• © Historisches Archiv des OSV

Rechnerei zum Jahresabschluss

Im Kreisblatt veröffentlichte die Sparkasse des Zauch-Belzigschen Kreises eine Jahresübersicht zu sämtlichen Sparbüchern, die sie 1873 betreute. Selbstverständlich blieben die Inhaber und Inhaberinnen anonym. Einen Ausschnitt der Tabelle sehen Sie hier. Die Sparkasse wies die Einlagen der Kundschaft zum „ultimo“ aus. Dies war der letzte Bankarbeitstag vor 145 Jahren. Man addierte die Zinsen. Rechts stand die Summe. Die Beträge wurden jeweils in Talern, Silbergroschen und Pfennigen angegeben. Das war damals die Währung im preußischen Brandenburg. 30 Silbergroschen ergaben einen Taler. Zwölf Pfennige machten einen Silbergroschen. Rechnen Sie gern nach, ob die Kreissparkasse richtig lag.

  • Der Name des jungen Sparbuchinhabers wurde digital retuschiert. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Geschenksparbuch zum Schulanfang

Im Februar 1921 wurde die Sparkasse in Dresden 100 Jahre alt. Angesichts der schwierigen Verhältnisse in der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg fand nur eine bescheidene Geburtstagsfeier statt. So steht es im Verwaltungsbericht, der auch auf die Historie des Instituts eingeht. Von der Herausgabe einer Denkschrift wurde angesichts der Teuerung abgesehen. Es gab aber den Beschluss, sich mit Betriebsüberschüssen sozial zu engagieren. So bekamen Dresdener Kriegswaisen und Kinder von Kriegsversehrten Sparbücher mit jeweils 250 Mark Guthaben geschenkt.

Zur Förderung des Sparsinns war hingegen das abgebildete Buch gedacht. Es wurde in der Geschäftsstelle Ecke Schießstraße/ Landhausstraße ausgestellt. Drei Mark Startguthaben erhielt ein Junge zum Schulanfang im September 1921. Über den Betrag und die Zinsen sollte er jedoch erst bei Volljährigkeit mit 21 Jahren verfügen dürfen. Dies war als Anreiz gedacht, Kunde der Sparkasse zu bleiben und natürlich fleißig zu sparen. Nicht nur bei der Stadtsparkasse Dresden war diese Werbemaßnahme früher üblich. Einen Anlass für ein Geschenk stellte übrigens auch die Geburt dar.

  • Das blaue Sparbuch wurde 1938 und das rote 1945 ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Wie aus Blau Rot wurde …

möchte ich am morgigen Tag gern Auszubildenden der Sparkasse Mansfeld-Südharz erklären. Dazu sind mir diese Exemplare aus unserem umfangreichen Sparbuchbestand nützlich. Vor der Einführung einheitlicher roter Deutscher Sparkassenbücher waren verschiedenartigste Sparbücher in Gebrauch, bei der 1883 gegründeten Sparkasse des Mansfelder Seekreises zum Beispiel blaue. Durch den Eindruck der Bezeichnung des Instituts und des Wappens des Kreises war das Buch eindeutig zuzuordnen. Erst später in der DDR verschwand solche Individualität vom Sparbuchcover. Da gab es diese Sparkasse schon nicht mehr. Im Rahmen einer Gebietsreform wurden der Mansfelder Seekreis und sein Geldinstitut 1950 aufgelöst. Es entstand die Kreissparkasse Eisleben.

  • Siegelmarke der Sparkasse mit Stadtwappen zum 100. Jubiläum : © Historisches Archiv des OSV

Von der Anfängen der Sparkasse in Zeitz

Zeitz ist Hauptsitz der Sparkasse Burgenlandkreis. Die Stadt ist nach Naumburg und Weißenfels, wo bereits 1823 und 1825 Sparkassen gegründet wurden, der drittälteste Standort im Geschäftsgebiet des Instituts. Vor genau 190 Jahren, am Morgen des 22. Juli 1828, kam der erste Kunde zur Spar- und Leihkasse in Zeitz. Er brachte 25 preußische Taler mit und ließ sich ein Einlagebuch ausstellen.

Dieses Sparkassenbuch war mit dem Stadtwappen versehen und unter anderem vom Bürgermeister signiert. Es hatte eine Nummer, die mit der in den Büchern der Sparkasse übereinstimmte. Die Namen der Kundinnen und Kunden fanden sich damals üblicherweise nur in den Unterlagen des Geldinstituts. Wenn man es jedoch ausdrücklich wünschte, konnte der Stadtkämmerer, der die Kassenführung übernahm, eine Personalisierung vornehmen und eine Auszahlungsbeschränkung eintragen.

So steht es im, von der Regierung genehmigten, Statut der Stadtsparkasse geschrieben. Diese Geschäftsbedingungen lagen zur Information jedem Sparbuch bei. Man wurde aufgefordert, das bares Geld werte Dokument sorgfältig aufzubewahren. Im Normalfall zahlte die Sparkasse nämlich ohne Legitimationsprüfung aus. Es musste unbedingt darauf geachtet werden, dass das Buch nicht in falsche Hände geriet. Ein Verlust war sofort anzuzeigen, um schnell Vorkehrungen gegen Missbrauch treffen zu können.

Auch über Gebühren informierte die Satzung. Umgelegt wurden die Anschaffungskosten der Einlagebücher in Höhe von zwei Silbergroschen und sechs Pfennigen pro Stück. Die Verzinsung der Einlagen hing interessanterweise von der Höhe ab. Je mehr Geld auf dem Konto war, desto geringer fiel der Zinsfuß aus. Der Höchstbetrag der Guthaben war übrigens mit 100 Talern festgesetzt. Das Vermögen der Kundschaft musste durch das der Kämmereikasse gedeckt werden. Deswegen gab es eine strikte Obergrenze.

Wozu die Sparkasse den Einwohnern von Zeitz und den in der Stadt tätigen Dienstboten nützlich sein konnte, war schriftlich festgehalten. Erspartes konnte zum Beispiel für die Heirat und die Erziehung der Kinder gebraucht werden. Auch an das wirtschaftliche Fortkommen war gedacht. Die Stadt wollte den Gewerbefleiß fördern. Ein Sparkassenguthaben konnte etwa als Startkapital beim Selbstständigmachen dienen. Kredit bekam man bei der mit der Sparkasse verbundenen Pfand-Leihkasse. Die Stadtsparkasse selbst verlieh Geld an die Bürger nur gegen hypothekarische Sicherheit.

  • Die Währungsreform 1948 bedeutete für einen Kunden der Kreissparkasse Löbau die Umstellung des Sparbuchs von Reichsmark auf Deutsche Mark. 100 Mark wurden 1 zu 1 übertragen. Vom Mehrbetrag verblieben 20 Prozent. : © Historisches Archiv des OSV

Die Währungsreform vor 70 Jahren

Zum 21. Juni 1948 war gemäß einem Währungsgesetz der drei Westalliierten in ihren Besatzungszonen die Deutsche-Mark-Währung gültig. Die Sowjets zogen nach. Ihre Militärverwaltung befahl, dass ab 24. Juni in der Ostzone und in ganz Berlin mit Spezialkupons versehene alte Reichsmark- und Rentenmarkscheine Zahlungsmittel wurden. Man beanspruchte tatsächlich die Währungshoheit auch über die Sektoren der Franzosen, Briten und Amerikaner, da ja Berlin wirtschaftlich einen Teil der sowjetischen Besatzungszone darstelle. Die Reaktion der Gegner im „kalten Krieg“ folgte. Die Anordnung wurde für Westberlin ungültig erklärt und auch hier zum 25. Juni 1948 die DM eingeführt. Als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel galt sie jedoch erst ab dem 20. März 1949. Es gab also während der Berlin-Blockade der Sowjets ein Nebeneinander.

Dabei hatten die Währungen sogar eine fast gleiche Bezeichnung. Nach einem Geldumtausch zwischen dem 24. und 28. Juni 1948 in „Kuponmark“ erfolgte einen Monat später ein weiterer in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank. In den Tagen vom 25. bis 28. Juli wurde das provisorische Papiergeld durch frisch gedrucktes ersetzt. Weil die Zahlungsmittel relativ zeitnah bereitstanden, lässt sich vermuten, dass die Sowjets den Auftrag zur Herstellung bereits vor der westlichen Währungsreform erteilt hatten. In dem Zusammenhang soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass bereits im Herbst 1947 DM-Scheine in den USA gedruckt wurden.

Wie im Westen, so war auch im Osten Deutschlands zur Identifizierung die Lebensmittelkarte vorzulegen, wenn man im Sommer 1948 Geld umtauschen wollte. Es gab aber Unterschiede bei den Tauschrelationen. So war im Ergebnis die Menge an Bar- und Buchgeld im sowjetisch besetzten Teil des Landes verhältnismäßig hoch. Staatliche Einrichtungen und Unternehmen wurden bei der Währungsreform bevorteilt. Was den „volkseigenen“ Sektor betraf, war man bei der Umwertung großzügig. Parteikonten wurden übrigens 1 zu 1 umgestellt. Aber wie erging es zum Beispiel dem Kleinsparer?

Sein Guthaben, das bis Kriegsende entstanden war, hatte die sowjetische Militäradministration bereits im Sommer 1945 „eingefroren“. Ein Auszahlungsbefehl gab im März 1946 als Unterstützungsleistung für Sparer mit kleineren Guthaben 300 Reichsmark frei. Durch die Währungsreform 1948 wurde das Altguthaben dann auf zehn Prozent abgewertet und in eine Zwangsanleihe umgewandelt. Für Spareinlagen, die nach dem 8. Mai 1945 entstanden waren, gab es gestaffelte Umtauschverhältnisse. Lediglich die ersten 100 Reichsmark wurden 1 zu 1 umgeschrieben. Bei Einlagen über 3.000 RM war der rechtmäßige Erwerb nachzuweisen.

Und wie verhielt es sich mit dem Bargeld? Auch wer im Juni 1948 mehr als 5.000 Reichsmark zur Sparkasse brachte, galt als verdächtig. Jeder Mensch bekam damals als Kopfquote 70 RM im Verhältnis 1 zu 1 in „Kuponmark“ umgetauscht. Größere Barbestände wurden abgewertet. Beim Umtausch einen Monat später erhielt man dann nur 70 Deutsche Mark der Deutschen Notenbank, weil noch nicht genügend neue Geldscheine vorhanden waren. Größere Beträge wurden auf dem Sparbuch gutgeschrieben und waren ab Mitte August 1945 freigegeben.

Die Währungsreform war für die Sparkassen eine große Herausforderung. Überliefert ist, dass in der ersten Phase allein bei den sächsischen Instituten an fast 2.000 Schaltern auf 2,15 Millionen Lebensmittelkarten 865 Millionen Mark Altgeld eingereicht wurden. Die Schalter waren mindestens zehn Stunden am Tag offen zu halten. In der zweiten Phase tauschten die Sparkassen in Sachsen schließlich auf 2,7 Millionen Lebensmittelkarten mehr als 293 Millionen „Kuponmark“ in neues Geld um. Über 10.000 Arbeitskräfte waren vor 70 Jahren mit der Währungsreform beschäftigt.

  • Nach der Inflation wurden Sparkassenguthaben in Mark entsprechend rechtlicher Vorschriften aufgewertet. : © Historisches Archiv des OSV

Wie aus 25.000 Mark schließlich 60 Reichspfennige wurden

Ein weiteres Sparbuch aus unserem Archivbestand, das seinen Weg in die Sonderausstellung des Deutschen Historischen Museums gefunden hat, möchte ich Ihnen heute vorstellen. Es stammt aus Schwarzenberg im Erzgebirge und verdeutlicht die Wirkungen der Inflation Anfang der 1920er-Jahre. Der Inhaber dieses Buches hatte durch seine Einzahlungen im Jahr der Hyperinflation ganze 25.000 Mark auf dem Konto. Dies waren aber in der neuen Währung lediglich 0,000.000.025 Reichsmark. Eine Billion Mark entsprachen einer Reichsmark.

Inflationsgeschädigte Sparer konnten jedoch auf eine Entschädigung hoffen. Am 1. November 1924 meldete der Kunde sein Sparkassenbuch zur Aufwertung an. Eine Verordnung des Freistaats Sachsen hatte zuvor die Sparkassen zu Anmeldestellen für Aufwertungsansprüche bestimmt. Zunächst sollten gemäß einem Reichsgesetz von 1925 ihre Aktiva, etwa Hypothekenkredite, aufgewertet werden. Erst danach konnte ein Treuhänder unter Aufsicht der obersten Landesbehörde die Einlagenhöhe festlegen. Das Aufwertungsgesetz sah bezüglich der Sparkassenguthaben vor, dass mindestens 12,5 % ihres Goldmarkwertes erstattet werden sollte.

Dieser Mindestsatz findet sich auch 1926 in der ersten sächsischen Ausführungsverordnung zum Gesetz. Anders als zum Beispiel in Preußen, gab es hier aber keinen einheitlichen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. Festgelegt wurde, das jedes Institut soweit möglich seine Aktiven wiederherstellte. Die in Goldmark umgerechneten Markeinlagen wurden dann mit dem realen Sparkassenbesitz, der vorhandenen Teilungsmasse, ins Verhältnis gesetzt. So ergab sich ein individueller Aufwertungssatz. Dieser betrug etwa bei der Stadtsparkasse Schwarzenberg 25,7 %.

Zur Guthabenumrechung wurde in Sachsen 1926 ein vom Direktor der Sparkasse Wilhelmshaven entwickeltes System erlaubt.* Demnach waren 10.000 Papiermark am 2. März 1923 genau 1,95 Goldmark. 15.000 Papiermark entsprachen am 3. Juli 1923 wegen der fortschreitenden Inflation nur noch 0,40 Goldmark. Die Sparkasse addierte und trug 2,35 Goldmark ein. Unter Berücksichtigung des oben genannten Aufwertungssatzes erhielt der Kunde am Schluß ganze 60 Reichspfennige.

* Das einfachste Verfahren zur Errechnung des Goldwertes der Spareinlagen nebst Errechnungsmuster und Umrechnungstabellen. Ein Hilfsbuch für Sparkassen von G. Vollhaber, Sparkassendirektor, 3. Auflage, Wilhelmshaven, 1926 (Bestand Historisches Archiv des OSV)