• Dieses Sparbuch wurde 1927, in den Aufbauzeit nach der Inflation, ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Vertrauen zur Sparkasse

Vor genau 190 Jahren wurde in Brandenburg an der Havel die erste Stadtsparkasse im Gebiet der heutigen Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam eröffnet. Auf ihre Entwicklung blickte die Stadt anlässlich des 100. Geburtstags im Verwaltungsbericht 1929/30 auf Seite 81 zurück. So habe sich das Wirken des kommunalen Geldinstituts für das Gemeinwesen als „überaus segensreich“ erwiesen. Grundlage seines Erfolgs war, den Ausführungen nach, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden.

„Zahlreiche öffentliche Einrichtungen, deren sich heute der Bürger bedient, städtebauliche Verbesserungen und Verschönerungen sind der sichtbare Ausdruck der ihrer Tätigkeit entsprungenen Erfolge. Die Sparkasse durfte sich zu jeder Zeit ihres Bestehens des uneingeschränkten Vertrauens der Einwohnerschaft erfreuen, das allein sie befähigte, alle Hemmnisse eines von Wirtschaftskrisen, Kriegsstürmen, Revolutionswirren und Inflationsnöten so hart betroffenen Jahrhunderts kräftig zu überwinden.

Dem auch heute ungemindert anhaltenden Vertrauen zur Sparkasse ist es zu verdanken, daß nach der alles vernichtenden Inflation in sechsjähriger Aufbauarbeit bereits wieder 52 Prozent des Vorkriegseinlagenbestandes [1913] erreicht sind. Auch im neuen Jahrhundert ihres Daseins wird die Geschäftspolitik der Sparkasse darauf gerichtet sein, ihre Arbeit, den ihr vom Gesetzgeber gestellten idealen Aufgaben getreu, nicht als Selbstzweck, sondern als Dienst am Bürger und der Wirtschaft […] zu verrichten.“

  • Die Satzungen der bis 1952 bestehenden regionalen Sparkassenverbände waren eine gute Basis, um die Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vorzubereiten. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Mit Arbeitselan durch die Weihnachtszeit 1989

Blogserie, Teil 6

Zwei Tage nachdem Bruno Meier den Präsidenten der Staatsbank davon unterrichtet hatte, dass es eine Arbeitsgruppe geben wird, um die Bildung eines Sparkassenverbandes der DDR vorzubereiten, verkündet er seine Entscheidung auch den Stellvertretern der Bezirksdirektoren für Sparkassen.

Diese tagen kurz vor Weihnachten am 20. Dezember 1989 noch einmal in Berlin, obwohl sie gerade erst 14 Tage zuvor zusammengekommen waren, um den „Dank des Präsidenten der Staatsbank für die in den vergangenen Wochen auf dem Gebiet des Spar- und Zahlungsverkehrs geleistete Arbeit“ entgegenzunehmen und um zu erfahren, dass er eine engagierte Aufgabenerfüllung auch 1990 erwarte.

Diskutierten die Teilnehmer bereits Anfang Dezember die „Neubestimmung der Rolle und Struktur der Sparkassen im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsreform“, wird es nun immer konkreter. Denn aus den Sparkassen waren in der Zwischenzeit zahlreiche Verbesserungsvorschläge eingetroffen.

So gibt es an diesem 20. Dezember unter anderem Festlegungen zu den Kassenöffnungszeiten und dazu passenden „praktikablen örtlichen Maßnahmen“, welche den zentralen Maßnahmeplan vom 6. Juni 1988 ersetzen und mit den örtlichen Räten abzustimmen sind. Außerdem gibt es Entscheidungen zum Verkauf von FDGB-Marken durch die Sparkassen, der im zweiten Quartal 1990 auslaufen soll, zur Führung von Konten für Organisationen und Vereine sowie zum Umgang mit den Themen Geldkartenbetrug und Geldkartenverlust.* Deutlich wird, dass all‘ diese Änderungen die Eigenverantwortung der Sparkassen vor Ort und ihre kommunale Bindung stärken werden.

Auch die Arbeitsgruppe um Rainer Voigt ist in der Weihnachtszeit aktiv. Sie beschäftigt sich mit der Frage, was ein Sparkassenverband der DDR zu leisten hat. In der „Abteilung ‚Sparkassen‘ der Staatsbank erinnerte man sich an die alten Verbandsstrukturen der Jahre 1945 bis 1952“**, sodass man mit den Ideen nicht bei Null anfangen muss. Die lange Tradition der Sparkassenorganisation kommt den erfahrenen Mitarbeitern nun zugute. Sie können auf die vorhandenen Satzungen der Sparkassenverbände der einzelnen Länder zurückgreifen, die 1947/1948 neu in Kraft getreten waren. Es ist also eine Grundlage vorhanden, auf der sich aufzubauen lohnt.***

Am 28. Dezember 1989 ist es dann so weit. Das Team legt ein Papier vor, das die „Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR“ skizziert und damit den Rahmen festlegt, in dem sich ein Verband für seine Sparkassen in Zukunft bewegen und einsetzen soll. Insgesamt werden acht Handlungsfelder definiert:

1. Entwicklungs- und Führungszentrum der Sparkassenorganisation
Das bedeutet:
a) Gestaltung, Förderung und Vervollkommnung des Sparkassenwesens
b) Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gesetzgebung hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Sparkassenarbeit

2. Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder durch Information, Beratung, Erfahrungsaustausch und Unterstützung, inkl. Rechtsberatung

3. Vertretung der Sparkassen gegenüber den Aufsichtsorganen, der Öffentlichkeit und den internationalen Gremien, u. a. zur Sicherung des Mitspracherechts

4. Gestaltung einheitlicher Bedingungen, soweit das notwendig ist, insbesondere in Bezug auf Technologien und rechtsverbindliche Weisungen

5. Entwicklung der Sparkassenautomation, u. a. Geldautomaten, Buchungsprogramme, PC-Arbeit

6. Gestaltung und Organisation der Aus- und Weiterbildung

7. Gestaltung und Durchführung der Sparkassenrevision

8. Bildung, Aufsicht und Vertretung in Gemeinschaftsunternehmen, wie z. B. Bausparkasse, Datenverarbeitung

Noch unter dem Eindruck eines „geheimen Treffens“ mit Vertretern des bundesdeutschen Dachverbandes am 2. Januar 1990 entsteht ein weiteres Papier, dessen Inhalt gleichermaßen ein bedeutender Bestandteil einer zukünftigen Satzung des Sparkassenverbandes der DDR sein würde. Rainer Voigt erinnert sich später daran zurück, dass die Erkenntnisse aus diesem ersten Treffen mit DSGV-Kollegen „uns ein paar Tage sehr zu schaffen gemacht“ haben. Denn es wurde allen „ziemlich schnell klar […], dass wir nicht nur eine Konzeption erarbeiten müssen“, sondern „auch schon einen Vorschlag machen, wie wir einen solchen Verband aufstellen wollen und eine Satzung erarbeiten.“ Das bedeutete wiederum, dass man mit der Satzung des DSGV zu diesem Zeitpunkt „gar nichts anfangen“ konnte. Gern hätte man sie neben den alten Satzungen von 1947/1948 ebenfalls als Mustervorlage verwendet. Das ganze Dilemma fasst Voigt so zusammen: „Wir wollten […] ein Zentralverband für ein Land sein. Aber wir wollten auch ein Regionalverband sein, der bestimmte Funktionalitäten hat […] wie ein Niedersächsischer oder ein Bayerischer Verband.“****

Mit diesem Ziel vor den Augen entsteht schließlich ein Entwurf zu den „Aufgaben des Vorstandes des Sparkassenverbandes der DDR, einschließlich Struktur“. Er enthält Überlegungen zu den Gremien des Verbandes, zu den Befugnissen der Verbandsversammlung und zur Beschlusshoheit des Vorstandes.*****

Beide Ausarbeitungen, sowohl das Papier zu den Aufgaben als auch das Papier zur Struktur des Sparkassenverbandes der DDR, muten noch heute sehr modern an. Viele Punkte finden sich in der gültigen Satzung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wieder. Doch wie wurden die Vorschläge, welche die Weichen für die Zukunft der ostdeutschen Sparkassenorganisation stellen sollten, vor 30 Jahren aufgenommen? Entsprachen sie tatsächlich den Vorstellungen der Sparkassendirektoren, denen bereits im Januar 1990 ein erster Satzungsentwurf zur Diskussion vorgelegt werden konnte?

Fortsetzung am 05.01.2020
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*Protokolle der Beratung mit den Stellvertretern der Bezirksdirektoren für Sparkassen am 6.12.1989 und 20.12.1989 in Berlin, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE-Pötzl 16/2004.

**Wysocki, Josef ; Günther, Hans Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1990, Stuttgart, 1998. S. 59.

***Die Satzungen der Sparkassenverbände in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen traten mit Wirkung vom 1. Mai 1947 in Kraft; die Satzung des Sparkassenverbandes Sachsen mit Wirkung vom 1. Juni 1948.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012.

*****Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR, 28.12.1989; Entwurf: Aufgaben des Vorstandes des Sparkassenverbandes der DDR, einschließlich Struktur, 05.01.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

  • Die Gedanken der Abteilung Sparkassen zur Neuorientierung der ostdeutschen Sparkassenorganisation gehen Ende November 1989 bereits davon aus, dass es auch in der DDR wieder Länder mit eigenständigen Regierungen – analog der Struktur bis 1952 - geben könnte. Die Sparkassenverbände wären diesen unterstellt; ein zentraler Dachverband würde die „notwendige Einheitlichkeit“ sicherstellen. : © Historisches Archiv des OSV

„… mit den heute getroffenen Festlegungen nunmehr die Angelegenheit erledigt ist, oder?“




Blogserie, Teil 5

Am 18. Dezember 1989 ist es geschafft. Bruno Meier informiert seinen Vorgesetzten Horst Kaminsky, den Präsidenten der Staatsbank der DDR, über seine Entscheidung, „mit einer kleinen Arbeitsgruppe […] im Laufe des 1. Quartals 1990 auf der Grundlage zu fassender Beschlüsse des Ministerrates die Bildung eines Sparkassenverbandes der DDR“ vorzubereiten. Die Verantwortung übertragt er dem Leiter der Abteilung Sparkassen, Rainer Voigt.*

Das beharrliche, kritische Hinterfragen Voigts war also erfolgreich. Sein lange verfolgtes Ziel, für „das größte Kreditinstitut in der DDR“ mit 20.000 Mitarbeitern und rund 3.000 Filialen, eine „repräsentativer erscheinende Organisationsstruktur“ zu schaffen, rückt in greifbare Nähe.**

„Die Angelegenheit“*** – gemeint sind die Beschwerde zum Positionspapier der Bank und das Rückspracheersuchen Voigts – ist damit erledigt. Denn Meier folgt Voigts Vorschlag und vertraut Sparkassenpraktikern die Gestaltung der eigenen Zukunft an. Und die haben viel vor, wie aus dem „Material über gegenwärtig gültige gesetzliche Bestimmungen“ hervorgeht, welches Meier zur Argumentation als Anlage seiner Information an den Präsidenten beifügt.

Einerseits verweist das von der Abteilung Sparkassen verfasste Papier darauf, dass die §§ 12 und 13 des Statuts der Sparkassen der DDR vom 23. Oktober 1975 anzupassen seien, um die „Bildung von Sparkassenverbänden in der DDR“ zu ermöglichen. Andererseits wird ganz klar formuliert, was das Hauptziel ist, „die bisherige Abt. Sparkassen aus der bestehenden Struktur der Staatsbank herauszulösen, um die erforderlichen organisatorischen Aufgaben lösen zu können.“****

Nicht ganz unerheblich für Meiers Einlenken sind aber auch „Kritiken von Kollektiven und einzelnen Mitarbeitern aus vielen Sparkassen“, die seit November 1989 verstärkt die Staatsbank erreichen. Der angestaute Ärger wird in Eingaben mehr als deutlich. Es geht um die Erhöhung der Gehälter, die seit Jahren gefordert werden, um eine hohe Fluktuation, ungünstige Arbeitszeiten, eine hohe Arbeitsbelastung vor Ort, um die schlechte technische Ausstattung, um mehr Kompetenzen und vieles mehr.

Die Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR konnte bei den aufgeführten Problemen in der Vergangenheit nur bedingt weiterhelfen. Denn die letztendliche Entscheidungshoheit oblag und obliegt zu diesem Zeitpunkt der Staatsbank – auf allen Ebenen. Die vorgegebene Struktur behindert die Abteilung Sparkassen in ihrem Wirken. Insbesondere, weil sie den Anspruch hat, uneingeschränkt und konstruktiv als Zentrale zur Regelung der praktischen Arbeit der Sparkassen zu agieren. Allzu oft waren ihr jedoch die Hände gebunden, um schnelle Verbesserungen durchzusetzen.

Doch nun ist die Zeit gekommen, um aktiv gegenzusteuern. Erste „Abnabelungsversuche“ werden sichtbar. So bittet sie bereits im November 1989 um Hinweise zur Reduzierung von Arbeitsaufwand sowie um Vorschläge zur Erweiterung der Kompetenzen der Sparkassendirektoren vor Ort. Bereits am 17. November kann sie über „Sofortmaßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Krediten privater Handwerker und Gewerbetreibender“ informieren und damit eine „Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der Direktoren der Sparkassen“ erreichen.*****

Um jedoch noch effektiver und zufriedenstellender arbeiten zu können, ist allen Beteiligten in Berlin klar, dass die kleine Arbeitsgruppe unter Voigt schnell loslegen muss. Sie soll in einem ersten Schritt Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sparkassenverbandes zusammentragen. Das 1. Quartal 1990 ist von Meier avisiert, nun steht Weihnachten vor der Tür.

Wird es ein besinnliches Fest mit den Lieben geben oder nutzen die Sparkassenpraktiker ihren Elan, um sofort mit dem Projekt zu starten und die Entscheidung über eine Loslösung von der Staatsbank aktiv voranzutreiben?

Fortsetzung am 28.12.2019

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*Meier, Bruno: Information für Genossen Kaminsky, Betr. Bildung eines Sparkassenverbandes, 18.12.1989, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

**Die Hartnäckigkeit und die kritische Haltung, Dinge nicht einfach als gegeben hinzunehmen, sind Wesenszüge Voigts, an die sich Kaminsky später sehr gut erinnern kann. Immerhin blieb ihm dieser unbequeme Sparkassenmann, der „nur“ ein Abteilungsleiter von vielen in der Staatsbank war, im Gedächtnis. Bestand: Historisches Archiv des OSV, ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012. / Gedanken zur Struktur der Sparkassen sowie den Arbeitsinhalten, Anlage 2, Abt. Sparkassen, 27.11.1989, Akte HA-76/2004a-c.

***handschriftlicher Vermerk von Meier auf dem Rückspracheersuchen Voigts vom 14.12.1989; Auszug in der Überschrift zum Blogbeitrag, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

****[Material über gegenwärtig gültige gesetzliche Bestimmungen], Abt. Sparkassen, 14.12.1989, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

*****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

******Bild: Übersicht Bezirke der DDR aus dem Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik von 1989 sowie Übersicht Bundesländer aus dem Statistischen Jahrbuch für das vereinte Deutschland von 1991.

  • Ende November 1989 legte die Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR das erste Papier mit umfassenden Reformvorschlägen zur Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens vor. : © Historisches Archiv des OSV

  • Die Darstellung verdeutlicht nicht nur die besondere Stellung der Staatsbank der DDR, sondern auch das spannungsgeladene Unterstellungsverhältnis der Sparkassen. : © Historisches Archiv des OSV, Akte HA-Günther 2/2004

Die Gunst der Stunde nutzen

Blogserie, Teil 4

Am 12. Dezember 1989 schreibt der Präsident der Staatsbank, Horst Kaminsky, seine Bezirks- und Filialdirektoren an. Es geht um nichts weniger als die Erneuerung des Banksystems der DDR im Rahmen einer geplanten Wirtschaftsreform.* Die Staatsbank ist mitten im Wandlungsprozess. Ihre Abteilung Sparkassen bekommt das Positionspapier, das nun plötzlich zur Diskussion vorliegt, nicht zur Kenntnis. Erst auf Nachfrage wird es von der Abteilung Grundsätze zur Verfügung gestellt. Offensichtlich hielt man es nicht für notwendig, das „Anhängsel der Staatsbank“ in die Reformoffensive miteinzubeziehen.

Dementsprechend verärgert reagiert man in der Abteilung Sparkassen. Bereits zwei Tage später liegt eine „Gesprächskonzeption für Genossen Meier“ vor, erarbeitet von Rainer Voigt, dem Leiter der Abteilung Sparkassen.** Er hat Klärungsbedarf und bittet um Rücksprache. Für ihn steht fest, „daß es sich um das Positionspapier der Bank handelt. Andere Kreditinstitute haben darin kaum Platz gefunden, obwohl ihre Einordnung festgelegt ist unter der Leitung der Staatsbank […] Das Positionspapier ist aus unserer Sicht grundsätzlich abzulehnen, da es Macht und Einfluß der Staatsbank über die Sparkassen manifestiert.“

Voigt bleibt bei seiner Auffassung, „daß jede Banksäule für sich die Grundsätze aufstellen muß.“*** Bereits am 27. November 1989 hatte seine Abteilung die allgemeine Aufbruchstimmung im Land genutzt und eben diese Grundsätze für die DDR-Sparkassen zu Papier gebracht. In den „Gedanken zur Struktur der Sparkassen sowie den Arbeitsinhalten“ wird herausgestellt, dass die Sparkassen „ihre bisherigen Aufgaben weiterzuführen“ haben. Dazu gehören u. a. die Verantwortung für die Spareinlagen und die Kreditbetreuung der Bevölkerung, die Kontoführung und Kreditbetreuung für Teile des Handwerks und Gewerbes, die Kontoführung für Kommunen und gesellschaftliche Organisationen, die Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie die Bargeldversorgung für die genannten Kundengruppen.

Darüber hinaus sollten Sparkassen aber auch andere geldwirtschaftliche Aufgaben übernehmen, die bisher von Filialen der Staatsbank erledigt wurden. Zum Beispiel könne die Durchführung des Reisezahlungsverkehrs sowie die Verwaltung der Devisenausländerkonten und der Valutaanrechtskonten zukünftig von den örtlichen Sparkassen übernommen werden. Mit Blick auf traditionelle Wurzeln und die internationale Ebene wird weiter vorgeschlagen, dass die Sparkassen als Einrichtungen der örtlichen Räte die „Konten der örtlichen Haushalte führen und für diese Konten den Zahlungsverkehr vornehmen“ könnten. Auch zur „Lösung von Finanzbedürfnissen“ sollten die Institute herangezogen werden.

Deutlich wird die „Notwendigkeit der Veränderung der Organisationsstruktur auf Bezirksebene“ gemacht. Denn die Eingliederung der früheren Bezirksstellen der Sparkassen in die Bezirksdirektionen der Staatsbank zum 1. Januar 1984 hatte fatale Folgen, so das bittere Resümee der Sparkässler Ende 1989. „Die Sparkassenleute empfanden die Unterstellung […] als schwersten Schlag nach der Auflösung der Sparkassenverbände 1952.“**** Die örtlichen Ratsmitglieder für Finanzen fühlten sich fortan weder auf Kreis- noch auf Bezirksebene für die Belange der Sparkassen zuständig. Den Direktoren der Staatsbank mangelte es auf dieser Ebene an Verständnis „für die juristisch selbständige Stellung der Sparkassen als Einrichtungen der Räte der Kreise“. Das alles führte zu Konfrontationen und unberechtigten Weisungen. Vor allem aber führte es zu „Auffassungen über eine Geringschätzung der Sparkassen bei den eigenen Mitarbeitern.“*****

So konnte es nicht bleiben. Eine Rücksprache mit der Staatsbankleitung war dringend notwendig. Doch wird Voigt Gehör finden oder muss er andere Wege suchen?

Fortsetzung am 18.12.2019

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Anmerkungen und Quellen:

*Bereits am 16./17.12.1989 erscheinen auf Seite 4 im Neuen Deutschland detaillierte Vorschläge von Edgar Most, Hans Taut und Prof. Dr. Wolfrid Stoll. Unter dem Titel „Staatsbank muß unabhängig sein. Diskussionsvorschlag zur Entwicklung moderner Geldwirtschaft“ entwerfen die Mitglieder der Arbeitsgruppe der Staatsbank ein konkretes Bild von einem zweistufigen Bankensystem, in dem es eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen der Staatsbank als Zentralbank und den Geschäftsbanken gibt.

**Bruno Meier ist zu diesem Zeitpunkt der Stellvertreter des Präsidenten der Staatsbank der DDR und unmittelbarer Vorgesetzter des Leiters der Abteilung Sparkassen.

***Voigt, Rainer: Gesprächskonzeption für Genossen Meier, 14.12.1989, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

**** Wysocki, Josef ; Günther, Hans Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1990, Stuttgart, 1998. S. 457.

*****Gedanken zur Struktur der Sparkassen sowie den Arbeitsinhalten, inkl. Anlagen 1 und 2, Abt. Sparkassen, 27.11.1989, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

Literaturtipp:

Most, Edgar: Fünfzig Jahre im Auftrag des Kapitals. Gibt es einen dritten Weg? Berlin, 2011.

  • © Historisches Archiv des OSV

Verbandsprüfer gesucht I

Mit dieser in den Verbandsmitteilungen veröffentlichten Stellenanzeige suchte der regionale Sparkassen- und Giroverband in Magdeburg vor genau 90 Jahren Verstärkung. Der Verband hatte sage und schreibe 310 Mitglieder, vor allem Stadtgemeinden und Kreise. 1929 fanden insgesamt 326 Revisionen statt. Im Folgejahr sollten es sogar 446 sein. Nicht nur Sparkassen, sondern auch andere Kassen, Verwaltungen und Betriebe der kommunalen Mitglieder wurden gemäß der Verbandssatzung geprüft. Dazu zählten etwa Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke oder Krankenhäuser. Auf Wunsch von Sparkassenvorständen erfolgten 1930 sogar einige Prüfungen von Privatfirmen. Dies halft, ihre Kreditwürdigkeit richtig zu beurteilen.

Das Aufgabenspektrum eines Verbandsprüfers war umfangreich. Bei Sparkassen und Kommunalbanken fanden unvermutete Revisionen statt. Prüfungen von Jahresabschlüssen konnten zum Beispiel auch zentral in Magdeburg stattfinden, wenn die notwendigen Unterlagen dort eingesendet wurden. Wegen ihrer „Billigkeit und Bequemlichkeit“ nutzten die Verbandsmitglieder diese Möglichkeit gern. Ein besonderes Thema war damals die Prüfung der Aufwertungsbilanzen der Sparkassen, die eine Erstattung eines Teils der in der Inflation verlorenen Kundenguthaben ermöglichten. Die Prüfungsstelle hatte aber noch mehr zu bieten. So wurden die Sparkassen unter anderem bei der betrieblichen Rationalisierung und der Einführung moderner Technik beraten.

  • Das Reichsgesetz über das Kreditwesen schützte die Bezeichnung "Sparkasse" in § 10. : © Historisches Archiv des OSV

Das KWG und der Schutz des Namens

Vor genau 85 Jahren wurde das Reichsgesetz über das Kreditwesen erlassen, Vorläufer des heutigen Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Es handelte sich um ein wirtschaftlich orientiertes, nicht etwa von der NS-Ideologie durchdrungenes, Rahmengesetz. Warum soll an dieses Werk erinnert werden? Erstmals wurden in ihm Banken und Sparkassen offiziell rechtlich auf eine Stufe gestellt. Das Gesetz vereinheitlichte zudem die Bankenaufsicht. Zuvor hatte eine umfangreiche staatliche Prüfung des Kreditwesens stattgefunden. Anlass war dessen Destabilisierung durch die Bankenkrise 1931. Auch Landesbanken und Sparkassen hatten Schaden genommen. Eine gesetzliche Neuordnung des Sparkassenwesens war eingeleitet. Das Reich griff dazu in das Sparkassenrecht der Länder ein. Dabei wurde nicht nur die rechtliche Verselbstständigung der kommunalen Geldinstitute angeordnet. Anlagequoten zur Sicherung der Liquidität wurden vorgeschrieben. Auch das Vorrecht zur Nutzung der Bezeichnung „Sparkasse“ sah eine Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 vor. Denn konkurrierende genossenschaftliche Einrichtungen nutzen diese ebenfalls. Das Reichsgesetz bestätigte am 5. Dezember 1934 den Schutz des Namens. Jetzt regelt § 40 des Kreditwesengesetzes den Gebrauch des Firmennamens durch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen.