emigranten um einen Teil ihrer Habe zu bringen. Mit der Ausbürgerung nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ging wiederum das ganze Vermögen an den Staat. Es kam zu finanziell motivierten Massenausbürgerungen von Geflüchteten. Anlass gaben unter anderem Verstöße gegen das NS-Steuerrecht. Eine weitere Ungerechtigkeit stellte die sogenannte „Sühneleistung“ für einen Mord dar, welche Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose, also auch bereits emigrierte, zu zahlen hatten.

Nach dem Attentat auf einen deutschen Diplomaten in Paris, das Herschel Grynszpan wegen der Deportation seiner Eltern im Rahmen der „Polenaktion“ verübt hatte und welches wiederum dem NS-Regime als Anlass für die Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 diente, erhob Hermann Göring am 12. November die willkürliche Sonderabgabe von einer Milliarde Reichsmark. Zur Durchführung bestimmte der Finanzminister Schwerin von Krosigk am 21. November, dass davon alle Jüdinnen und Juden betroffen waren, die gemäß einer Verordnung vom 26. April des Jahres bereits ihr Vermögen über 5.000 Reichsmark angemeldet hatten. Man wusste also Bescheid, wem man diese Zwangsabgabe von 20 Prozent auferlegen konnte, um so das Defizit im Reichshaushalt zu verringern. Die Abgabe war in vier Raten vom 15. Dezember 1938 bis zum 15. August 1939 an die Finanzämter zu entrichten.

Die „gleichgeschalteten“ Sparkassen waren in die Maßnahmen gegen jüdischen Besitz eingebunden. Per Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 gab es einen Depotzwang für Wertpapiere jüdischer Deutscher. Sie mussten diese schnellstens in ein Depot einer Devisenbank einlegen und kennzeichnen. Sparkassen ohne Devisenbankeigenschaft hatten die in ihrer Verwahrung befindlichen jüdischen Werte an die zuständige Girozentrale in Drittverwahrung zu geben. Der Staat genehmigte die Zahlung der Vermögensabgabe am 15. Dezember mit Wertpapieren. Sie waren dazu von den Sparkassen in ein Depot bei der Preußischen Seehandlung (Staatsbank), welche als Treuhänderin des Reichsfinanzministers fungierte, der regionalen Girozentrale oder der Deutschen Girozentrale umzulegen. Die zuständigen Finanzämter mussten darüber informiert werden. Die Börsenumsatzsteuer wurde von den Finanzbehörden mit den Abgabepflichtigen verrechnet. Wegen sonstiger Kosten hatten sich die Geldinstitute an die betreffenden Juden zu halten. Festgelegt wurde ein Provision von 0,5 Prozent, mindestens aber eine Reichsmark.

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1.000 Spardosen für die Kundschaft

Nach dem Verlust ihres Ersparten durch die Hyperinflation 1923 begannen die Sparkassenkunden erneut, sich Rücklagen zu bilden. Wegen des, durch die staatliche Geldpolitik verursachten, Rückschlags hieß es, ganz von vorne anzufangen. Das Vertrauen in die Reichsmark, die im Kern durch Gold und Devisen gedeckte neue Währung, führte zu einem „Sparwunder“ in der Weimarer Republik. Die Zunahme der Spareinlagen hatte auch mit der Werbung zu tun, welche die Sparkassen damals für sich entdeckten.

Ein Mittel zur Förderung der Spartätigkeit war die Abgabe von Heimspardosen. Bereits nach der Jahrhundertwende wurden sie im Kaiserreich von Sparkassen verliehen. Ab 1924 wurden sie richtig populär, denn es galt, Kapital schon durch kleine Sparbeträge zu bilden. Die Spardose stellte die Filiale zu Hause dar. Sie sollte das Heim des „kleinen Mannes“ zieren und ihn jederzeit ans Vorsorgen erinnern. Außerdem sparte man sich die Mühe mit vielen einzelnen Kleineinzahlungsvorgängen. Üblicherweise war der geringste Einzahlbetrag eine Reichsmark.

Der Schlüssel zur Dose blieb immer bei der Sparkasse, wo auch die Leerung stattfand. So konnte zum Beispiel die in Bad Liebenwerda ansässige Kreissparkase 1926 den vorbeigebrachten Exemplaren 3.913,17 Reichsmark entnehmen. 1.000 Spardosen hatte sie damals bereits in Umlauf. Auch die abgebildete Sparbüchse mit dem schönen Bienenkorbmotiv stammt von der Kreissparkasse und wurde von der Kundschaft bestimmt mit Bienenfleiß gefüllt. Nicht nur mit Münzen konnte man das dekorative Stück übrigens füttern, sondern auch mit gerollten Geldscheinen.

  • Das preußische Sparkassenreglement von 1838 widmete sich auch den Kontengrenzen. Es hatte lange Gültigkeit. : © Historisches Archiv des OSV

Historische Kontenobergrenzen

Nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen achtete der Staat lange Zeit darauf, dass die Kundinnen und Kunden der Sparkassen nicht zu viel Geld auf dem Sparbuch liegen hatten. Das hatte damals nichts mit einer miserablen Zinslage zu tun, die den kommunalen Geldinstituten wirtschaftliche Probleme bereitete. Vielmehr war ein wichtiger Grund für die Begrenzungen, wohlhabende Anleger möglichst fernzuhalten. Sparkassen hatten eine sozialpolitische Aufgabe und waren vor allem für wenig vermögende Menschen gedacht, damit diese sich Rücklagen bildeten. Deswegen sollten die Untergrenzen, ab denen Einlagen angenommen wurden, möglichst niedrig sein. So stand es im Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838, dem preußischen Rahmengesetz für das Sparkassenwesen. Die Satzungen, in denen von Ort zu Ort unterschiedliche Beträge festgeschrieben waren, wurden bei den Sparkassengründungen von den Aufsichtsbehörden kontrolliert. Auch Nachträge und Neufassungen waren einzureichen. Öfters gab es Einwände gegen die von den Kreisen und Gemeinden verfassten Entwürfe und die Obergrenzen musste nach unten korrigiert werden. So hatte zum Beispiel noch 81 Jahre später die Gemeinde Falkenberg/Elster auf Anweisung des Oberpräsidenten in Magdeburg das Limit von 25.000 auf 15.000 Mark herabzusetzen, ehe sie ihre Sparkasse eröffnen durfte.

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„Ich brachte 1990 genug Erfahrung mit, um die Akademie aufzubauen.“ – ein Gespräch mit Berthold Deutscher

Die Aktenlage ist eindeutig und verweist am heutigen Tage auf einen runden Geburtstag: Denn aus der „Ostdeutschen Sparkassenakademie i. G.“ wird am 9. Oktober 1991 die „Ostdeutsche Sparkassenakademie“. Der Vorstand des Ostdeutschen Sparkassen- und Girobverbandes beschloss auf seiner 2. Sitzung neben der Gründung auch, dass zeitnah eine Satzung sowie Stellenplan und Gebührenordnung vorzulegen seien. Zur Kenntnis nimmt das Gremium außerdem die Bestellung von Dr. Jürgen Wassermann als Akademieleiter.

Soweit also unsere Unterlagen. Doch wie wurde die Aufbauphase von denjenigen wahrgenommen, die maßgeblich daran beteiligt waren? Im Sommer 2014 sprachen wir mit Berthold Deutscher.* Er kam bereits im Mai 1990 zum Verband und war unter anderem dafür zuständig, den Bildungsbetrieb einzurichten. Welche Erfahrungen er dabei machte und welche Herausforderungen zu meistern waren, erzählte er uns in einem Zeitzeugengespräch:

Herr Deutscher, lassen Sie uns gemeinsam auf das Jahr 1990 zurückblicken. Wie muss ich mir den Aufbau einer Sparkassenakademie in dieser schnelllebigen Umbruchzeit vorstellen? Was war zu tun?

Naja, es war erst einmal so, dass ich im Mai 1990 als Stellvertreter auf der Leitungsebene beim Sparkassenverband der DDR eingestellt worden bin. Verantwortlich war ich für Personal, Ausbildung und Verwaltung. Das war ein großes Spektrum, für das ich zuständig war. Gute Mitarbeiter organisierten bereits die Bereiche Finanzen und Personal – den Bereich Ausbildung gab es in dem Sinne noch nicht. Der war praktisch neu aufzubauen. Ich hatte Glück, hier eng mit Professor Dr. Günter Ashauer, dem Leiter der Deutschen Sparkassenakademie in Bonn, zusammenarbeiten zu können. Er hatte viel Erfahrung, war mit Gastdozenten aus Bonn, aber auch schon mit Gastdozenten aus den regionalen Sparkassenakademien in der DDR unterwegs, um Lehrgänge zu begleiten.

Unser Grundsatz lautete damals: „Wir müssen die Ausbildung vor Ort organisieren und aufbauen! Aber wir brauchen auch eine eigene Akademie.“ Die strittige Frage war: Bleibt es bei einem Fünf-Länder-Verband oder gibt es ein Auseinandergehen? Es gab damals viele unterschiedliche Interessen. Der Sparkassenverband in Niedersachsen hätte zum Beispiel gern die Ausbildung übernommen. Er hatte vorher schon die Berliner Sparkasse mitbetreut. Dass die fünf neuen Bundesländer sich auf einen gemeinsamen Sparkassenverband einigen, ergab damals Sinn. Denn die einzelnen Länder waren im Vergleich zu den alten Bundesländern von der Struktur her kleiner und es ging ja darum, dass ein neuer Regionalverband auch mit den anderen gleichziehen kann.

Ging es Ihnen hier vor allem um einen Vergleich auf Augenhöhe?

Ja, so ungefähr. Insbesondere, was die Anzahl der Beschäftigten im Verband und in den Sparkassen anbetrifft. Insgesamt hatten die Sparkassen in der DDR etwa 20.000 Mitarbeiter. 1990 waren es unsere Sparkassen, die Personal einstellten und nicht abbauten. Praktisch wuchsen wir 1991/1992 um 10.000 und hatten schließlich mehr als 30.000 Beschäftigte. Die Personalaufstockung war dringend erforderlich. Um im Konkurrenzkampf zu bestehen, mussten schnellstens Leute eingestellt und natürlich auch ausgebildet werden.

Wir waren überzeugt: Vieles muss gleichzeitig und nicht nacheinander getan werden! Die regionalen Sparkassenakademien haben uns dabei unterstützt. Einerseits konnten unsere Beschäftigten an ihren Bildungslehrgängen teilnehmen. Andererseits lernten unsere Leute in der Praxis bei einer Partnersparkasse, zum Beispiel Lehrlinge für ein halbes Ausbildungsjahr oder auch Kreditsachbearbeiter, Planer und vor allem Mitarbeiter, die für die Darlehensgewährung und für Geldanlagen zuständig waren.

Wie setzten Sie bei den gleichzeitig zu erledigenden Aufgaben die Prioritäten?

Nun, als ich das erste Mal mit Professor Ashauer zusammengetroffen bin – das werde ich nie vergessen, denn es war in Tegel, im VIP-Raum, er war nur auf der Durchreise, kam aus Stockholm und hatte wenig Zeit – stellten wir ein Vierzehn-Punkte-Programm auf. Demnach hatte der Aufbau der Akademie, das heißt, das Finden geeigneter Räumlichkeiten für den Unterrichtsbetrieb, ganz klar Vorrang. Wir entschieden uns schließlich für eine Ausbildungsstätte in Berlin-Rahnsdorf. Dort gab es auch ein Hotel mit einer Kapazität von etwa 100 Betten.

Was war das für eine Ausbildungsstätte?

Das war in der DDR das „Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZISW)“. Dort wurden Generaldirektoren aus den Kombinaten usw. ausgebildet. Es war also ein Ort auf einem wirklich hohen Level. Auch ein Hörsaal war vorhanden. Der Lehrbetrieb konnte sofort aufgenommen werden. Die Leute vor Ort waren auch froh, weil es ja Teilnehmer alter Couleur nicht mehr gab. So nahmen wir das Objekt in Besitz und buchten von Anfang an 100 Plätze. Lehrgangsteilnehmer und Gäste nutzten das Hotel und auch Pensionen in der Nähe, die zum Beispiel aus kleinen Gaststätten neu entstanden waren. Auf diese Weise hatten wir 200 Betten zusätzlich zur Verfügung.

Was wurde von Ihnen in Rahnsdorf konkret gestaltet?

Unsere Aufgabe war es, dort den richtigen Lehrgangsbetrieb zu organisieren – bis hin zur Umstellung der Ausbildungsdauer. Das war ebenfalls eine gewaltige Aufgabe. Denn wir hatten ja über 3.000 Lehrlinge und mussten die Umstellung von der zweijährigen auf eine dreijährige Ausbildung auf den Weg bringen. Zur damaligen Zeit gab es in der DDR generell nur eine zweijährige Ausbildung. Aber die BRD hatte eine dreijährige. Also mussten wir entsprechende Programme entwickeln. Das haben wir gemeinsam mit den Ausbildungsverantwortlichen der Sparkassen bewerkstelligt. Gleichzeitig mussten wir, und zwar massiv, Ausbilder qualifizieren. Wir kannten so etwas nicht: bestätigte Ausbilder in der Sparkasse. Wir hatten zwar Ausbilder, die dann die Lehrlinge im Durchlaufplan begleiteten, aber es war keine Prüfung für diese vorgesehen. Also mussten schnellstens Ausbilderlehrgänge durchgeführt werden, um dem bundesdeutschen Recht zu entsprechen. Jede Sparkasse hatte ja mehrere bestätigte Ausbilder zu haben, je nachdem, wie viele Lehrlinge es vor Ort gab.

Wir bekamen dafür übrigens ministerielle Unterstützung, konnten vier Planstellen nur für diese Ausbildung aufbauen. Ich dachte zuerst: „Das kann nicht wahr sein, dass wir Geld erhalten!“ Aber da waren Fördermittel für diese Berufsausbildung vorgesehen. Und obwohl wir als Sparkassen ja ökonomisch gut dastanden, rief mich der Stellvertreter von der Akademie in Bonn an einem Freitag an und sagte: „Herr Deutscher, es muss blitzschnell ein Antrag gestellt werden! Er müsste am besten am Montag beim ehemaligen Ministerium für Berufsschulwesen abgegeben werden!“ Ich erinnere mich, dass die Sekretärin am Sonntag in den Verband bestellt wurde. Die Anträge wurden praktisch gleich in die Maschine diktiert. Das hat gut geklappt. Ja, und so bekamen wir dann tatsächlich Fördermittel für unsere Akademie. Hätte ich nicht für möglich gehalten. Später wurden diese Stellen sogar in richtige Planstellen umgewandelt. Das war dann der Grundstock, den wir systematisch ausgebaut haben.

Wann begann der tatsächliche Lehrbetrieb in Rahnsdorf?

Das war schon gleich 1990. Zu klären war dann noch die rechtliche Seite. Das war nicht leicht, weil sich herausstellte: Es handelte sich bei dem Standort um eine Parteieinrichtung und war damit Eigentum der SED. Als wir in Verhandlung getreten sind, hat sich wiederum eröffnet, dass die Partei das Objekt der Gewerkschaft „weggenommen hatte“. Diese Einrichtung, dieses Hotel, war also ursprünglich eine Bildungseinrichtung des FDGB gewesen. Somit gab es strittige Eigentumsfragen.

Die vollständige Aufklärung hätte lange dauern können. Und so sind wir auf Potsdam gekommen. Wir wollten eigentlich Rahnsdorf als Bildungsstätte ausbauen für die Sparkassen. Aber dann haben wir uns schließlich gefragt: „Muss es denn unbedingt Berlin sein?“ Die Stadt war vorbelastet, von hier aus wurde schließlich diktatorisch regiert. Viele wollten Berlin als Standort deswegen nicht haben. Und so kam es zur Zusammenarbeit mit der LBS-Ost, die für sich gerade auf der Suche nach einer Zentrale war.

Entdeckt wurde dadurch also der heutige Standort „Am Luftschiffhafen 1“ in Potsdam?

Ja. Die LBS hat ihn in Brandenburg, in Potsdam gefunden. Am Luftschiffhafen steht heute unsere Akademie. Als wir das mitbekommen haben, kam die Idee auf: „Kann das dann nicht ein gemeinsames Projekt werden?“ Die Eröffnung erfolgte dann 1996.

1994 war die Grundsteinlegung.

Richtig. Wir hatten vorher die Zusammenarbeit mit der Bonner Sparkassenakademie einerseits. Andererseits war ich selber einmal in Landshut in der Bayerischen Sparkassenakademie und auch in Eppstein, der Hessischen Sparkassenakademie. Ich habe mir alles angeschaut, insbesondere wegen der Frage der Größenordnung. Wir hatten etwas Bedenken, dass die neu zu bauende Akademie zu groß werden könnte. Für die 1990er Verhältnisse waren die Zahlenansätze richtig. Aber wir waren uns im Klaren darüber, dass auf die Dauer eine so große Kapazität nicht auszulasten sein wird für unsere fünf Länder – Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aber das hat für uns damals nicht die größte Rolle gespielt. Es war wichtiger, in den Aufbaujahren die Sparkassen stabil zu gestalten mit gut ausgebildeten Leuten, die der Konkurrenz standhalten können. „Das andere müssen wir später klären. Dann müssen wir sehen, dass wir die Räumlichkeiten eventuell vermieten oder dass wir auch eine andere Ausbildungseinrichtung mitnutzen“, so unsere Überzeugung.

Ihnen war also von Anfang an klar, dass die Ostdeutsche Sparkassenakademie zu groß geplant wurde?

Für einige, ja. Aber nicht für alle. Ich kann nur sagen, dass ich darum gekämpft habe, weniger Kapazitäten zu planen. Wir hatten ermittelt, dass wir eine Bettenkapazität für 400 Menschen brauchen. Doch dann kamen noch 100 Betten an Kapazität für die LBS dazu. Da haben wir uns ernsthaft gefragt: „Muss das denn wirklich sein?“

Über 500 Betten wurden schließlich geplant. Darum gab es Streit. Aber die LBS bestand auf 100 Betten für die Schulung ihrer Mitarbeiter. Die 400 Betten für die Akademie waren nicht allzu viel. Ich war in anderen regionalen Sparkassenakademien. Dort wurde mir bestätigt: „Ein Auslastungsgrad für so und so viele Sparkassenmitarbeiter rechnet sich schon. Natürlich nicht auf Dauer!“ Aber damals ging es eben nicht anders. Wir mussten ja tausende Beschäftigte schulen. Praktisch musste selbst derjenige noch einmal neu einen Lehrgang mitmachen, der schon einen Abschluss als Sparkassenkaufmann oder Bankkaufmann zu DDR-Zeiten hatte. Auch die Direktoren, die eine Vorstandsposition übernehmen sollten. Für sie hatten wir spezielle Lehrgänge mit Dozenten überwiegend aus den alten Bundesländern vorgesehen. Das ist ja logisch. Diese schulten entsprechend den Erfordernissen des damaligen Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Die Direktoren mussten ihre fachliche Kompetenz hinreichend nachweisen. Daher gab es für sie diese speziellen Lehrgänge. Das war enorm.

Also kann man festhalten, die Lehrgänge der Akademie waren von Beginn an ausgebucht?

Ja, voll ausgelastet war die Akademie.

Als Service haben wir außerdem vor Ort Prüfungen abgenommen. Da gab es natürlich auch Diskussionen. Die  Mitarbeiter der Sparkassen sollten an die Akademie kommen. Doch als Vorgesetzter habe ich entschieden: „Wir fahren!“ Und da waren wir eben in Rostock, Dresden, Leipzig usw., um Prüfungen abzunehmen. So brauchten die Teilnehmer nicht extra zur Akademie kommen, sondern wir sind hingefahren. Das war der geringere Aufwand. Außerdem dachte ich daran, dass wir vor allem weibliche Beschäftigte in den Sparkassen haben, mit Familien. Ihnen dann noch zuzumuten, zwei Tage oder einen zu einer Prüfung zu fahren … Wie auch immer. Es war einfach notwendig, das anders zu organisieren. Da haben wir tatsächlich viele Überstunden gemacht und das Akademieteam hat mächtig rangeklotzt, damit wir das hinbekommen.

Wie wurde eigentlich der erste Akademieleiter gefunden?

Die Akademieleitung wurde als Stelle ausgeschrieben. Kurios war dabei, dass ich in der Auswahlkommission mit dabei war – sozusagen als amtierender Chef der Akademie. Wir haben also einen Nachfolger für mich gesucht. Die Vorstellungsgespräche fanden in Berlin statt. Für mich war ganz klar: Wir brauchen jemanden, der Erfahrungen hatte im Aufbau des Sparkassenwesens und vor allen Dingen auch die ganze fachliche Thematik beherrschte. Hinzu kam mein Alter, sodass ich erklärte: „Es würde sich rechnen, wenn jemand um die 40 genommen werden würde.“ Ich war letztendlich froh darüber, dass ich von meinen drei Säulen, die ich ja alle im Verband zu erledigen hatte, etwas befreit wurde. Die stellvertretende Leitung blieb weiterhin bei mir, als dann die Wahl auf Dr. Jürgen Wassermann fiel. Er erhielt einen Vertrag für fünf Jahre bis 1996. Als dieser nicht verlängert worden ist, bin ich dann noch einmal zum amtierenden Leiter berufen worden und hatte die große Aufgabe zu erfüllen, die Akademie von Rahnsdorf nach Potsdam umzuziehen. Sie müssen sich vorstellen, zu diesem Zeitpunkt war ich schon 63 Jahre alt, hatte üblicherweise eine 60-stündige Arbeitswoche. Ich wollte das Amt nicht. Doch die Verbandsleitung bat mich darum, weil ich eben hinsichtlich des Umzugs bestens im Bilde war. Wenig später erfolgte die nächste Ausschreibung und es wurde Professor Dr. Roland van Gisteren berufen. Das ging sehr schnell.

Wenn Sie auf das Thema „Bildungseinrichtung“ allgemein schauen, was müsste da beachtet werden?

Nach meinem Verständnis hat die Bildung stets Vorrang und nicht etwa die verwaltungsadministrative Seite einer Akademie. Die Hauptfrage einer Akademie betrifft die Bildungskapazitäten, die man hat. Dass man den Beschäftigten in den Sparkassen theoretischen Vorlauf schafft, damit sie qualitativ gut arbeiten können. Und natürlich, damit sie besser sind als die Konkurrenz. Darauf muss man sich konzentrieren und nicht so sehr auf die Verwaltungsfragen. Das ist uns damals gelungen, meine ich. Wir haben tatsächlich Bildungsinhalte in den Mittelpunkt gerückt. Ja, und die Verwaltung des Verbandes hat gut mit uns zusammengearbeitet. Aber: Wir waren doch relativ selbständig.

Mit Bedauern habe ich nach meinem Ausscheiden 1998 mitbekommen, dass es Bestrebungen gab, die Struktur zu verändern und praktisch die Akademie der Verwaltungseinheit zu unterstellen oder anzubinden. Das fand ich nicht gut. Wobei ich sagen muss, in meinem Alter ist man ein bisschen konservativ. Die aktuellen Dinge habe ich nicht so verfolgt, auch keinen Vergleich zu anderen Akademien gezogen. Fragen wie: „Was entwickelt sich generell auf dem Bildungsmarkt? Wie sind da die Strukturen? Wie ist generell die Auffassung in der Sparkassenorganisation? Muss jeder Verband eine eigene Akademie haben? Haben wir nicht genug Hochschulen, die sich mit Finanzen beschäftigen? Könnten dort nicht die Leute für ein höheres Level ausgebildet werden? Muss das denn in einer eigenen Hochschule sein?“ Also all‘ das sind zum Beispiel wichtige Fragen. Damals haben wir uns stark gemacht: Wir wollten uns speziell für die Sparkassen ausrichten.

Herr Deutscher, möchten Sie zum Schluss noch etwas ergänzen?

Ja, gern. Mir lag am Herzen, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Hauptaufgabe darin bestand, die vorhandenen Beschäftigten, die wir in unseren Mitgliedssparkassen hatten – überwiegend sehr tüchtige Frauen – gut weiterzubilden. Es war eine immense Herausforderung für die Frauen, die meist zwischen 40 und 45 Jahre alt waren und Familie hatten, zu verlangen, sich noch einmal zu qualifizieren für ihre Arbeit und auf Lehrgänge zu gehen. Das war eine harte Realität, in der ich darauf bestand: „Wir müssen das mit Einfühlungsvermögen machen! Denn manche werden vielleicht nicht mehr in der Lage sein, die Theorie und das Neue, das auf sie zukommt, so schnell zu begreifen! Aber in den Lehrgängen müssen wir gleichzeitig auf Qualität achten, sodass es keinen Sparkassenabschluss zweiter Ordnung gibt. Wenn wir einen Sparkassenkaufmann haben wollen, dann muss die Qualität stimmen. Wir dürfen keine Abstriche machen.“ Darauf haben wir dann auch die Dozenten eingeschworen. Sie sollten im Niveau nicht heruntergehen. Denn mit „Augen zudrücken“, könnten in der praktischen Arbeit Fehler passieren. Dazu muss ich ergänzen, dass ich Hochachtung vor den vielen Frauen hatte angesichts ihrer Doppelbelastung.

Über mein fast 50-jähriges Arbeitsleben kann ich sagen, dass ich zu Beginn meiner Berufsausbildung irgendwie Glück gehabt habe und ich einen Weg gegangen bin, wo Finanzen und Lehrtätigkeit miteinander gekoppelt waren. Dass ich dann, zum Abschluss meines Berufslebens praktisch wieder zu Finanzen und Lehrtätigkeit gekommen bin, war für mich ein krönender Abschluss. Ich brachte 1990 ja genug Erfahrung von der Finanzschule Gotha mit. Zusätzlich verfügte ich über Leitungserfahrung und Menschenkenntnis. Ich wusste: „Ich kann das einbringen, um eine Akademie aufzubauen!“**
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*Berthold Deutscher war in den 1990er Jahren nicht nur maßgeblich am Aufbau der Ostdeutschen Sparkassenakademie, heute Nord-Ostdeutsche Sparkassenakademie, beteiligt, sondern verantwortete als kommissarischer Leiter im Alter von 63 Jahren 1996 auch den Umzug von Rahnsdorf nach Potsdam. Als Deutscher 1998 in Rente ging, blickte er auf ein aufregendes, fast 50-jähriges Arbeitsleben zurück. Bis 2003 stand Berthold Deutscher der Akademie noch als Dozent zur Verfügung. Geboren 1933, begann bereits mit 15 Jahren sein Einstieg ins Berufsleben. 1951 beendete Deutscher erfolgreich seine Lehre bei der Kreissparkasse Leipzig. In den Jahren darauf nahm er ein Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft in Gotha, anschließend an der Hochschule für Ökonomie in Berlin auf. Als Diplom-Wirtschaftler war er bis Mai 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) in Berlin tätig. Am 16. Mai 1990 übernahm Deutscher als Verbands-Abteilungsdirektor neben vielen anderen Aufgaben auch den Aufbau einer Akademie für die Mitgliedssparkassen. Bis zu seinem Tod am 13. November 2019 blieb er in Kontakt mit seinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, wurde zu Treffen eingeladen, blieb geschätzt und beliebt als „Mann der ersten Stunde“, als lebenserfahrener Gesprächspartner, aber vor allem auch als stets respektvoller Vorgesetzter.

**Auszug aus dem Zeitzeugeninterview mit Berthold Deutscher vom 06.08.2014.

***Bild Textmitte, Auszug aus Akte 101-7/1999.

  • © Foto: Jörg Wolf

Eine frühe Publizitäts- und Werbemaßnahme der Landesbausparkasse Sachsen

In seinem Blogeintrag vom 1. März 2020 hatte Thomas Einert im Zusammenhang mit dem Beginn des Bausparens bei der Stadtsparkasse Chemnitz im Jahr 1930 den Abschluss von Vorratsbausparverträgen durch die Gemeinden und deren Übertragung an private Bauwillige erwähnt.

Nicht nur in Chemnitz, auch in anderen sächsischen Gemeinden, die Mitglieder des am 8. November 1929 gegründeten „Zweckverbandes für die Landesbausparkasse Sachsen“ waren, wurde dieses Verfahren genutzt. So schlug beispielsweise im November 1930 der Sparkassenausschuss der Gemeinde Arnsdorf/Sa. den Gemeindeverordneten den Abschluss von 5 Verträgen zu 6.000 RM und im August 1931 nochmals den Abschluss von weiteren Vorratsverträgen mit einer Gesamtbausparsumme von 30.000 RM vor. Ende 1931 teilte der Zuteilungsausschuss der Bausparkasse einen dieser Verträge zu. Die Gemeinde gab den Vertrag Anfang 1932 an einen Bausparer weiter, der bereits Mitte 1931 bei der Spar- und Girokasse Arnsdorf/Sa. um ein Hypothekendarlehen auf ein neu zu erbauendes Vierfamilienhaus nachgesucht hatte.*

In den Jahren der seit 1929 andauernden weltweiten Wirtschaftskrise stellte die Beschaffung dieser Vorratsverträge durch die Gemeinden aus zeitgenössischer Sicht ein Mittel zur „ständigen Förderung der Bautätigkeit“ und damit zu einem „Fortschritt im Kampf gegen die Arbeitslosennot“ (bei Verwendung für Neubauzwecke) sowie zur „regelmäßigen Einflußnahme auf die örtliche Wohnhausentschuldung“ (bei Verwendung zur Ablösung hochverzinslicher Hypothekendarlehen) dar.**

Das o. g. Vierfamilienhaus wurde 1932 gebaut. Um auf die Mitfinanzierung der Baukosten durch die Landesbausparkasse Sachsen hinzuweisen, durfte bzw. musste der Bauherr die abgebildete Messingtafel mit dem Satz „Erbaut mit Hilfe der Landesbausparkasse Sachsen“ und der Jahreszahl „1932“ an seinem Neubau anbringen. Dort verblieb die Tafel, bis man sie im Zuge einer Sanierung des Hauses im Jahr 1994 entfernte. Als Hersteller ist auf der Tafel die Firma „Amandus Northmann / Dresden“ genannt. Diese „Dresdner Gravier- und Präge-Anstalt“ hatte ihre Geschäftsräume Ende 1932 auf der Pillnitzer Straße 31 in Dresden.***

Der Verweis auf die Finanzierung von Sanierungs- oder Bauvorhaben durch öffentliche Förderdarlehen oder -zuschüsse mittels anzubringender Tafeln wird noch heute u. a. im Rahmen der Schulhausbau- oder Städtebauförderung mit Fördermitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik oder des Freistaates Sachsen praktiziert.

Jörg Wolf
seit über 25 Jahren Privatforscher zur sächs. Sparkassengeschichte

* Protokollbuch Sparkasse der Gemeinde Arnsdorf/Sa., S. 35, S. 42, S. 45, S. 47.
** Landesbausparkasse Sachsen Dresden: Zwischenbericht für das 1. Geschäftsjahr 1930 (1. März – 31. Dezember 1930), S. 6.
*** Adreßbuch für Dresden und Vororte […] 1933, I. Teil, S. 562.


  • Auf dem 2. Verbandstag des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes stimmten Sparkassen- und Kommunalvertreter erstmals gemeinsam ab. Im Präsidium saßen von links nach rechts: Peter Krakow, Dr. Volkhard Spielhagen, Michael Czupalla und Dr. Wolfgang Hemmen. (Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ein turbulenter Verbandstag vor 30 Jahren

Am 20. März 1990 wurde der Sparkassenverband der DDR als Vorläufer unseres Ostdeutschen Sparkassenverbandes gegründet. Aber erst am 17. September 1991 erhielten auf dem 1. Verbandstag im großen Saal des Hotels Branitz – Lausitzer Kongresszentrum in Cottbus die kommunalen Gewährträger der Sparkassen satzungsrechtlich in vollem Umfang die ihnen zustehenden Rechte und konnten die Belange des Verbandes mitentscheiden. Nur 10 Minuten dauerte diese Versammlung. Die anwesenden Vertreter von 160 der 191 Mitgliedssparkassen beschlossen einstimmig eine Änderung von § 4 Absatz 1 der Satzung vom 20. März 1990.* Damit wurden die bereits als Gäste anwesenden Landräte und Oberbürgermeister gleichberechtigte Teilnehmer beim 2. Verbandstag. An dieser anschließenden Veranstaltung nahmen 176 Vorstandsvorsitzende und 162 Verwaltungsratsvorsitzende teil.

Verschiedene Punkte standen auf der Tagesordnung. Zunächst wurde der Verbandshaushalt einstimmig bestätigt. Dann sollte die Satzung umfassend geändert werden. Damit wurde den gesellschaftlichen, politischen und strukturellen Entwicklungen seit der Verbandsgründung Rechnung getragen. Den Auftrag zur Neugestaltung der Satzung hatte Präsident Rainer Voigt auf dem außerordentlichen Verbandstag am 20. September 1990 bekommen, bei dem auch die Umbenennung in Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband (OSGV) erfolgt war. Eine Satzungskommission aus Vertretern der Gewährträger und Sparkassen hatte sich danach an die Arbeit gemacht. Auch die Regierungen der Bundesländer des Verbandsgebiets waren eingebunden. Am 26. März 1991 lag ein Entwurf vor, der in überarbeiteter Form am 15. August 1991 von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände der Bundesländer und den Obmännern der Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände verabschiedet wurde. Die Satzung war an die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Verbandsstrukturen und Gremien der Sparkassenorganisation angepasst. Gewährträger und Sparkassen waren gleichberechtigte Mitglieder des Verbandes. Festgeschrieben war eine den föderalen Grundsätzen entsprechende Verbandsstruktur. Die Satzung garantierte über die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, die Regionalbeiräte, den Verbandsobmännerausschuss bis hin zum Verbandsvorstand eine demokratische Willensbildung unter der Berücksichtigung der Interessen der Sparkassen, ihrer Gewährträger sowie der Länder.**

Im Satzungsentwurf waren unter § 25 a auch Sonderregelungen enthalten, welche das Erlöschen der Mitgliedschaft der Mitglieder aus Thüringen betrafen. Die Einzelheiten des Ausscheidens sollten zwischen dem OSGV und dem für die Sparkassen Thüringens zuständigen Verband geregelt werden. Der Prozess des Austritts aus dem Fünfländerverband war in vollem Gange. Die Landesregierung in Erfurt hatte sich bereits im Frühjahr 1991 für eine Zusammenarbeit mit Hessen entschieden und der Hessische Sparkassen- und Giroverband einen Grundsatzbeschluss für einem Zweiländerverband gefasst. Die Vertreter aus Thüringen stellten beim 2. Verbandstag in Cottbus zwei Anträge. Der eine betraf die Beschränkung des Geschäftsgebiets der LBS Ost auf die anderen vier Bundesländer beim Ausscheiden Thüringens. Außerdem sollte § 25 a geändert werden, um Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung festzulegen. Die vom Vorstandsvorsitzenden der Stadt- und Kreissparkasse Erfurt und vom Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreissparkasse Gotha erläuterten Anträge wurden nach einer Diskussion mehrheitlich vom Verbandstag abgelehnt.***

Auf Bitte der Mitglieder aus Thüringen, die sich besprechen wollten, erfolgte eine viertelstündige Unterbrechung. In dieser Zeit gab es Anfragen aus dem Kreis der Verbliebenen, ob denn der Verbandstag auch ohne diese beschlussfähig sei. Das bejahte der Präsident. 285 Stimmen waren notwendig. 299 waren anwesend. Die Sitzung wurde nach 15 Minuten fortgesetzt, obwohl die Thüringer noch nicht zurück waren. Der Vorstandsvorsitzende der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Peter Krakow, der als Verbandsobmann fungierte, brachte den Antrag ein, zwei Stellvertreter zu wählen. Mit dieser Änderung wurde die Satzung bei Nichtteilnahme der thüringischen Vertreter einstimmig angenommen.**** Nun kamen diese wieder in den Saal, um ihn auch gleich wieder zu verlassen. Da man die Mindestregeln für ihr Ausscheiden nicht angenommen hatte, wollten sie nicht an weiteren Abstimmungen teilnehmen. Mitglieder waren sie trotzdem im Sparkassen- und Giroverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Erst am 1. Juli 1992 trat der Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen über den gemeinsamen Verband in Kraft, womit sie den OSGV verließen.

Die nächste Abstimmung am 17. September 1991 betraf die Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung. Nach der neuen Satzung stellte die kommunale Seite stets diesen Präsidenten. Der sächsische Landkreistag schlug den Landrat des Kreises Delitzsch, Michael Czupalla, vor. Bei 13 Enthaltungen wurde er zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung und damit zum Vorsitzenden des Verbandsvorstandes gewählt. Er setzte sich ins Präsidium und übernahm die Leitung der Sitzung. Neben ihm nahm Verbandsobmann Krakow Platz. Dann erfolgte die Wahl seines Stellvertreters. Der Verbandsobmännerausschuss schlug den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Luckenwalde, Dr. Volkhard Spielhagen, vor, welcher bei 13 Enthaltungen gewählt wurde und ins Präsidium kam.***** Die Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes schloss sich an. Das waren Obmänner, Vertreter der kommunalen Gewährträger und Spitzenverbände. Dann wurde eine Pause eingelegt, derweil die konstituierende Sitzung des Vorstandes stattfand. Er beschloss einstimmig, dem Verbandstag Rainer Voigt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, also als Geschäftsführenden Präsidenten, vorzuschlagen. Dem stimmten die Anwesenden bei zwei Enthaltungen zu. Informiert wurden sie über den Vorstandsbeschluss der Bestellung des Verbandsgeschäftsführers Hans E. Giese und des Prüfungsstellenleiters Claus Friedrich Holtman.

* Ergebnisniederschrift über den 1. Verbandstag 1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 17. September 1991 in Cottbus, S. 6; in: Historisches Archiv des OSV HAP-E 691/2010

** Jahresbericht 1990/1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 11

*** Ergebnisniederschrift über den 2. Verbandstag 1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 17. September 1991 in Cottbus, S. 7, 9; in: Historisches Archiv des OSV HAP-E 691/2010

**** ebd., S. 10

***** Das Foto zeigt im Präsidium sitzend von links nach rechts Peter Krakow, Dr. Volkhard Spielhagen, Michael Czupalla und Dr. Wolfgang Hemmen, den heutigen Leiter der Abteilungen Grundsatzfragen im OSV.