• Bis 1922 behielten 1.000 Mark ihr Äußeres aus der Vorkriegszeit. Dann wurden Scheine in neuem Design gedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Marthas Tausend

Schon wieder ein Sparbuch. Diesmal sehen Sie das Innenleben. Ausgestellt wurde das Exemplar von der Gemeinsparkasse Zschorlau im Erzgebirge für die achtjährige Martha. Gemäß der Satzung von 1907 waren dabei 30 Pfennige Gebühr fällig. Der Kassierer Max Neubert machte dazu eine Notiz. Vergleichsweise hoch fiel die Einzahlung aus. Tausend Mark.

Zum Vergleich: Im benachbarten Aue kostete damals beispielsweise ein Kinderkleid 80 Mark, ein Pfund Weizengrieß 6,50 und ein Pfund Apfelmus 5,50 Mark. Ein Pfund Kernseife machte elf Mark. Wegen der fortschreitenden Inflation hatte die Währung leider nur noch einen Teil ihres Vorkriegswertes. Durch die Hyperinflation 1923 wurde sie vollkommen ruiniert.

Die Sparkassenkundschaft konnte jedoch auf eine Entschädigung hoffen. Sparbücher waren zur Aufwertung anzumelden. In Marthas Fall geschah das vor genau 100 Jahren. 1.000 „Papiermark“ entsprachen am 4. Januar 1922 lediglich 25,20 „Goldmark“. Die Kundin bekam letztlich 7,70 Reichsmark gutgeschrieben. Dies lag daran, dass die Sparkasse nur einen Teil ihrer durch die Inflation entwerteten Geldanlagen wiederherstellen konnte.

  • Nach der Inflation wurden Sparkassenguthaben in Mark entsprechend rechtlicher Vorschriften aufgewertet. : © Historisches Archiv des OSV

Wie aus 25.000 Mark schließlich 60 Reichspfennige wurden

Ein weiteres Sparbuch aus unserem Archivbestand, das seinen Weg in die Sonderausstellung des Deutschen Historischen Museums gefunden hat, möchte ich Ihnen heute vorstellen. Es stammt aus Schwarzenberg im Erzgebirge und verdeutlicht die Wirkungen der Inflation Anfang der 1920er-Jahre. Der Inhaber dieses Buches hatte durch seine Einzahlungen im Jahr der Hyperinflation ganze 25.000 Mark auf dem Konto. Dies waren aber in der neuen Währung lediglich 0,000.000.025 Reichsmark. Eine Billion Mark entsprachen einer Reichsmark.

Inflationsgeschädigte Sparer konnten jedoch auf eine Entschädigung hoffen. Am 1. November 1924 meldete der Kunde sein Sparkassenbuch zur Aufwertung an. Eine Verordnung des Freistaats Sachsen hatte zuvor die Sparkassen zu Anmeldestellen für Aufwertungsansprüche bestimmt. Zunächst sollten gemäß einem Reichsgesetz von 1925 ihre Aktiva, etwa Hypothekenkredite, aufgewertet werden. Erst danach konnte ein Treuhänder unter Aufsicht der obersten Landesbehörde die Einlagenhöhe festlegen. Das Aufwertungsgesetz sah bezüglich der Sparkassenguthaben vor, dass mindestens 12,5 % ihres Goldmarkwertes erstattet werden sollte.

Dieser Mindestsatz findet sich auch 1926 in der ersten sächsischen Ausführungsverordnung zum Gesetz. Anders als zum Beispiel in Preußen, gab es hier aber keinen einheitlichen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. Festgelegt wurde, das jedes Institut soweit möglich seine Aktiven wiederherstellte. Die in Goldmark umgerechneten Markeinlagen wurden dann mit dem realen Sparkassenbesitz, der vorhandenen Teilungsmasse, ins Verhältnis gesetzt. So ergab sich ein individueller Aufwertungssatz. Dieser betrug etwa bei der Stadtsparkasse Schwarzenberg 25,7 %.

Zur Guthabenumrechung wurde in Sachsen 1926 ein vom Direktor der Sparkasse Wilhelmshaven entwickeltes System erlaubt.* Demnach waren 10.000 Papiermark am 2. März 1923 genau 1,95 Goldmark. 15.000 Papiermark entsprachen am 3. Juli 1923 wegen der fortschreitenden Inflation nur noch 0,40 Goldmark. Die Sparkasse addierte und trug 2,35 Goldmark ein. Unter Berücksichtigung des oben genannten Aufwertungssatzes erhielt der Kunde am Schluß ganze 60 Reichspfennige.

* Das einfachste Verfahren zur Errechnung des Goldwertes der Spareinlagen nebst Errechnungsmuster und Umrechnungstabellen. Ein Hilfsbuch für Sparkassen von G. Vollhaber, Sparkassendirektor, 3. Auflage, Wilhelmshaven, 1926 (Bestand Historisches Archiv des OSV)