Vor 25 Jahren: Die Einheit Deutschlands und die Neugründung der ostdeutschen Bundesländer
Vor 25 Jahren wurde sie Wirklichkeit. Die staatliche Einheit Deutschlands wurde nach Jahrzehnten der Teilung wiederhergestellt. Bereits am 31. August 1990 schlossen Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland den Einigungsvertrag. Er regelte den Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990. Das Grundgesetz sollte fortan für das gesamte deutsche Volk gelten.
Sowohl im damaligen ostdeutschen Parlament, der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR, als auch im Bundestag fand der Vertrag am 20. September 1990 eine breite Mehrheit. Danach erfolgte die Zustimmung des Bundesrates. Der Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterzeichnete das Gesetz. So konnte der Einigungsvertrag noch nicht einmal ein Jahr nach dem Mauerfall in Kraft treten.
Damit bekam die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 fünf neue Länder. Die Volkskammer hatte die Neugründung der 1952 aufgelösten ostdeutschen Länder schon am 22. Juli beschlossen, für den 14. Oktober. Im Staatsvertrag zur Einheit wurde dieser Termin dann vorverlegt. In der DDR gab es seit der Verwaltungsreform der 1950er-Jahre nur noch Bezirke und Kreise, die es 1990 zusammenzuführen galt.
Die Bezirke Magdeburg und Halle wurden zum Beispiel zum Bundesland Sachsen-Anhalt, wobei der Kreis Artern an Thüringen ging. Zugleich gehörte der Kreis Jessen (vormals Bezirk Cottbus) zu Sachsen-Anhalt. Er grenzte nun an Brandenburg und Sachsen. In dieser Region gab und gibt es also eine direkte Nachbarschaft von Sparkassen dreier Bundesländer. Jetzt wirken dort die Sparkasse Wittenberg, die Sparkasse Elbe-Elster und die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.
Die letztgenannte Sparkasse war übrigens vor 25 Jahren die größte in den neuen Ländern. Gleichzeitig gab es viele kleine Sparkassen. So hatte damals die Kreissparkasse mit dem geringsten Umfang ihren Sitz in Röbel. Heute ist hier die Müritz-Sparkasse vor Ort. Zahlreiche Landkreise und Sparkassen existierten 1990 in den neuen Bundesländern: 31 Kassen in Mecklenburg-Vorpommern, 40 in Brandenburg, 50 in Sachsen, 39 in Sachsen-Anhalt sowie 36 in Thüringen.
Sie bewährten sich seit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (1. Juli 1990) in der Marktwirtschaft. Eine wichtige rechtliche Grundlage, um unter den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen agieren zu können, war das DDR-Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990. Es galt mit der Einheit zunächst als einheitliches Landesrecht weiter. Sparkassenrecht war auch in Ostdeutschland wieder Landesrecht. Später wurden einzelne Ländergesetze eingeführt, zuletzt 1996 in Brandenburg.