• Auszug aus dem Regulativ der Stadtsparkasse Markneukirchen, 1903 : © Historisches Archiv des OSV

Kontenobergrenzen zur Einlagenabwehr

Lange Zeit wurde den kommunalen Sparkassen vom Staat eine sozialpolitische Funktion zugemessen, die sich in Einlagenobergrenzen manifestierte. So sollten Wohlhabende ferngehalten werden. Besonders streng zeigte sich dabei das Königreich Sachsen. So wurde 1860 vom Innenministerium vorgeschrieben, dass Sparkonten von Privatkunden 500 Taler nicht übersteigen durften. Mit der Umstellung der Währung 1875 waren das 1.500 Mark. Diese Regelung galt bis 1902, also über 40 Jahre. Es gab schrittweise Erhöhungen, 1902 auf 3.000 Mark und 1912 auf 5.000 Mark. Dies erfolgte mit dem Verweis, dass sich Gehälter und Löhne verbessert hatten und auch Arbeiter mittlerweile mehr sparen konnten.

„Die Regierung will also unbedingt daran festhalten, dass die Sparkasse nur die ersten Sparpfennige aufzunehmen und zu sammeln hat. Hat der Sparer ein kleines Kapital aufgespeichert, das groß genug ist, eine andere Anlage zu benutzen, so wird es aus dem Schutz der Sparkasse entlassen und muss selbstständig seinen Weg suchen.“*

In der Realität wurden die Sparkassen nicht nur von der „Unterschicht“ zum Sparen, sondern auch von der „Mittelschicht“ zur Geldanlage genutzt. Überliefert ist, dass die Obergrenzen wohl geschickt umgangen wurden, indem Kapital auf mehrere Sparbücher verteilt wurde. So bekam etwa jedes Familienmitglied eines ausgestellt. Oder man verwendete verschiedene Namen. Personalausweise existierten noch nicht. Eine andere Möglichkeit stellte die Nutzung mehrerer Sparkassen dar. Der Weg war nicht weit. In Sachsen bestanden besonders viele eigenständige Sparkassen.

Erwähnenswert ist, dass am Anfang des 20. Jahrhunderts gerade in wirtschaftlichen Krisenjahren die Einlagen zunahmen, weil Sachsen Geld aus Banken und industriellen Anlagen abzogen und bei den Sparkassen parkten. Gleichzeitig kam es, bedingt durch den Rückgang von Einkommen in diesen Zeiten, zu einem Rückgang der normalen Spartätigkeit. Übrigens suchten damals Anleger auch im Zuge von Zusammenbrüchen von Banken in Dresden und Leipzig einen „sicheren Hafen“.

* Braedt, Felix: Das Sparkassenwesen im Königreich Sachsen, 1912, S. 17

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