175 Jahre Sparkasse Altmark-West
Heute ist es soweit. Vor genau 175 Jahren eröffnete die erste Sparkasse im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altmark-West. Am 6. März 1843 um 14:00 Uhr nahm die Stadtsparkasse Salzwedel im Neustädter Rathaus den Geschäftsbetrieb auf. Zunächst war alle zwei Wochen montags drei Stunden geöffnet. Einer Anzeige der Sparkassenverwaltung im Kreis-Wochenblatt* ist zu entnehmen, dass insbesondere Kindern, Handwerksgehilfen, Lehrlingen und Dienstboten eine Möglichkeit gegeben wurde, ihre Ersparnisse unterzubringen. Sie konnten sich ein „Kapital“ zusammensparen, das ihnen für die Hochzeit, beim Selbstständigmachen mit einem Geschäft, im Alter oder in Notfällen nützlich sein mochte.
In der Sparkassensatzung war der Zweck der Einrichtung festgelegt. „Weniger bemittelten“ Personen wurde Gelegenheit gegeben, ihre Spargroschen sicher und zinsbar anzulegen und zu vermehren. So konnten sie für eventuelle Notlagen und natürlich für alle möglichen Lebenslagen vorsorgen. Fünf Silbergroschen waren der geringste zugelassene Einzahlungsbetrag, 25 Taler der höchste. Pro Taler gab es neun Pfennige Zinsen. Das waren 2,5 %. Um diese zu erwirtschaften, vergab die Sparkasse Hypothekenkredite, kaufte inländische Staatspapiere oder Pfandbriefe und reichte Schuldscheindarlehn aus, wenn man solche Wertpapiere oder Hypothekendokumente als Pfand hinterlegte.
Natürlich sorgte auch das Kreditinstitut vor und bildete Reserven, „um etwaige Verluste der Fonds zu decken und die Verpflichtungen gegen die Einleger zu erfüllen“. Falls sie aufgebraucht wurden, hatte die Stadtkasse zu haften. Auch die Verwaltungskosten waren notfalls von der Kämmerei zu erstatten. Die Trägerin, die Stadt Salzwedel, konnte wiederum von ihrer Sparkasse durch eventuelle Überschüsse profitieren, die zu öffentlichen Zwecken Verwendung fanden. Dafür war, genau wie im Fall von Darlehen an die Kommune, die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde in Magdeburg nötig.
Viel ist in der 33 Paragrafen umfassenden Satzung von Ordnung und Sicherheit zu lesen. Beispielsweise mussten alle wichtigen Dokumenten und die Barbestände in einem mit zwei Schlössern versehenen eisernen Kasten im Rathausgewölbe untergebracht werden. Einen Schlüssel besaß ein Mitglied des „Directoriums“ der Stadtsparkasse, den anderen der „Rendant“. Dieser Rechnungsführer war der einzige Angestellte des Geldinstituts. Er haftete übrigens mit einer Kaution und womöglich mit dem gesamten Vermögen, wenn er an Verlusten Schuld trug.
Zu den Geschäftszeiten war er nicht allein im „Local“. Qua Statut mussten immer auch mehrere Mitglieder des benannten Verwaltungsorgans anwesend sein und mitarbeiten. Nach jedem Geschäftstag hatten sie die Kasse zu prüfen. Monatlich revidierte der Magistrat und informierte die Stadtverordnetenversammlung. Zu jeder Zeit konnten außerordentliche Prüfungen vorgenommen werden. Die Jahresrechnung des Rendanten ging über das Directorium zur Prüfung an beide städtische Körperschaften. Wenn alles seine Ordnung hatte, erteilte der Magistrat die „Decharge“, entlastete die Sparkassenverwaltung.
* Wochenblatt des Kreises Salzwedel, Nr. 8, 25. Februar 1843, S. 63