• Der Bienenkorb war ein beliebtes Werbemotiv deutscher Sparkassen, symbolisierte er doch das Vorsorgen. : © Historisches Archiv des OSV

Eichhörnchen vs. Biene

Das Vorsorgen für die Zukunft symbolisiert ein putziges Eichhörnchen in der neuen Markenkampagne der deutschen Sparkassen. Sicherlich weiß jede/r mit dem Tier, das emsig Vorräte für den Winter anlegt, etwas anzufangen. Aus diesem Grund trägt es übrigens die Caisse d’Epargne als Logo. 1818 wurde sie in Paris als erste französische Sparkasse gegründet. Die erste deutsche Sparkasse ist vierzig Jahre älter. Die Bürgervereinigung, welche sie 1778 in Hamburg eröffnete, hatte einen Bienenkorb im Emblem. Und hat ihn noch. Die Patriotische Gesellschaft engagiert sich seit jeher für das Gemeinwohl. Die gesellschaftliche Verantwortung wird auch in der neuen Sparkassenwerbung thematisiert. Diese gehört meiner Auffassung nach zur „historischen DNA“ der Sparkassen. Im Blog ist das Engagement in früheren Zeiten schon oft thematisiert worden.

Doch zurück ins Tierreich. Weniger bekannt ist sicherlich, dass Eichhörnchen einen Teil ihrer an vielen Orten versteckten Vorräte nicht mehr wiederfinden. Unbewusst bewirken sie so einen Nachwuchs an Bäumen. Die Biene ist zwar nicht ganz so possierlich wie das Nagetier. Doch auch das fleißige Bienenvolk, früher ein beliebtes Werbemotiv der Sparkassen, sorgt nicht nur für sich selbst. Angelockt von Nektar und Pollen, bestäuben die Insekten jetzt im Frühling die Blüten. Diese Leistung ist auch für die Landwirtschaft sehr bedeutend. Bienen zählen daher zu den wichtigsten Nutztieren. Es geht um mehr als Honig. Es gibt sogar Sparkassen, die sich mit Imkerei-Projekten engagieren, um dem Bienensterben entgegenzuwirken. Dem Waldsterben wird mit Baumpflanzaktionen begegnet, wie kürzlich bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.

  • 300 Reichsmark gab es für einen Chemnitzer Sparkassenkunden vor 75 Jahren. : © Historisches Archiv des OSV

Der Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration

Stempel finden sich viele in alten Sparkassenbüchern. Es sind Zeugnisse von Währungsumstellungen, der Aufwertung der Spargelder nach der Inflation 1923 und der Anmeldung von Altguthaben in der DDR, von Spartagen und Sparwochen im Dritten Reich, von verschiedensten Zinsen, Sperrvermerken, Fusionen und manchem mehr. Oft ist auch eine Stempelung zu entdecken, die auf den Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration (SMA/SMAD) hinweist. Aufgrund dieses Befehls wurde Geld ausgezahlt. Man konnte sich einen freigegebenen Betrag aber auch auf ein verfügbares Konto übertragen lassen. So tat es zum Beispiel ein Kunde der Stadtsparkasse Chemnitz vor genau 75 Jahren.

Was hat es mit dem Befehl auf sich? Die sowjetischen Besatzer hatten sämtliche Guthaben zum Stand 8. Mai 1945 eingefroren. Begründet wurde das mit einem Bankrott der Sparkassen, der durch das NS-Regime verursacht worden sei. Zum 15. August 1945 wurden die Sparkassen in Sachsen geschlossen und dann ohne Rechtsnachfolge neu gegründet. Am 9. März 1946 befahlen die Sowjets schließlich, dass die Kleinsparer der geschlossenen Institute eine Unterstützung erhalten sollten. Für die neuen Sparkassen ergab sich durch die Aktion die Möglichkeit, wieder mit ihren alten Kunden in direkten Kontakt zu treten und sie womöglich zu einem Neuanfang beim Sparen zu bewegen.

Wer nicht mehr als 3.000 Reichsmark (RM) Altguthaben hatte, bekam davon 300 ausgezahlt. Arbeitsunfähige erhielten beim Fehlen anderer Existenzmittel 400 RM, auch wenn sie mehr als 3.000 RM Guthaben hatten. Die Auszahlung der genehmigten Beträge sollte zu je 100 RM monatlich erfolgen. Besonders notleidenden Sparern konnte bei Vorliegen einer Bescheinigung der Abteilung für Sozialfürsorge die gesamte Summe auf einmal gegeben werden. Wenn man die 400 RM wollte, musste das Wohlfahrtsamt die Arbeitsunfähigkeit, die Mittellosigkeit und das Fehlen arbeitsfähiger Personen in der Familie nachweisen. Prinzipiell durften 400 RM gewährt werden: Männern über 65 und Frauen über 60 Jahre, Menschen mit mehr als 20 % Erwerbsbeschränkung sowie Frauen mit Kindern unter 7 Jahre, wenn sich in der Familie keine arbeitsfähige Person befand. Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder der NSDAP bekamen nichts.

Ebenfalls keine Unterstützung erhielt ein aus der Gefangenschaft in Sibirien heimgekehrter Soldat, der sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befand. Ausgebombt war er, mittellos. Seine Frau war nicht in der Lage, beide über Wasser zu halten. Nur 5 RM in der Woche verdiente sie in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Leider betrug das Guthaben des Chemnitzers bei der Sparkasse 42,52 RM zu viel. Es bestand gemäß der Richtlinien keine Möglichkeit, ihn aus sozialen Gründen zu unterstützen. Es gebe keine Ausnahmen von den Vorschriften, so bitter das im Einzelfall auch sei, ließ der Sächsische Sparkassenverband verlauten. Und dies ist nicht das einzige Schicksal, das sich im Schriftverkehr zwischen Sparkassen und Verband zur Durchführung des Befehls 74 in unserem Archiv findet …

  • Die Satzung von 1830 ist in einem 1855 eröffneten Sparbuch abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die erste Kreissparkasse …

… im Geschäftsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wurde bekanntlich am 1. August 1837 in Herzberg (Elster) für den Schweinitzer Kreis eröffnet. Von dieser Gründung ist im Blog bereits anlässlich des 180. Geburtstags der Sparkasse Elbe-Elster berichtet worden. Noch älter ist jedoch eine Kreissparkasse, die einige Jahre zuvor ebenfalls in der preußischen Provinz Sachsen zu wirken begann. Die Rede ist von der Sparkasse für den Schleusinger Kreis, die ihren Sitz in der gleichnamigen Stadt hatte. Am 8. August 1830 beschlossen die Kreisstände die hier abgebildete Satzung, welche am 10. September des Jahres von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und bestätigt wurde. Die Geschäftsaufnahme soll am 2. Januar 1831 erfolgt sein. Diese Kreissparkasse gilt somit als erste in Deutschland. Wer sich für das Statut dieses geschichtlich bedeutenden Instituts interessiert, kann sich gern an das Historische Archiv des OSV wenden. Abgedruckt ist es zusammen mit Nachträgen von 1843 und 1847 im ältesten Sparbuch des Archivbestands.

  • Sparbuch der Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt/ Chemnitz - In Millionen Sparkassenbüchern musste vor 30 Jahren händisch die Umstellung auf DM vermerkt werden. : © Historisches Archiv des OSV

„DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum“

Blogserie, Teil 44

Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Deutsche Sparkassenzeitung auf Seite 1 eine Leistungsbilanz der ostdeutschen Sparkassen für die ersten vier Wochen seit der Währungsunion.* Die zugrunde liegende Pressemeldung des Sparkassenverbandes der DDR datiert auf den 27. Juli 1990. Sie enthält interessante Fakten zur Leistung der Sparkassen vor 30 Jahren. Demnach betrug der Arbeitsumfang damals fast das Fünffache der Vorjahre.** Für die Beschäftigten gab es seit Monaten kein normales Wochenende mehr. Oft musste täglich 12 Stunden gearbeitet werden. Hervorgehoben wurde, dass dies vor allem Frauen betraf, die in der Mehrzahl Kinder im Alter bis 6 Jahren und im schulpflichtigen Alter hatten.

Nach der ersten Juliwoche war die Ausnahmesituation noch nicht vorbei. Durch über 4 Millionen Vorgänge wurden 10 Milliarden Deutsche Mark von den Sparkassen ausgezahlt. Der Bargeldbestand in der DDR, der wegen des alleinigen Umtauschs auf Konten praktisch nicht mehr vorhanden war, wurde so wiederhergestellt. Die Meldung erwähnt, dass seit dem 9. Juli mehr als 5 Millionen Kunden fast 17 Millionen Umstellungsbelege und ihre ersten neuen Kontoauszüge abgeholt hatten. 4 Millionen Kunden ließen sich die umgestellten DM-Beträge in ihre Sparkassenbücher eintragen, um frei über das Geld verfügen und weiter sparen zu können.***

Per Rundschreiben waren die 196 Sparkassen von ihrem Verband rechtzeitig über die notwendige Kennzeichnung informiert worden. Die Staatsbank der DDR gab vor, die nächste freie Zeile unter dem letzten Eintrag durch einen Doppelstrich zu entwerten. In die folgende Zeile musste in den Spalten Datum, Rückzahlung und Einzahlung ein spezieller Stempel**** angebracht werden. In die Spalte Guthaben war der neue Saldo laut Umrechnungsabrechnung in Deutsche Mark einzutragen. Dass bei dem abgebildeten Sparbuch Spalten bereits mit DM bezeichnet sind, soll Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht irritieren. Gedruckt wurde es, als die Währung im Osten noch Deutsche Mark der Deutschen Notenbank hieß.

Wichtig war die rasche Eintragung vielen Menschen auch wegen der neuen Möglichkeit des Freizügigkeitsverkehrs mit den bundesdeutschen Sparkassen ab dem 9. Juli 1990.***** So konnten Sparkassenkunden sich maximal 2.000 DM innerhalb von 30 Tagen bei einer Sparkasse in der Bundesrepublik vom Sparbuch auszahlen lassen. Auch Einzahlungen waren möglich. Die zentrale Verrechnung erfolgte über die Stadtsparkasse Magdeburg. Zur Information der westdeutschen Institute hatte der DDR-Verband ein Merkblatt übersandt. Sie wurden unter anderem mit den unterschiedlichen Ausführungen der Sparkassenbücher bekannt gemacht.****** Von den „Notsparbüchern“ im Faltblattformat ist bereits berichtet worden. Daneben kursierten gleich drei Versionen mit rotem Pappeinband und DDR-Sparkassenlogo. Eingestanzt war in Goldschrift Deutsches Sparkassenbuch, Sparkassenbuch oder Sparbuch.

Fortsetzung am 31.07.2020

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* Vgl. DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 60, 07.08.1990, S. 1

** Vgl. Presseinformation der Sparkassenverbandes der DDR: Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 4/1999

*** Vgl. ebd., S. 1

**** Die Stempel bestellte der Verband bei der Firma Schmorrde in Löbau, welche diese direkt an die Sparkassen liefern sollte. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Sparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, 21.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

***** Die Sparkassenbücher der westdeutschen Sparkassen waren hingegen vorerst nicht zum Freizügigkeitsverkehr im Osten zugelassen. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 10, 04.07.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

****** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband – Herrn Lux betr. Freizügiger Sparverkehr DDR/BRD, 19.06.1990, Anlage 1 – Merkblatt, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

  • Keiner Magd, sondern einer Köchin gehörte das Sparbuch von 1887. : © Historisches Archiv des OSV

Wappenkunde in Magdeburg

Wenn man sich mit alten Sparkassenbüchern beschäftigt, so fallen sie oft sofort ins Auge, die kunstvoll gestalteten Wappen der kommunalen Träger der Insitute. In früheren Zeiten existierten sehr viele eigenständige Sparkassen. Und so birgt das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes mit seinem Bestand an Sparbüchern auch eine umfangreiche Wappensammlung. Vorgestellt wurde im Blog zum Beispiel bereits das faszinierende Cottbuser Wappentier.

Hier ist das dekorative Wappen der Stadt Magdeburg zu sehen. Es ziert unser ältestes Sparkassenbuch aus Sachsen-Anhalt. 1887 wurde es bei der Zweigstelle Neustadt der Stadtsparkasse Magdeburg ausgestellt. Das Magdeburger Stadtwappen ist ein sogenanntes redendes Wappen, denn es symbolisiert den Stadtnamen. Eine Magd steht über einer Burg mit geöffnetem Tor. Diese Darstellung findet sich klein in Fenstern des geviertelten Wappenschildes zusammen mit fünfblättrigen Rosen, einem weitverbreitenen heraldischen Zeichen. Doch die weibliche Figur ist noch einmal abgebildet, auf einem Helm stehend. In der Hand hält sie immer einen Kranz als Symbol ihrer Reinheit, ihrer Jungfernschaft.

  • Seite eines Sparkassen-Buchs der Gemeindesparkasse Sehma im Erzgebirge : © Historisches Archiv des OSV

100 Jahre Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Vor 100 Jahren wurde sie im Deutschen Reich eingeführt. Am 29. März 1920 beschloss die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung Gesetze zur Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, welche nach Zustimmung des Reichsrats verkündet wurden. Zinsen waren steuerbare Kapitalerträge.* Steuerpflichtig war der Gläubiger des Kapitalertrags, etwa der Sparer. Konkret wurde zu Gunsten des Reichs eine Steuer von zehn Prozent erhoben. Dies betraf Erträge ab dem 31. März 1920. Geregelt war zum Beispiel für dieses sächsische Sparbuch, dass nach Ablauf des Geschäftsjahrs die Sparkasse zehn Prozent der an den Kunden zu entrichtenden Zinsen an das Finanzamt abführte. Dies wurde natürlich ordentlich im Sparkassenbuch quittiert.

* Vgl. Kapitalertragsteuergesetz vom 29. März 1920, § 2 I.1., in: Reichsgesetzblatt Nr. 54 1920, S. 345