• © Historisches Archiv des OSV

Ein besonderes Sparbuch aus dem Erzgebirge

Es ist wieder an der Zeit, ein besonderes Sparkassenbuch aus unserem Archivbestand im Blog zu präsentieren. Den Nachnahmen des Kunden aus Niederschlag, der am 23. Januar in Bärenstein von der Gemeindesparkasse dieses Sparbuch ausgestellt bekam, habe ich retuschiert. Doch warum erhielt der Herr ein Kriegs-Sparkassenbuch? Der Erste Weltkrieg war doch beendet. Solche speziellen Sparbücher bekamen Frontsoldaten von der Bärensteiner Sparkasse. Gemäß ihren Bestimmungen vom 1. Januar 1918 wurden deren Kriegsspareinlagen zum selben Zinssatz wie Kriegsanleihen mit 5 % verzinst. Sie durften aber erst zwei Jahre nach Friedensschluss abgehoben werden. Dies galt hier nicht. Denn das Sparkassenbuch gelangte 1919 zum Einsatz, weil es gerade keine normalen Sparbücher gab. So vermerkte es die Sparkasse auf der Rückseite. 250 Mark wurden eingezahlt und zwei Jahre später wieder abgehoben. Den Zinsbetrag meldete der Kunde nach der Inflation 1924 zur Aufwertung an.

  • Stempel des Einheitszinssatzes in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Dresden : © Historisches Archiv des OSV

Der Einheitszinssatz der DDR

Zum Jahresbeginn 1971 wurde er eingeführt, der einheitliche Zinssatz für Spareinlagen. Damit wurde Zinsaufwand gespart. Bis zur Wendezeit sollte der Satz von 3,25 % gültig bleiben. Grundlage für die Änderung vor 50 Jahren war ein Ministerratsbeschluss. Bis Ende 1970 wurden Spareinlagen je nach ihrer Laufzeit unterschiedlich verzinst. Nun erklärte man alle bestehenden Laufzeit- und Kündigungseinlagen als frei verfügbar. Aber wie sollten die Sparkassen ihren Kunden die Neuerung erklären? In unserem Archiv ist in der Akte HAP-E 472/2010 ein Entwurf der Staatsbank der DDR für eine Argumentation erhalten, der hier veröffentlicht wird. Es handelt sich um ein interessantes Dokument zum sozialistischen Sparkassenwesen.

„Seit der Gründung unserer Republik wird der Entwicklung des Sparwesens eine große Bedeutung beigemessen. Wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, so ist auch die Sparpolitik als Teil der Gesamtpolitik darauf gerichtet, die Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen, d.h. den Interessen der Sparer, mit den gesellschaftlichen Interessen herzustellen. Eine solche Übereinstimmung ist nur im sozialistischen Staat möglich, weil nur er über die bewußte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, insbesondere durch die Gestaltung des gesellschaftlichen Systems als einheitliches Ganzes, eine den Interessen der gesamten Bevölkerung dienende Entwicklung gewährleisten kann. Das zeigt sich z. B. darin, daß die Regierung der DDR die Sicherheit der Spareinlagen und die absolute Steuerfreiheit dieser Einlagen garantiert. Diese Garantieerklärung bedeutet nicht nur, daß der Sparer jederzeit die von ihm eingezahlte Summe zurückerhalten kann, sondern der sozialistische Staat garantiert ihm gleichzeitzig, daß das von ihm eingezahlte Geld zu jedem späteren Zeitpunkt zumindest den gleichen Wert repräsentiert.

Um allen Bürgern unserer Republik für die Anlage ihrer Ersparnisse in Spareinlagen oder Wertpapieren gleiche Bedingungen zu sichern und sie damit am volkswirtschftlichen Nutzeffekt der angelegten Ersparnisse mit gleichen Anteilen zu beteiligen, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, ab 1. Januar 1971 alle Spareinlagen und Wertpapiere einheitlich mit 3 1/4 % jährlich zu verzinsen. Mit dieser Maßgabe unserer Regierung erhalten von diesem Zeitpunkt ab über 15 Millionen Sparer in unserer Republik eine höhere Verzinsung ihrer Spareinlagen. Damit findet die ständig wachsende Wirksamkeit des ökonomischen Systems des Sozialismus auch im Nutzen für jeden Einzelnen ihren Ausdruck. Mit der Erhöhung des Normal-Zinssatzes für Spareinlagen von 3 % auf 3 1/4 % ist gleichzeitig die Abschaffung der sogenannten langfristig angelegten Spareinlagen und Wertpapiere zu 4 % und 5 % verbunden. Auch diese Spareinlagen und Wertpapiere werden ab dem 1. Januar 1971 mit 3 1/4 % verzinst. Damit wird die differenzierte Verzinsung der Spareinlagen und Wertpapiere beseitigt, die ökonomisch nicht gerechtfertigt ist, da mit allen Einlagen der gleiche volkswirtschaftliche Nutzeffekt erzielt wird.

Hinzu kommt noch, daß die mit einer bestimmten Laufzeit angelegten Spareinlagen nach Beendigung dieser Frist von 1 bzw. 3 Jahren frei verfügbar werden und trotzdem dafür noch weiter die höhere Verzinsung gewährt wurde. Für diese Einlagen bestand also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten gar kein Unterschied zu den zu 3 % angelegten Guthaben anderer Sparer. Mit der Regelung erhielten rund 10 % der Sparer bzw. der Besitzer von Wertpapieren ökonomisch nicht gerechtfertigte Vorteile gegenüber allen anderen Sparern. Die Sicherung der ständigen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und den gesellschaftlichen Interessen erforderte, diese Faktoren, die zu einer nicht gerechtfertigten Differenzierung auf dem Gebiete des Sparwesens führten, durch die Festlegung des einheitlichen Zinssatzes von 3 1/4 % jährlich, der für die überwiegende Mehrheit der Sparer finanzielle Vorteile mit sich bringt, zu beseitigen.“

  • Übersichtskarte der Eisenbahnstrecke von Lübben nach Falkenberg aus dem Jahr 1894, beigefügt zur Rentabilitätsrechnung der "Gesellschaft für Bau und Betrieb von Eisenbahnen Henning, Hartwich & Comp."/ Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 48 Ih, Nr. 267, Bd. 5

Planung ist das A und O – zwei Eisenbahnen für den Schweinitzer Kreis

Im Rahmen meines Studienganges Archiv an der Fachhochschule Potsdam absolviere ich derzeit mein Praxissemester im Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Einen Teil des Praktikums verbrachte ich im Homeoffice. Hier zählte bisher die inhaltliche Erschließung von Akten, welche den Werdegang der Sparkasse des Schweinitzer Kreises mit Sitz in Herzberg dokumentieren, zu meinen Hauptaufgaben. Herr Einert hatte zuvor die Zweigstelle Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt besucht und Fotografien angefertigt. Die Unterlagen sind eine wichtige Quelle für die Erforschung der Geschichte der Sparkasse Elbe-Elster. Beim Lesen der Akten stieß ich auf den Planungsvorgang zweier Bahnstrecken innerhalb der Kreise Lübben, Luckau, Schweinitz, Liebenwerda und Torgau im Jahr 1895, die mich als bekennende Bahn-Liebhaberin begeisterten. Ich kann zwar nicht mit solch namhaften Eisenbahnen wie dem Orient-Express oder der Transsibirischen Eisenbahn dienen, dennoch waren die beiden Bahnstrecken bedeutsam, weil sie den Wunsch nach wirtschaftlichem Wachstum erfüllen sollten.

Von der Notwendigkeit zum Beschluss
Das erste Schriftstück, durch das ich auf die Eisenbahnstrecken aufmerksam wurde, stammt vom Landrat des Schweinitzer Kreises, Herrn von Bodenhausen. Dieser unterrichtete am 2. Februar 1895 den königlichen Regierungspräsidenten, Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerorde, über den am 29. Januar 1895 gefassten Beschluss des Schweinitzer Kreistages: „Die vom Kreistage beschlossene Uebernahme einer Zinsgarantie bis zur Höhe von 3½ % auf 15 Jahre für 3/5 des zum Bau einer Eisenbahn von Lübben über Uckro-Schlieben, Herzberg nach Falkenberg erforderlichen, von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten zu prüfenden und festzustellenden Grundkapitals und die Uebernahme bis zu 290 000 Mark Stammactien für den Bau einer Kleinbahn von Prettin über Jessen, Schweinitz nach Holzdorf, seitens des Kreises.“ Der Landrat erläuterte, dass das Erbauen einer Bahn für den Schweinitzer Kreis zwingend notwendig sei, da es einige Kreisteile gebe, die bisher vom Bahnverkehr abgeschnitten und deshalb in ihrem wirtschaftlichen Erwerb eingeschränkt wären. Er hoffte, dass den Kreisteilen durch den Bahnbau eine Teilhabe am wirtschaftlichen Wettbewerb ermöglicht wird.

Die Kleinbahn von Prettin nach Holzdorf
Zwei Denkschriften des Kreisausschusses des Schweinitzer Kreises vom 5. Januar 1895 fassten die beiden Bauvorhaben zusammen. Die erste Denkschrift betraf den Bau, die Finanzierung und den Betrieb einer 32 Kilometer langen Kleinbahn von Prettin an der Elbe über die Städte Jessen und Schweinitz nach Holzdorf. Der Eisenbahnbau- und Betriebsunternehmer Philipp Balke aus Berlin sollte dieses Projekt durchführen. Dazu wurde mit ihm ein Bauvertrag in Höhe von 960.000 Mark geschlossen. Das Anlagekapital von 960.000 Mark teilte sich in 560.000 Mark Vorzugsaktien, welche durch Balke in Zahlung genommen wurden, und in 400.000 Mark Stammaktien, die durch die „Interessenten“ aufgebracht werden mussten. Bei diesen handelte es sich um den Kreis Torgau, auf dessen Gebiet sich 9 Kilometer Strecke befanden, und um den Kreis Schweinitz mit 23 Kilometern Streckenlänge. Von den 400.000 Mark entfielen also 110.00 Mark auf den Kreis Torgau und 290.000 Mark auf den Schweinitzer Kreis. Außerdem sollten die Kreise ein Unternehmen mit dem Namen „Prettiner Kleinbahn-Gesellschaft“ gründen.

Die Bahn von Lübben nach Falkenberg
Die zweite Denkschrift betraf die Planung der Eisenbahnstrecke von Lübben über Uckro, Schlieben und Herzberg nach Falkenberg. Bereits mehrere Jahre zuvor war versucht worden, die Genehmigung der Staatsregierung für dieses Bauvorhaben einzuholen. Die Konzession wurde stets verweigert, weil sich der Staat keine Konkurrenz schaffen wollte. Schließlich erteilte der Minister der öffentlichen Arbeiten am 5. Juni 1894 der Firma „Gesellschaft für Bau und Betrieb von Eisenbahnen Henning, Hartwich & Comp.“ die Vorkonzession. In einem ausführlichen Kostenüberschlag vom Dezember 1894 stellte das Unternehmen alle anfallenden Kosten auf. Folglich wurden Positionen wie Brücken, Tunnel, Bahnhöfe und Verwaltungskosten berechnet – um nur einen kleinen Teil der Posten zu nennen, die bedacht werden mussten. Jeder Bahnhof und jede Haltestelle wurde daraufhin mit den einzelnen Kostenpunkten aufgeführt. Die Gesamtkosten der Strecke beliefen sich auf 5.157.000 Mark.

Die Gesamtlänge der Bahn zwischen den Anschlussbahnhöfen betrug 71,6 Kilometer. Der Schweinitzer Kreis wurde auf einer Länge von rund 45 Kilometern durchlaufen. Die Baufirma forderte von den beiden Kreisen eine Garantieleistung. Für den Schweinitzer Kreis bedeutete dies 3/5 des Garantiezuschusses, demnach einen Betrag von 3.094.500 Mark. Auf den Luckauer Kreis entfielen 2/5 des Garantiezuschusses, welche aus Kreissteuern finanziert werden sollten. Die Zinsgarantie wurde für 15 Jahre mit einer Dividende von 3½ % übernommen. Der Schweinitzer Kreis war verpflichtet, die Differenz der Dividende zu zahlen, wenn diese einmal nicht 3½ % betragen sollte. In den „Erläuterungen und Aufstellung der Rentabilitätsberechnung für die Eisenbahn“ der Firma „Henning, Hartwich & Comp.“ von 1894 wurde mit Gesamteinnahmen von 714.312 Mark durch den Güter-, Personen- und Gepäckverkehr sowie durch diverse weitere Einnahmequellen gerechnet. Abzüglich der Ausgaben ergab sich ein Reingewinn von 283.137 Mark. Davon wurden 14.156,85 Mark dem Reservefonds überschrieben.

Finanzierung und die Rolle der Sparkasse des Schweinitzer Kreises
Am Ende des eingangs erwähnten Schreibens des Landrats stellte er den folgenden Antrag an den königlichen Regierungspräsidenten: „Es geht daher der gehorsamste Antrag dahin, zu genehmigen, daß der Kreisverband:
a) zu der Eisenbahn Lübben – Uckro – Herzberg – Falkenberg aus Kreisfonds bewilligen und aufnehmen kann: in den ersten 2 Jahren nach der Betriebseröffnung ein Darlehen von je bis zu 105.000 Mk, in dem 3. und 4. Jahre je bis zu 90.000 Mark, in dem 5. und 6. Jahre je bis zu 75.000 Mk, in dem 7. und 8. Jahre je bis zu 60.000 Mk, in dem 9. und 10. Jahre je bis zu 45.000 Mk, in dem 11. und 12. Jahre je bis zu 30.000 Mk, in dem 13. 14. und 15. Jahre je bis zu 15.000 Mark, vorbehaltlich des jährlichen Nachweises der Verwendung, und daß zur Amortisation und Verzinsung dieser Schulden alljährlich 40.000 Mk aus den Ueberschüssen der Kreissparkasse und den Zinsen des Reservefonds nach Erfüllung der vorschriftsmäßigen Höhe entnommen werden,
b) zu dem Bau einer Kleinbahn von Prettin über Jessen, Schweinitz nach Holzdorf bis 290.000 Mark Stammactien übernehmen kann.“

Sowohl aus dem Schreiben des Landrats als auch aus den Denkschriften ging hervor, dass die Bevölkerung des Schweinitzer Kreises arm war und diese zur Deckung der Kosten nicht herangezogen werden konnte. Aufgrund des erzielten Reingewinns der Sparkasse, musste die Besteuerung der Kreiseinwohner nicht erfolgen. Die Kreissparkasse hatte im Jahr 1895 einen Reservefonds von 1.450.000 Mark bei Spareinlagen von 16.500.000 Mark, so der Landrat. Die Bauunternehmer beabsichtigten, die Bahn von Lübben nach Falkenberg Ende 1896, wahrscheinlich aber erst im Frühjahr 1897 fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Somit war die erste Garantiesumme am 1. Juli 1898 fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Überschüsse der Sparkasse des Schweinitzer Kreises von den drei Jahren 1895, 1896 und 1897 in den Reservefonds einfließen. Die Überschüsse mit den Zinsen des Reservefonds hatten im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (1890-1894) jährlich 114.000 Mark betragen.

Am Schluss der Denkschrift des Kreisausschusses, welche die Bahn von Lübben nach Falkenberg betraf, wurden die folgenden Fragen formuliert: „Ist nun eine jährliche Ausgabe von 40.000 Mark aus dem Reservefonds der Sparkasse gerechtfertigt oder nicht?“ In diesem Zusammenhang wurde der Sinn und Zweck der Sparkassenüberschüsse erläutert. Sie sollten gesetzmäßig nur für gemeinnützige Vorhaben des Kreises verwendet werden. „Was haben die Bewohner des Kreises von einem solchen Vermögen, das sie nicht verwenden können?“ Es wurde angenommen, dass die wirtschaftlichen Einnahmen der Einwohner durch die neuen Bahnstrecken steigen würden. „Es ist also thatsächlich eine für das Gemeinwohl fast der Hälfte der Kreisinsassen im hervorragendsten Sinne des Wortes gemeinnützige Anlage, wenn der Sparkassen-Ueberschuss, der sonst Niemand zu Gute kommt, auf diese Weise verwendet wird.“ Aus einem Statut von 1894 geht hervor, dass ferner die Aktiengesellschaft „Lübben – Luckau – Uckro – Alt-Herzberg – Falkenberger Eisenbahn-Gesellschaft“ mit Sitz in Berlin errichtet wurde. Außerdem wurde für die beiden Bahnstrecken ein Zuschuss von 3.000.000 Mark aus dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1895 festgelegt.

Saskia Brunst
Praktikantin im Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 48 Ih, Nr. 267, Bd. 5

  • Im Hintergrund: Presseartikel aus der Berliner Morgenpost vom 21. Dezember 1990; vorn: Presseinformation zur Wiedervereinigung der Berliner Sparkasse vom 20. Dezember : © Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Bereits Mitte 1990 wurden die Sparbücher der Ost-Berliner Sparkasse im westlichen Sparkassenlayout gestaltet : © Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Sie führten die beiden Berliner Sparkassen zusammen: Hubertus Moser, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse der Stadt Berlin West/Landesbank Berlin (rechts), und Dr. Theo Drees, Direktor der Sparkasse der Stadt Berlin (Ost) : © Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Sprung nach vorne, LBB-Werbeplakat von 1991 : © Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Vor dreißig Jahren: Wiedervereinigung der Berliner Sparkasse

Die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ermöglichte auch die Wiedervereinigung der seit Dezember 1948 geteilten Berliner Sparkasse. Durch Beschluss der Gesamtberliner Landesregierung von Senat und Magistrat wurde am 11. Dezember 1990 die Sparkasse der Stadt Berlin aus dem Ostteil der Stadt auf die am 1. Oktober 1990 errichtete Landesbank Berlin (LBB) übertragen, unter deren Dach sich bereits die Sparkasse der Stadt Berlin West befand.

Der Weg zur Wiedervereinigung der beiden Sparkassen dauerte nur knapp ein Jahr. Bereits kurz nach dem Mauerfall trafen sich um die Jahreswende 1989/1990 die Führungsspitzen der Sparkasse der Stadt Berlin (Ost) und der Sparkasse der Stadt Berlin West zum gegenseitigen Kennenlernen und zu ersten Informationsaustauschen. Bald kamen auch Führungskräfte verschiedener Unternehmensbereiche beider Sparkassen zu Arbeitsgesprächen zusammen. Dabei stand bereits frühzeitig die strategische Neuausrichtung der Ost-Berliner Sparkasse unter marktwirtschaftlichen Aspekten im Blickfeld.

Kooperationsvertrag

Die Einführung der D-Mark im Rahmen der Währungsunion am 1. Juli 1990 führte zu einem erheblichen Arbeitsanfall bei der Ost-Berliner Sparkasse. In diesen Wochen rückten die beiden Berliner Sparkassen zusammen und intensivierten ihre Zusammenarbeit. Zunächst ging es um den Transfer westlicher EDV-Kenntnisse sowie um eine personelle Unterstützung seitens der West-Berliner Sparkasse zur Abwicklung der Währungsumstellung.

Als Grundlage für eine zukünftige partnerschaftliche Zusammenarbeit wurde am 29. Juni 1990 zwischen der Sparkasse der Stadt Berlin West und der Sparkasse der Stadt Berlin (Ost) ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag regelte die Unterstützung der West-Berliner Sparkasse für die Sparkasse im Ostteil Berlins hinsichtlich der Einrichtung eines zweckgerechten und konkurrenzfähigen Geschäftsbetriebs. Dabei ging es im Wesentlichen um die Verständigung hinsichtlich einer gemeinsamen Geschäftspolitik, die Einrichtung und Abwicklung des Bankbetriebs, die gemeinsame Nutzung von Produkten sowie die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Mit diesem Vertrag war die Zielrichtung vorgegeben: die Fusion der beiden Sparkassen. Mitte Juli 1990 wurden gemeinsame Arbeitsgruppen der beiden Häuser eingerichtet, die das Zusammengehen vorbereiten sollten.

Partnerschaftsmodell

Bereits unmittelbar nach der Währungsumstellung stand den Kunden in den Ost-Berliner Zweigstellen ein erweitertes Produktangebot aus der West-Berliner Sparkasse zur Verfügung. Unterstützung für die Beratung und für den Verkauf dieser Produkte erhielten die Zweigstellen seit dem 9. Juli 1990 durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den West-Berliner Partnerzweigstellen. Jede Zweigstelle im Ostteil bekam eine Zweigstelle aus dem Westteil als Partner zur Seite gestellt. Da beide Sparkassen jeweils rund 90 Zweigstellen hatten, konnte das Partnerschaftsmodell gut umgesetzt werden. Allerdings erfolgte die Bearbeitung und Abwicklung der Geschäftsvorgänge ausschließlich in der West-Berliner Sparkasse. Parallel dazu richtete die West-Berliner Sparkasse eigene Beratungsstellen im Ostteil Berlins ein, um dort eine qualifizierte Beratungsleistung speziell für Firmen- und vermögende Privatkunden anbieten zu können.

Wiedervereinigung

Einige Wochen später wurde auf Beschluss des Ost-Berliner Magistrats der erste Vorstand der Sparkasse der Stadt Berlin (Ost) berufen. Mit Wirkung vom 2. Oktober 1990 gehörten ihm der amtierende Direktor der Sparkasse der Stadt Berlin Dr. Theo Drees, der Vorstandsvorsitzende der LBB/Sparkasse der Stadt Berlin West Hubertus Moser und das LBB-Vorstandsmitglied Friedhelm Schaperjahn an.

Seit der Überführung der Ost-Berliner Sparkasse auf die LBB am 11. Dezember 1990 wurde das Sparkassengeschäft im gesamten Berliner Stadtgebiet unter dem Namen Berliner Sparkasse geführt. Die Berliner Sparkasse betreute jetzt über 3 Millionen Kunden. Sie hatte 5.907 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon kamen 1.841 Beschäftigte von der Ost-Berliner Sparkasse, und ein Geschäftsstellennetz von 183 Zweigstellen. Die Aufgabe des Koordinators für die Integration der Sparkasse der Stadt Berlin (Ost) übernahm Dr. Theo Drees. Am 20. Dezember 1990 informierte Hubertus Moser auf einer Pressekonferenz über die Zusammenführung beider Berliner Sparkassen.

Ende Dezember 1990 folgte eine wichtige Änderung des Partnerschaftsmodells. Die Leitung der West-Zweigstelle übernahm jetzt auch die Leitung der Ost-Zweigstelle. Gleichzeitig wurden die zentralen Bereiche der Ost-Berliner Sparkasse den entsprechenden Bereichsleitungen der LBB unterstellt und ihre organisatorische Eingliederung in die Wege geleitet. Im Jahresabschluss der LBB per 31.12.1990 war auch das Betriebsergebnis der Ost-Berliner Sparkasse rückwirkend vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1990 enthalten. Dadurch erhöhte sich die Bilanzsumme um 6,0 Mrd. D-Mark auf 31,3 Mrd. D-Mark.

Umsetzung der Zusammenführung

Eine der Hauptaufgaben nach der Zusammenführung war zunächst die Integration der rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ost-Berliner Sparkasse. Für sie brachte die Neuausrichtung besonders hohe Belastungen und viele Herausforderungen mit sich. Zudem wurde von ihnen, wie aber auch von den West-Angestellten, eine hohe Flexibilität bei der Bewältigung der neuen Situation abverlangt. Sehr positiv auf den Integrationsprozess wirkte sich aber das angebotene Qualifizierungsprogramm und die Arbeitsplatzsicherheit für die Ost-Angestellten aus.

Ein weiteres drängendes Problem war die Einführung eines westlichen Datenverarbeitungssystems. In den Monaten November 1990 bis Juni 1991 wurden alle Zweigstellen im Ostteil Berlins mit westlicher EDV-Technik ausgestattet. Die Arbeitsplätze erhielten neue Kassen- und Beraterterminals mit einem EDV-Anwendungssystem vom Verbandsrechenzentrum der niedersächsischen Sparkassen. Zur Arbeitsentlastung der Zweigstellen sollte auch die zügige Installierung von Selbstbedienungsgeräten beitragen. Allein bis Ende Dezember 1990 erfolgte die Installation von rund 50 Geldautomaten.

Im September 1990 begannen die ersten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ost-Berliner Sparkasse. Anfang 1991 kamen dann vielfältige Qualifizierungsmaßnahmen und EDV-Schulungen hinzu. Bereits zum 1. Januar 1992 gab es eine Gehaltsangleichung für alle Angestellten aus dem Ostteil auf Westniveau. Schwieriger gestaltete sich dagegen aus verschiedenen Gründen die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Öffnungszeiten für die Zweigstellen in den östlichen und westlichen Bezirken der Stadt. Erst 1995 vereinheitliche man die Öffnungszeiten für alle Zweigstellen mit zwei langen Schalteröffnungstagen in der Woche am Dienstag und Donnerstag. Bis 1995 wurde auch der Großteil des Ost-Berliner Zweigstellennetzes modernisiert und saniert. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 330 Millionen D-Mark.

Klaus-Dieter Marten, Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Quellen:

  • Die Betriebsfallstudie Landesbank Berlin (LBB), in: Finanzmetropole Berlin. Strategien betrieblicher Transformation, Hasko Hüning, Hildegard Maria Nickel (Hrsg.), Opladen: Leske + Budrich 1998.
  • Das aktuelle Thema, in: Mitarbeiterzeitschrift Profil, Nr. 1, September 1990.
  • Geschäftsberichte der Landesbank Berlin 1990, 1991 und 1992.
  • Gesetzt über die Errichtung der Landesbank Berlin – Girozentrale vom 27. September 1990.
  • In Berlin gibt es jetzt wieder nur eine Sparkasse, in: Berliner Morgenpost vom 21. Dezember 1990.
  • Interne Mitteilung Nr. 385/1990 über die DDR-Aktivitäten der Berliner Sparkasse vom 20. August 1990.
  • Interne Mitteilung Nr. 577/1990 zu Zweigstellen und den jeweiligen Partnerzweigstellen vom 28. Dezember 1990.
  • Presseinformation der Landesbank Berlin vom 20. Dezember 1990.
  • Presseinformation der Landesbank Berlin zur Jahrespressekonferenz 1991 vom 24. April 1991.
  • Presseinformation der Landesbank Berlin über das Betriebsergebnis 1992 vom 15. Dezember 1992.
  • Satzung der Landesbank Berlin – Girozentrale vom 27. November 1990.
  • Vertrag über die Zusammenarbeit (Kooperationsvertrag) zwischen der Sparkasse der Stadt Berlin West und der Sparkasse der Stadt Berlin vom 29. Juni 1990.
  • Vorstandsbrief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kooperation/Fusion zwischen der Landesbank Berlin und der Sparkasse der Stadt Berlin vom 13. November 1990.
  • © Historisches Archiv des OSV

Was ist das für ein Ding? Teil 3

Im Bestand des Historischen Archivs befinden sich einige Kontrollmarken verschiedener Sparkassen, die früher zur Sicherung der Sparkassenbücher gegen unbefugte Abhebungen dienten. Sowohl Sparbuch als auch Kontrollmarke mussten am Kassenschalter vorgelegt werden. Auch diese Marke stammt aus der Zeit des Deutschen Reichs. Sie hatte wohl einen anderen Zweck. Abgebildet ist nämlich eine Spardose, die typischerweise in der Weimarer Republik oder im Dritten Reich genutzt wurde. Daneben ist eine Hand mit einem Geldstück zu erkennen, das seinen Weg findet.

Alle von den Sparkassen an die Kundschaft verliehenen Spardosen hatten ein Schild, auf dem der Name des Instituts und eine Nummer angebracht waren. Auch auf dieser abgebildeten Marke ist eine Nummer zu erkennen, die vielleicht mit der einer Heimspardose identisch ist. Da allein die Sparkasse den Schlüssel für sie hatte, die Leerung bei ihr stattfand, könnten Schlüssel und Marke zusammengehört haben. Es würde sich also um einen Schlüsselanhänger handeln. Wir freuen uns, wenn eine Leserin oder ein Leser diese Vermutung bestätigen kann. Auch Informationen über eine andere Verwendung sind uns in einem Kommentar sehr willkommen.

  • Rolandstatute vor dem Neustädtischen Rathaus (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Reiche & Rubin in Magdeburg, vers. 1910; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Der Roland und die Sparkasse in Brandenburg an der Havel

Eine Sehenswürdigkeit von Brandenburg ist er auch heute noch, der Roland aus dem Jahr 1474. Eine Kopie hat es 1905 sogar bis vor das Märkische Museum in Berlin geschafft. Als das Foto für das abgebildete Postkartenmotiv geschossen wurde, stand das Original gerade vor dem Neustädtischen Rathaus der Havelstadt. Vom Platz am Altstädtischen Rathaus war die Figur hierher 1716 mit Genehmigung des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. versetzt worden, weil sie die Soldaten beim Exerzieren störte. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem das neue Rathaus zerstört wurde, kam die Statue an ihren heutigen Standort in der Altstadt.

Öfter als der Roland ist die Stadtsparkasse umgezogen. Eröffnet wurde sie am 5. Januar 1830 in der Steinstraße 32 im Haus des Kämmerers. Ihre letzte Adresse vor der Fusion mit der Kreissparkasse am 1. Januar 1982 lautete Neustädtischer Markt 11. Zeitweise befand sich ihr Sitz im Neustädtischen Rathaus. Ein Aushang an der Mauer links neben dem Roland wies wohl darauf hin, dass die Sparkassenkundschaft Zimmer 3 aufzusuchen hatte. Aus dem Rathaus zog das Geldinstitut übrigens am 6. Dezember 1907 aus und in das Geschäftshaus am Molkenmarkt 1 ein, weil es wegen des gesteigerten Kundenverkehrs mehr Platz brauchte.