• Die Satzung von 1830 ist in einem 1855 eröffneten Sparbuch abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die erste Kreissparkasse …

… im Geschäftsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wurde bekanntlich am 1. August 1837 in Herzberg (Elster) für den Schweinitzer Kreis eröffnet. Von dieser Gründung ist im Blog bereits anlässlich des 180. Geburtstags der Sparkasse Elbe-Elster berichtet worden. Noch älter ist jedoch eine Kreissparkasse, die einige Jahre zuvor ebenfalls in der preußischen Provinz Sachsen zu wirken begann. Die Rede ist von der Sparkasse für den Schleusinger Kreis, die ihren Sitz in der gleichnamigen Stadt hatte. Am 8. August 1830 beschlossen die Kreisstände die hier abgebildete Satzung, welche am 10. September des Jahres von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und bestätigt wurde. Die Geschäftsaufnahme soll am 2. Januar 1831 erfolgt sein. Diese Kreissparkasse gilt somit als erste in Deutschland. Wer sich für das Statut dieses geschichtlich bedeutenden Instituts interessiert, kann sich gern an das Historische Archiv des OSV wenden. Abgedruckt ist es zusammen mit Nachträgen von 1843 und 1847 im ältesten Sparbuch des Archivbestands.

  • Präsident Rainer Voigt thematisierte in seiner Rede unter anderem den Beitrag der Sparkassen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland. : © Foto Hesse GmbH/ Historisches Archiv des OSV

Ein außerordentlicher Verbandstag

Blogserie, Teil 52

176 Direktorinnen und Direktoren folgten der Einladung des Präsidenten des Sparkassenverbandes der DDR vom 3. September 1990 und kamen vor 30 Jahren ins Hotel Inter-Continental in der Budapester Straße im Westteil Berlins. Weil in Anbetracht des Vereinigungsprozesses eine Änderung der Satzung notwendig war, fand dort ein außerordentlicher Verbandstag statt.* Am 14. September hatte der Vorläufige Verbandsrat eine wichtige Vorlage für die Versammlung ausgearbeitet, welche dann als Beschluss Nr. 8/1990 realisiert wurde. Sie betraf auch eine Namensänderung.

„1. Der Sparkassenverband der DDR erhält folgende Bezeichnung: Sparkassen- und Giroverband für die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband).

2. Der Präsident des Verbandes wird beauftragt, die Satzung des Sparkassenverbandes entsprechend den politischen und strukturellen Veränderungen zu überarbeiten und dem Verbandstag zur Beschlussfassung vorzulegen.“**

Die Entscheidung der Umbenennung erfolgte einstimmig durch die Mitglieder des Verbandstages, zu denen auch die Direktoren der 14 Bezirksgeschäftsstellen des Sparkassenverbandes der DDR gehörten. Die DDR und die 1952 geschaffenen Bezirke sollte es bald nicht mehr geben. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990, den die Volkskammer und der Deutsche Bundestag am 20. September ratifizierten, sah vor, dass die DDR der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober beitrat und zugleich fünf neue Bundesländer entstanden.*** Die Zuständigkeit des Sparkassenverbandes für die Länder wurde in der neuen Bezeichnung verankert. Die Sparkassen sprachen sich beim Verbandstag auch für ein künftiges Zusammenbleiben in einem Mehrländerverband aus.****

Die Satzungsfragen waren aber nicht das einzige Thema. Beschluss Nr. 7 betraf den Beitritt zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Die Vorlage, welche Rainer Voigt den Auftrag erteilte, die ordentliche Mitgliedschaft im DSGV mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 zu beantragen, hatte der Vorläufige Verbandsrat ebenfalls am 14. September abgesegnet. Noch am 20. September bat Voigt den DSGV-Präsidenten um die wohlwollende Unterstützung des Antrages und drückte seine Hoffnung auf die einhellige Zustimmung der Mitgliedsverbände aus.***** Die Aufnahme sollte dann auf der Mitgliederversammlung am 13. Dezember erfolgen. Damit wurde eine historische Organisationsstruktur wiederhergestellt. Bereits 100 Jahre zuvor war festgelegt worden, dass die regionalen Sparkassenverbände in Deutschland einem Dachverband angehörten.

Die Deutsche Einheit stellte natürlich ein wichtiges Thema in den Reden der beiden Präsidenten dar. Rainer Voigt erklärte, „es komme nunmehr für die Sparkassen darauf an, die Mitwirkung am wirtschaftlichen Gesundungsprozess vor Ort engagiert wahrzunehmen. In Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags seien die Sparkassen verpflichtet, als zuverlässige Partner ihrer Kunden und insbesondere des Mittelstandes wirtschaftliches Wachstum und sozialen Wohlstand zu fördern“.****** Dr. h.c. Helmut Geiger versicherte, „dass nunmehr im vereinten Deutschland die Sparkassen und ihre Verbundpartner in der Sparkassen-Finanzgruppe als größte und fächendeckende Institution unter den Kreditanstalten in Deutschland ihre gesamte Leistungskraft in den Dienst des wirtschaftlichen Erblühens ihrer Geschäftsgebiete stellen werden“.*******

Geiger und Voigt saßen nebeneinander auf dem Podium, flankiert vom Vorsitzenden des Vorläufigen Verbandsrates und dem Stellvertreter des DDR-Sparkassenverbandspräsidenten. Die vakante Stelle des zweiten Stellvertreters wurde nun besetzt. Die Wahl fiel mit überwältigender Mehrheit auf den Geschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes, Heinrich Zumkley. Er hatte sich am 14. September beim Verbandsrat vorgestellt, der übereinstimmend empfahl, ihn als Kandidaten vorzuschlagen.******* Ein weiterer Programmpunkt war die Verabschiedung einer Erklärung an die Regierungen in Ost und West bezüglich vormals vom SED-Staat bezuschusster, also zinsloser beziehungsweise niedrig verzinster, Kredite. Die Sparkassen konnten diese Subventionen nicht leisten. Die Anpassung der Zinsen an die Marktverhältnisse war damals ein schwieriges Unterfangen.*********

Aber nicht nur Vertreter der Sparkassen und Verbände, sondern auch aus der Kommunalpolitik nahmen am Verbandstag teil. Ostdeutsche Landräte und Oberbürgermeister waren als Gäste geladen. Mit ihnen erörterten Geiger, Voigt und weitere Repräsentanten des DDR-Verbandes im Anschluss das Vorgehen zur Einbindung der kommunalen Gewährträger in den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV). So sollten etwa die Präsidenten der Landkreistage sowie Städte- und Gemeindetage Vertreter für eine Satzungsdiskussion benennen. Schnellstmöglich sollten diese zusammen mit Vertretern der Sparkassen einen Ausschuss bilden, um eine neue Verbandssatzung zu erarbeiten.********** Im Frühjahr des Folgejahres lag als Ergebnis ein Entwurf vor, der von den Regierungen vier ostdeutscher Bundesländer mitgetragen wurde. Auf dem 2. Verbandstag in Cottbus am 17. September 1991 gaben die Vorsitzenden der Verwaltungsräte und die Sparkassenvorstände aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ihrem Verband schließlich eine neue Satzung.

Fortsetzung am 21.09.2020

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* Danach erwartete die Teilnehmenden die erste marktpolitische Tagung des Verbandes. Vgl. Sparkassenverband der DDR – der Präsident an die Damen und Herren Direktoren der Sparkassen und Direktoren der Geschäftsstellen: Einladung zum Außerordentlichen Verbandstag und zur 1. Marktpolitischen Tagung des Verbandes, 03.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 6/2004

** Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluss Nr. 31/90 – Satzungsfragen, 14.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 6/2004

*** Auch Berlin wurde wiedervereinigt. Die 23 Stadtbezirke bildeten das Land Berlin. Die beiden Sparkassen in der Stadt wurden noch 1990 auf die Landesbank Berlin – Girozentrale überführt. Sie war als Sparkassenverband für Berlin zuständig. Vgl. Landesbank Berlin – Girozentrale: Jahrespressekonferenz am 24.04.1991, Berichterstatter Hubertus Moser – Vorsitzender des Vorstandes, S. 1; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

**** Vgl. Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband: Jahresbericht 1990/1991, S. 8

***** Vgl. Sparkassenverband der DDR – der Präsident an den Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V., Herrn Dr. h.c. Helmut Geiger, 20.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP – E 718 (Bd. 1)

****** zitiert im Artikel Ostdeutscher Sparkassenverband beantragt DSGV-Mitgliedschaft, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 75, 28.09.1990, S. 2

******* ebd.

******** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Protokoll der Beratung des Vorläufigen Verbandsrates des Sparkassenverbandes am 14. September 1990, 18.09.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 6/2004

********** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 146 ff.

*********** Vgl. Vermerk Rainer Voigts über ein Gespräch mit den zum außerordentlichen Verbandstag anwesenden Oberbürgermeistern und Landräten am 20.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP – E 718 (Bd. 1)

  • © Historisches Archiv des OSV

Die erste Verbandssatzung

Blogserie, Teil 25

Am 25. April 1990 wird im Gesetzblatt der DDR die „Satzung des Sparkassenverbandes der DDR“ veröffentlicht. Sie war ein Monat zuvor auf der Gründungsversammlung nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen worden. Eine intensive Erarbeitungsphase ging diesem einvernehmlichen Ergebnis voraus.

Ein genauerer Blick auf das Werk lohnt sich, denn es bildet in einer besonderen Übergangszeit die verbindliche Basis* für ein produktives Wirken der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Gleichzeitig steht die Satzung für zukünftiges, selbstbestimmtes Handeln. Interessant, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten, ist ohne Zweifel die Mischung aus bisher bekannten Strukturen und neuen Elementen in Anlehnung an die westdeutsche Sparkassenorganisation. Nicht zuletzt stellt diese Satzung einen Meilenstein dar, der im Rückblick zeigt, wie intensiv die Zeiten des Auf- und Umbruchs nach dem 9. November 1989 waren:

Wenn man sich der Abläufe zur Vorbereitung und Gründung des Sparkassenverbandes der DDR im Nachhinein erinnert, erscheint es fast unglaublich, daß man von den ersten Vorstellungen an, in weniger als drei Monaten einen Verband mit seiner Satzung etablieren konnte.**

Die Satzung selbst ist in sieben thematische Abschnitte mit insgesamt 13 Paragrafen gegliedert. Sie beginnt mit der rechtlichen Stellung und dem Verbandssitz in Abschnitt I, zeigt Aufgaben, Befugnisse und Organisation in II und III auf, befasst sich schließlich mit der Leitung und Vertretung in IV sowie mit Einrichtungen in V und endet mit den Kapiteln Revision und Finanzen in VI bzw. VII.

Einige wesentliche Regelungen sollen näher betrachtet werden:

So definiert § 1 Absatz 1 den Verband als „juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR“. Absatz 2 konkretisiert ihn als „Zusammenschluß der Sparkassen der DDR, die entsprechend dem Statut der Sparkassen Einrichtungen der Räte der Stadtkreise bzw. Landkreise sowie des Magistrats von Berlin sind“.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verbandes fasst Abschnitt II, § 2 zusammen. Sie waren im Vorfeld durchaus umstritten, denn einige Sparkassenleiter wollten weniger „Zentralismus“. Grundlegend ist – und das gilt bis heute – dass der Verband als „Interessenvertreter der Sparkassen“ auftritt sowie die Sparkassenarbeit „durch Beratung, Information, Unterstützung sowie Organisierung von Betriebsvergleichen und Erfahrungsaustausch“ fördert. Darüber hinaus ist er berechtigt, „verbindliche Regelungen zu treffen, soweit diese für die Lösung der Aufgaben einheitlich notwendig sind“, und Gemeinschaftsunternehmen einzurichten, „die der Förderung der Sparkassen dienen“. Auch Verträge und Vereinbarungen kann der Sparkassenverband für alle verbindlich abschießen.

Zwei Aufgaben werden in § 2 genannt, die in Zusammenhang mit Abschnitt V „Einrichtungen des Verbandes“, § 9 stehen. Denn die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Verantwortung für die Prüfung der Mitgliedssparkassen legen den Grundstein für den Aufbau einer Prüfungsstelle und der Ostdeutschen Sparkassenakademie im Rahmen der Verbandsarbeit.

Eine wichtige Befugnis für alle Sparkassenbeschäftigten ist in § 2 Absatz 9 aufgeführt. Sie besagt, dass der Verband als Tarifpartner für seine Mitgliedssparkassen gegenüber der zuständigen Gewerkschaft fungiert. Dies bedeutet nichts weniger als ein weiterer Schritt in Richtung Loslösung von der Staatsbank und den planwirtschaftlichen Lohnvorgaben. Die Satzung ermöglicht den Verantwortlichen die schnelle und selbständige Aufnahme von Verhandlungen über dringend erforderliche Erhöhungen der Ist-Gehälter.***

Abschnitt III legt die Organisation auf Republik- und Bezirksebene fest. Der Verbandstag, welcher der Mitgliederversammlung westdeutscher Sparkassenverbände entspricht, gilt als höchstes Organ auf Republikebene. In § 4 werden seine weitreichenden Zuständigkeiten näher erläutert. Er „berät und beschließt über die Grundfragen der Sparkassenarbeit“ sowie über alle Angelegenheiten, die der Verbandsrat vorlegt. Darüber hinaus wählt er den Präsidenten und seine beiden Stellvertreter, kann über deren Abwahl und sogar über „die Auflösung des Verbandes mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ Beschlüsse fassen.

Auf Bezirksebene arbeiten Mitgliederversammlung und Beirat, die sich insbesondere mit regionalspezifischen Fragen auseinandersetzen. Je Bezirk gibt es eine Bezirksgeschäftsstelle mit einem Direktor. „Der Präsident ist gegenüber den Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen weisungsberechtigt“, so die Festlegung in Abschnitt IV, § 8, Absatz 2. Diese Struktur orientiert sich im Wesentlichen am bisherigen Aufbau des Sparkassenwesens in der DDR. Das heißt, die ehemalige Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR wird zur Hauptgeschäftsstelle und die Bezirksstellen der Staatsbank der DDR werden zu Bezirksgeschäftsstellen. Beide Einheiten zusammen ergeben laut Abschnitt V, § 10 die Geschäftsstelle des Verbandes, die vom Präsidenten geleitet wird.

Noch gibt es keine Länderstruktur, ist das alte Statut der Sparkassen der DDR gültig, stehen die ersten freien Kommunalwahlen aus und so fort, sodass ein Kompromiss zwischen „Alt“ und „Neu“ in der ersten Satzung die einzige Möglichkeit ist, um in dieser Übergangszeit arbeitsfähig zu sein. Doch die Dynamik, mit der sich die damaligen Verhältnisse von Monat zu Monat ändern, führt schließlich dazu, dass diese Fassung nicht lange Bestand hat. Als Zeitzeuge stellt Hans-Georg Günther Jahre später fest:

[…] die politischen Entwicklungen zur Einheit Deutschlands verliefen weitaus schneller, als allgemein erwartet werden konnte.****

Insbesondere die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag wirken sich ab Herbst 1990 erheblich auf den  Sparkassenverband und seine Satzung aus. Es beginnt der Kampf um die Existenz …

Fortsetzung am 26.04.2020

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*“Über die Satzung äußern sich die Gesellschafter, also die Eigentümer, verbindlich zu ihren Vorstellungen, wie sie sich die Verfassung ihrer Gesellschaft vorstellen und in deren Rahmen sie selbst innerhalb der Gesellschaft handeln wollen bzw. wie sie wünschen, dass andere Organe […] handeln sollen. Aufgaben, Struktur, Arbeitsweise etc. ihrer Gesellschaft werden also durch sie geprägt.“; Mändle, Eduard: Satzung, in Gabler-Wirtschaftslexikon online, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/satzung-46124.

**Hans-Georg Günther in seinem Entwurf zum Buch über die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995; gleichzeitig schreibt er, dass der Prozess „ohne die ständige intensive Hilfe des DSGV vor Ort“ weitaus schwieriger gewesen wäre; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Günther 1/2004.

***Erste Tarifabschlüsse mit spürbaren Lohnerhöhungen erfolgen bereits im Juni 1990; Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 194.

****Ebd., S. 66.

  • Die Anordnung über die Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vom 20. März 1990 wird am 25. April im Gesetzblatt, Teil I, Nr. 24 veröffentlicht. : © Historisches Archiv des OSV

Vom Entwurf zur finalen Fassung – die Satzung steht

Blogserie, Teil 15

Am 26. Februar 1990 findet in Berlin mit Vertretern der Sparkassen aus allen Bezirken eine Arbeitsberatung zur „Endfassung der Satzung“ statt. Es entsteht die niedergeschriebene 5. Fassung der „Satzung des Sparkassenverbandes der DDR“, die zur Abstimmung an alle Sparkassendirektoren versendet werden kann. Der Zeitplan der Abteilung Sparkassen weist außerdem für den 8. März eine Beratung zum Thema mit der Leitung der Staatsbank aus.*

Maßgebliche Änderungen hat es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben. So wird es eben diese 5. Fassung sein, die 196 Stimmberechtigte nahezu unverändert als Beschluss Nr. 1/1990 des Verbandstages vom 20.3.1990, am Tag der Gründung des Sparkassenverbandes, einstimmig annehmen. Sie wird es sein, die in der finalen Fassung** auf Anordnung des Präsidenten der Staatsbank der DDR bestätigt und am 25. April 1990 im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 24 veröffentlicht wird.***

Was so einfach klingt und einvernehmlich aussieht, war in den Wochen davor ein beschwerlicher Weg. Schon in der ersten Januarhälfte 1990 lag ein erster Satzungsentwurf vor. Doch einig war man sich lediglich darüber, dass eine kurzfristige Herauslösung aus der Staatsbank und die Gründung eines eigenen Sparkassenverbandes sinnvoll seien. Über die Ausgestaltung der Einflussbereiche und Unabhängigkeiten gab es hingegen die unterschiedlichsten Vorstellungen.

Das wiederum produzierte aufwendige Klärungsprozesse in einer Phase, wo eigentlich keine Zeit für große Diskussionen blieb. Bis ein für alle Beteiligten akzeptabler Kompromiss gefunden war, gab es mehrere Überarbeitungen, Treffen und zahlreiche Stellungnahmen aus den Bezirken. Das Schreiben der Stadtsparkasse Dresden vom 6. Februar 1990 zum 2. Entwurf mit Stand vom 25. Januar 1990 steht beispielhaft für viele andere Sparkassen und verdeutlicht, was diesen wichtig war: Selbständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie eine damit zusammenhängende „nur der Aufsicht der örtlichen Räte“ vorhandene Bindung. Man wolle in Zukunft „keine Einrichtung der örtlichen Räte“ mehr sein, so der Tenor.****

Eine weitere Hürde, die genommen werden musste, stellte das Schreiben des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für örtliche Staatsorgane, Dr. Peter Moreth, dar. Er antwortete am 15. Februar auf den Satzungsentwurf:

[…] Die sich gegenwärtig mit hohem Tempo vollziehende Entwicklung in den Beziehungen zwischen der DDR und der BRD, insbesondere auch auf dem Gebiet der Währungspolitik (einschließlich der damit verbundenen offenen Fragen), lassen es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig erscheinen, über die Bildung eines Sparkassenverbandes und den Inhalt seiner Satzung zu befinden […]*****

Bedeutete dies nun das Ende für das zukunftsorientierte Vorhaben der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR? Mitnichten. Selbst Präsident Kaminsky nahm’s eher gelassen. Er leitete das Schreiben weiter und vermerkte handschriftlich:

Koll. Meier/Voigt
das müssen wir mit Moreth klären.

Nachfolgende Gespräche mit dem „Berater des Ministers konnten die Bedenken“ schließlich ausräumen – die Kuh war vom Eis. Es konnte weitergehen mit den Vorbereitungen zur Gründung des Sparkassenverbandes der DDR …******

Fortsetzung am 06.03.2020

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*Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004.

**Verändert findet sich neben Ausformulierungen von Zahlen lediglich in der finalen Fassung der § 5. Dieser erfährt eine Ergänzung in der Zusammensetzung des Verbandsrates, dem nun auch ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages der DDR angehören soll. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 709.

***Kaminsky bittet mit Schreiben vom 29.3.1990 das Büro des Ministerrates der DDR um Veröffentlichung der Satzung des Sparkassenverbandes der DDR „im Zusammenhang mit dem Beschluß zur Schaffung des zweistufigen Bankensystems“. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 709.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 76/2004a-c.

*****Interessant ist, dass sich der Ministerrat durchaus nicht einig war in der Frage eines Sparkassenverbandes der DDR. So stellt der amtierende Minister des Ministeriums der Finanzen und Preise, Dr. Walter Siegert, weder Gründung noch Satzung in Frage. Konstruktiv geht er an die Sache heran und teilt mit Schreiben vom 14. Februar 1990 seine Hinweise und Ergänzungen zum Satzungsentwurf mit. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004.

****** Zitat zu den Gesprächen aus: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 62;  Zu den weiteren Vorbereitungen gab es bereits am 23. Januar 1990 eine Vorlage Voigts an den Präsidenten der Staatsbank. Denn neben dem Satzungsentwurf sollten auch ein Entwurf zur „Änderung des Statuts der Sparkassen der DDR“ sowie ein „zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes der DDR“ bestätigt werden. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004.

  • Die Satzungen der bis 1952 bestehenden regionalen Sparkassenverbände waren eine gute Basis, um die Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vorzubereiten. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Mit Arbeitselan durch die Weihnachtszeit 1989

Blogserie, Teil 6

Zwei Tage nachdem Bruno Meier den Präsidenten der Staatsbank davon unterrichtet hatte, dass es eine Arbeitsgruppe geben wird, um die Bildung eines Sparkassenverbandes der DDR vorzubereiten, verkündet er seine Entscheidung auch den Stellvertretern der Bezirksdirektoren für Sparkassen.

Diese tagen kurz vor Weihnachten am 20. Dezember 1989 noch einmal in Berlin, obwohl sie gerade erst 14 Tage zuvor zusammengekommen waren, um den „Dank des Präsidenten der Staatsbank für die in den vergangenen Wochen auf dem Gebiet des Spar- und Zahlungsverkehrs geleistete Arbeit“ entgegenzunehmen und um zu erfahren, dass er eine engagierte Aufgabenerfüllung auch 1990 erwarte.

Diskutierten die Teilnehmer bereits Anfang Dezember die „Neubestimmung der Rolle und Struktur der Sparkassen im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsreform“, wird es nun immer konkreter. Denn aus den Sparkassen waren in der Zwischenzeit zahlreiche Verbesserungsvorschläge eingetroffen.

So gibt es an diesem 20. Dezember unter anderem Festlegungen zu den Kassenöffnungszeiten und dazu passenden „praktikablen örtlichen Maßnahmen“, welche den zentralen Maßnahmeplan vom 6. Juni 1988 ersetzen und mit den örtlichen Räten abzustimmen sind. Außerdem gibt es Entscheidungen zum Verkauf von FDGB-Marken durch die Sparkassen, der im zweiten Quartal 1990 auslaufen soll, zur Führung von Konten für Organisationen und Vereine sowie zum Umgang mit den Themen Geldkartenbetrug und Geldkartenverlust.* Deutlich wird, dass all‘ diese Änderungen die Eigenverantwortung der Sparkassen vor Ort und ihre kommunale Bindung stärken werden.

Auch die Arbeitsgruppe um Rainer Voigt ist in der Weihnachtszeit aktiv. Sie beschäftigt sich mit der Frage, was ein Sparkassenverband der DDR zu leisten hat. In der „Abteilung ‚Sparkassen‘ der Staatsbank erinnerte man sich an die alten Verbandsstrukturen der Jahre 1945 bis 1952“**, sodass man mit den Ideen nicht bei Null anfangen muss. Die lange Tradition der Sparkassenorganisation kommt den erfahrenen Mitarbeitern nun zugute. Sie können auf die vorhandenen Satzungen der Sparkassenverbände der einzelnen Länder zurückgreifen, die 1947/1948 neu in Kraft getreten waren. Es ist also eine Grundlage vorhanden, auf der sich aufzubauen lohnt.***

Am 28. Dezember 1989 ist es dann so weit. Das Team legt ein Papier vor, das die „Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR“ skizziert und damit den Rahmen festlegt, in dem sich ein Verband für seine Sparkassen in Zukunft bewegen und einsetzen soll. Insgesamt werden acht Handlungsfelder definiert:

1. Entwicklungs- und Führungszentrum der Sparkassenorganisation
Das bedeutet:
a) Gestaltung, Förderung und Vervollkommnung des Sparkassenwesens
b) Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gesetzgebung hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Sparkassenarbeit

2. Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder durch Information, Beratung, Erfahrungsaustausch und Unterstützung, inkl. Rechtsberatung

3. Vertretung der Sparkassen gegenüber den Aufsichtsorganen, der Öffentlichkeit und den internationalen Gremien, u. a. zur Sicherung des Mitspracherechts

4. Gestaltung einheitlicher Bedingungen, soweit das notwendig ist, insbesondere in Bezug auf Technologien und rechtsverbindliche Weisungen

5. Entwicklung der Sparkassenautomation, u. a. Geldautomaten, Buchungsprogramme, PC-Arbeit

6. Gestaltung und Organisation der Aus- und Weiterbildung

7. Gestaltung und Durchführung der Sparkassenrevision

8. Bildung, Aufsicht und Vertretung in Gemeinschaftsunternehmen, wie z. B. Bausparkasse, Datenverarbeitung

Noch unter dem Eindruck eines „geheimen Treffens“ mit Vertretern des bundesdeutschen Dachverbandes am 2. Januar 1990 entsteht ein weiteres Papier, dessen Inhalt gleichermaßen ein bedeutender Bestandteil einer zukünftigen Satzung des Sparkassenverbandes der DDR sein würde. Rainer Voigt erinnert sich später daran zurück, dass die Erkenntnisse aus diesem ersten Treffen mit DSGV-Kollegen „uns ein paar Tage sehr zu schaffen gemacht“ haben. Denn es wurde allen „ziemlich schnell klar […], dass wir nicht nur eine Konzeption erarbeiten müssen“, sondern „auch schon einen Vorschlag machen, wie wir einen solchen Verband aufstellen wollen und eine Satzung erarbeiten.“ Das bedeutete wiederum, dass man mit der Satzung des DSGV zu diesem Zeitpunkt „gar nichts anfangen“ konnte. Gern hätte man sie neben den alten Satzungen von 1947/1948 ebenfalls als Mustervorlage verwendet. Das ganze Dilemma fasst Voigt so zusammen: „Wir wollten […] ein Zentralverband für ein Land sein. Aber wir wollten auch ein Regionalverband sein, der bestimmte Funktionalitäten hat […] wie ein Niedersächsischer oder ein Bayerischer Verband.“****

Mit diesem Ziel vor den Augen entsteht schließlich ein Entwurf zu den „Aufgaben des Vorstandes des Sparkassenverbandes der DDR, einschließlich Struktur“. Er enthält Überlegungen zu den Gremien des Verbandes, zu den Befugnissen der Verbandsversammlung und zur Beschlusshoheit des Vorstandes.*****

Beide Ausarbeitungen, sowohl das Papier zu den Aufgaben als auch das Papier zur Struktur des Sparkassenverbandes der DDR, muten noch heute sehr modern an. Viele Punkte finden sich in der gültigen Satzung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wieder. Doch wie wurden die Vorschläge, welche die Weichen für die Zukunft der ostdeutschen Sparkassenorganisation stellen sollten, vor 30 Jahren aufgenommen? Entsprachen sie tatsächlich den Vorstellungen der Sparkassendirektoren, denen bereits im Januar 1990 ein erster Satzungsentwurf zur Diskussion vorgelegt werden konnte?

Fortsetzung am 05.01.2020
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*Protokolle der Beratung mit den Stellvertretern der Bezirksdirektoren für Sparkassen am 6.12.1989 und 20.12.1989 in Berlin, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE-Pötzl 16/2004.

**Wysocki, Josef ; Günther, Hans Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1990, Stuttgart, 1998. S. 59.

***Die Satzungen der Sparkassenverbände in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen traten mit Wirkung vom 1. Mai 1947 in Kraft; die Satzung des Sparkassenverbandes Sachsen mit Wirkung vom 1. Juni 1948.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012.

*****Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR, 28.12.1989; Entwurf: Aufgaben des Vorstandes des Sparkassenverbandes der DDR, einschließlich Struktur, 05.01.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.