• Das Sparbuch wurde 1954 bei der Kreissparkasse Geithain ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Sparen für den Aufbau der DDR

Noch vor der Gründung der DDR begann die Integration der ostdeutschen Sparkassen in die sozialistische Planwirtschaft. Zunächst wurden die Hauptaufgaben geregelt. Den Instituten im sowjetischen Besatzungsgebiet wurde zum Beispiel bereits am 3. Juni 1949 ein einheitliches Spareinlagen-Soll vorgeschrieben. Durch die Steigerung der Einlagen sollten die Sparkassen ihren Beitrag zur Erfüllung des Zweijahresplans leisten. Auf diesen folgte 1951 der erste Fünfjahresplan. Aus dieser Zeit stammt das dekorative Aufbausparbuch mit goldfarbener Prägung, das innen mit einem Portrait des Präsidenten Wilhelm Pieck und seiner Parole „Jeder Sparbetrag ist ein Baustein zu einem Leben in Frieden und Wohlstand“ sowie dem Logo des Plans versehen ist.

Während der Laufzeit des Fünfjahresplans durfte bis Ende 1955 nicht über das Guthaben verfügt werden. Solche besonderen Sparbücher bekamen Kundinnen und Kunden für eine Aufbauspareinlage mit vier Prozent Zinsen oder mit zwei Prozent für eine Prämienspareinlage. In diesem Fall nahmen sie an einer halbjährlichen Prämienauslosung in Höhe von einem Prozent der Gesamteinlagen auf den Prämiensparkonten teil. So wurde Sparen und Gewinnen verbunden. Es lockten unter anderem Festprämien von 3.000 Mark, 1.000 Mark und 500 Mark. Aufbausparbücher bekamen aber auch Menschen ausgestellt, die bereits im Rahmen des Nationalen Aufbauprogramms Berlin 1952 Geld für die Neugestaltung der Hauptstadt, etwa für den Bau der Häuser an der heutigen Karl-Marx-Allee, gespart hatten. Ihre Einlagen wurden mit drei Prozent verzinst. Die Rückzahlung erfolgte in Teilbeträgen durch Auslosungen ab dem 1. Juli 1956.

  • Die Reichsbank musste seit 1924 für eine ausreichende Deckung ihrer Banknoten durch Gold- und Devisenreserven sorgen. : © Historisches Archiv des OSV

Währungspolitik vor 90 Jahren

Nicht nur in der heutigen Zeit machen sich Sparkassenkundinnen und -kunden Gedanken wegen der Inflation. Auch vor 90 Jahren waren viele Menschen besorgt. Die Währung war im Kern durch Gold- und Devisenvorräte gesichert. 30 Prozent des Banknotenumlaufs musste durch Gold gedeckt sein. Die Mindestdeckung wurde jedoch während der Bankenkrise im Sommer 1931 unterschritten, weil ausländische Investoren das Vertrauen in den Standort Deutschland verloren und deutsche Banken ihre ausländischen Gläubiger auszahlen mussten. Angesichts der Währungskrise ging die Regierung gegen die Kapitalflucht vor und die Reichsbank kontrollierte den Gold- und Devisenverkehr.

Die Reichsmark wurde nicht abgewertet, obwohl die Notendeckung weiter sank. Auch als Großbritannien im Herbst den Goldstandard wegen massiver Kapitalabzüge und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit aufgab, zog das Deutsche Reich nicht nach. Der Staat setzte auf Deflation, um schneller durch die Weltwirtschaftskrise zu kommen. Den Höhepunkt der Deflationspolitik der Regierung von Heinrich Brüning stellte am 8. Dezember 1931 die Senkung aller Tariflöhne und -gehälter sowie der gebundenen Preise, Zinsen und Mieten auf den Stand von Anfang 1927 dar. Durch die sinkenden Preise steigerte sich der Geldwert. Die Regierung war überzeugt davon, dass es zu einem neuen Aufschwung der Konjunktur komme, wenn die Preise niedrig genug waren und deswegen wieder Waren gekauft wurden. Der Konkurs von nicht konkurrenzfähigen Betrieben während der Wirtschaftsdepression wurde als natürlich erachtet und in Kauf genommen.

Reichsbankpräsident Hans Luther propagierte eine stabile Goldwährung und sprach sich gegen eine kontrollierte Inflation aus. Er sah darin eine Manipulation der Währung, um sich notwendigen Maßnahmen in der Wirtschaftspoltik zu entziehen. Jedwede Geldschöpfung und Kreditaufnahme zugunsten des Staates führe wieder zu einer verheerenden Inflation. Eine stabile Währung war wichtig für die Sparkassenkundschaft, die in der Hyperinflation 1923 schweren Schaden erlitten hatte. Durch den Zugriff der Reichsregierung auf die damals von ihr abhängige Zentralbank war sie um den Großteil ihrer Ersparnisse gebracht worden. In Vertrauen auf eine feste Reichsmark sollten die Menschen 1931 ihre Spargelder nicht zu Hause horten, sondern zur Sparkasse bringen, damit diese als Kredite vergeben werden konnten. Die Deflationspolitik verschärfte jedoch die Wirtschaftskrise. Die Sparfähigkeit der Bevölkerung reduzierte sich insbesondere wegen der massiven Arbeitslosigkeit.

  • Übersicht der königlichen Regierung Frankfurt (Oder) über die Sparkassen im Regierungsbezirk 1846 mit Angaben in Reichstalern, Silbergroschen und Pfennigen. 30 Silbergroschen waren ein Taler, 12 Pfennige ein Silbergroschen. : © Historisches Archiv des OSV

Sparkassenstatistik vor 175 Jahren

Vor 175 Jahren waren die Landesgrenzen Brandenburgs andere als heute. Ein großer Teil des Frankfurter Regierungsbezirks lag östlich von Oder und Neiße. Nur vier Sparkassen des Bezirks hatten ihren Sitz im Gebiet des heutigen Bundeslandes. Beaufsichtigt wurden die kommunalen Sparkassen von der Abteilung des Inneren bei der Regierung in Frankfurt an der Oder. Von dieser stammt die abgebildete Übersicht mit Geschäftsdaten. Die Niederlausitzer Provinzialsparkasse mit Hauptsitz in Lübben war eine große Flächensparkasse und einlagenstärkstes Institut. Ihr folgte die Stadtsparkasse Cottbus und dieser wiederum die älteste Sparkasse des Bezirks, welche umfangreichere Sicherheitsreserven aufwies. Interessanterweise wurde ihre Eröffnung am 1. Oktober 1822 nicht vermerkt. Über die unterschiedliche Zinsspanne informiert die Tabelle. Für die Einlagen der Kundschaft bestanden verschiedene Obergrenzen. Auch die Mindestbeträge für Einzahlungen waren noch nicht einheitlich. Besonders kleinsparerfreundlich scheint die in Bobersberg (heute Bobrowice) ansässige Sparkasse gewesen zu sein.

  • Die Verordnung wurde am am 14. November 1938 im Reichsgesetzblatt abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die „Judenvermögensabgabe“ 1938

Verschiedene Mittel nutzten die Nationalsozialisten zur Judenverfolgung, zum Beispiel die Steuer- und Devisengesetzgebung. So wurde etwa die noch aus der Weimarer Republik stammende Reichsfluchtsteuer missbraucht, um jüdische Emigranten um einen Teil ihrer Habe zu bringen. Mit der Ausbürgerung nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ging wiederum das ganze Vermögen an den Staat. Es kam zu finanziell motivierten Massenausbürgerungen von Geflüchteten. Anlass gaben unter anderem Verstöße gegen das NS-Steuerrecht. Eine weitere Ungerechtigkeit stellte die sogenannte „Sühneleistung“ für einen Mord dar, welche Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose, also auch bereits emigrierte, zu zahlen hatten.

Nach dem Attentat auf einen deutschen Diplomaten in Paris, das Herschel Grynszpan wegen der Deportation seiner Eltern im Rahmen der „Polenaktion“ verübt hatte und welches wiederum dem NS-Regime als Anlass für die Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 diente, erhob Hermann Göring am 12. November die willkürliche Sonderabgabe von einer Milliarde Reichsmark. Zur Durchführung bestimmte der Finanzminister Schwerin von Krosigk am 21. November, dass davon alle Jüdinnen und Juden betroffen waren, die gemäß einer Verordnung vom 26. April des Jahres bereits ihr Vermögen über 5.000 Reichsmark angemeldet hatten. Man wusste also Bescheid, wem man diese Zwangsabgabe von 20 Prozent auferlegen konnte, um so das Defizit im Reichshaushalt zu verringern. Die Abgabe war in vier Raten vom 15. Dezember 1938 bis zum 15. August 1939 an die Finanzämter zu entrichten.

Die „gleichgeschalteten“ Sparkassen waren in die Maßnahmen gegen jüdischen Besitz eingebunden. Per Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 gab es einen Depotzwang für Wertpapiere jüdischer Deutscher. Sie mussten diese schnellstens in ein Depot einer Devisenbank einlegen und kennzeichnen. Sparkassen ohne Devisenbankeigenschaft hatten die in ihrer Verwahrung befindlichen jüdischen Werte an die zuständige Girozentrale in Drittverwahrung zu geben. Der Staat genehmigte die Zahlung der Vermögensabgabe am 15. Dezember mit Wertpapieren. Sie waren dazu von den Sparkassen in ein Depot bei der Preußischen Seehandlung (Staatsbank), welche als Treuhänderin des Reichsfinanzministers fungierte, der regionalen Girozentrale oder der Deutschen Girozentrale umzulegen. Die zuständigen Finanzämter mussten darüber informiert werden. Die Börsenumsatzsteuer wurde von den Finanzbehörden mit den Abgabepflichtigen verrechnet. Wegen sonstiger Kosten hatten sich die Geldinstitute an die betreffenden Juden zu halten. Festgelegt wurde ein Provision von 0,5 Prozent, mindestens aber eine Reichsmark.

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1.000 Spardosen für die Kundschaft

Nach dem Verlust ihres Ersparten durch die Hyperinflation 1923 begannen die Sparkassenkunden erneut, sich Rücklagen zu bilden. Wegen des, durch die staatliche Geldpolitik verursachten, Rückschlags hieß es, ganz von vorne anzufangen. Das Vertrauen in die Reichsmark, die im Kern durch Gold und Devisen gedeckte neue Währung, führte zu einem „Sparwunder“ in der Weimarer Republik. Die Zunahme der Spareinlagen hatte auch mit der Werbung zu tun, welche die Sparkassen damals für sich entdeckten.

Ein Mittel zur Förderung der Spartätigkeit war die Abgabe von Heimspardosen. Bereits nach der Jahrhundertwende wurden sie im Kaiserreich von Sparkassen verliehen. Ab 1924 wurden sie richtig populär, denn es galt, Kapital schon durch kleine Sparbeträge zu bilden. Die Spardose stellte die Filiale zu Hause dar. Sie sollte das Heim des „kleinen Mannes“ zieren und ihn jederzeit ans Vorsorgen erinnern. Außerdem sparte man sich die Mühe mit vielen einzelnen Kleineinzahlungsvorgängen. Üblicherweise war der geringste Einzahlbetrag eine Reichsmark.

Der Schlüssel zur Dose blieb immer bei der Sparkasse, wo auch die Leerung stattfand. So konnte zum Beispiel die in Bad Liebenwerda ansässige Kreissparkase 1926 den vorbeigebrachten Exemplaren 3.913,17 Reichsmark entnehmen. 1.000 Spardosen hatte sie damals bereits in Umlauf. Auch die abgebildete Sparbüchse mit dem schönen Bienenkorbmotiv stammt von der Kreissparkasse und wurde von der Kundschaft bestimmt mit Bienenfleiß gefüllt. Nicht nur mit Münzen konnte man das dekorative Stück übrigens füttern, sondern auch mit gerollten Geldscheinen.

  • Das preußische Sparkassenreglement von 1838 widmete sich auch den Kontengrenzen. Es hatte lange Gültigkeit. : © Historisches Archiv des OSV

Historische Kontenobergrenzen

Nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen achtete der Staat lange Zeit darauf, dass die Kundinnen und Kunden der Sparkassen nicht zu viel Geld auf dem Sparbuch liegen hatten. Das hatte damals nichts mit einer miserablen Zinslage zu tun, die den kommunalen Geldinstituten wirtschaftliche Probleme bereitete. Vielmehr war ein wichtiger Grund für die Begrenzungen, wohlhabende Anleger möglichst fernzuhalten. Sparkassen hatten eine sozialpolitische Aufgabe und waren vor allem für wenig vermögende Menschen gedacht, damit diese sich Rücklagen bildeten. Deswegen sollten die Untergrenzen, ab denen Einlagen angenommen wurden, möglichst niedrig sein. So stand es im Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838, dem preußischen Rahmengesetz für das Sparkassenwesen. Die Satzungen, in denen von Ort zu Ort unterschiedliche Beträge festgeschrieben waren, wurden bei den Sparkassengründungen von den Aufsichtsbehörden kontrolliert. Auch Nachträge und Neufassungen waren einzureichen. Öfters gab es Einwände gegen die von den Kreisen und Gemeinden verfassten Entwürfe und die Obergrenzen musste nach unten korrigiert werden. So hatte zum Beispiel noch 81 Jahre später die Gemeinde Falkenberg/Elster auf Anweisung des Oberpräsidenten in Magdeburg das Limit von 25.000 auf 15.000 Mark herabzusetzen, ehe sie ihre Sparkasse eröffnen durfte.