• Fund in einer Akte der Gemeindeverbandssparkasse Leutersdorf in Sachsen : © Historisches Archiv des OSV/ Depositum Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Fund der Woche

Seit über einem Jahr bin ich damit befasst, der Öffentlichkeitsarbeit der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien regelmäßig Artikel zu historischen Themen zu liefern. Dies geschieht zur Einstimmung auf das 200. Jubiläum des Instituts 2025. Thematisiert wurden zum Beispiel die Anfänge beim Spar- und Kreditgeschäft sowie die Einführung des Giroverkehrs. Einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung zum modernen Universalinstitut stellt der Beginn des Wertpapiergeschäfts dar. Dazu erscheint demnächst ein Beitrag im Blog der Sparkasse.

Zur Finanzierung des Ersten Weltkrieges führte das Deutsche Reich 1914 Kriegsanleihen ein. Diese Papiere sollten von den Kapitalsammelstellen erworben und auch verkauft werden. Der Staat ließ die Sparkassen als Zeichnungsstellen zu. Sie waren weitverbreitet und betreuten Millionen Kundinnen und Kunden. Auf deren Geld wollte das Reich nicht verzichten. Bestehende Spareinlagen wurden umgeschichtet und neue Ersparnisse in die Wertpapiere investiert. Die Sparkasen durften diese dann für ihre Kundschaft verwalten, etwa in offenen Depots.

Die Kriegsanleihen waren als Volksanleihen gedacht. Mit viel Propaganda wurde an die patriotische Gesinnung appelliert. Außerdem brachten sie mehr Zinsen als das Sparbuch. Von 1914 bis 1918 gab es insgesamt neun Auflagen. Für den Staat kamen rund 97 Milliarden Mark zusammen. Das reichte nur für einen Teil der Kriegskosten. Die Reichsanleihen wurden als mündelsichere Anlage beworben. Die Rückzahlung war aber unsicher. Zunächst hoffte man, wie nach dem Sieg über Frankreich 1871, von Reparationszahlungen zu profitieren. Letztlich sollte die Wirtschaftskraft Deutschlands die Tilgung garantieren. Soweit die Propaganda.

Ich recherchiere nun konkret zu Vorgängerinstituten der oben genannten Sparkasse, um bei dem Thema einen regionalen Bezug herzustellen. Im Depositalbestand finden sich Akten einzelner Vorgängersparkassen. Doch nicht nur Fakten, sondern auch Abbildungen werden benötigt. Werbematerial ist besser geeignet als Schriftgut. Dieser Kriegsanleihe-Kalender liegt in einer Akte der Leutersdorfer Sparkasse. Dargestellt ist der Andrang bei der Zeichnung der siebten Kriegsanleihe im Herbst 1917. „Geld flüssig machen!“, „Bank zur Zeichnung beauftragen“, „Müller antelefonieren ob gezeichnet!“ „Hand Geld zur Schulzeichnung“ „7 h Stammtisch (Kriegsanleihe Abend)“ sowie „Zeichnung erhöhen!“ ist zu lesen. Denn am 18. Oktober war Zeichnungsschluss.

  • Die Verordnung wurde am am 14. November 1938 im Reichsgesetzblatt abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die „Judenvermögensabgabe“ 1938

Verschiedene Mittel nutzten die Nationalsozialisten zur Judenverfolgung, zum Beispiel die Steuer- und Devisengesetzgebung. So wurde etwa die noch aus der Weimarer Republik stammende Reichsfluchtsteuer missbraucht, um jüdische Emigranten um einen Teil ihrer Habe zu bringen. Mit der Ausbürgerung nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ging wiederum das ganze Vermögen an den Staat. Es kam zu finanziell motivierten Massenausbürgerungen von Geflüchteten. Anlass gaben unter anderem Verstöße gegen das NS-Steuerrecht. Eine weitere Ungerechtigkeit stellte die sogenannte „Sühneleistung“ für einen Mord dar, welche Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose, also auch bereits emigrierte, zu zahlen hatten.

Nach dem Attentat auf einen deutschen Diplomaten in Paris, das Herschel Grynszpan wegen der Deportation seiner Eltern im Rahmen der „Polenaktion“ verübt hatte und welches wiederum dem NS-Regime als Anlass für die Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 diente, erhob Hermann Göring am 12. November die willkürliche Sonderabgabe von einer Milliarde Reichsmark. Zur Durchführung bestimmte der Finanzminister Schwerin von Krosigk am 21. November, dass davon alle Jüdinnen und Juden betroffen waren, die gemäß einer Verordnung vom 26. April des Jahres bereits ihr Vermögen über 5.000 Reichsmark angemeldet hatten. Man wusste also Bescheid, wem man diese Zwangsabgabe von 20 Prozent auferlegen konnte, um so das Defizit im Reichshaushalt zu verringern. Die Abgabe war in vier Raten vom 15. Dezember 1938 bis zum 15. August 1939 an die Finanzämter zu entrichten.

Die „gleichgeschalteten“ Sparkassen waren in die Maßnahmen gegen jüdischen Besitz eingebunden. Per Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 gab es einen Depotzwang für Wertpapiere jüdischer Deutscher. Sie mussten diese schnellstens in ein Depot einer Devisenbank einlegen und kennzeichnen. Sparkassen ohne Devisenbankeigenschaft hatten die in ihrer Verwahrung befindlichen jüdischen Werte an die zuständige Girozentrale in Drittverwahrung zu geben. Der Staat genehmigte die Zahlung der Vermögensabgabe am 15. Dezember mit Wertpapieren. Sie waren dazu von den Sparkassen in ein Depot bei der Preußischen Seehandlung (Staatsbank), welche als Treuhänderin des Reichsfinanzministers fungierte, der regionalen Girozentrale oder der Deutschen Girozentrale umzulegen. Die zuständigen Finanzämter mussten darüber informiert werden. Die Börsenumsatzsteuer wurde von den Finanzbehörden mit den Abgabepflichtigen verrechnet. Wegen sonstiger Kosten hatten sich die Geldinstitute an die betreffenden Juden zu halten. Festgelegt wurde ein Provision von 0,5 Prozent, mindestens aber eine Reichsmark.