• Schließfächer für Sparbücher in der Stahlkammer der Teltower Kreissparkasse (Abb. in: Petersilie, Erich: Die Sparkasse des Kreises Teltow von 1858-1908, Berlin, 1908; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

  • Aufstellung der Mieterinnen und Mieter der Schließfächer der Teltower Kreissparkasse 1909 : © Historisches Archiv des OSV

Sichere Unterbringung von Sparbüchern, Dokumenten, Wertpapieren, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck, …

Im Deutschen Reich der Kaiserzeit erweiterten viele große Sparkassen den Service und bauten in ihre Gebäude Tresoranlagen ein, um der Kundschaft Mietfächer anzubieten. Beispielsweise vermietete die einlagenstärkste Kreissparkasse Brandenburgs in ihrer neuen Zentrale in Berlin diebes- und feuersichere Schrankfächer, die von den Kundinnen und Kunden sowie der Sparkasse des Teltower Kreises nur gemeinsam geöffnet werden konnten.

Es gab einen kleineren Tresor, in dem ausschließlich Sparkassenbücher aufbewahrt wurden. Die Fächer dort waren 5 Zentimeter hoch, 17 Zentimeter breit und 23 Zentimeter tief. Die Jahresmiete betrug drei Mark. 1908 waren bereits 811 Stück vermietet. Im größeren Tresor mietete man zum Preis von 7, 10, 14 beziehungsweise 20 Mark verschieden große Schließfächer und brachte darin auch andere Wertsachen unter. Dafür gab es 1908 zunächt 68 Interessierte. In den teuersten Fächern konnten sie viele Dinge deponieren, denn diese waren 25,5 Zentimeter hoch, 29 Zentimeter breit und 50 Zentimeter tief.

Insgesamt wurden 1909 bereits 1.428 Schließfächer genutzt, davon 1.301 zur Verwahrung der Sparbücher. Die Kreissparkasse wusste nicht nur, was bei ihr hinterlegt wurde. Im Geschäftsbericht listete sie auf, welche Berufsgruppen die Fächer nutzten. Da gab es etwa 229 Handwerkerinnen und 163 Handwerker, 137 Arbeiterinnen und 84 Arbeiter sowie 134 Beamte und 8 Beamtinnen. Die Sparkasse notierte tatsächlich, wie viele Kundinnen und Kunden sie hatte. In der Aufstellung tauchen zeittypisch auch Tätigkeiten auf, die nur einem Geschlecht vorbehalten waren. Wenn Sie sich dafür interessieren, so klicken Sie gern zu Bild 2 des Beitrags.

  • In unserer Wanderausstellung „Ein Buch weckt Erinnerungen“ finden sich viele persönliche Geschichten, wie die von Elsa (rechts im Bild) und ihrem Mann Fritz, der im Zweiten Weltkrieg sein Leben ließ. : © Historisches Archiv des OSV

„Wenn Du diese Zeilen in den Händen halten wirst, bist Du eine Soldatenfrau …“

Heute vor einem Jahr begann ein Krieg in Europa, der für viele fernab jeder Vorstellungskraft lag. Russlands Invasion in der Ukraine hat Dimensionen erreicht, die für lange Zeit tiefe Narben hinterlassen werden. Auf beiden Seiten sterben jeden Tag Menschen. Wie viele Zivilisten und Soldaten bisher ihr Leben ließen, weiß niemand so genau. Es liegen nur Schätzwerte vor. Doch betroffen sind inzwischen unzählige Familien. Was Krieg für jeden einzelnen tatsächlich bedeutet, wird uns erst bewusst, wenn Erlebtes wach gehalten und geteilt wird. Erst dann wird Abstraktes sehr konkret. Das Konkrete berührt und brennt sich tief in unser emotionales Gedächtnis ein. Im besten Falle mahnend und warnend. Das ist unsere große Hoffnung, wenn wir Zeitzeugenberichte für die Nachgeborenen bewahren. 

Von nie verheilten Wunden, die der Zweite Weltkrieg Menschen zufügte, berichteten uns Sparerinnen und Sparer noch Jahrzehnte später. Im Rahmen unserer Wanderausstellung „Ein Buch weckt Erinnerungen“ zeichneten wir viele dieser Familiengeschichten im Jahr 2013 auf, machten sie der Öffentlichkeit in Text und Bild zugänglich. Darunter auch die Geschichte von Elsa und Fritz. Durch Flucht und Vertreibung verloren beide nicht nur ihre Heimat, sondern auch sich selbst als glückliches Paar. Ihr kleiner Sohn Helmut wuchs ohne Vater auf. Fritz kam aus dem Krieg nicht zurück. Sein Grab ist unbekannt. Im März 1945 ahnte er sein unheilvolles Schicksal bereits. Er schrieb:

Meine liebe Elsa!
Wenn Du diese Zeilen in den Händen halten wirst, bist Du eine Soldatenfrau. Wie wir da unten ankamen und ich mich melden mußte, drückten sie mir gleich die Einberufung in die Hand, und auch noch ganz kurzfristig, nach langem Bitten, ließ man mir noch 3 Tage Zeit. Ich bin so bald wie möglich auf die Bahn und nach Wolfen, wo ich euch bestimmt anzutreffen glaubte. Entsetzlich die Enttäuschung. Meine liebe Elsa glaub aber nicht, daß ich Dir die Schuld gebe. Die Schuld liegt bei mir […] Wie lebt ihr denn dort und behandelt man Euch gut? Alles ist schrecklich wenn man darüber nachdenkt. Wie soll das mit der Ernährung und Feuerung werden? Überall so eine Not, die wir nun doppelt spüren, wo wir bisher davon verschont geblieben sind. Was werden die Klein-Priebuser machen? […] Ich hab Dich lieb gehabt und ich danke Dir für alles. Du hast bestimmt gehalten, was Du im kleinen Kirchlein von Podrosche versprochen hast und lass nun all Deine Liebe und Fürsorge unserem ganzen Glück, unserem lieben Jungen, unserem Helmut angedeihen. Wie oft habe ich mich auf der Straße umgedreht, wenn einer so schnattert, hell und freudig Vati rief, nicht daran denken!
Sollte es das Schicksal wollen, daß wir uns nicht mehr wiedersehen, so denk an mich, wo ich Euer Bestes gewollt habe. Nun drück ich noch mal Deine lieben Hände und küsse Deinen lieben Mund
Dein Fritz 

Ein Brief mit bestürzender Aktualität. Dass solche Zeilen nie mehr verfasst werden müssen, ja, für immer der Vergangenheit angehören und Völker im Sinne der Charta der Menschrechte in Frieden zusammenleben können, dafür lohnt es sich einzustehen und zu kämpfen. 

 

  • Sparbücher der Niederbarnimer Kreissparkasse von 1929 (links), 1939 (mittig) und 1944 (rechts) : © Historisches Archiv des OSV

Niederbarnimer Sparbuchdesign

Hier sehen Sie drei Sparkassenbücher der 1857 gegründeten Sparkasse des Kreises Niederbarnim. Sie liefen ab 1929, 1939 sowie 1944. In dieser Zeit hat sich die Gestaltung der Bücher der brandenburgischen Kreissparkasse mehrfach verändert. 1937 wurden im Deutschen Reich die ersten Einheitssparkassenbücher in roter Farbe designt. Diese Deutschen Sparkassenbücher variierten jedoch weiterhin, zum Beispiel hinsichtlich des Formats und Aufdrucks.

Die Sparkassen ließen die Bücher mit ihren Institutsnamen und den Wappen ihrer kommunalen Träger drucken. Und so fand in diesem Fall das Niederbarnimer Wappentier, der halbe (silberne) Adler mit Kleestängeln auf den Flügeln, weiterhin Verwendung. Erwähnenswert ist außerdem, dass nicht alle Sparkassen sofort auf Rot umstellten. Die meisten Sparbücher in unserem Archiv, die bis zum Ende der NS-Zeit ausgestellt wurden, sind tatsächlich sehr unterschiedlich, verschiedenfarbig gestaltet. Vielleicht brauchte man damals schlichtweg vorhandene Vorräte auf.

  • © Historisches Archiv des OSV/ Depositum der Sparkasse Burgenlandkreis

Ein Buch zur Kontrolle

Vor genau 150 Jahren, am 1. Februar 1873, griff der Weißenfelser Buchbindermeister Carl Friedrich Traugott Nixdorf zur Schreibfeder und signierte ein sogenanntes Controllbuch für die örtliche Kreissparkasse. Er war im Curatorium, dem Verwaltungsorgan des Instituts, tätig. Wahrscheinlich stammen auch die ersten Eintragungen von ihm. Bei anderen Sparkassen wurde dieses Dokument auch als Gegenbuch bezeichnet. In ihm waren alle Ein-und Auszahlungen, die im Journal auftauchten, gleichfalls mit fortlaufender Nummer zu notieren. So sehen wir zum Beispiel oben eine Einlage von Frau Michael aus Schkortleben über 25 Taler. Ihr Einlage- beziehungsweise Sparkassenbuch trug die Nummer 6140. Das Controllbuch hatte öffentliche Glaubwürdigkeit und diente in strittigen Fällen als Beweismittel. Rendant, also Rechnungsführer, der Kreissparkasse war übrigens seit der Eröffnung des Instituts am 15. November 1858 der Sekretär Friedrich Samuel Hemmann. Das Kassenlokal befand sich vor anderthalb Jahrhunderten noch in seiner Wohnung in der Jüdenstraße.

  • © Historisches Archiv des OSV

  • © Historisches Archiv des OSV

Von Stadt, Kreis und Fusionen

Hier sehen Sie zwei ähnlich gestaltete Sparkassenbücher aus unserem Archivbestand, die Anfang der 1930er Jahre ausgestellt wurden. Das linke Buch stammt von der Stadtsparkasse am Topfmarkt 6, wo sich heute die Naumburger Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Burgenlandkreis befindet. Das Exemplar rechts gab die Kreissparkase am Domplatz 3 aus. Seit 1823 bestand die Stadtsparkasse. 1914 wurde Naumburg kreisfrei. Im selben Jahr entstand dort eine Kreissparkasse. Doch sie existierte nicht lange.

1932 ging der Naumburger nämlich im Weißenfelser Landkreis auf. Dort wiederum wurden die Stadt- und die Kreissparkasse Weißenfels 1934 zur Kreis- und Stadtsparkasse verschmolzen. Die Stadtsparkasse Naumburg hingegen betraf eine Fusion erst 1951. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts ordnete damals den Übergang fast aller Stadtsparkassen auf Flächensparkassen an. Mit der Verwaltungsreform im Folgejahr entstanden viele kleine Landkreise in der DDR, so auch ein Kreis Naumburg. Auf Direktive des Finmanzministeriums wurden neue Kreissparkassen eingerichtet. 1997 war die Kreissparkasse Naumburg dann eines der Institute, die die Sparkasse Burgenlandkreis gründeten. 1994 war der gleichnamige Landkreis bei einer Kreisgebietsreform gebildet worden.

  • Eines von vielen Dokumenten aus unserem Aktenbestand, in dem die Überführung von Sparguthaben Geflüchteter in den Staatshaushalt der DDR ersichtlich ist. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

„Republikflüchtlinge“ und ihr Vermögen

Als Studentin des Studiengangs „Archiv“ an der Fachhochschule Potsdam absolvierte ich mein Praxissemester beim Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 1. August 2022 bis zum 16. Dezember 2022. Im Zuge der Erschließung von Akten, bin ich auf ein interessantes Kapitel der deutschen Geschichte gestoßen, welches ich hier gerne für Sie kurz zusammenfassen möchte.

Im Zeitraum nach der Gründung der DDR im Herbst 1949 bis zum Bau der Mauer im Sommer 1961 flüchteten rund 3 Millionen Menschen aus der DDR. Nach dem Bau der Mauer sank die Zahl zwar drastisch, aber trotzdem gelang auch in der Zeit bis zur Wiedervereinigung Menschen die Flucht. [1] In der DDR wurden Bürger, die über die Grenze nach Westdeutschland fliehen wollten bzw. geflohen waren, „Republikflüchtlinge“ genannt. [2] Scheiterte die Flucht, mussten die „Republikflüchtlinge“ mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. [3] Sowohl bei einer erfolgreichen Flucht als auch einem erfolglosen Fluchtversuch verwirkten die Menschen ihren Anspruch auf ihr Vermögen und sonstiges Eigentum in der DDR.

Doch was geschah mit dem Vermögen der Geflüchteten? Die Regierung der DDR ließ sämtliche Vermögenswerte der Flüchtlinge beschlagnahmen. Das waren zum Beispiel Grundstücke, Unternehmen, aber auch Bankguthaben. Diese Beschlagnahmung kam einer entschädigungslosen Enteignung gleich. Später wurde das Vermögen unter die „treuhänderische Verwaltung“ des Staates [4], oder auch staatliche Verwaltung genannt [5], gestellt. Das heißt, der Staat hat die Vermögenswerte im Namen der Eigentümer verwaltet. 1968 wurde die Verwalterverordnung erlassen, aufgrund dessen der Staat seit 1969 durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung auf das Vermögen zugegriffen hat. [6] Doch nicht nur Grundstücke und Bankguthaben wurden beschlagnahmt, auch Bankschließfächer, die „Republikflüchtlingen“ gehörten, wurden 1962 im Rahmen der „Aktion Licht“ geöffnet und die Wertgegenstände und Unterlagen entnommen. Die Wertgegenstände wurden über den staatlichen Kunsthandel der DDR verkauft und ihre Herkunft von der Stasi akribisch verschleiert, weshalb es schwierig ist, ihre Provenienz zu identifizieren. [7]

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ (Vermögensgesetz) erlassen. Dieses Gesetz regelt die Rückübertragung der Vermögenswerte bzw. die Entschädigung der Eigentümer. Zur Durchführung dieses Gesetzes wurden Landesbehörden eingerichtet, bei denen man einen Antrag stellen konnte. [8] Anträge auf Rückübertragung oder Entschädigung für Vermögensverluste nach dem Vermögensgesetz konnten grundsätzlich bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliches Vermögen bis zum 30. Juni 1993 gestellt werden. [9] Da die Fristen bereits abgelaufen sind, ist eine Geltendmachung eines Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Weiterhin führt das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) jedoch Aufgebotsverfahren durch, die der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten dienen. [10]

Elena Williams, Praktikantin beim Historischen Archiv des OSV

Quellen:

[1] Halbrock, Christian; Jabs, Cornelia; Kowalczuk, Ilko-Sascha: Republikflucht, Bekämpfung der, in: Das Bundesarchiv (Hrsg.): MfS-Lexikon, online verfügbar: URL: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/republikflucht-bekaempfung-der/ [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Republikflüchtling, der, online verfügbar: URL: https://www.dwds.de/wb/Republikflüchtling [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[3] Bundesstiftung Aufarbeitung: Informationen zur Geschichte von Flucht, Fluchthilfe und Freikauf, online verfügbar: URL: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/flucht-fluchthilfe-und-freikauf/geschichte#:~:text=Mit%20dem%20verschärften%20Passgesetz%20von,DDR%20werden%20verfolgt%20und%20bestraft. [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[4] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[5] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Staatliche Verwaltung, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/StaatlicheVerwaltung/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[6] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[7] Habermalz, Christiane: Wissenschaftler untersuchen DDR-Kunstraubsystem, in: Deutschlandfunk Kultur, 07.05.2019, online verfügbar: URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/forschungsprojekt-zur-aktion-licht-wissenschaftler-100.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[8] Bundesministeriums der Justiz: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, online verfügbar: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vermg/BJNR211590990.html#BJNR211590990BJNG002306301 [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[9] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Fristen, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Vermoegensrecht/Fristen/inhalt.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[10] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Eigentümersuche und Aufgebotsverfahren, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].