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Zwangsnamen für jüdische Deutsche

Die Zwangsnamen Israel und Sara sind Ihnen sicher ein Begriff? Vor genau 85 Jahren erließen das Reichsinnen- und das Reichsjustizministerium eine Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938. Demnach sollten jüdische Deutsche nur solche Vornamen erhalten, die der Innenminister erlaubte. Dazu diente eine Liste mit willkürlich zusammengetragenen, fast ausschließlich in Deutschland unüblichen Namen.

Wenn Juden nicht einen solchen, angeblich typischen, Namen hatten, mussten sie ab dem 1. Januar 1939 einen zweiten Vornamen führen, die Männer Israel und die Frauen Sara. Diese diskrimierende Regelung sollte Juden öffentlich kenntlich machen. Wenige Jahre später folgten auf Zwangsnamen sogenannte Judensterne. Wer als Jude zu gelten hatte, regelte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935. Ob die Verfolgten sich überhaupt als solche verstanden oder der Religionsgemeinschaft angehörten, war schlichtweg egal. Die NS-Judenpolitik war rassistisch motiviert.

Die Sparkassen waren damals gleichgeschaltet und in die Maßnahmen zur Ausplünderung der jüdischen Deutschen eingebunden. Schon mehrfach ist dies im Blog thematisiert worden. Die gesetzlichen Anweisungen reichten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und die Regionalverbände an die kommunalen Geldinstitute weiter. Um der Kundschaft die Verfügung über ihren Besitz zu entziehen und diesen schließlich an den Staat abzuführen, war es nützlich, diesen vorher zu identifizieren. Konten und Depots wurden mittels der neuen Namen markiert, wie oben abgebildetem Rundschreiben zu entnehmen ist.

  • Zum Schutz vor Einbrüchen wurden für die Sparkassen der DDR die Vorschriften zur Gitterstärke für Fenster und Türen sowie notwendige Querverstrebungen ständig aktualisiert. Die Umsetzung gestaltete sich durch die Mangelwirtschaft jedes Mal als Kraftakt und erforderte von Leitern kreativen Lösungen. : © KSK Delitzsch 1990, Historisches Archiv des OSV

  • In den 1960er Jahren entstanden in den Sparkassen der DDR helle und kundenfreundliche Filialen. Doch die Freude darüber währte nicht lange. Als Täter bei einem Überfall den Schaltertresen übersprangen, entstanden neue Vorschriften zum Aufbau schützender Fronten. : © Historisches Archiv des OSV

„Nunmehr müssen auch wir mit einer zunehmenden Kriminalität […] rechnen.“*

Blogserie, Teil 33

Am 28. Mai informiert der Sparkassenverband der DDR erstmals ausführlich über notwendige „Sicherungsmaßnahmen in Sparkassen“. Künftig ist diesem Thema, so heißt es im Rundschreiben, „eine besondere Bedeutung beizumessen“. Denn: „Die westdeutschen Kreditinstitute sind in den vergangenen Jahrzehnten der stark zunehmenden Kriminalität mit breitgefächerten Sicherungsmaßnahmen erfolgreich entgegengetreten“. Zu schützen sind einerseits Mitarbeiter und Kunden, andererseits Bargeld und sonstige Werte.

Es wird darüber informiert, dass es in der Bundesrepublik  an die Sicherungsanforderungen in Geldinstituten verbindliche Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Sachversicherungsgesellschaften gibt. Seit 1967 sei die Sicherung aller Haupt- und Zweigstellen westdeutscher Kreditinstitute gegen Banküberfälle vorzunehmen. Der Sparkassenverband erwartet, dass „in der DDR vergleichbare Vorschriften erlassen werden.“ Kostenintensive Investitionen sollten zwar in der Übergangszeit vermieden werden, doch jede Sparkasse müsse nun „in ihrer Verantwortung für Mitarbeiter und Kunden die erkennbaren sinnvollen und kostenmäßig vertretbaren Sicherungsmaßnahmen durchführen.“ Empfohlen wird, bei Neueinrichtungen von Kundenhallen und sonstigen Investitionen die entsprechenden Bestimmungen zu beachten, die im „Sicherheitshandbuch“ des Deutschen Sparkassenverlages festgehalten sind.*

Als das Rundschreiben erscheint, laufen die Vorbereitungen zur Währungsunion bereits auf Hochtouren. Ein Umrüsten auf den neuesten Stand der Technik nach bundesdeutschen Maßstäben ist bis zum 1. Juli 1990 illusorisch – das ist den Sparkassenleitern bewusst. Zudem hatte sich auf dem Gebiet der Sicherheit bis 1989 mit dem „Handbuch der Sparkassenarbeit, Teil 25: Sicherheit und Geldversorgung“ ein umfangreiches Regelwerk herausgebildet. Nach jedem neuen Vorfall wurde es aktualisiert. So gab es für Tresore, Außengitter an Türen und Fenstern, Schlösser, Alarmanlagen, Pkws zum Geldtransport etc. schon seit Jahren präzise Vorschriften. Doch würden die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen ausreichen, wenn die D-Mark erst einmal Einzug gehalten hatte? Immerhin könnte die harte Währung ganz andere Begehrlichkeiten wecken …

Tatsächlich zeigt sich die im Rundschreiben angekündigte „besondere Bedeutung“ von Sicherungsmaßnahmen sofort nach Einführung der D-Mark. Der erste Überfall ereignet sich bereits am 6. Juli 1990. Und auch wenn dieser zu einer „peinlichen Pleite für den Täter“** wird, entwickelt sich diese Art der Kriminalität in der Folgezeit zu einem ernstzunehmenden Problem. Das Gebiet der DDR wird zu einem wahren Paradies für professionelle Bankräuber. Weist die Statistik von 1975 bis 1989 gerade einmal 32 Raubüberfälle auf Sparkassenfilialen und etwa zehn Einbruchversuche jährlich aus, muss nun mit einer drastischen Zunahme umgegangen werden.*** Im Durchschnitt hat die Polizei pro Tag mit vier Banküberfällen bzw. Versuchen zu tun. Ein Kripomitarbeiter beschreibt es rückblickend als „total neues Phänomen“.**** Denn die Täter organisieren und bewaffnen sich, sind zunehmend gewaltbereit. Im Visier haben sie besonders kleinere, ländlich und in der Nähe der Autobahn gelegene Sparkassenstellen, die sich möglichst weit entfernt von der nächsten Polizeidienststelle befinden.*****

Allein in Brandenburg werden bis Jahresende 40 Raubüberfälle auf Sparkassen, Banken und Poststellen registriert. Zwei Millionen D-Mark erbeuten die Täter.****** Insgesamt weist die Statistik für Ostdeutschland 184 Raubüberfälle auf Sparkassen im 2. Halbjahr 1990 aus. Dringender Handlungsbedarf zeichnet sich ab, verbunden mit Kosten in Millionenhöhe. Es fehlen insbesondere optische Raumüberwachungs- sowie Überfall- bzw. Gefahrenmeldeanlagen.******* Auch Sicherheitsverglasung für die Kassenschalter muss nachgerüstet werden. Die DDR-Sparkassen können sich die Investitionen in die technische Ausstattung und in Gebäude dank des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion leisten. Denn Verhandlungen im Vorfeld sichern den Geldinstituten eine „gute betriebswirtschaftliche Ausgangsposition“ und ab dem 1. Juli 1990 ausreichend Eigenkapital für ihre ambitionierten und dringend notwendigen Vorhaben.********

So wird zum Schutz der Beschäftigten und Kunden vielerorts bereits im Herbst mit dem Einbau moderner Sicherungstechnik begonnen. Ziel ist es, „in kürzester Frist“ den Sicherheitsstandard der Bundesrepublik zu erreichen, betont ein Sprecher des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes – ehem. Sparkassenverband der DDR – gegenüber der Presse im November 1990.*********

Fortsetzung am 10.06.2020

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*Rundschreiben an alle Bezirksgeschäftsstellen und Sparkassen der DDR, 28.5.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreiben 1990.

**Die mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedrohte Kassiererin packt dem Bankräuber geistesgegenwärtig 2.000 Mark der DDR ein. Der etwa 35-jährige Täter glaubt D-Mark in der Tasche zu haben und flüchtet zu Fuß. Anderthalb Stunden später ist seine Beute wertlos. Denn die Geldinstitute schließen die Annahmestellen für DDR-Geld. Quelle: Neue Zeit, Jg. 46, Ausg. 157, 9.7.1990, S. 6.

***Vgl. Wysocki, Josef ; Günther, Hans-Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1990, Stuttgart 1996, S. 429; Bildinformationen ebd. S. 428. | Die bundesdeutsche Fachwelt kommt in den 1980er Jahren zu dem Ergebnis: „In der DDR ist es gelungen, die Gewaltkriminalität in Grenzen zu halten. Dabei spielt u. a. das staatliche Waffenmonopol eine beträchtliche Rolle. Bewaffneter Bankraub und Geiselnahme kommen nicht vor.“ Vgl. Voigt, Dieter (Hg.): Die Gesellschaft der DDR, Untersuchungen zu ausgewählten Bereichen, Berlin 1984. S. 80. | Zum Vergleich: Die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA weist 1990 folgende Zahlen für die Bundesrepublik Deutschland aus: insgesamt 2077 Diebstähle und 18 Raubüberfälle, davon 3 Versuche, auf Banken, Sparkassen, Poststellen und dgl. Damit ist die Zahl der Diebstähle gegenüber 1989, mit insgesamt 2194, leicht rückläufig. Das BKA verzeichnet bei Diebstählen zudem einen sehr hohen Versuchsanteil und eine Häufung in Gemeinden bis 20.000 Einwohner.

****Behling, Klaus: Bankraub in Serie, S. 203, in: Der Lustmörder aus dem Erzgebirge. Wahre Gewaltverbrechen aus Ostdeutschland 1989-2019. Berlin 2020. – Unser Buchtipp!

*****„Da werden massenhaft kleine Sparkassen überfallen und ausgeraubt, zum Beispiel eine südlich Berlins nahe einer Autobahn. Eine halbe Million DM weg. Die Bankräuber entkamen mit schnellen Westautos über die Autobahn mühelos […] Müssen wir erst Bürgerwehrmilizen aufbauen und bewaffnen, um die Schrecknisse hemmungslos freigesetzter krimineller Energie zu bannen?“, stellt ein Leser der „Neuen Zeit“ im November 1990 empört fest und fragt: „Wo ist unsere Polizei geblieben?“, Quelle: Neue Zeit, Jg. 46, Ausg. 269, 17.11.1990, S. 22.

******Quelle: Überfall-Billanz, in: Berliner Zeitung, Jg. 46, Ausg. 297, 20.12.1990, S. 21.

*******Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004. | Im Januar 1991 bilanziert die „Neue Zeit“: „Der ‚wilde Osten‘ zieht immer noch massenhaft Straftäter an. Dabei schlugen bisher die Banküberfälle alle Rekorde. Seit der Währungsunion am 1. Juli 1990 bis kurz vor Weihnachten wurden knapp 150 Überfälle gezählt. Allein nach der Wiedervereinigung ereigneten sich im Oktober 32 und im November 54 Banküberfälle. Durchschnittlich erbeuteten die Täter 44 000 Mark, wie das Gemeinsame Landeskriminalamt (GLKA) für die neuen Bundesländer feststellte […] Viele Täterspuren führen in die alten Bundesländer oder ins Ausland […]“; Quelle: Neue Zeit, Jg. 47, Ausg. 2, 3.1.1991, S. 5.

******** Vgl. Schnellinformationen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Nr. 60, Bonn, 31. Mai 1990, S. 2; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn.

*********1991 wird durchschnittlich noch immer jede siebte ostdeutsche Sparkasse überfallen, im Westen ist es im Vergleich dazu nur jede 54. Filiale. Quelle: Neue Zeit, Jg. 48, Ausg. 14, 17.1.1992, S. 8. | Doch modernisierte Geschäftsstellen mit hohen Sicherheitsstandards mindern das Überfallrisiko, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam 1994. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer schnelleren Bearbeitung von Bauanträgen. Quelle: Neue Zeit, Jg. 50, Ausg. 13, 17.1.1994, S. 19. | Bis 1995 sinkt schließlich „die Zahl der Überfälle kontinuierlich auf ein Drittel der im 2. Halbjahr 1990 und im Jahre 1991 stattgefundenen Überfälle.“ Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 358.