Rechtliche Weichenstellungen
Blogserie, Teil 17
Am 6. März 1990 beschloss die Volkskammer der DDR (Parlament) einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Staatsbank. Das stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem freien Bankenmarkt im Osten dar. Die Staatsbank sollte nicht mehr von der Regierung abhängig sein. Die Tätigkeit als Emissionsbank, als Kredit- und Verrechnungszentrum wurde festgeschrieben. Die Erhaltung der Stabilität der Währung stand im Mittelpunkt. Bisherige Aufgaben konnten Geschäftsbanken übertragen werden. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsbanken und Sparkassen wurde von der Staatsbank wahrgenommen.*
Am 9. März verkündete der Vorsitzende des Staatsrates die Regelungen. Bereits am Tag zuvor hatte der Ministerrat der DDR (Regierung) Änderungen des Statuts der DDR-Sparkassen bekanntgegeben. Die Sparkassen sollten zwar ihre Aufgaben nicht mehr in Durchführung der Beschlüsse der SED erfüllen, galten aber weiterhin als volkseigene Kreditinstitute.** Die Aufsichtsfunktion der Staatsbank und ihres Präsidenten wurde festgelegt. Auch § 12 des Einheitsstatuts von 1975 erhielt eine neue Fassung.
„Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR
- Die Sparkassen sind Mitglied des Sparkassenverbandes. Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung des Sparkassenverbandes geregelt.
- Der Verband ist in den Bezirken durch Bezirksgeschäftsstellen vertreten. Ihnen obliegt die Durchführung der Verbandsarbeit in den Bezirken.“
Am 20. März 1990 sollten diese Neuerungen gültig werden. An diesem Tag fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt, welche ursprünglich für den 15. März avisiert war.*** Auch der Ort war ein anderer. Nicht ins Haus der Ministerien in Ost-Berlin, sondern ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Strausberg wurden die Direktoren und Direktorinnen der 196 Sparkassen eingeladen, um die Verbandssatzung zu beschließen. Über den Ablauf des Tages wird natürlich hier im Blog am 20. März 2020 berichtet werden.
Fortsetzung am 12.03.2020
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* Vgl. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Staatsbank der deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 16, 12.03.1990, S. 125; Bestand: Historisches Archiv des OSV
** Vgl. Bekanntmachung über die Änderung des Statuts der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1990, § 1, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 19, 23.03.1990, S. 174; Bestand: Historisches Archiv des OSV
*** Vgl. Zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes vom 23.01.1990, in: Historisches Archiv des OSV Akte HA 69/2004, Bd. 1