Schon vor über 40 Jahren: Einheitliche Kontonummern
Seit einiger Zeit haben wir alle mit der IBAN (International Bank Account Number) zu tun. Dies ist eine standardisierte 22-stellige Kontonummer, die den Zahlungsverkehr innerhalb des Euro-Zahlungsraums einheitlich gestaltet. Am Anfang der Nummer steht das Länderkennzeichen, in der Bundesrepublik Deutschland „DE“. Dann kommt eine zweistellige Prüfziffer. In Deutschland folgen darauf die Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer. Wenn diese Kontonummer weniger als zehn Stellen hat, werden in der Regel vor ihr Nullen eingefügt. Hier können Sie das Ganze noch einmal nachlesen oder Ihre IBAN berechnen.
Einheitliche, lange Kontonummern sind aber keine neue Erfindung. Bereits in der DDR wurden sie eingeführt, waren Voraussetzung für den Einsatz der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) im Zahlungsverkehr ab 1972.
Die eindeutigen Kontonummern, die auch die Funktion der Bankleitzahl hatten, finden wir zum Beispiel auf den abgebildeten Schecks wieder. Sie stammen von Sparkassen im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt. Länder gab es damals aber nicht, sondern Bezirke und Kreise. Drei Ziffern stellten hier den jeweiligen Kreis dar. Durch die „2“ wurde das Geldinstitut und durch die „4“ die Kontenart bezeichnet. Es folgte eine Prüfziffer. Am Schluss stand die Nummer der Kundin beziehungsweise des Kunden. So hatten die Kontonummern insgesamt minimal sieben und maximal 12 Stellen. Durch Bindestriche wurden sie lesbarer.