Der Großherzog und die Sparkassen
Darf ich vorstellen: Hier sehen Sie den mecklenburgischen Großherzog Friedrich Franz I. Er regierte von 1785 bis 1837. Sein Herrschaftssitz war in Schwerin. Die Stadt ist auch heute noch Landeshauptstadt. Und genau dort wurde vor 195 Jahren die erste Sparkasse im Gebiet des jetzigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eröffnet.
Was der Monarch damit zu schaffen hatte? Nun, die Erlaubnis des Landesherrn war damals notwendig, damit die sogenannte Ersparniß-Casse in Schwerin überhaupt erst gegründet werden konnte. Er selbst erachtete deren Einrichtung für seine Untertanen als nützlich und genehmigte ihr Reglement am 14. Mai 1821. Erst danach durfte die Sparkasse die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Eröffnung war am 5. Juni 1821 im Hofmarschallamtsgebäude.
Weitere mecklenburgische Ersparnis-Anstalten folgten. Bis zum Ende seiner Regentschaft genehmigte die Landesregierung unter Friedrich Franz I. noch die Statuten von Sparkassen der Städte:
Rostock am 30.06.1825
Wismar am 24.04.1826
Güstrow am 09.10.1826
Grabow am 06.03.1830
Kröpelin am 21.09.1830
Neubukow am 06.05.1831
Goldberg am 23.11.1831
Röbel am 13.09.1832
Boizenburg am 13.03.1833
Plau am 07.02.1834
Rehna am 11.04.1834
Teterow am 11.11.1834
Bützow am 24.12.1834
Wittenburg am 21.10.1836
Diese Daten finden sich in den Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalendern.