• © Historisches Archiv des OSV

Alarm in Eckartsberga

Bei einer Tagung habe ich kürzlich zum Thema Raubüberfälle auf ostdeutsche Sparkasse Anfang der 1990er Jahre referiert und dabei auch auf die DDR-Zeit zurückgeblickt. Viele Raubüberfälle auf Sparkassen gab es damals nicht. So sind für die 15 Jahren von 1975 bis 1989 lediglich 32 Überfälle belegt. Unter diesen gab es aber auch spektakuläre Fälle. Manchmal machten die Täter fette Beute, wie zum Beispiel vor 40 Jahren in der Kleinstadt Eckartsberga im heutigen Sachsen-Anhalt.

Am 10. Mai 1983 kamen kurz vor der Mittagspause zwei Täter auf dem Motorrad vorgefahren. Kunden befanden sich zu dieser Zeit nicht in der Zweigstelle der Kreissparkasse Naumburg. Die jungen Männer waren maskiert und mit Pistolen bewaffnet. Sie forderten das Geld aus der Kasse und aus dem Panzerschrank. Wegen der bevorstehenden Versorgung von Betrieben mit Lohngeldern war reichlich da. 293.890 Mark Beute gab es, darunter auch registrierte Scheine.

Nachdem die Verbrecher die Sparkasse verlassen hatten, versuchten die Mitarbeiterinnen unter der Nummer 110 die Volkspolizei zu alarmieren. Die ging jedoch nicht ans Telefon. Zumindest erreichten sie das Kreispolizeiamt in Naumburg. Die Telefonnummer des Abschnittsbevollmächtigten war in der Sparkassenfiliale nicht bekannt. Da er aber nur 150 Meter erntfernt wohnte, wurde zu Fuß Hilfe geholt. Die Sparkassenfrauen konnten das Nummernschild des Fluchtmopeds notieren und sich sogar das Aussehen der Täter merken, die sich auf der Flucht demaskiert hatten.

Für die Filialdirektorin, die am 10. Mai Haushaltstag hatte, und den Kreissparkassendirektor hatte der Überfall ein Nachspiel. Denn sie wurden dafür verantwortlich gemacht, dass keine vorgeschriebene Notrufanlage vorhanden war. Diese musste aber gemäß Weisung der Staatsbank der DDR bei Bargeldbeständen ab 100.000 Mark installiert sein. Zwei Wochen später bekam die Zweigstelle dann ihre Alarmanlage Made in GDR. Ob es sich dabei um das oben abgebildete Gerät handelte, ist nicht bekannt.

  • Stempel des Einheitszinssatzes in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Dresden : © Historisches Archiv des OSV

Der Einheitszinssatz der DDR

Zum Jahresbeginn 1971 wurde er eingeführt, der einheitliche Zinssatz für Spareinlagen. Damit wurde Zinsaufwand gespart. Bis zur Wendezeit sollte der Satz von 3,25 % gültig bleiben. Grundlage für die Änderung vor 50 Jahren war ein Ministerratsbeschluss. Bis Ende 1970 wurden Spareinlagen je nach ihrer Laufzeit unterschiedlich verzinst. Nun erklärte man alle bestehenden Laufzeit- und Kündigungseinlagen als frei verfügbar. Aber wie sollten die Sparkassen ihren Kunden die Neuerung erklären? In unserem Archiv ist in der Akte HAP-E 472/2010 ein Entwurf der Staatsbank der DDR für eine Argumentation erhalten, der hier veröffentlicht wird. Es handelt sich um ein interessantes Dokument zum sozialistischen Sparkassenwesen.

„Seit der Gründung unserer Republik wird der Entwicklung des Sparwesens eine große Bedeutung beigemessen. Wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, so ist auch die Sparpolitik als Teil der Gesamtpolitik darauf gerichtet, die Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen, d.h. den Interessen der Sparer, mit den gesellschaftlichen Interessen herzustellen. Eine solche Übereinstimmung ist nur im sozialistischen Staat möglich, weil nur er über die bewußte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, insbesondere durch die Gestaltung des gesellschaftlichen Systems als einheitliches Ganzes, eine den Interessen der gesamten Bevölkerung dienende Entwicklung gewährleisten kann. Das zeigt sich z. B. darin, daß die Regierung der DDR die Sicherheit der Spareinlagen und die absolute Steuerfreiheit dieser Einlagen garantiert. Diese Garantieerklärung bedeutet nicht nur, daß der Sparer jederzeit die von ihm eingezahlte Summe zurückerhalten kann, sondern der sozialistische Staat garantiert ihm gleichzeitzig, daß das von ihm eingezahlte Geld zu jedem späteren Zeitpunkt zumindest den gleichen Wert repräsentiert.

Um allen Bürgern unserer Republik für die Anlage ihrer Ersparnisse in Spareinlagen oder Wertpapieren gleiche Bedingungen zu sichern und sie damit am volkswirtschftlichen Nutzeffekt der angelegten Ersparnisse mit gleichen Anteilen zu beteiligen, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, ab 1. Januar 1971 alle Spareinlagen und Wertpapiere einheitlich mit 3 1/4 % jährlich zu verzinsen. Mit dieser Maßgabe unserer Regierung erhalten von diesem Zeitpunkt ab über 15 Millionen Sparer in unserer Republik eine höhere Verzinsung ihrer Spareinlagen. Damit findet die ständig wachsende Wirksamkeit des ökonomischen Systems des Sozialismus auch im Nutzen für jeden Einzelnen ihren Ausdruck. Mit der Erhöhung des Normal-Zinssatzes für Spareinlagen von 3 % auf 3 1/4 % ist gleichzeitig die Abschaffung der sogenannten langfristig angelegten Spareinlagen und Wertpapiere zu 4 % und 5 % verbunden. Auch diese Spareinlagen und Wertpapiere werden ab dem 1. Januar 1971 mit 3 1/4 % verzinst. Damit wird die differenzierte Verzinsung der Spareinlagen und Wertpapiere beseitigt, die ökonomisch nicht gerechtfertigt ist, da mit allen Einlagen der gleiche volkswirtschaftliche Nutzeffekt erzielt wird.

Hinzu kommt noch, daß die mit einer bestimmten Laufzeit angelegten Spareinlagen nach Beendigung dieser Frist von 1 bzw. 3 Jahren frei verfügbar werden und trotzdem dafür noch weiter die höhere Verzinsung gewährt wurde. Für diese Einlagen bestand also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten gar kein Unterschied zu den zu 3 % angelegten Guthaben anderer Sparer. Mit der Regelung erhielten rund 10 % der Sparer bzw. der Besitzer von Wertpapieren ökonomisch nicht gerechtfertigte Vorteile gegenüber allen anderen Sparern. Die Sicherung der ständigen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und den gesellschaftlichen Interessen erforderte, diese Faktoren, die zu einer nicht gerechtfertigten Differenzierung auf dem Gebiete des Sparwesens führten, durch die Festlegung des einheitlichen Zinssatzes von 3 1/4 % jährlich, der für die überwiegende Mehrheit der Sparer finanzielle Vorteile mit sich bringt, zu beseitigen.“

  • Mitarbeiterinnen der Kreissparkasse Quedlinburg in der Wendezeit : © Harzsparkasse; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Lohnerhöhungen mit Nachdruck gefordert

Blogserie, Teil 11

Am 13. Februar zwischen 14:00 und 15:00 Uhr sollte er stattfinden, der Warnstreik aller Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der DDR. Bereits am 23. Januar hatten einzelne Sparkassen ihren Betrieb für eine Stunde eingestellt. Die Kreissparkasse Quedlinburg informierte im Nachgang alle anderen Sparkassen von ihrem Streik und über die Beweggründe. Im Mittelpunkt stand die Arbeits- und Lohnsituation.

„Dieser Warnstreik wurde letztlich auch im Interesse unserer Kunden geführt, denn wie sollten wir sonst unsere qualifizierten Mitarbeiter halten, wenn der Verdienst in anderen Bereichen weitaus höher ist. Das Einkommen unserer Kollegen liegt weit unter dem Republikdurchschnitt. Neueinstellungen scheitern immer wieder an diesem Problem. Deshalb leidet unser Institut an einer permanenten Unterbesetzung.“*

Des Weiteren wollte die Kreissparkasse „die Ablösung unserer Vor- und Nachkriegsbestände an Arbeitsmitteln durch moderne Büromöbel und -technik“. Unter anderem wurde eine Konzentration auf die eigentlichen Aufgaben und Dienstleistungen einer Sparkasse gefordert. Dazu gehörte zum Beispiel nicht der Verkauf von FDGB-Marken. Auch die Eigenständigkeit der Institute in der DDR mahnte das Schreiben an. Über den Verlauf des Streiks, für den sich sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse ausgesprochen hatten, heißt es:

„In den Tageszeitungen informierten wir die Kunden und baten um Unterstützung durch Vertrauen und Verständnis für diese Maßnahme. An den Schaltern brachten wir Aushänge rechtzeitig an und in den 2 größten Betrieben des Kreises machte zusätzlich der Betriebsfunk auf unseren Streik aufmerksam. Am 23. Januar trat dann von 14.00 – 15.00 Uhr die Belegschaft im gesamten Kreisgebiet vor die Tür und brachte auf Transparenten ihre Forderungen zum Ausdruck. […] Von den Kunden erhielten wir nur Zuspruch und Befürwortung. Dieser 1-stündige Warnstreik wurde von unseren Mitarbeitern vor- oder nachgearbeitet.“  

Bis zum 13. Februar wurden annehmbare Vorschläge von der Staatsbank und der Zentralstelle der zuständigen Gewerkschaft gefordert. Sonst sollte der Warnstreik wiederholt werden. „Wir hoffen, dass sich alle Mitarbeiter der Sparkassen an diese Forderungen anschließen.“ Die von der Kreissparkasse Quedlinburg benannten Probleme kannten auch die anderen DDR-Sparkassen. Viele Institute schlossen sich letztlich dem Aufruf an, andere erklärten sich zumindest mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch und schickten Beschwerdeschreiben nach Berlin.

Was die Forderung nach mehr Geld betraf, so kündigte der Ministerrat der DDR am 1. Februar 1990 grundsätzliche Verbesserungen an. Eine Woche später fanden die Tarifpartner – der Präsident der Staatsbank und der Zentralvorstand der „Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft“ – eine Vereinbarung zu den Löhnen und Gehältern in Banken und Sparkassen. Demnach sollten gewerblich Beschäftigte zum 1. März durchschnittlich 150,00 Mark mehr bekommen. Für alle anderen Beschäftigten der Sparkassen waren zum 1. Juni durchschnittlich 200,00 Mark mehr Gehalt angedacht.**

Nicht nur wegen des späten Termins für die Angestellten regte sich Widerstand bei den Sparkassen. Man forderte auch deutlich mehr Geld. Es hagelte Protestschreiben. Weitere Arbeitsniederlegungen drohten. So wurde etwa für den 6. März ein vierstündiger Generalstreik angekündigt.*** Letztlich beugte sich der Staatsbankpräsident dem Druck, nachdem Vertreter, unter anderem aus Quedlinburg, persönlich zu einem Gespräch in Berlin erschienen waren.**** Zum 1. März 1990 wurden die Lohn- und Gehaltserhöhungen erkämpft.

Fortsetzung am 16.02.2020
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* Schreiben der Kreissparkasse Quedlinburg: An alle Mitarbeiter der Sparkassen!, 25.1.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-191/2010

** Vgl. Schreiben des Leiters der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR, Rainer Voigt, an die Kreissparkasse Pirna, 13.2.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-191/2010

*** Vgl. Resolution der Kreissparkasse Sangerhausen an den Präsidenten der Staatsbank der DDR, 13.2.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 c

**** So berichtete etwa die Deister- und Weserzeitung in einem Artikel am 19.2.1990 vom Erfolg der Quedlinburger in Berlin; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 c

  • ehemaliges Gebäude der Staatsbank im Januar 2020 : © Historisches Archiv des OSV

Konspirativ fing es an …

Blogserie, Teil 8

Konspirativ war es, das erste persönliche Zusammentreffen von Vertretern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR. So wusste deren Präsident Dr. Horst Kaminsky nichts von der Zusammenkunft, die am 2. Januar 1990 bei der Sparkasse in West-Berlin stattfand. Denn dienstliche Kontakte waren eigentlich untersagt. Abteilungsleiter Rainer Voigt und sein Stellvertreter Hans-Georg Günther hatten deswegen dringende Arzttermine vorgeschoben und sich „abgesetzt“.* Empfangen wurden sie vom stellvertretenden Geschäftsführer des DSGV, Dr. Walter Geiger, und dem Leiter der Deutschen Sparkassenakademie, Prof. Dr. Günter Ashauer.

Man tauschte sich über das Sparkassenwesen in Ost und West aus. Ein wichtiges Gesprächsthema stellte die Bildung eines Sparkassenverbandes in der DDR dar, mit der Voigt beauftragt war. Die Vertreter des DSGV wollten bei der Etablierung helfen und gaben Hinweise, verwiesen etwa auf die rechtlichen Grundlagen von Regionalverbänden. Im Osten gab es jedoch (noch) keine Länder, sondern Bezirke. Und auch der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik war noch nicht beschlossen. Die Schwierigkeit bestand darin, einen überregionalen Verband mit einer regionalen Satzung zu schaffen.** Die Sparkassen wollten keinesfalls von zentraler Stelle bevormundet werden, wie sie es schon von der Staatsbank kannten. Beim Entwicklungsprozess der Verbandssatzung vor 30 Jahren konnten alle ostdeutschen Sparkassendirektoren und -direktorinnen mitwirken.

Vor diesem Hintergrund fand schließlich am 26. Januar 1990 ein Treffen statt, zu dem Kaminsky selbst geladen hatte. Er wurde vom Vizepräsidenten Bruno Meier und von Rainer Voigt begleitet. Zu Besuch nach Ost-Berlin kamen der DSGV-Präsident Dr. h. c. Helmut Geiger, der Verbandsgeschäftsführer Dr. Hannes Rehn sowie sein Stellvertreter, Dr. Walter Geiger. Vereinbart wurde die Zusammenarbeit zwischen der Sparkassenabteilung und dem Dachverband. Der DSGV-Präsident kündigte nach der Zusammenkunft öffentlich an, dass die für März geplante Gründung des DDR-Sparkassenverbandes von der bundesdeutschen Sparkassenorganisation voll unterstützt werde.*** Endlich würden die Sparkassen aus ihrer Abhängigkeit von der Staatsbank entlassen. Ihre Geschäftstätigkeit sollte der neue Verband koordinieren und Hilfestellung bei der Umgestaltung des Sparkassenwesens geben, so Geiger.

Fortsetzung am 07.02.2020
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* So berichtet z. B. Hans-Georg Günther im Entwurf einer Abschiedsrede für den DSGV-Präsidenten Dr. h. c. Helmut Geiger 1993; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-81/2004, Bd. 1

** Vgl. ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** DDR-Sparkassenverband vor Gründung, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 8, 30.01.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV

  • Die Satzungen der bis 1952 bestehenden regionalen Sparkassenverbände waren eine gute Basis, um die Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vorzubereiten. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Mit Arbeitselan durch die Weihnachtszeit 1989

Blogserie, Teil 6

Zwei Tage nachdem Bruno Meier den Präsidenten der Staatsbank davon unterrichtet hatte, dass es eine Arbeitsgruppe geben wird, um die Bildung eines Sparkassenverbandes der DDR vorzubereiten, verkündet er seine Entscheidung auch den Stellvertretern der Bezirksdirektoren für Sparkassen.

Diese tagen kurz vor Weihnachten am 20. Dezember 1989 noch einmal in Berlin, obwohl sie gerade erst 14 Tage zuvor zusammengekommen waren, um den „Dank des Präsidenten der Staatsbank für die in den vergangenen Wochen auf dem Gebiet des Spar- und Zahlungsverkehrs geleistete Arbeit“ entgegenzunehmen und um zu erfahren, dass er eine engagierte Aufgabenerfüllung auch 1990 erwarte.

Diskutierten die Teilnehmer bereits Anfang Dezember die „Neubestimmung der Rolle und Struktur der Sparkassen im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsreform“, wird es nun immer konkreter. Denn aus den Sparkassen waren in der Zwischenzeit zahlreiche Verbesserungsvorschläge eingetroffen.

So gibt es an diesem 20. Dezember unter anderem Festlegungen zu den Kassenöffnungszeiten und dazu passenden „praktikablen örtlichen Maßnahmen“, welche den zentralen Maßnahmeplan vom 6. Juni 1988 ersetzen und mit den örtlichen Räten abzustimmen sind. Außerdem gibt es Entscheidungen zum Verkauf von FDGB-Marken durch die Sparkassen, der im zweiten Quartal 1990 auslaufen soll, zur Führung von Konten für Organisationen und Vereine sowie zum Umgang mit den Themen Geldkartenbetrug und Geldkartenverlust.* Deutlich wird, dass all‘ diese Änderungen die Eigenverantwortung der Sparkassen vor Ort und ihre kommunale Bindung stärken werden.

Auch die Arbeitsgruppe um Rainer Voigt ist in der Weihnachtszeit aktiv. Sie beschäftigt sich mit der Frage, was ein Sparkassenverband der DDR zu leisten hat. In der „Abteilung ‚Sparkassen‘ der Staatsbank erinnerte man sich an die alten Verbandsstrukturen der Jahre 1945 bis 1952“**, sodass man mit den Ideen nicht bei Null anfangen muss. Die lange Tradition der Sparkassenorganisation kommt den erfahrenen Mitarbeitern nun zugute. Sie können auf die vorhandenen Satzungen der Sparkassenverbände der einzelnen Länder zurückgreifen, die 1947/1948 neu in Kraft getreten waren. Es ist also eine Grundlage vorhanden, auf der sich aufzubauen lohnt.***

Am 28. Dezember 1989 ist es dann so weit. Das Team legt ein Papier vor, das die „Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR“ skizziert und damit den Rahmen festlegt, in dem sich ein Verband für seine Sparkassen in Zukunft bewegen und einsetzen soll. Insgesamt werden acht Handlungsfelder definiert:

1. Entwicklungs- und Führungszentrum der Sparkassenorganisation
Das bedeutet:
a) Gestaltung, Förderung und Vervollkommnung des Sparkassenwesens
b) Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gesetzgebung hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Sparkassenarbeit

2. Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder durch Information, Beratung, Erfahrungsaustausch und Unterstützung, inkl. Rechtsberatung

3. Vertretung der Sparkassen gegenüber den Aufsichtsorganen, der Öffentlichkeit und den internationalen Gremien, u. a. zur Sicherung des Mitspracherechts

4. Gestaltung einheitlicher Bedingungen, soweit das notwendig ist, insbesondere in Bezug auf Technologien und rechtsverbindliche Weisungen

5. Entwicklung der Sparkassenautomation, u. a. Geldautomaten, Buchungsprogramme, PC-Arbeit

6. Gestaltung und Organisation der Aus- und Weiterbildung

7. Gestaltung und Durchführung der Sparkassenrevision

8. Bildung, Aufsicht und Vertretung in Gemeinschaftsunternehmen, wie z. B. Bausparkasse, Datenverarbeitung

Noch unter dem Eindruck eines „geheimen Treffens“ mit Vertretern des bundesdeutschen Dachverbandes am 2. Januar 1990 entsteht ein weiteres Papier, dessen Inhalt gleichermaßen ein bedeutender Bestandteil einer zukünftigen Satzung des Sparkassenverbandes der DDR sein würde. Rainer Voigt erinnert sich später daran zurück, dass die Erkenntnisse aus diesem ersten Treffen mit DSGV-Kollegen „uns ein paar Tage sehr zu schaffen gemacht“ haben. Denn es wurde allen „ziemlich schnell klar […], dass wir nicht nur eine Konzeption erarbeiten müssen“, sondern „auch schon einen Vorschlag machen, wie wir einen solchen Verband aufstellen wollen und eine Satzung erarbeiten.“ Das bedeutete wiederum, dass man mit der Satzung des DSGV zu diesem Zeitpunkt „gar nichts anfangen“ konnte. Gern hätte man sie neben den alten Satzungen von 1947/1948 ebenfalls als Mustervorlage verwendet. Das ganze Dilemma fasst Voigt so zusammen: „Wir wollten […] ein Zentralverband für ein Land sein. Aber wir wollten auch ein Regionalverband sein, der bestimmte Funktionalitäten hat […] wie ein Niedersächsischer oder ein Bayerischer Verband.“****

Mit diesem Ziel vor den Augen entsteht schließlich ein Entwurf zu den „Aufgaben des Vorstandes des Sparkassenverbandes der DDR, einschließlich Struktur“. Er enthält Überlegungen zu den Gremien des Verbandes, zu den Befugnissen der Verbandsversammlung und zur Beschlusshoheit des Vorstandes.*****

Beide Ausarbeitungen, sowohl das Papier zu den Aufgaben als auch das Papier zur Struktur des Sparkassenverbandes der DDR, muten noch heute sehr modern an. Viele Punkte finden sich in der gültigen Satzung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wieder. Doch wie wurden die Vorschläge, welche die Weichen für die Zukunft der ostdeutschen Sparkassenorganisation stellen sollten, vor 30 Jahren aufgenommen? Entsprachen sie tatsächlich den Vorstellungen der Sparkassendirektoren, denen bereits im Januar 1990 ein erster Satzungsentwurf zur Diskussion vorgelegt werden konnte?

Fortsetzung am 05.01.2020
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*Protokolle der Beratung mit den Stellvertretern der Bezirksdirektoren für Sparkassen am 6.12.1989 und 20.12.1989 in Berlin, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE-Pötzl 16/2004.

**Wysocki, Josef ; Günther, Hans Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1990, Stuttgart, 1998. S. 59.

***Die Satzungen der Sparkassenverbände in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen traten mit Wirkung vom 1. Mai 1947 in Kraft; die Satzung des Sparkassenverbandes Sachsen mit Wirkung vom 1. Juni 1948.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012.

*****Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR, 28.12.1989; Entwurf: Aufgaben des Vorstandes des Sparkassenverbandes der DDR, einschließlich Struktur, 05.01.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

  • Die Gedanken der Abteilung Sparkassen zur Neuorientierung der ostdeutschen Sparkassenorganisation gehen Ende November 1989 bereits davon aus, dass es auch in der DDR wieder Länder mit eigenständigen Regierungen – analog der Struktur bis 1952 - geben könnte. Die Sparkassenverbände wären diesen unterstellt; ein zentraler Dachverband würde die „notwendige Einheitlichkeit“ sicherstellen. : © Historisches Archiv des OSV

„… mit den heute getroffenen Festlegungen nunmehr die Angelegenheit erledigt ist, oder?“




Blogserie, Teil 5

Am 18. Dezember 1989 ist es geschafft. Bruno Meier informiert seinen Vorgesetzten Horst Kaminsky, den Präsidenten der Staatsbank der DDR, über seine Entscheidung, „mit einer kleinen Arbeitsgruppe […] im Laufe des 1. Quartals 1990 auf der Grundlage zu fassender Beschlüsse des Ministerrates die Bildung eines Sparkassenverbandes der DDR“ vorzubereiten. Die Verantwortung übertragt er dem Leiter der Abteilung Sparkassen, Rainer Voigt.*

Das beharrliche, kritische Hinterfragen Voigts war also erfolgreich. Sein lange verfolgtes Ziel, für „das größte Kreditinstitut in der DDR“ mit 20.000 Mitarbeitern und rund 3.000 Filialen, eine „repräsentativer erscheinende Organisationsstruktur“ zu schaffen, rückt in greifbare Nähe.**

„Die Angelegenheit“*** – gemeint sind die Beschwerde zum Positionspapier der Bank und das Rückspracheersuchen Voigts – ist damit erledigt. Denn Meier folgt Voigts Vorschlag und vertraut Sparkassenpraktikern die Gestaltung der eigenen Zukunft an. Und die haben viel vor, wie aus dem „Material über gegenwärtig gültige gesetzliche Bestimmungen“ hervorgeht, welches Meier zur Argumentation als Anlage seiner Information an den Präsidenten beifügt.

Einerseits verweist das von der Abteilung Sparkassen verfasste Papier darauf, dass die §§ 12 und 13 des Statuts der Sparkassen der DDR vom 23. Oktober 1975 anzupassen seien, um die „Bildung von Sparkassenverbänden in der DDR“ zu ermöglichen. Andererseits wird ganz klar formuliert, was das Hauptziel ist, „die bisherige Abt. Sparkassen aus der bestehenden Struktur der Staatsbank herauszulösen, um die erforderlichen organisatorischen Aufgaben lösen zu können.“****

Nicht ganz unerheblich für Meiers Einlenken sind aber auch „Kritiken von Kollektiven und einzelnen Mitarbeitern aus vielen Sparkassen“, die seit November 1989 verstärkt die Staatsbank erreichen. Der angestaute Ärger wird in Eingaben mehr als deutlich. Es geht um die Erhöhung der Gehälter, die seit Jahren gefordert werden, um eine hohe Fluktuation, ungünstige Arbeitszeiten, eine hohe Arbeitsbelastung vor Ort, um die schlechte technische Ausstattung, um mehr Kompetenzen und vieles mehr.

Die Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR konnte bei den aufgeführten Problemen in der Vergangenheit nur bedingt weiterhelfen. Denn die letztendliche Entscheidungshoheit oblag und obliegt zu diesem Zeitpunkt der Staatsbank – auf allen Ebenen. Die vorgegebene Struktur behindert die Abteilung Sparkassen in ihrem Wirken. Insbesondere, weil sie den Anspruch hat, uneingeschränkt und konstruktiv als Zentrale zur Regelung der praktischen Arbeit der Sparkassen zu agieren. Allzu oft waren ihr jedoch die Hände gebunden, um schnelle Verbesserungen durchzusetzen.

Doch nun ist die Zeit gekommen, um aktiv gegenzusteuern. Erste „Abnabelungsversuche“ werden sichtbar. So bittet sie bereits im November 1989 um Hinweise zur Reduzierung von Arbeitsaufwand sowie um Vorschläge zur Erweiterung der Kompetenzen der Sparkassendirektoren vor Ort. Bereits am 17. November kann sie über „Sofortmaßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Krediten privater Handwerker und Gewerbetreibender“ informieren und damit eine „Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der Direktoren der Sparkassen“ erreichen.*****

Um jedoch noch effektiver und zufriedenstellender arbeiten zu können, ist allen Beteiligten in Berlin klar, dass die kleine Arbeitsgruppe unter Voigt schnell loslegen muss. Sie soll in einem ersten Schritt Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sparkassenverbandes zusammentragen. Das 1. Quartal 1990 ist von Meier avisiert, nun steht Weihnachten vor der Tür.

Wird es ein besinnliches Fest mit den Lieben geben oder nutzen die Sparkassenpraktiker ihren Elan, um sofort mit dem Projekt zu starten und die Entscheidung über eine Loslösung von der Staatsbank aktiv voranzutreiben?

Fortsetzung am 28.12.2019

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*Meier, Bruno: Information für Genossen Kaminsky, Betr. Bildung eines Sparkassenverbandes, 18.12.1989, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

**Die Hartnäckigkeit und die kritische Haltung, Dinge nicht einfach als gegeben hinzunehmen, sind Wesenszüge Voigts, an die sich Kaminsky später sehr gut erinnern kann. Immerhin blieb ihm dieser unbequeme Sparkassenmann, der „nur“ ein Abteilungsleiter von vielen in der Staatsbank war, im Gedächtnis. Bestand: Historisches Archiv des OSV, ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012. / Gedanken zur Struktur der Sparkassen sowie den Arbeitsinhalten, Anlage 2, Abt. Sparkassen, 27.11.1989, Akte HA-76/2004a-c.

***handschriftlicher Vermerk von Meier auf dem Rückspracheersuchen Voigts vom 14.12.1989; Auszug in der Überschrift zum Blogbeitrag, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

****[Material über gegenwärtig gültige gesetzliche Bestimmungen], Abt. Sparkassen, 14.12.1989, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

*****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004a-c.

******Bild: Übersicht Bezirke der DDR aus dem Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik von 1989 sowie Übersicht Bundesländer aus dem Statistischen Jahrbuch für das vereinte Deutschland von 1991.