„Schon an vielen Orten hat die Einrichtung öffentlicher Anstalten, in welchen ein Jeder auch die kleinsten Ersparnisse sicher anlegen kann, um sie in Zeiten der Krankheit oder Noth, so wie zur Einrichtung eines eigenen Hausstandes oder zur Pflege des Alters, jederzeit und vermehrt zurückzunehmen, sich als wohltätig für Sittlichkeit und bürgerliches Glück bewiesen, und die lebhafteste Theilnahme des Publikums erregt. Ein HochEdler Rath glaubt deshalb auch hier nur einem allgemeinen Wunsche zu begegnen, indem hierdurch mit Zustimmung des Ehrliebenden bürgerschaftlichen Collegii und unter der Garantie der Stadt eine solche Spar-Kasse errichtet wird […].“
Mit diesen klangvollen Worten beginnt die Ordnung für die in der Stadt Stralsund errichtete Sparkasse vom 30. November 1827, das Gründungsdokument der dritten pommerschen Sparkasse überhaupt.* Wie zu lesen ist, war der Grundgedanke, der Einwohnerschaft das Vorsorgen zu erleichtern. Und dabei standen nicht etwa nur unerwartet eintretende Notlagen im Mittelpunkt, sondern auch Lebensziele, wie zum Beispiel eine eigene Wohnung oder ein gesicherter Lebensabend. Die Wünsche und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden hinsichtlich ihrer Zukunft waren verschieden. Die Stadtsparkasse, das erste Geldinstitut in Stralsund, konnte Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Am 15. Januar 1828 wurde sie in der sogenannten Achtmannskammer im Rathaus eröffnet. In diesem historischen Raum befindet sich heute ein öffentliches Café. Warum Achtmannskammer? Die Finanzen der Stadt wurden damals von Bürgervertretern verwaltet. Acht Männer, davon sieben Kaufleute sowie ein Schneider, Schuster, Schmied oder Bäcker, führten die Kasse. Sie wurden vom Magistrat gewählt. Die Bürgerschaft hatte das Vorschlagsrecht. Die Spareinlagen der Sparkassenkundschaft gingen damals übrigens direkt an die Stadtkasse. Sie dienten zur Abdeckung von Kommunalschulden. Für die Verbindlichkeiten der Sparkasse haftete die Stadt mit ihrem Vermögen.
Dass das Geldinstitut sehr guten Zuspruch fand, konnte der Stadtrat bald berichten. „Ein HochEdler Rath vernimmt mit Vergnügen, daß das Institut der hiesigen Sparkasse immer mehr das Vertrauen des Publikums gewinnt […].“ Einzahlungen waren ab 15 Silbergroschen zulässig. Belegt ist, dass die Sparkasse aber nicht nur von Kleinsparern zum Vorsorgen genutzt wurde, sondern auch von Wohlhabenden zur Geldanlage. Der „kleine Mann“ musste seine Spargroschen aber erst einmal zusammenkratzen. Zwölf Pfennige ergaben einen Silbergroschen. Was das Geld damals wert war, zeigen Ihnen einige Stralsunder Lebensmittelpreise.
* Stralsund war die dritte Gründung nach Swinemünde und Stettin (heute Republik Polen). Im Geschäftsgebiet der jetzigen Sparkasse Vorpommern war Stralsund die erste Gründung. Nur wenige Monate später, am 30. Juni 1828, eröffnete eine Stadtsparkasse am heutigen Hauptsitz Greifswald.