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Die Einführung der Reichsmark

Vor 100 Jahren erfolgte in Deutschland eine neue Währungsgesetzgebung. Die Reichsbank wurde eine souveräne, von der Regierung unabhängige Zentralnotenbank. Nicht ein Münzgesetz, wie das vom 4. Dezember 1871, sondern ein Bankgesetz führte neues Geld ein. Die Noten der Reichsbank sollten die Währungsbezeichnung Reichsmark tragen. Anders als bei der Einführung der Mark nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 ging es nicht mehr um eine Münz-, sondern um eine Papierwährung. Ihre bisher ausgegebenen Mark-Scheine sollte die Reichsbank im Verhälnis eine Billion zu eins in Reichsmark umtauschen. Reichsmark-Scheine ware künftig das einzige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel.

Wirksam wurde das Bankgesetz aber erst zum 11. Oktober 1924. Die Reichsdruckerei stellte die ersten neuen Geldscheine im Herbst fertig. Das waren Werte von 10, 20, 50 und 100 Reichsmark. Um sie fälschungssicherer zu machen, verwendete man Hadernpapier aus textilen Rohstoffen. Zwar musste die Reichsbank 30 Prozent des Notenumlaufs durch Goldreserven decken. 1.392 Reichsmark entsprachen dabei einem Pfund Feingold. Die Scheine konnten aber nicht, wie in der Zeit der Mark vor dem Ersten Weltkrieg, in Gold eingelöst werden. Am 11. Oktober trat auch ein neues Münzgesetz vom 30. August 1924 in Kraft. Aber erst im Folgejahr wurden nach einer Bekanntmachung vom 17. April 1925 Geldstücke zu einer Reichsmark aus Silber geprägt.