Das Reichsnotopfer
Vor 100 Jahren bekam ein Unternehmer aus dem heutigen Limbach-Oberfrohna eine Postkarte von seiner Sparkasse. Ihm wurde mitgeteilt, dass er eine Bescheinigung über das von ihm geleistete Reichsnotopfer abholen könne. Das war eine höchst umstrittene Vermögensabgabe, die der in Finanznot befindliche deutsche Staat nach dem Ersten Weltkrieg von natürlichen und juristischen Personen haben wollte. Damals wurde das gesamt Steuer- und Finanzwesen grundlegend reformiert und unter anderem die Kapitalertragsteuer eingeführt. Das Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 bezog sich auf das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen abzüglich der Schulden. Es umfasste etwa Kapital-, Grund- und Betriebsvermögen.
Der grundsätzliche Freibetrag belief sich übrigens auf 5.000 Mark pro Person, bei Ehegatten auf 10.000 Mark. Die Abgabe betrug bis zu einem Vermögen von 50.000 Mark 10 % und steigerte sich bis auf 65 % bei mehrfachen Millionären. Wie viel der Möbelfabrikant Ernst Bachmann berappen musste, wissen wir nicht. Überliefert ist jedoch, dass die Abwicklung des Reichsnotopfers den Sparkassen jede Menge Arbeit bescherte. Sie nahmen Beträge für die Finanzämter an, welche sogar mit Kriegsanleihen an Zahlung statt geleistet werden konnten. Durch die Herausgabe dieser Papiere hatte sich das Deutsche Reich im Krieg enorm bei den Bürgern verschuldet. Wenn die Sparkassen sie als Reichsnotopfer annahmen und weiterleiteten, bekamen sie eine geringe Vergütung.