Datenschutzhinweise

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte
Informationen nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den von Ihnen jeweils beantragten bzw. mit Ihnen vereinbarten Dienstleistungen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle ist:
Ostdeutscher Sparkassenverband (OSV)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
info-dsgvo@osv-online.de

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen geschäftlicher oder gesellschaftlicher Beziehungen von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von Dritten (z. B. Unternehmen der Sparkasse-Finanzgruppe, Behörden, anderen Verbänden, gesellschaftlichen Institutionen) zulässigerweise erhalten haben. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. über die Zusammensetzung von Parlamenten, öffentlichen Gremien) zulässigerweise gewonnen haben.

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und –ort und Staatsangehörigkeit), Daten über Ihre Stellung im öffentlichen Leben und Daten zu Ihrer Mitgliedschaft in öffentlichen Gremien, Vereinen oder sonstigen Organisationen.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stützen wir uns auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des OSV (Art. 6 Abs. 1b DS-GVO). Dies geschieht z. B. bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Dienstleistern, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt weiterhin zur Wahrung berechtigter Interessen des OSV (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO). Dies geschieht z. B. bei Datenverarbeitungen zur Wahrung der Sicherheit (Videoüberwachung), zur Gewährleistung einer angemessenen und ausreichenden Information unserer Mitgliedssparkassen und Gremien sowie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs des OSV.
  • Weiterhin verarbeitet der OSV Daten zur Erfüllung rechtlicher, vor allem gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO). Der OSV unterliegt gesetzlichen Meldepflichten vor allem gegenüber dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den Sparkassenaufsichtsbehörden der Mitgliedsländer.
  • Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. zur Weiterleitung an Dritte) erteilt haben, erfolgt eine Datenverarbeitung insoweit auf Basis Ihrer Einwilligung. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgen, sind von dem späteren Widerruf nicht betroffen.

4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb des OSV erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch Auftragsverarbeiter des OSV (Art. 28 DS-GVO) können diese Daten erhalten. Auftragsverarbeiter des OSV sind z. B. Unternehmen, die IT-Dienstleistungen, Logistik, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Beratungs- und Consultingleistungen erbringen.

Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit wir hierzu Ihre Einwilligung eingeholt haben, dies zur Durchführung der mit Ihnen geschlossenen Verträge erforderlich oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung Ihrer Daten an diese besteht.

5. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer einer Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem OSV. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten z. B. in Bezug auf Ihre Stellung im öffentlichen Leben und Ihre Mitgliedschaft in Gremien, Vereinigungen usw., solange hierfür ein berechtigtes Interesse des OSV oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, denen auch der OSV unterliegt, ergeben sich u. a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Kreditwesengesetz (KWG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahren betragen können.

6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge (z. B. Zahlungs- und Wertpapieraufträge) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zum OSV müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten wird der OSV in der Regel den Abschluss eines Vertrages oder die Durchführung eines Auftrags mit Ihnen ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können bzw. beenden müssen.

Gleiches gilt im Falle einer Mitarbeit in Gremien oder Projekten des OSV: Auch hier müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten gegenüber dem OSV bereitstellen, die hierfür jeweils erforderlich sind.

9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

10. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Dies geschieht bei Angeboten Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie (NOSA), die berufsbezogene Potenzialanalysen bzw. Auswahlverfahren beinhalten.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf dieser Bestimmung gestütztes Profiling i. S. v. Art. 4 Nr. 4 DS-GVO, das wir zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzen.

2. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
Ostdeutscher Sparkassenverband (OSV), Leipziger Straße 51, 10117 Berlin

  • Im Jubiläumsjahr präsentierten Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, und Dr. Johannes Evers, Vorsitzender des Vorstandes der Berliner Sparkasse, das Genehmigungsschreiben für die Errichtung einer Sparkasse in Berlin von 1818 der Öffentlichkeit. : © Berliner Sparkasse

  • Das Dokument befindet sich heute im Bestand des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Die Gerichtslaube am alten Berliner Rathaus ist der Sitz der Sparkasse im Gründungsjahr 1818. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Am 15. Juni 1818 fing alles an

200 Jahre Berliner Sparkasse

Die Nachwirkungen der Napoleonischen Kriege, die Umsetzung der preußischen Reformen und die zunehmende Industrialisierung der Wirtschaft prägen die Zeit um 1818 im Königreich Preußen. Seit der Städtereform des Freiherrn von Stein im Jahre 1808 ist die Einrichtung einer städtischen Selbstverwaltung möglich, die verbunden ist mit der Wahl einer Stadtverordnetenversammlung und eines Magistrats. Damit sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sparkassen geschaffen.

Berlin als preußische Hauptstadt ist zwar bedeutender Verwaltungssitz und Garnisonsstandort, steht aber im Schatten Potsdams und seiner Schlösser. Flächenmäßig umfasst die Stadt gerade einmal das, was heute dem Stadtteil Mitte entspricht. Die Stadtfinanzen sind, da die erhobenen Kommunalsteuern nicht ausreichen, angespannt und viele der rund 200.000 Einwohner leiden unter einer erdrückenden Armut. Die Stadtverordnetenversammlung will dieser Situation durch die Gründung einer Sparkasse entgegenwirken. Ärmere Bevölkerungskreise sollen, wenn es ihnen finanziell möglich ist, zum Sparen angeregt werden, um für schlechtere Zeiten vorzusorgen. Zudem möchte der Magistrat durch die Sparkassengründung die Finanzierungsmöglichkeiten der Stadt verbessern, da die eingezahlten Spargelder nur in Stadtobligationen angelegt werden dürfen.

Nach vielen Vorberatungen unter Einbeziehung von Fachleuten beschließt die Stadtverordnetenversammlung deshalb in ihrer Sitzung vom 31. Juli 1817 eine „Sparkasse für die ärmere Klasse der hiesigen Einwohner zu errichten“. Am 9. Dezember 1817 bittet der Magistrat schriftlich bei der preußischen Regierung um die Erlaubnis, eine Sparkasse eröffnen zu können. Am 5. Januar 1818 erhält der Magistrat die Antwort, dass keine Einwände gegen die Gründungspläne bestehen. So kann der Berliner Magistrat unter dem Oberbürgermeister Johann Gottfried Büsching seine Vorstellungen umsetzen und am 6. Juni 1818 wird  im Berliner Intelligenzblatt die Gründung der Sparkasse bekannt gegeben. Die Bekanntmachung des Magistrats trägt das Datum vom 28. Mai 1818.

Am 15. Juni 1818 öffnet als erste Sparkasse in Preußen die städtische Sparkasse zu Berlin im oberen Stockwerk der Gerichtslaube, einem Anbau des alten Berliner Rathauses an der König-, Ecke Spandauer Straße, erstmals ihre Pforten. Heute steht dort das Rote Rathaus. Am Ende des Jahres 1818 zählt die Sparkasse 551 Kunden. Eines der ersten Sparbücher gehörte der Kirchengemeinde Stralau. Bis 1825 sind bereits rund 19.000 Sparbücher, die damals noch Quittungsbücher heißen, ausgegeben.

Im Februar 1819 geht der erste Brief eines Berliner Bürgers bei der Sparkasse ein.  Der geheime königliche Sekretär im Kriegsministerium Paulig bittet um die Aushändigung eines Exemplars des Statuts der Sparkasse. Ob er sich dann allerdings ein Sparkassenbuch einrichten ließ, ist nicht überliefert.

Seit damals hat die Berliner Sparkasse alle Höhen und Tiefen der deutschen Geschichte direkt miterlebt: Zunächst den Aufstieg Berlins zu einer wirtschaftlichen und politischen europäischen Metropole während des Kaiserreichs, dann den Ersten Weltkrieg, das Zerbrechen der Weimarer Republik und den Aufstieg des Nationalsozialismus, die Verheerungen des Zweiten Weltkriegs und den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit. Danach die deutsche Teilung, die zugleich auch die Berliner Sparkasse in Ost und West zerschneidet, und die Wiedervereinigung, die auch die beiden Berliner Sparkassen wieder zusammenführt.

Genau 200 Jahre später wird der denkwürdige Tag der Geschäftseröffnung am 15. Juni 2018 mit einem Festakt im Deutschen Historischen Museum gewürdigt. Informationen zu weiteren Aktionen im Jubiläumsjahr finden sich auf der Internetseite der Berliner Sparkasse.

Klaus-Dieter Marten
Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Am 22. März 2018 wurde die Spar-Ausstellung feierlich im DHM eröffnet. Andreas Willwohl und Philipp Beckert begeisterten zum Auftakt mit dem Stück "Wenn ich einmal reich wär" aus "Anatevka". : © Wolfgang Siesing

  • Eröffnungstag - Blick in den "chronologischen Zeitgang" der Spar-Ausstellung : © Historisches Archiv des OSV

  • Objekte für die Schau kamen auch aus den OSV-Mitgliedssparkassen, wie der hier gezeigte Wagen für den Transport von Inflationsgeld in den 1920er-Jahren, den das Archiv der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zur Verfügung stellte. : © Historisches Archiv des OSV

  • Sparen mit dem Sparbuch, so wie früher? Oder lieber anders? Was meinen Sie? Diskutieren Sie gern mit uns und schreiben Sie uns Ihren Kommentar. : © Historisches Archiv des OSV

Gehen Sie doch mal wieder ins Museum

Vor genau zwei Monaten wurde die Ausstellung „Sparen – Geschichte einer deutschen Tugend“ feierlich im Deutschen Historischen Museum (DHM) in Berlin eröffnet. Die Schau entstand anlässlich des 200. Geburtstages der Hauptstadtsparkasse und hatte bis zum 21. Mai 2018 bereits 11.500 Besucher.

In seiner Eröffnungsrede betonte Raphael Gross, Präsident der Stiftung DHM, dass das Museum mit seinen Ausstellungen einen Beitrag zur Stärkung der historisch-politischen Urteilskraft leiste und dass es helfe, gegenwärtige Ereignisse im Licht der Vergangenheit neu zu verstehen und neu zu bewerten. Die Spar-Ausstellung gehört genau in diesen Kontext. Sie trifft den Nerv der Zeit, denn das Thema „Sparen“ ist in unserer Gesellschaft hochaktuell und mit vielen Fragen verbunden. Lohnt es sich für den Einzelnen noch in Zeiten von Niedrigzinsen? Und wenn ja, wie spart man am besten? Was macht die Schwarze-Null-Politik mit der Gesellschaft? Sparen oder investieren? Was bringt uns voran? Kontrovers diskutiert wird das Thema von vielen Seiten. Der Blick zurück auf die lange Tradition des Sparens, auf die Institutionalisierung des Spargedankens und letztendlich auf die Erziehung zur Sparsamkeit eröffnet neue Perspektiven und erweitert den Diskussionshorizont.

Sie haben noch bis zum 4. November 2018 die Möglichkeit, diese ungewöhnliche Sonderausstellung zu besuchen, die auf ein enormes Echo im In- und Ausland stieß und an der zahlreiche Kooperationspartner mit Rat, Tat und natürlich vor allem mit einmaligen und einigen erstmals öffentlich präsentierten Ausstellungsobjekten mitwirkten:

 

  • Insgesamt beteiligen sich 50 Leihgeber.
  • Acht Leihgeber aus dem Ausland unterstützen die Schau.
  • Die Ausstellung zeigt etwa 300 Objekte.
  • Größter Leihgeber ist der Deutsche Sparkassenverlag Stuttgart mit 33 Objekten.
  • Für die Projektleitung gehört eine Spardose aus dem Archiv der Berliner Sparkasse mit der Aufschrift „Arbeit, Ordnung, Sparsamkeit“ von 1938 zu den  interessantesten und aussagekräftigsten Objekten der Ausstellung.
  • Am schwierigsten zu bekommen war ein englisches Plakat aus der Zeit des ersten Weltkrieges.

Das Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes verlieh an das DHM 30 Objekte für die Ausstellung, darunter Plakate, Flyer, Sparbücher, Kundenzeitschriften, ein Sparautomat und eine Schulsparkasse. Daneben ermöglichte das Archivteam eine umfangreiche Durchsicht historischer Werbefilme zum Thema und arbeitete in der Projektgruppe zur Vorbereitung der Ausstellung aktiv mit.

Lust auf einen Museumsbesuch bekommen? Das würde uns freuen, denn es lohnt sich!

 

 

  • Vorder- und Rückseite zweier Alupfennige aus Muldenhütten : © Historisches Archiv des OSV

Alugeld aus Muldenhütten

Vielleicht kennen Sie es noch? Die Rede ist vom Aluminiumgeld der DDR. Bereits vor der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik wurde im April 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor Berlins erstes neues Kleingeld aus dem Leichtmetall ausgegeben. Es ersetzte Münzen der Währung des untergegangenen Deutschen Reichs. Im März 1950 erfolgte dann auch der Umtausch der kleinsten Stücke, der Reichspfennige.

Aluminiummünzen wurden damals in Berlin mit dem Buchstaben „A“ und in Muldenhütten bei Freiberg mit dem „E“ hergestellt. Seit 1887 im Deutschen Reich bis 1953 in der DDR befand sich in Muldenhütten eine staatliche Prägestätte. Die dortige Münzherstellung während des Kaiserreichs begann aber nicht etwa mit Alu, sondern mit Kupfer und Nickel. Diese beiden Metalle wurden dann im Ersten Weltkrieg für die Rüstungsindustrie benötigt. Ersatzgeld bestand aus Eisen, Zink und eben Aluminium.

Die erste deutsche Aluminiummünze war das 1-Pfennig-Stück, das vor allem 1917 geprägt wurde. Es ersetzte den Kupferpfennig. In der Inflationszeit wurde Aluminium etwa 1923 für Ersatzmünzen genutzt, die aber praktisch wertlos waren. Im Zweiten Weltkrieg ließ dann das NS-Regime Münzmetalle austauschen. Wieder wurden Nickel und Kupfer eingezogen, Zink und Aluminium ausgegeben. Aufgrund des Einsatzes in Notzeiten hatte Alu also schon vor der Ostwährung einen gewissen Ruf.

  • Das Gebäude Gertraudenstraße 16/17 wurde später von der Bankanstalt erworben und es wurde noch angebaut. (Abb. in: Zehn Jahre Deutsche Kommunal- Giroorganisation, Denkschrift von Hermann Jursch, Direktor der Deutschen Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, 1926; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Im Zweiten Weltkrieg wurde das Haus schwer beschädigt. In den 1960er-Jahren erfolgte der Abriss. Hier unter der Fahrbahn der Gertraudenstraße werden Reste der Grundmauern und Keller des Gebäudes vermutet. : © Historisches Archiv des OSV

100 Jahre DekaBank Deutsche Girozentrale

Vor genau 100 Jahren war es soweit. In der Berliner Gertraudenstraße 16/17, unweit der heutigen Geschäftsstelle des OSV, eröffnete die Deutsche Girozentrale (DGZ). Sie war das Bankinstitut des Deutschen Zentral-Giroverbandes. In den Jahren seit 1908 waren bereits regionale Giroverbände und Girozentralen im Deutschen Reich entstanden. Zur Abwicklung des Fernüberweisungsverkehrs fehlte jedoch ein gesamtdeutsches Institut. Federführend bei seinem Gründungsprozess war Dr. Johann Christian Eberle, der sich bereits mit der Einführung des Giroverkehrs in Sachsen Verdienste erworben hatte.

Es entstand eine Arbeitsgemeinschaft der regionalen Verbände, die am 26. Oktober 1916 den Deutschen Zentral-Giroverband gründete. Dessen Geschäftsstelle befand sich zunächst in Zimmern der Brandenburgischen Girozentrale, Kronenstraße 61/63. Genehmigt wurde die Satzung am 30. November 1917. Der Verwaltungsrat konstituierte sich wenige Tage später, am 8. Dezember, aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Giroverbände. Der Charlottenburger Oberbürgermeister Dr. Ernst Scholz wurde Vorsitzender des Verwaltungsrats. Dr. Ernst Kleiner wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt, Dr. Eberle zum Stellvertreter.

Nun galt es, die Eröffnung der Geschäftsstelle und der Bankanstalt vorzubereiten. Dazu mietete man Räume im Bankhaus Delbrück, Schickler & Co. an. Am 1. Februar 1918 konnte der Betrieb aufgenommen werden. Die DGZ diente am Anfang vor allem als Geldvermittlungsstelle und förderte den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bereits im Folgejahr erhielt sie das Recht, Inhaberschuldverschreibungen herauszugeben. Und sie bekam den Status einer mündelsicheren Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit der Erweiterung ihrer Kompetenzen wurde die Deutsche Girozentrale dann 1921 offiziell zur Kommunalbank.

Wie es danach weiterging, darüber können Sie sich hier informieren. Die heutige DekaBank Deutsche Girozentrale blickt auf ihre Geschichte zurück. Aus Anlass des 100. Jubiläums gibt es nicht nur einen Festakt. In einem ehemaligen Tresorraum in der Zentrale in Frankfurt am Main wurde sogar eine Ausstellung installiert. Zu deren inhaltlicher Vorbereitung konnte auch das Historische Archiv des OSV einen Teil beitragen. So wurden etwa Abbildungen und statistische Unterlagen zur DDR-Sparkassengeschichte zur Verfügung gestellt. Auch mit Bildmaterial zur Entwicklung des Sparkassenlogos konnte geholfen werden.

  • Siegelmarke des Bitterfelder Landrats - Die Gründung der Kreissparkasse 1843 ist dem Engagement des Landrats Georg Adolph Moritz von Leipziger zu verdanken. : © Historisches Archiv des OSV

175 Jahre Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld

Vor genau 175 Jahren wurde in Bitterfeld eine Kreissparkasse eröffnet. Dies war die erste Sparkassengründung im Geschäftsgebiet der heutigen Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Dieses Institut ist erst 2008 durch eine Fusion entstanden. Die Traditionslinien reichen jedoch weit zurück. Zur Erinnerung erscheint hier der Text der Bekanntmachung zur Eröffnung, die wiederholt im Nachrichts-Blatt für den Delitzscher und Bitterfelder Kreis veröffentlicht wurde. Die Zeitung befindet sich mit der Signatur Ztg 99 in der Staatsbibliothek zu Berlin, Standort Westhafen.

Bekanntmachung
über die Errichtung einer Sparkasse im Bitterfelder Kreise
Um den weniger bemittelten Einwohnern des Bitterfelder Kreises und insbesondere denen der dienenden und arbeitenden Klasse eine passende Gelegenheit zu verschaffen, kleine Geld-Ersparnisse sicher und zinsbar anzulegen, und dadurch nach und nach ein kleines Capital zu sammeln, welches sie bei eintretendem Bedürfniß entweder sofort oder doch sehr bald zurückempfangen und benutzen können, auf diese Weise aber zur Ordnung und Sparsamkeit aufzumuntern, soll nach dem Beschluß der Kreisstände und unter Genehmigung der höhern Behörden und Sr. Majestät des Königs, vom 1. Januar 1843 an für den Bitterfelder Kreis eine Sparkasse errichtet werden.

Dieses Institut steht unter der Garantie des ganzen Bitterfelder Kreises, muß daher von dem letzteren in allen Stücken vertreten werden und gewährt sonach für die richtige Rückzahlung der Einlagen und Berichtigung der Zinsen die vollkommenste Sicherheit, weshalb denn auch in Folge einer Allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 4. Mai 1839 Gelder, welche Mündeln oder milden Stiftungen gehören, bei demselben zinsbar angelegt werden können.

Obwohl die Anstalt vorzugsweise für die Bewohner des Bitterfelder Kreises bestimmt ist, so soll doch die Benutzung derselben auch Andern freigelassen werden. Einlagen werden von 1/2 Thaler an in allen beliebigen Summen angenommen, jedoch die überschießenden Groschen nicht mit verzinst.

Bei dem im Allgemeinen kürzlich verminderten Zinsfuß, kann die Sparkasse nicht mehr als Drei Procent Zinsen zahlen, welche jedesmal im Monat Januar für das zunächst vergangene Jahr berichtigt werden. Wenn die Zinsen in diesem Zeitraum unerhoben bleiben, so werden sie zum Capital geschlagen und demnächst ebenfalls mit verzinset.

Auf Verlangen der Interessenten werden Einlagen bis zum Betrage von 12 Thlr. sofort ohne Kündigung, von 13 bis 50 Thlr. nach einmonatlicher, von 51 bis 199 Thlr. nach dreimonatlicher und von 200 Thlr. nach sechsmonatlicher Kündigung zurückgezahlt.

Über die erfolgten Einlagen werden den Einlegern von dem unterzeichneten Curatorium vollzogene Sparkassenbücher ausgefertigt und ausgehändigt, in welchen jedoch noch außerdem über die erfolgten Einlagen von dem Sparkassen-Rendanten und einem Mitglied des unterzeichneten Curatorii oder dem Herrn Kreis-Secretair quittiert werden muß, wobei zugleich bevorwortet wird, daß Sparkassenbücher, welchen eines dieser Erfordernisse mangelt, keine Gültigkeit haben.

Zum Sparkassen-Rendanten ist der bisherige Rent-Amts-Expedient Beschnidt jun. ernannt worden, und wird derselbe vorläufig seine Geschäfte in demselben Local betreiben, in welchem sich das landräthliche Büreau befindet. Nur Dienstags, Donnerstags und Sonnabends früh von 9 bis 1 Uhr können Einlagen gemacht und diese, sowie die Zinsen, in Empfang genommen werden.

Die nähern Bestimmungen über dieses Kreis-Sparkassen-Institut enthalten die Statuten, wovon 1 Exemplar bei den Wohllöbl. Stadt-Magisträten und den Ortstrichtern zu Jedermanns Einsicht niedergelegt ist, und auch den Sparkassenbüchern beigedruckt werden sollen. Außerdem sind diese Statuten für den Preis von 2 Sgr. 6 Pf. bei dem Sparkassen-Rendanten Beschnidt zu haben.

Indem wir nun die Errichtung einer Sparkasse für den Bitterfelder Kreis hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir auf: dieses gewiß sehr gemeinnützige Institut recht häufig zu benutzen.

Bitterfeld, den 27. Dezember 1842

Das Curatorium der Bitterfelder Kreis-Sparkasse
v. Leipziger, Landrath     I.D. Schmidt sen.     Atenstädt     Römmling