Mit Brief und Siegel
Die Geldanlage in Hypothekenkrediten spielte für die Sparkassen im Königreich Sachsen eine bedeutende Rolle. Sie betrugen zum Beispiel 1895 fast 600 Millionen Mark. Das waren drei Viertel der Kapitalanlagen. Aufgrund ihrer Verbreitung waren die kommunalen Sparkassen Kreditsuchenden damals übrigens besser zugänglich als die meist nur in den Groß- und Mittelstädten ansässigen anderen Grundkreditanstalten. Und es gab Darlehn auch in verhältnismäßig kleineren Beträgen. 2.000 Mark erhielten etwa zwei Damen im besagten Jahr von der Sparkasse in Leipzig-Reudnitz. Sie war für die Parochie Schönefeld zuständig. Dort lag auch Neuschönefeld und daselbst das verpfändete Grundstück.
Darüber wurde ein Hypothekenbrief ausgestellt, in den unter anderem Schulden und Zinssatz geschrieben wurden. Außerdem vermerkte das zuständige Leipziger Amtsgericht 200 Mark als Höchstbetrag für eventuell entstehende Kosten und für Stempelabgaben. Es bestätigte damit die ordnungsgemäßen Eintragungen im örtlichen Grund- und Hypothekenbuch. Die dort hinterlegte Schuld- und Pfandverschreibung der Kreditnehmerinnen lag dem Brief als Abschrift bei. In ihr finden sich detailliertere Inhalte des Vertragsverhältnisses mit der Sparkasse, die den Geldbetrag „baar dargeliehen“ hatte. Geregelt waren zum Beispiel die Folgen eines Zahlungsrückstandes zum festgelegten Zinstermin.