• Die Stadtsparkasse Schwarzenberg eröffnete am 1. Oktober 1866 im Rathaus. (Abb. Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Wilhelm Hoffmann AG, 1902; Bestand: Historisches Archiv der Erzgebirgssparkasse)

  • Ab 1897 befand sich die Mühlberger Sparkasse im Rathaus. (Ansichtskarte Verlag E. Elteste in Mühlberg a. E., versendet 1908; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Siegelmarke der Stadtsparkasse Schwarzenberg, um 1900 : © Historisches Archiv des OSV

  • Sparbuch der Stadtsparkasse Schwarzenberg, 1923 : © Historisches Archiv des OSV

Vor 150 Jahren – Sparkasseneröffnungen in Mühlberg/Elbe und Schwarzenberg

150 Jahre ist es her, dass in Mühlberg an der Elbe sowie in Schwarzenberg im Erzgebirge Sparkassen gegründet wurden. Die Stadtsparkassen nahmen die Geschäftstätigkeit am 1. Oktober 1866 auf. Das war ein Montag. Überliefert ist für Schwarzenberg sogar die Zeit – 15:00 Uhr. Seinen Sitz hatte das dortige Institut im Rathaus. Die Mühlberger Sparkasse zog erst am 1. Oktober 1897 ins örtliche Rathaus. Ihre Geschäftsstelle befand sich bis dahin in der Wohnung des ersten Rendanten, des Apothekers Oskar Lichtenberg.

Er durfte gemäß der Sparkassensatzung Einlagen ab einem Taler annehmen. Drei Taler wurden auf das erste Sparkassenbuch eingezahlt. Am Jahresende gab es 56 Sparbücher. In Schwarzenberg waren Einzahlungen schon ab fünf Neugroschen möglich. Hier hat man damals gleich an die Kleinsparer gedacht. 30 Neugroschen ergaben in Sachsen einen Taler. Die benannte Sparkasse verzeichnete Ende 1866 insgesamt 37 Konten. Das Guthaben des „kleinsten“ Sparbuchs betrug 1 Taler, 20 Neugroschen und 4 Pfennige.

Ja, die Anfänge waren bescheiden, auch beim Kreditgeschäft. Die erzgebirgische Stadtsparkasse verlieh zunächst Kapitalien gegen Faustpfand oder Bürgschaft. Die erste Schuldverschreibung gegen Bürgschaft wurde am 19. Oktober 1866 für den Straßenmeister Traugott Leberecht Bergmann ausgestellt. Der erste Hypothekenkredit ist für den 30. Juli 1867 belegt. Das Darlehn erhielt der Korkmeister Friedrich Hermann Georgi aus Raschau. In Mühlberg waren bereits im Gründungsjahr alle drei Kreditarten gefragt.

Heute ist dort die Sparkasse Elbe-Elster und in Schwarzenberg die Erzgebirgssparkasse für ihre Kundinnen und Kunden da. Sie befriedigen das Bedürfnis nach Kredit vor Ort und fördern insbesondere den Mittelstand. Die Sparkassen sind Partner der heimischen Wirtschaft, seit 150 Jahren. Und noch länger. Die Wurzeln der beiden traditionsreichen Institute reichen nämlich noch weiter in die Vergangenheit zurück, bis 1837 in Herzberg (Elster) und bis 1840 in Zschopau. Aber das wären wieder andere Geschichten.

  • Markt Ketzin Havel

    Dank der Sparkasse bekamen die Ketziner Kinder eine neue Schultoilette. (Ansichtskarte Verlag Emil Fricke in Ketzin an der Havel, versendet 1912; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Wie die Ketziner Kinder zu ihrer neuen Schultoilette kamen

Seit dem 19. Jahrhundert engagieren sich die Sparkassen im Verbandsgebiet des OSV gemeinnützig. Einige Beispiele dafür sind bereits hier im Blog vorgestellt worden. Auch die Sparkasse in Ketzin an der Havel, gegründet 1880, stellte in guten Zeiten Überschüsse bereit. Sie wurden mit Genehmigung der Regierungsbehörden zu verschiedenen öffentlichen Zwecken verwendet.

Die Trägerin der Sparkasse, die Stadt Ketzin, beschloss etwa vor 100 Jahren, 8.000 Mark als Zuschuss für ein neues „Schulabortgebäude“ einzusetzen. Dies war die Hälfte des vom Geldinstitut bereitgestellten Gewinns aus dem Geschäftsjahr 1915. Der Bau konnte mit Hilfe der Sparkasse vollendet werden. So kamen die Schulkinder zu einem neuen „stillen Örtchen“.

Dass Sparkassengelder in früheren Zeiten auch zum Bau von öffentlichen „Bedürfnisanstalten“ oder „Pissoirs“ genutzt wurden, ist übrigens keineswegs „anrüchig“. Vielmehr stellte deren Einrichtung eine wichtige Maßnahme der kommunalen Gesundheitsvorsorge dar. Auch für Kanalisationen oder Badeanstalten flossen zum Beispiel Überschüsse von Sparkassen.

  • Die NGZ 9004 war das erste Bargeld – Abrechnungssystem, das von der Firma NGZ produziert wurde. Dieses schwere, großformatige (20 H x 33 B x 40 T cm) Modell wurde in den 1980er-Jahren entwickelt und ist ein Aushängeschild für die NGZ als innovatives Branchenunternehmen. : © Historisches Archiv des OSV

  • Die Banknotenzählmaschine NGZ 403 LF - ebenfalls in den 80er-Jahren entwickelt. : © Historisches Archiv des OSV

Geldzählmaschinen im Sparkassengeschäft

Im Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes werden unter anderem Bücher, Akten, Karten und Werbeartikel aufbewahrt und gepflegt. Außerdem ist eine nicht geringe Anzahl von Rechen- und Büromaschinen, die ehemals in den Sparkassen genutzt wurden, vorhanden. Erst vor Kurzem konnte das Archiv zwei weitere Maschinen in seinen Bestand aufnehmen. Dies war Anlass, um zu den technischen und historischen Hintergründen der Maschinen zu recherchieren. Sie wurden dem Archiv von der Sparkasse Lüneburg überlassen, die zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung Partnersparkasse der Kreissparkasse Köthen (heute Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld) war.

Partnerschaften zwischen ost- und westdeutschen Sparkassen wurden 1990 vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Rahmen eines Betreuungskonzeptes beschlossen. Die ostdeutschen Sparkassen hatten es nach der Wende schwer, auf dem deutschen Finanzmarkt zu bestehen. Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion im Sommer 1990 brachte zahlreiche Umstrukturierungen mit sich. Es fehlte den ostdeutschen Sparkassen vor allem moderne Technik, um die Prozesse zu beschleunigen. Zur Unterstützung wurden Geräte, wie zum Beispiel die Rechenmaschinen der NGZ, an die Sparkassen in Ostdeutschland geschickt.

Bei den Maschinen handelt es sich um Geldzählmaschinen der Firma NGZ, die in den 1980er-Jahren hergestellt wurden. Auf den Abbildungen im Blogbeitrag sehen Sie das Bargeld – Abrechnungssystem (NGZ 9004) und die Banknotenzählmaschine (NGZ 403 LF). Die Herstellerfirma war bis 1993 in Berlin-Tempelhof und München ansässig. Seit dem Frühjahr 1994 ist ihr Hauptsitz in Dahlewitz.

Zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung hatte es sich das Unternehmen zur Hauptaufgabe gemacht, die Sparkassen der neuen Bundesländer zu betreuen. Dies war der Grundstein für viele spätere Geschäftsbeziehungen zu den ostdeutschen Sparkassen, die noch heute bestehen. Vor der deutschen Wiedervereinigung waren die NGZ, ihre Geräte und die betreuenden Mitarbeiter nur in den westdeutschen Bundesländern vertreten.

 

Kathrin Oppenkowski (Studentische Hilfskraft in Archiv und Bibliothek des OSV)

 

  • Roland Belgern

    Der etwas unproportionierte Roland von Belgern mit seinem auffälligen Hosenknopf wurde nach dem Rathausneubau 1610 aus Sandstein errichtet. Zuvor stand dort ein Roland aus Holz. (Abb. Ansichtskarte Verlag M. Marquardt in Dahlen, um 1930)

Wer steht denn da vor der Sparkasse?

Dies ist der Roland von Belgern in Sachsen. Solche Statuen zeigen einen Ritter, zumeist mit einem blanken Schwert, manchmal auch noch mit anderen Attributen. Zurück geht die Figur auf einen legendären Befehlshaber im Heer von Karl dem Großen, der auf dem Rückzug vom Spanienfeldzug im Jahr 778 heldenhaft sein Leben ließ.

Im Mittelalter wurden Rolande in vielen deutschen Städten, gerade in unserem heutigen Verbandsgebiet, aufgestellt. Auf Marktplätzen und vor Rathäusern stehen sie zum Teil noch heute. Insbesondere in Sachsen-Anhalt können Sie die Denkmale finden. Aber warum wurden sie errichtet? Wegen der Erinnerung an die Sagengestalt, den tapferen Ritter?

Nun, Rolandstatuen galten früher auch als Zeichen der bürgerlichen Freiheit. Sie waren Symbol der Eigenständigkeit einer Stadt mit Marktrecht und eigener Gerichtsbarkeit. Dies waren Privilegien. Als ein Zeichen kommunalen Selbstbewusstseins kann ein Roland also verstanden werden, meine ich.

Selbstbewusste Kommunen waren es dann auch, die ab dem 19. Jahrhundert Sparkassen einrichteten, um den Bürgerinnen und Bürgern das Vorsorgen zu ermöglichen. Immer wichtiger wurde auch die Versorgung der Bevölkerung vor Ort mit Kredit, zunächst mit Grundkredit. Und die Gemeinden, Städte und Kreise profitierten natürlich auch selbst von ihren Sparkassen.

  • Aula der Sparkassenakademie vor 20 Jahren : © OSV

  • Seminarbereich der Akademie 1996 in der ehemaligen Shedhalle der Luftschiffwerft : © OSV

Schon seit 20 Jahren – Akademiestandort Potsdam

Vor genau 20 Jahren war es soweit. Die Ostdeutsche Sparkassenakademie (heute Nord-Ostdeutsche Sparkassenakademie) konnte am 5. August 1996 planmäßig ihren Bildungsbetrieb an einem neuen Standort aufnehmen. Laut einem Rundschreiben der Akademie begann der Lehrbetrieb mit einem Einführungslehrgang für Auszubildende am Luftschiffhafen 1 in Potsdam-West. Hier war innerhalb von drei Jahren ein modernes Schulungszentrum mit Seminarhotel entstanden.

Den Beschluss zum Bau hatte die Verbandsversammlung des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (ab 2005 Ostdeutscher Sparkassenverband) am 15. Dezember 1992 gefasst. Das von der OSA damals genutzte Gebäude eines ehemaligen SED-Instituts in Berlin-Rahnsdorf konnte nicht als zentraler, dauerhafter Standort für ständige Bildungsveranstaltungen dienen. In der brandenburgischen Landeshauptstadt sollte in einem Gemeinschaftsprojekt der neue Verwaltungssitz der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG und der Akademie-Neubau entstehen.

Eine fortschrittliche Ausbildungsstätte wurde in idyllischer Lage am Templiner See errichtet. An der Stelle, an der einst ein Luftschiffhafen und eine -werft bestanden hatten, erinnert seit zwei Jahrzehnten die Architektur des Gebäudekomplexes an die Zeit der Zeppeline. Im Inneren standen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkassenakademie moderne Arbeits- und Unterrichtsräume zur Verfügung, zum Beispiel eine Aula, 2 Hörsäle für Fachtagungen, 18 Seminarräume, 17 Gruppenarbeitsräume, 7 Lehr-Zweigstellen und 8 PC-Räume mit insgesamt 128 Arbeitsplätzen. Computerunterstütztes Lehren und Lernen sollte immer wichtiger werden.

  • Unverkennbar: Leuchtendes Sparkassenrot, in der Fachwelt "HKS 13" genannt. : © Bildausschnitt: photothek.net, Thomas Trutschel und Thomas Imo, 2015

Der BGH hat entschieden: Der Rotton HKS 13 bleibt eingetragene Farbmarke für die Sparkassen-Finanzgruppe | Kurze Chronik eines langjährigen Rechtsstreits

Leuchtendes Rot gehört zur Sparkasse, wie sattes Blau zur Deutschen Bank oder intensives Gelb zur Commerzbank. 1972 eingeführt, hat es sich inzwischen als Hausfarbe der Sparkassen etabliert. Studien belegen: 97 % der Deutschen kennen Sparkassen, die die beliebtesten Geldinstitute zum Führen von Gehalts- und Girokonten sind.* Mehr als die Hälfte der Verbraucher können ihnen die so typische Signalfarbe zuordnen. Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), unterstreicht: „Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken.“

„Rot“ also gleich Sparkasse? Ganz so einfach war es in den letzten Jahren nicht, wie der lang anhaltende Rechtsstreit zwischen Sparkassenorganisation und der spanischen Bankengruppe Santander zeigt. Beide nutzen in ihrem Außenauftritt kaum voneinander unterscheidbare Rottöne: HKS 13 und HKS 14. Beide wollten auch davon nicht abrücken, sodass Santander die Löschung der 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierten Sparkassen-Farbmarke beantragte. Der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, entschied nun endgültig in der Streitsache. „Die rote Farbmarke der Sparkassen [ist] nicht im Markenregister zu löschen“, teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs in ihrer Information Nr. 129/2016 mit.

Ob nun Ruhe einkehrt, bleibt abzuwarten. Denn natürlich will Santander das Urteil prüfen und schauen, ob man dagegen vorgehen kann. Auch bleibt abzuwarten, welche Folgen das für die Gruppe haben wird. Santander also zukünftig ganz in Grün, Schwarz oder Orange? Alles möglich. Aber auch die Sparkassen bleiben am Thema dran. Vier Verletzungsverfahren wurden vom DSGV angestrengt mit dem Ziel, „dass das Santander-Rot so weit wie möglich vom Markt verschwindet.“

Manch einen mag dieser Kampfgeist befremden. Doch schaut man genauer hin, wird schnell klar, dass es für Unternehmen heutzutage selbstverständlich, unter Umständen sogar existentiell, ist, sich eigene Marken schützen zu lassen und Nachahmern entgegenzutreten. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG (Markengesetz) „können alle Zeichen, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen […], sowie sonstige Aufmachungen, einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, geschützt werden.“ Sie müssen allerdings geeignet sein, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Das Sparkassenrot trägt definitiv zu solch einer Unterscheidung bei. Oder was meinen Sie?

*aktuelle Befragungsergebnisse, Quellen: Stern und VuMA, lt. Statista 2016

Kurze Chronik eines langjährigen Rechtsstreits

1972 Der Rotton HKS 13 wird auf Vorschlag des renommierten Designers Otl Aicher Hausfarbe der deutschen Sparkassenorganisation

7.2.2002 Anmeldung des Farbtons „Rot (HKS 13)“ als Marke durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), den Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

11.7.2007 Registrierung der abstrakten Farbmarke „Rot (HKS 13)“ als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für die Dienstleistungen „Finanzwesen, nämlich Retail-Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden)“ beim DPMA, Markeninhaber: DSGV

15.1.2008 Antrag der Oberbank AG auf Löschung der Sparkassen-Farbmarke, Begründung: Farbe hat infolge ihrer Nutzung keine Unterscheidungskraft erworben; Der DSGV tritt dem Antrag entgegen

16.6.2009 Entscheidung DPMA: Zurückweisung des Antrags, da Sparkassenrot infolge der Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat; Belege des DSGV: u. a. Verbraucherbefragung vom 24.1.2006

Beschwerde der Oberbank beim Gerichtshof (Dritte Kammer): Ziel ist Aufhebung der Entscheidung des DPMA und Löschung der eingetragenen Farbmarke; Der DSGV beantragt die Zurückweisung der Beschwerde und legt eine weitere, im Juni 2011 durchgeführte Verbraucherbefragung vor

19.10.2009 Antrag der Banco Santander und der Santander Consumer Bank auf Löschung der Farbmarke, Basis: aufgeführte Gründe der Oberbank 2008, demoskopische Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen; Der DSGV tritt den Löschungsanträgen entgegen

24.4.2012 Verbindung beider Verfahren, Entscheidung DPMA: Zurückweisung der Löschungsanträge, Basis: dieselben Gründe wie 2009

Beschwerde der Banco Santander und der Santander Consumer Bank; Der DSGV beantragt Zurückweisung der Beschwerde

19.3.2013 Beschluss des Bundespatentgerichts: Aussetzung des Verfahrens und Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

14.5.2013 Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs: Verbindung der vorliegenden Rechtssachen zu einem gemeinsamen schriftlichen und mündlichen Verfahren

19.6.2014 Urteil des EuGH: Bestätigung der grundsätzlichen Möglichkeit des Schutzes einer konturlosen Farbe als Marke

8.7.2015 Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG): Bestätigung des Löschungsantrags der spanischen Banco Santander S.A. und ihrer deutschen Tochter, der Santander Consumer Bank AG, Begründung: Die Sparkassen-Farbmarke hat sich weder zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahr 2002 noch der Entscheidung über den Löschungsantrag im Jahr 2015 im Verkehr im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt; Der DSGV legt Revision ein

21.7.2016 Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH): Die beim Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Farbmarke „Rot (HKS 13)“ muss nicht gelöscht werden; Begründung: Breite Durchsetzung des Sparkassenrots im Markt.