• Mit dem Beschluss der Hauptversammlung endete ein mehrmonatiger Entscheidungsprozess in der bundesdeutschen Sparkassenorganisation. Ein Jahr später war er jedoch hinfällig. : © Historisches Archiv des OSV

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(k)eine einheitliche Zentralbank der ostdeutschen Sparkassen

Blogserie, Teil 36

Wozu brauchten die DDR-Sparkassen eine Zentralbank? Nun, den Sparkassen als regional tätigen Universalkreditinstituten war es aufgrund ihrer Größe vor 30 Jahren nicht möglich, der Kundschaft alle Bankprodukte und Serviceleistungen selbst zu konkurrenzfähigen Bedingungen anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, war eine Delegierung bestimmter Leistungen und Aufgaben innerhalb des Verbundsystems auf ein überregionales Zentralinstitut notwendig.* Der Sparkassenverband der DDR wollte unbedingt eine einheitliche Zentralbank für alle Mitglieder. Bei seiner ersten Sitzung am 17. April 1990 beschloss der Vorläufige Verbandsrat gemäß Verbandssatzung die Gründung eines Spitzeninstituts der DDR-Sparkassen als ihre Gemeinschaftseinrichtung.**

Man bat den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) um Unterstützung bei dem Vorhaben. Der Präsidialausschuss und die Verbandsvorsteherkonferenz des DSGV sprachen sich dafür aus, dass der Deutschen Girozentrale – Deutschen Kommunalbank (DGZ) diese Rolle zukommen sollte. Die zentralbankmäßige Betreuung von Sparkassen gehörte aber damals nicht zu ihrem Aufgabenspektrum als Institut auf Bundesebene. Der Verwaltungsrat der DGZ beschloss, dass man zunächst die Liquiditätshalterfunktion und stufenweise weitere Aufgaben übernehmen werde. Das Angebot nahm der Verbandsrat am 14. Juni an. Ihm war klar, dass die Betreuung am Anfang nicht umfassend sein konnte. Daher wurde der vorübergehenden Hilfe durch die westdeutschen Partnersparkassen und deren Landesbanken/Girozentralen zugestimmt.*** Dabei sollte es aber ein einheitliches Vorgehen geben.

„Alle Verbandsmitglieder waren sich darin einig, dass die Sparkassenorganisation der DDR den Wettbewerb mit den westdeutschen Bankkonzernen nur dann erfolgreich meistern kann, wenn sie geschlossen und einheitlich auftritt und nicht ihre Kräfte zersplittert. Aus diesem Grund sind Teillösungen, die nur einzelnen Sparkassen Vorteile verschaffen, abzulehnen. Die Verbandsmitglieder äußerten ihr Befremden darüber, daß auch Verbundeinrichtungen der westdeutschen Sparkassenorganisation versuchen, dieses einheitliche Vorgehen zu stören und einzelne Sparkassen bzw. einzelne Gebiete aus den beschlossenen Konzepten herauszulösen. Das betrifft insbesondere die Datenverarbeitung sowie die Spitzeninstitutslösung. Diese Meinungen werden übereinstimmend vertreten. Unter diesem Aspekt wurde dem vorliegenden Beschluß zur Übertragung der Aufgaben des Spitzeninstituts auf die DGZ einstimmig zugestimmt. Es kam die Erwartung zum Ausdruck, daß die westdeutsche Sparkassenorganisation schnellstmöglich Maßnahmen einleitet und keinen weiteren Zeitverlust zuläßt, um die einheitlich angestrebte Lösung durchsetzen zu helfen. Eine Zersplitterung unserer Kräfte wird sich aus Sicht der Verbandsratsmitglieder auch nachteilig auf die Wettbewerbsinitiativen der gesamten Sparkassenorganisation in Ost und West auswirken.“ ****

Am Vortag hatten sich die Leiter der westdeutschen Girozentralen dafür ausgesprochen, keine einheitliche Sparkassenzentralbank in der DDR aufzubauen, sondern deren Funktionen analog dem regionalen Betreuungskonzept des DSGV selbst auszuüben. Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutschen Girozentrale stimmte jedoch am 18. Juni 1990 einer Vorlage des Hessischen Sparkassenverbandes zu. Demnach sollte die DGZ zunächst ab 2. Juli die Liquiditätshalterfunktion und mittelfristig sämtliche Zentralbankfunktionen, wie sie eine westdeutsche Landesbank/Girozentrale für die Sparkassen ihres Zuständigkeitsgebiets wahrnahm, übernehmen. Dazu gehörte auch die Geschäftsbankfunktion im arbeitsteiligen Verbund mit den Sparkassen. Die Gesellschafter der DGZ, also auch die Landesbanken/Girozentralen, verpflichteten sich, „keine auf Dauer angelegten, diesen Beschluß berührenden wettbewerblichen Aktivitäten auf dem Gebiet der heutigen DDR zu entwickeln“. *****

Mit der Entscheidung der Versammlung „wurde ein entscheidender Durchbruch in der Entwicklung einheitlicher Verbundstrukturen für die DDR-Sparkassen neben der LBS erzielt“, schrieb Verbandspräsident Rainer Voigt am 20. Juni.****** Gleichzeitig informierte er die Sparkassen über eine Absprache mit der Deutschen Bundesbank. Aus währungspolitischen Gründen sollten sie ihre flüssigen Mittel vorübergehend weiter, aber marktgemäß verzinst, bei der Staatsbank halten. Am Folgetag kündigte er eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der DGZ und den ostdeutschen Sparkassen an. (Bild 1) Am 2. August stimmte der Vorläufige Verbandsrat dem finalen Entwurf für den Kooperationsvertrag zu, den die Sparkassen mit ihrer neuen Zentralbank abschließen konnten.******* In einem Rundschreiben empfahl der Vizepräsident des Verbandes, umgehend zu unterzeichnen und wies eindringlich darauf hin, dass nur die Einbindung aller Sparkassen kostengünstige Leistungen sichern könne. „Verbundeinrichtungen können immer nur dann für alle vorteilhaft arbeiten, wenn sie mit dem vollen Volumen aller Sparkassen arbeiten können.“ ********

Nach dem Ende des Gentlemen’s Agreement hinsichtlich der Einlagen der Sparkassen bei der Staatsbank nahm die Deutsche Girozentrale zum 8. Oktober 1990 die volle Liquiditätshalterfunktion wahr.********* 90 % der Tages- und die Termingelder wurden übergeleitet. Unter anderem konnten die Mitgliedssparkassen Wertpapiere erwerben, welche für sie im Depot A verwahrt und verwaltet wurden. (Bild 2) Einen weiteren Service stellte die Refinanzierung von Kommunalkrediten dar. Für die ERP-Kredite war die DGZ bereits zuständig. Am 30. November 1990 beschloss ihr Verwaltungsrat einen Stufenplan, der zur Jahresmitte 1992 die volle Angebotspalette vorsah. So begann sie zum Beispiel als zentrale Verrechnungsstelle im Zahlungsverkehr zu fungieren und vollzog den täglichen Kontenausgleich ostdeutscher Sparkassen. Zwar schlossen fast alle Mitgliedssparkassen Kooperationsverträge ab. Da jedoch einige der mit der Wiedervereinigung für das Sparkassenwesen zuständigen Bundesländer andere Pläne hatten, scheiterte das Projekt der einheitlichen Sparkassenzentralbank bereits 1991. Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gingen getrennte Wege.*********

Fortsetzung am 25.06.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Informationspapier – Zentralbank für die ostdeutschen Sparkassen, Februar 1991; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 9/90 – Spitzeninstitut der Sparkassen der DDR, 17.04.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 1

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 22/1990 – Zentralinstitut für die Sparkassen der DDR, 14.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 1

**** Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Protokoll der Beratung am 14.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA Pötzl 6/2004

***** Beschluß der a.o. Hauptversammlung der DGZ am 18.6.1990 (Abschrift); Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

****** Sparkassenverband der DDR – Der Präsident, an die Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, betr. Anlage der freien Mittel, 20.06.1990, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 29/90 – Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Sparkassenverband der DDR und der Deutschen Girozentrale – Deutschen Kommunalbank, 02.08.1990; Bestand: Historiches Archiv des OSV, HA Pötzl 6/2004

******** Sparkassenverband der DDR – Der Vizepräsident, an alle Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen und Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen, 07.08.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

********* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Der Vizepräsident, Rundschreiben Nr. 9/1990, betr. Übernahme der Liquiditätshalterfunktion durch die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – Berlin/Frankfurt, 18.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

********** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 264 ff.