• © Historisches Archiv des OSV

1 zu 1 und 2 zu 1

Blogserie, Teil 31

Vor genau 30 Jahren, am Freitag den 18. Mai 1990, unterzeichneten die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratische Republik den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.* Er stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einheit Deutschlands dar. Die Vertragsparteien wollten zum 1. Juli ein einheitliches Währungsgebiet mit der Deutschen Mark als gemeinsamer Währung bilden. Vorgesehen war, dass die Bundesbank als alleinige Emissionsbank und unabhängig von Weisungen der Regierungen in West und Ost in eigener Verantwortung für die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung zuständig wurde.

Um den Geldwert in beiden Teilen Deutschlands stabil zu halten, keine Inflationsimpulse entstehen zu lassen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der DDR zu stärken, waren im Vertrag bestimmte Umstellungsverhältnisse festgelegt.** Für Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten, Pachten sowie andere wiederkehrende Zahlungen galt das Verhältnis 1 zu 1. Alle anderen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich 2 zu 1 umgestellt. Guthaben von DDR-Bürgern bei Geldinstituten konnten jedoch auf Antrag bis zu bestimmten Betragsgrenzen bevorzugt gewechselt werden, wobei das Alter der Berechtigten maßgebend war. Für den Rest des Vermögens galt 2 zu 1. Hinsichtlich des gestaffelten Umtauschs war formuliert:

„Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik können bei einem für sie kontoführenden Geldinstitut beantragen, daß ihnen für ein Guthaben bis zum nachfolgend aufgeführten Betrag in Mark der Deutschen Demokratischen Republik für 1 Mark der Deutschen Demokratischen Republik 1 Deutsche Mark gutgeschrieben wird:
natürliche Personen, die nach dem 1. Juli 1976 geboren sind, bis zu 2 000 Mark,
natürliche Personen, die zwischen dem 2. Juli 1931 und dem 1. Juli 1976 geboren sind, bis zu 4 000 Mark,
natürliche Personen, die vor dem 2. Juli 1931 geboren sind, bis zu 6 000 Mark.
Der Antrag kann nur einmalig bei einem Geldinstitut gestellt werden.“***

Bemerkt werden soll, dass diese Festlegungen einen Kompromiss darstellten, den Bundesrepublik und DDR am 2. Mai gefunden hatten.**** Die Bundesbank hatte sich am 29. März eigentlich dafür ausgesprochen, lediglich einen Umtausch von 2.000 Mark 1 zu 1 zuzulassen. Die Bundesregierung bot jedoch im Rahmen der Verhandlungen am 23. April an, dass jeder DDR-Bürger einheitlich 4.000 Mark der DDR 1 zu 1 in Deutsche Mark umgestellt bekam, was der Ost-Berliner Regierung nicht ausreichte.***** Schließlich kam man überein. Auch die Bundesbank zeigte sich letztlich zufrieden, war doch ihre entscheidende Forderung nach uneingeschränkter Zuständigkeit für die Geldpolitik in beiden Teilen Deutschlands erfüllt. Auch ihr Vorschlag, Forderungen und Verbindlichkeiten mit Ausnahme des genannten Sockelbetrags von 2.000 Mark 2 zu 1 umzustellen, war weitgehend akzeptiert.******

Und wie stand es um die Betroffenen? Verbandspräsident Rainer Voigt berichtete auf einer Pressekonferenz am Montag den 21. Mai, dass die Sparkassenfilialen in den vorangegangenen Wochen von verängstigten und verunsicherten Kunden geradezu gestürmt worden seien.******* Man habe Angst gehabt, etwas zu verpassen und sich schnell ein Konto zulegen wollen. 8,6 Millionen Spargirokonten und 10,3 Millionen Buchsparkonten bestanden mittlerweile bei den Sparkassen. Dies entsprach fast 80 % aller Konten in der DDR. Tatsächlich musste jede zur Umstellung berechtigte Person, vom Baby bis zum Opa, ein eigenes Konto haben, um ab 11. Juni bis spätestens 6. Juli einen Antrag zu stellen und profitieren zu können. Im Hinblick auf die Vorbereitung der Währungsunion empfahl Voigt, sich unbedingt jetzt ein Konto zuzulegen, wenn man noch keins habe. Eigner mehrerer Konten sollten sich ein Hauptumstellungskonto mit 2.000, 4.000 beziehungsweise 6.000 Mark einrichten. Und er machte klar:

„Ein Umtausch von Bargeld erfolgt nicht! Alles Bargeld muß auf Konten eingezahlt werden, wenn es umgewertet werden soll. Darum sollten bereits jetzt alle Sparschweine ‚geschlachtet‘ und evtl. vorhandene Sparstrümpfe geleert und auf Konten eingezahlt werden.“********

Fortsetzung am 23.05.2020

———————–

* Der Staatsvertrag wurde erst über einen Monat später, am 21. Juni 1990, von der Parlamenten in Ost und West beschlossen. Am Folgetag stimmte der Bundesrat zu.

** Vgl. Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, Kapitel II, Artikel 10 (2), in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 34, 25.06.1990, S. 333; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** Ebd.: Anlage I Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung Artikel 6 (1), S. 342

**** Vgl. Einigung über Details der Umstellung, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 34, 05.05.1990, S. 1

***** Vgl. Bonn präsentiert Angebot für deutsche Währungsunion, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 32, 27.04.1990, S. 1

****** Vgl. Bundesbank sieht Forderungen für Währungsunion erfüllt, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 43, 08.06.1990, S. 1

******* Vgl. Für DDR-Sparkassen beginnt neue Ära, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 40, 25.05.1990, S. 1

******** Pressegespräch am 21.5.90, S. 5; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 1/1999

  • Auf den letzten Seiten der letzten gedruckten Ausgabe des DDR-Gesetzblatts ist eine Vereinbarung zwischen Bundesrepublik und DDR zum Einigungsvertrag vom 18. September zu finden, die sich auch der Übernahme von Rechtsvorschriften widmete. Das DDR-Sparkassengesetz wurde indes gemäß § 9 Abs. 1 des Einigungsvertrags zu Landesrecht. : © Historisches Archiv des OSV

Neue rechtlichen Rahmenbedingungen

Blogserie, Teil 30

Im Frühjahr 1990 wurde der Sparkassenverband der DDR gegründet und seine Satzung beschlossen. Im Herbst 1990 gab es die DDR schon nicht mehr. Der Prozess zur Einheit Deutschlands verlief zügig. Aber nicht nur der Einigungsvertrag vom 31. August des Jahres, der zum 3. Oktober den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland regelte und fünf ostdeutsche Bundesländer entstehen ließ, die dann für das Sparkassenwesen zuständig waren, schuf neue rechtliche Rahmenbedingungen. Einige bedeutende Neuerungen, die im DDR-Gesetzblatt veröffentlicht wurden, seien genannt und jeweils einige interessante Informationen beigefügt:

Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 28, 25.05.1990, S. 255 ff.
→ Zum Beispiel die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe zählte zu den Selbstverwaltungsaufgaben, welche die neue Kommunalverfassung vorsah. Zur Durchführung der Aufgaben konnten wirtschaftliche Unternehmen im Interesse des Gemeinwohls gehalten werden. Das Sparkassengesetz vom 29. Juni definierte demnach die Sparkassen als Einrichtungen der Landkreise, kreisfreien Städte und von ihnen gebildeter Zweckverbände als gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts. Als öffentlicher Auftrag wurde unter anderem die örtliche Kreditversorgung etwa unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes festgeschrieben.

Gesetz zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Mai 1990 (Verfassungsgesetz) vom 21. Juni 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 34, 25.06.1990, S. 331 ff.
→ Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags und der Übernahme bundesdeutscher Bankengesetze, zum Beispiel des KWG, zum 1. Juli sollte sich die Geschäftspolitik der DDR-Sparkassen grundlegend ändern. Sie hatten sich mit der Einführung der Sozialen Marktwirtschaft der Konkurrenz zu stellen. Der Vertrag sah ein nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen operierendes Geschäftsbankensystem im Wettbewerb privater, genossenschaftlicher und öffentlich-rechtlicher Banken vor.

Verordnung über die Einführung des Bausparens in der DDR vom 21. Juni 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 37, 30.06.1990, S. 478 f.
→ Auf der Grundlage bundesdeutschen Rechts wurde zum 1. Juli das Bausparen in der DDR wiedereingeführt. Staatliche Fördermaßnahmen sollte es geben. Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG war als erstes Verbundunternehmen des Verbandes bereits am 11. Juni gegründet worden und konnte mit der Unterstützung der westdeutschen Landesbausparkassen pünktlich ihre Tätigkeit aufnehmen.

Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567 ff.
→ Das Gesetz trat zum 1. Juli in Kraft und bildete den Rechtsrahmen, um unter marktwirtschaftlichen Bedingungen arbeiten zu können. Wichtige Grundsätze eines dezentralen kommunalen Sparkassenwesens wurden festgeschrieben. Die Haftung der DDR-Regierung für die bis dahin „volkseigenen“ Sparkassen wurde abgeschafft und die Haftung der Landkreise, kreisfreien Städte und kommunalen Zweckverbände für ihre Sparkassen festgelegt. Das Gebiet des Gewährträgers war automatisch das Geschäftsgebiet einer Sparkasse. Im Sinne des Regionalprinzips sollte sie sich nur dort betätigen und Geschäftsstellen betreiben.

Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsetz – vom 22. Juli 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 51, 14.08.1990, S. 955 ff.
→ Zum 14. Oktober 1990 sollten in der DDR wieder die Länder eingeführt und die Bezirke von 1952 abgeschafft werden. Das Gesetz listete die Landkreise und kreisfreien Städte der „neuen“ Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Einigungsvertrag zog die Einführung der Länder auf den 3. Oktober vor. Der Verband brauchte einen neuen Namen. Auf einem außerordentlichen Verbandstag am 20. September wurde er in Sparkassen- und Giroverband für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umbenannt.

Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1275 ff.
→ Erst zum 27. Juli, als fast einen Monat nach Inkrafttreten des Sparkassengesetzes zum 1. Juli, wurde die Sparkassenanordnung gültig, die auch eine Mustersatzung beinhaltete. Eine Anordnung über die Verfahrensregelung zur Überleitung auf die Gewährträger sah dann vor, dass die gewählten Vertretungen der Gewährträger ihren Sparkassen bis zum 1. Oktober eine entsprechende Satzung zu geben hatten.

Anordnung über die Verfahrensregelung zur Überleitung der Sparkassen an die Gewährträger vom 29. August 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Nr. 60, 18.09.1990, S. 1474 f.
→ Gemäß Sparkassengesetz bestellten die demokratisch gewählten Gemeindevertretungen den Vorsitzenden des Verwaltungsrats. So wurde der Vorsitzende der Verwaltung des Gewährträgers, etwa im Landkreis der Landrat, automatisch zum Verwaltungsratsvorsitzenden einer Kreissparkasse. Die Mitglieder der Verwaltungsrates aber waren zu wählen. Die Anordnung forderte die Wahl bis zum 1. November sowie die Bildung der Kreditausschüsse bis zum 15. November. Unverzüglich hatten die Sparkassen die zu besetzenden Stellen der Vorstände auszuschreiben, sowohl auf dem Gebiet der DDR als auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik.

Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (Verfassungsgesetz) vom 20. September 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 64, S. 1627 ff.
→ Gemäß Einigungsvertrag blieb das Sparkassengesetz vom 29. Juni weiter gültig und wurde zu Landesrecht. Für andere Normen sah eine Vereinbarung zum Vertrag vom 18. September jedoch vor, dass sie in den neuen Bundesländern bis zu einer anderweitigen landesrechtlichen Regelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 1991 galten. Dies betraf unter anderem die Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vom 20. März 1990. Keinesfalls bedeutete die angesprochene Befristung aber die automatische Auflösung des Verbandes, der bereits mit der Schaffung einer neuen Satzung befasst war, auch um die kommunalen Träger einzubinden.

Fortsetzung am 18.05.2020

  • 1990. Sparkassenmitarbeiterinnen der Kreissparkasse Grimma weisen Helferinnen ein. Sie werden dringend gebraucht, um alle Anträge zügig zu bearbeiten und die Wartezeit der Kunden an den Schaltern zu verkürzen. 11.000 zusätzliche Mitarbeiter werden insgesamt für die Umstellungsarbeiten im Rahmen der Währungsunion in den Sparkassen der DDR benötigt. : © Sparkassenmuseum Muldental, Grimma

Warteschlangen bereits im Frühjahr – die Währungsunion wirft ihre Schatten voraus

Blogserie, Teil 29

Im Mai treffen sich die DDR-Koordinatoren der westdeutschen Regionalverbände zu einem Erfahrungsaustausch in Berlin. Am 15. ohne, am 16. mit Vertretern der Sparkassenorganisation der DDR. Vier wichtige Themen gibt es zu besprechen, wobei die „Sonderaktion Währungsumstellung“ im Mittelpunkt des gemeinsamen Interesses steht. Gerade in diesem Bereich wird übereinstimmend festgestellt, dass „außergewöhnliche Belastungen“ auf die DDR-Sparkassen zukommen werden und Unterstützung notwendig sein wird. Der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, bestätigt diese Einschätzung und berichtet, dass durch die „Umstellungsarbeiten ein erheblicher Personalbedarf bei den DDR-Sparkassen“ vorhanden ist.*

Vierzehn Tage später kann Voigt den zusätzlichen Bedarf an Helfern bereits quantifizieren.** 11.000 wird er in den 196 Sparkassen der DDR brauchen, um die „unzumutbare“ Situation für die etwa 20.000 Beschäftigten abmildern und die „langen Warteschlangen an den Schaltern“ eindämmen zu können. Die Währungsumstellung wirke sich bereits jetzt „von der Arbeitsbelastung her katastrophal“ aus. Da jeder DDR-Bürger für den Umtausch von Mark der DDR in D-Mark ein eigenes Konto benötige, haben die Sparkassenmitarbeiter „in den letzten Tagen etwa zwei bis drei Millionen neue Konten eingerichtet.“***

Teams des Deutschen Sparkassenverlages, die sich im Mai erstmals auf Info-Tour durch die DDR befinden, bestätigen den Andrang. Sie erleben die Zeit der Vorbereitungsarbeiten auf die Währungsunion hautnah mit und berichten: „In und vor den Sparkassen, bei denen die Fensterbeklebung demonstriert wurde, stauten sich die Kunden, die Konten eröffnen wollen […] Der Arbeitsdruck, zum Teil auch der Mangel an den nötigen Vordrucken, lastete schwer auf den DDR-Sparkassenkolleginnen und -kollegen.“****

Ende Mai erklärt Voigt den Präsidenten der westdeutschen Regionalverbände, dass mit „vier Aktionswellen“ gerechnet werden müsse, wobei die erste bereits vollumfänglich laufe. Sie umfasse die Kontenanlegung, die bis zum 10. Juni abgeschlossen sein soll. Die zweite, zwischen dem 11. und 22. Juni, betreffe die Anträge auf Währungsumstellung sowie die Ausstellung von D-Mark-Wertschecks. Bis zum 6. Juli wiederum seien Einzahlungen von Ost-Mark-Beständen auf die Konten vorzunehmen und ab 7. Juli plane man die Abrechnung aller Konten mit Zinsgutschriften zum 30. Juni. Danach „werden die DDR-Bürger eine Neuaufteilung ihrer Konten (Girokonten und Sparkonten) bis 30. Juli vornehmen.“*****

Um all das bewältigen zu können, seien die Sparkassen der DDR nicht nur auf technische Hilfe, die bereits „gut angelaufen“ ist, sondern auch auf personelle angewiesen. Und so bittet Voigt bereits am 16. Mai auf dem Koordinatorentreffen um eben diese Unterstützung im Rahmen der Partnerschaften, die sich inzwischen erfolgreich aus dem regionalen Betreuungskonzept bzw. auch aus den Städtepartnerschaften entwickelt haben. Insbesondere erfahrene Kundenberater – kann Voigt Ende Mai auf der Sitzung der Präsidenten der westdeutschen Regionalverbände sein Anliegen konkretisieren –, welche ab Anfang Juli die neuen Sparkassenprodukte in der DDR anbieten könnten, würden gebraucht.

Damit folgt Voigt dem mit den DDR-Koordinatoren abgestimmten Ziel, „Konkurrenzeinflüsse abzuwehren“. Denn gerade, was die Kundenberatung angeht, ist man überzeugt, werden die Wettbewerber nicht fair agieren und die Überlastungsphase der Sparkassen mit den aufwendigen Arbeiten rund um die Währungsumstellung abwartend verbringen. Vielmehr geht die Sparkassenorganisation frühzeitig davon aus, dass Privatbanken mit dem Einzug der D-Mark sofort qualifiziertes Personal in die DDR schicken werden, um Kunden mit Angeboten an vielfältigen westdeutschen Finanzprodukten abzuwerben. Wie zutreffend diese Prognose ist, zeigen die Wochen und Monate nach dem 1. Juli 1990 eindrücklich …

Fortsetzung am 17.05.2020

—————————–

*Vermerk über die Zusammenarbeit mit den DDR-Sparkassen – Koordinatorentreffen am 15./16. Mai 1990 in Berlin, Bonn, 21. Mai 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004 | Weitere Themen sind: Stand des ERP- und Eigenkapitalhilfeprogramms, Entwicklung der technischen Unterstützung durch die Partnersparkassen sowie Kooperationsverträge zwischen den Partnersparkassen zu noch nicht durch die DDR-Sparkassen anbietbaren Sparkassenprodukten.

**Grundlage ist die qualitative und quantitative Ermittlung des Personalbedarfs durch alle Bezirksgeschäftsstellenleiter. Auf einer gemeinsamen Besprechung am 22. Mai erfolgt die finale Abstimmung. Quelle: Ebd.

***Niederschrift über die Verbandsvorsteherkonferenz am 28./29. Mai 1990 in Berlin; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn | Das Treffen der Präsidenten der bundesdeutschen regionalen Sparkassen- und Giroverbände am 28./29. Mai 1990 wird zum Anlass genommen, um dem Präsidenten des Sparkassenverbandes der DDR feierlich den ersten von insgesamt 1.000 Personal-Computern zu übergeben, berichtet die Sparkassenzeitung am 1. Juni 1990. Bereits am 16. Mai wird die für die DDR-Sparkassen beschlossene PC-Grundausstattung vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband veranlasst, damit mindestens die Hälfte bis Mitte Juni installiert werden kann. Die Computer sollen zur Unterstützung der Währungsumstellung zur Verfügung stehen. Doch das klappt nicht. Denn die PCs sind nicht kompatibel zum DV-System der DDR und wären vorerst nur als „bessere Schreibmaschinen“ einsetzbar gewesen. Ihre Nutzung hätte eine Beschäftigung mit den Rechnern und eine Einführung in die Programme vorausgesetzt. Doch für Schulungen bleibt den Beschäftigten, die für Millionen Kunden die Umstellungsarbeiten leisten müssen, keine Zeit. Schließlich werden sogar Weiterbildungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung während der gesamten Umstellungsphase ausgesetzt. Vgl. dazu auch Ergänzung v. 27.10.2016 zum ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012; Bestand: Historisches Archiv des OSV.   

****Mit dem [Sparkassen-S] auf Info-Tour bei DDR-Sparkassen. In: Sparkassen-Werbedienst, 1990, Nr. 7, S. 150f.

*****Niederschrift über die Verbandsvorsteherkonferenz am 28./29. Mai 1990 in Berlin; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn.

  • Denkschrift des DSGV, die am 10. Mai 1990 beim Sparkassenverband der DDR einging; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Gedanken zum kommunalen Sparkassenwesen

Blogserie, Teil 28

Am 6. Mai 1990 fanden die ersten Kommunalwahlen nach demokratischen Grundsätzen in der DDR statt. Im heutigen Gebiet des OSV wurden Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Eine neue Arbeitsgrundlage bekamen die Kommunalparlamente bald mit der Kommunalverfassung, welche das am 18. März erstmals demokratisch gewählte DDR-Parlament, die Volkskammer, beschloss. Die Wahlen und das Gesetz vom 17. Mai* markierten einen Neubeginn der kommunalen Selbstverwaltung in Ostdeutschland. So wurde auch die Voraussetzung für die Wiedereinführung der Gewährträgerhaftung der Kommunen für ihre Sparkassen geschaffen, die zum 1. Juli durch ein Sparkassengesetz festgelegt werden sollte. An der Erarbeitung des neuen Rechtsrahmens hatte der Sparkassenverband der DDR, unterstützt durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, maßgeblichen Anteil.**

In diesen Zusammenhang ist eine Denkschrift des DSGV einzuordnen, die den zuständigen DDR-Ministerien überreicht wurde.*** Das Werk thematisierte die Bedeutung einer starken kommunalen Selbstverwaltung und eines leistungsfähigen Sparkassenwesens in Ostdeutschland. Es begründete die Notwendigkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen, die im Rahmen der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden für ihr Gebiet eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen gewährleisten sollten. Gerade sie stellten sicher, dass nicht nur die Bevölkerung in Wirtschaftszentren, sondern auch in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten ein Geldinstitut hatte. Für eine ausgewogene Wettbewerbsstruktur und zur Verhinderung einer, für Verbraucher und Wirtschaft nachteiligen, Dominanz von Banken brauchte es überall kommunale Sparkassen, die eben nicht auf absolute Gewinnmaximierung, sondern auch auf Gemeinnutz bedacht seien.

„Naturgemäß können auch nur einem entsprechendem Auftrag verpflichtete öffentliche Institute ein wettbewerbspolitisches Gegengewicht zu der Geschäftspolitik privater Geschäftsbanken und auch genossenschaftlicher Institute bilden. Es ist deshalb erforderlich, die Stellung der Sparkassen als aufgabenorientierte, öffentliche, kommunale Institute im Interesse der Verbraucher zu stärken. Die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in anderen westlichen Ländern zeigen, dass der Auftrag der Sicherstellung der finanziellen Infrastruktur der Kreditwirtschaft und eines intensiven Wettbewerbs am besten im Rahmen einer dezentralen Sparkassenorganisation mit kommunaler Bindung der Sparkassen und einer jeweils auf das Gebiet des Trägers beschränkten Geschäftstätigkeit der Sparkassen wahrgenommen werden kann. Dies ist die Voraussetzung für eine intensive Durchdringung des Geschäftsgebietes, eine gute Kenntnis des Marktes und eine ortsnahe Versorgung der Kunden mit Finanzdienstleistungen.“****

Aber nur starke kommunale Sparkassen konnten neben den anderen zwei Gruppen von Kreditinstituten bestehen und ihren öffentlichen Auftrag im Sinne der Gemeinwohlorientierung erfüllen. So wurden notwendige Maßnahmen formuliert, von denen hier drei angesprochen werden. 1. Der Aufbau einer ostdeutschen Sparkassenorganisation war wichtig, denn nur zusammen und als Gruppe konnte man der Konkurrenz überregionaler und internationaler Banken begegnen. Rasch musste eine Verbundsystem entstehen. Man brauchte etwa eine Zentralbank. 2. Kurzfristig war ein rentables Wirtschaften notwendig. Um die Einlagen der Kundschaft nach der Währungsunion marktgerecht verzinsen zu können, mussten logischerweise auch die Kredite marktgerecht verzinst werden. Gewinne waren notwendig, um die steigenden Kosten im Personal- und Sachbereich finanzieren zu können. Das Eigenkapital war knapp. Es bestand dringender Investitionsbedarf bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung. 3. Als letzte und mittelfristig erforderliche Maßnahme wurde die Fusionierung angesprochen, da viele DDR-Sparkassen schlichtweg zu klein waren, um betriebswirtschaftlich effizient arbeiten zu können. In den folgenden Jahren sollte in Zusammenwirkung von Sparkassen und Kommunen daran gearbeitet werden, „die Institute zu leistungs- und wettbewerbsfähigen Einheiten zusammenzufassen“.***** Dabei war darauf zu achten, die Vorteile der Orts- und Kundennähe nicht aufzugeben.

Fortsetzung am 16.05.2020

———————–

* Vgl. Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.05.1990, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 28, 25.05.1990, S. 255 ff.; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 124

*** Vgl. Niederschrift über die Verbandsvorsteherkonferenz des DSGV am 28./29.05.1990 in Berlin, S. 6; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum des DSGV, Bonn
Das Exemplar für den Sparkassenverband der DDR ging am 10. Mai 1990 per Fax ein und wurde dann an Sparkassen weitergeleitet.

**** Deutscher Sparkassen- und Giroverband: Denkschrift – Sicherung einer leistungsfähigen Sparkassenorganisation in der DDR, 10.05.1990, S. 7; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

***** ebd., S. 14

  • Einführungstext zur Verordnung über die Gründung der Sächsischen Landesbank und die Abwicklung der bisher bestehenden Banken und sonstigen Geldinstitute vom 14. August 1945, in: Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen, 1. Jg, Nr. 3, 15.081945; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Ende und Anfang

Vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg für das Deutsche Reich mit der bedingungslosen Kapitulation. Zur Finanzierung der Kriegsführung hatte sich der NS-Staat enorm verschuldet, indem er etwa Anleihen bei den Sammelstellen des Kapitals der Bevölkerung unterbrachte. Das Sparen wurde in den Kriegsjahren forciert, ja sogar steuerlich begünstigt. Das viele Geld, das die gleichgeschaltete Reichsbank herausgab, wurde abgeschöpft. Wegen der verringerten Möglichkeiten, es auszugeben, wuchsen die Ersparnisse der Bevölkerung. In Sachsen vermehrten sich die Sparguthaben bei den Sparkassen zum Beispiel von 1,6 auf 7,2 Milliarden Reichsmark. Die Einlagen wurden, auch weil das traditionelle Kreditgeschäft darbte, in Reichsanleihen und Schatzwechsel investiert. Der gesamte Wertpapierbestand betrug bei Kriegsende drei Milliarden RM, derweil Hypothekendarlehen nur noch mit 762 Millionen RM bestanden.

Die Landesverwaltung Sachsens behauptete drei Monate nach Kriegsende jedoch, sämtliche Sparguthaben seien im Krieg verpulvert worden. Mit einem lesenswerten Propagandatext wurde eine Verordnung zur Neuordnung des Finanzwesens eingeleitet und ein Schlussstrich auch mit der Staatsverschuldung begründet. Tatsächlich überstiegen die Schulden sämtliche Bar- und Buchgeldbestände sogar um rund 100 Milliarden RM. Und das Geldvolumen wiederum war ein Vielfaches des Sozialprodukts. Auf die ruinierte Währung geht der Text indes nicht ein. Dieser wurde übrigens unter der Federführung des Präsidenten Rudolf Friedrichs erarbeitet und gezeichnet. Nicht nur die Mitglieder der Moskauer Exil-KPD, die in der Landesregierung die Schlüsselpositionen besetzten, sondern auch er als linker Sozialdemokrat zielte auf ein Ende des kapitalistischen Systems ab.

Dabei handelten sie im Auftrag der Sowjetische Militäradministration. Bereits am 23. Juli 1945 befahl deren Chef, die Finanz- und Kreditorgane im Sinne der Abschaffung des Kapitalismus neu zu ordnen. Damit begann die sozialistische Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse. Das große Ziel war ein deutscher Staat nach sowjetischem Vorbild. Dazu gab es einen mehrstufigen Plan, der taktisch flexibel umgesetzt wurde. Im sozialistischen Finanzsystem hatten Sparkassen neuen Typs einen Nutzen. Sie sollten den gesellschaftlichen Aufbau finanzieren und damit den sozialistischen Machtanspruch festigen. So erfolgte auch in Sachsen am 14. August die Anordnung ihrer Neugründung ohne Rechtsnachfolge, derweil private Kreditinstitute verstaatlicht wurden, in der Landesbank aufgingen. Was die 7,2 Milliarden betraf, so durften Auszahlungen auf vor dem 8. Mai 1945 entstandene Guthaben nicht stattfinden. Sie waren zunächst „eingefroren“.

  • Bereits im April 1990 erfolgt die Abstimmung zur Gestaltung des neuen Sparkassenbuches zwischen dem Sparkassenverband der DDR und dem Deutschen Sparkassenverlag auf der Grundlage eines händisch bearbeiteten Musters. Am 3. Mai erhält der Verband die Korrekturabzüge. Die Bücher entsprechen nun den eigenen Gestaltungswünschen. Lediglich das Feld für den S-Stempel soll noch für ein Querformat angepasst werden. Mit dieser kleinen Änderung wird die Freigabe zum Druck am 8. Mai erteilt. : © Historisches Archiv des OSV

  • Innenteil des Mustersparbuchs : © Historisches Archiv des OSV

  • Alt und Neu: letztes Sparbuch der DDR und die leuchtend rote Nachfolger-Variante, ausgestellt 1993 : © Historisches Archiv des OSV

Neue Sparkassenbücher braucht das Land

Blogserie, Teil 27

Vor 30 Jahren bedankt sich der Deutsche Sparkassenverlag (DSV) bei den ostdeutschen Sparkassendirektorinnen und -direktoren für ihre Bestellungen und teilt gleichzeitig mit, dass es in Zukunft möglich sein wird, 8- und 12-seitige Sparkassenbücher bei ihm zu ordern. „Um jedoch eine Belieferung aller DDR-Sparkassen bis zum 02.07.1990 gewährleisten zu können, ist augenblicklich nur eine Ausstattung der Sparkassenbücher mit 12 Inhaltsseiten möglich.“ Diese Vorgehensweise sei selbstverständlich mit dem Sparkassenverband der DDR abgestimmt. Zudem könne man die Bücher auch länger einsetzen, heißt es weiter im Schreiben vom 3. Mai 1990.*

Mit den neuen Sparkassenbüchern wird das Sparbuch der DDR, Sp 5201, abgelöst. Letztmalig werden von diesen Büchern „in Anbetracht der entstandenen Lieferrückstände sowie des außerordentlich hohen Verbrauchs an Sparbüchern seit Jahresbeginn 1990“ beim Vordruckverlag Freiberg Ende Februar zusätzlich 300.000 Stück bestellt.** Alle Bezirksdirektionen der Staatsbank der DDR, Abteilung Sparkassen, hatten einen 5-stelligen Mehrbedarf gemeldet. Da absehbar ist, dass die normalen Sparbücher nicht ausreichen würden, gibt es nun auch „Sparkassenbücher in vereinfachter Form“. Diese könne man zügig drucken lassen, da es sich lediglich um reduzierte Faltkarten handelt. 2.000.000 Stück werden schließlich beauftragt und kommen „bereits ab Anfang März in zahlreichen Sparkassen zur Anwendung.“*** Die Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR informiert das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, die Reichsbahn-Sparkasse, den Zentralvorstand des VdgB/BHG sowie den Verband der Genossenschaftskassen in einem Rundschreiben vom 28. Februar 1990 über die Faltkarten, fügt ein Muster bei und teilt mit, dass sie „im Freizügigkeitsverkehr Anerkennung finden sollen.“****

Doch kaum sind die Faltkarten ausgeliefert, sind die zusätzlichen Sparbücher bestellt, wird klar, dass die DDR-Sparbücher überarbeitet werden müssen. Spätestens mit der Vorstellung des DSV-Konzeptes zu möglichen Sofortmaßnahmen in den DDR-Sparkassen auf der Sitzung des Arbeitsausschusses des Zentralen Werbeausschusses in Stuttgart am 6. März 1990 stellt sich diese Erkenntnis ein. Der Deutsche Sparkassenverlag schlägt den Ostdeutschen bei diesem gemeinsamen Treffen vor, „für eine Übergangszeit im Umfang reduzierte Sparkassenbücher zu produzieren.“ Zwei Varianten stehen zur Auswahl.

Die Sparkassenvertreter der DDR haben jedoch ihre eigenen Vorstellungen. Anfang April geht ein Muster mit ganz konkreten Gestaltungswünschen für ein „Einheitsbuch“ nach Stuttgart. Dieses Muster entspricht der Schnelllebigkeit der damaligen Zeit. So soll es neben dem Buch zum Beispiel ein kostengünstig zu produzierendes, austauschbares Einlegeblatt für die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften geben. Gedacht wird außerdem an die Möglichkeit für einen individuellen Firmeneindruck bzw. an ein passendes Stempelfeld. Im Falle einer Fusion und damit einer Namensänderung ließe sich auf diese Weise das Buch weiter nutzen. Auch die Eignung für handschriftliche Buchungen, neben der üblichen maschinellen Verarbeitung, findet Berücksichtigung im Anforderungskatalog.

Der Austausch zwischen dem Sparkassenverlag und dem im März gegründeten Sparkassenverband der DDR ist überaus produktiv, sodass bereits am 24. April 1990 ein Rundschreiben zum Thema „Sparkassenbücher“ an die Bezirksgeschäftsstellen und an alle Sparkassen auf den Weg gebracht werden kann. Darin heißt es: „In Zusammenarbeit mit dem Sparkassenverlag Stuttgart wurde ein Sparkassenbuch entwickelt, welches den Anforderungen der DDR-Sparkassen auch unter den Bedingungen der Währungsunion entspricht.“ Direkt beim Verlag bestellt werden können sowohl 8- als auch 12-seitige Sparkassenbücher mit oder ohne Magnetstreifen. Die Lieferzeit beträgt fünf Wochen und die Kosten belaufen sich pro Buch ohne Magnetstreifen auf 1,30 bzw. 1,41 Mark. Zusätzlich werden Schutzhüllen angeboten. Druck und Lieferung des separaten Einlegeblatts mit den gesetzlichen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt avisiert.

Wie dringend der örtliche Bedarf ist, geht aus einem Schreiben der Kreissparkasse Schmalkalden hervor. Es stammt ebenfalls vom 24. April 1990 und überschneidet sich mit den positiven Nachrichten des Rundschreibens zu Bestellmöglichkeiten rund ums neue Sparbuch. Die Direktorin, die das erste umfassende Informationsseminar als Motivationsquelle für sich und ihre Mitarbeiter nutzte, spürt nun wieder die „Realitäten unseres jetzigen Alltages“. „Wir sind sehr bemüht“, stellt sie heraus, „Imagefragen […] sowie Marketing Aufgaben jetzt schon in kleinen Schritten vorzubereiten.“ Doch dies stehe im Widerspruch „zu den jetzt laufenden sehr schlechten Vordruckbedingungen unserer Sparbuchblanketten“. „Rote Zettel“ ließen sich nicht „mit einem neuen aufzubauenden Sparkassenimage“ vereinbaren. Daher frage sie nun an, ob nicht schnellstmöglich Sparkassenbücher zur Verfügung gestellt werden könnten und was aus den „vor Wochen“ weitergeleiteten Bestellungen geworden sei?

Rainer Voigt, der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, antwortet umgehend und räumt verständnisvoll ein, dass die „Fragen zur Belieferung der Sparkassen mit Sparkassenbüchern“ berechtigt, jedoch mit Rundschreiben vom 24. April 1990 sicherlich erledigt seien. Gleichzeitig erläutert er die entstandene Verzögerung bei der Umsetzung aller Sparbuchbestellungen. Dabei wird deutlich, dass es dem Verband wichtig gewesen wäre, den Großauftrag in der DDR und damit im Verbandsgebiet zu vergeben. Aus diesem Grund arbeitete er ursprünglich mit einer Druckerei in Leipzig zusammen. „Liefertermin und Ausstattung haben uns jedoch bewogen, von dieser Bestellung Abstand zu nehmen und uns mit dem Sparkassenverlag Stuttgart in Verbindung zu setzen.“ Voigt schließt seinen Brief mit einem Grundsatz, der bis heute für die Arbeit des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gilt: „Ich glaube, daß mit diesen Verhandlungen auch die Interessen Ihrer Sparkasse vertreten wurden.“*****

Fortsetzung am 10.05.2020

———————–

*Bestellbestätigung des Deutschen Sparkassenverlages an alle Direktorinnen und Direktoren der Sparkassen der DDR, Betreff: Sparkassenbücher, Stuttgart, 03.05.90; Bestand: Historisches Archiv des OSV, E 632, Bd. 3.

**Der Vordruckverlag Freiberg ist viele Jahrzehnte in der DDR das Pendant zum bundesdeutschen Sparkassenverlag in Stuttgart. Der Verlag produzierte und koordinierte alle Formulare, die im Sparkassenwesen benötigt wurden.

***Der große Bedarf an Sparbüchern ergibt sich u. a. aus der starken Zunahme der Spareinlagen im 1. Halbjahr 1990, von denen 59 % Buchspareinlagen sind. Insgesamt wird in dem Jahr ein Zuwachs von über 1,5 Mio. Buchsparkonten verzeichnet. Vor der Währungsunion erhalten v. a. Kinder neue Buchsparkonten. Sie werden angelegt, um den für die nach dem 1. Juli 1976 Geborenen festgesetzten Betrag der 1:1-Umstellungen in Höhe von 2000 DM erhalten zu können. Vgl. dazu: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 133, 308.

****Div. Schriftverkehr; Bestand: Historisches Archiv des OSV, E 632, Bd. 3.

*****Ebd.