• Stempel des Einheitszinssatzes in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Dresden : © Historisches Archiv des OSV

Der Einheitszinssatz der DDR

Zum Jahresbeginn 1971 wurde er eingeführt, der einheitliche Zinssatz für Spareinlagen. Damit wurde Zinsaufwand gespart. Bis zur Wendezeit sollte der Satz von 3,25 % gültig bleiben. Grundlage für die Änderung vor 50 Jahren war ein Ministerratsbeschluss. Bis Ende 1970 wurden Spareinlagen je nach ihrer Laufzeit unterschiedlich verzinst. Nun erklärte man alle bestehenden Laufzeit- und Kündigungseinlagen als frei verfügbar. Aber wie sollten die Sparkassen ihren Kunden die Neuerung erklären? In unserem Archiv ist in der Akte HAP-E 472/2010 ein Entwurf der Staatsbank der DDR für eine Argumentation erhalten, der hier veröffentlicht wird. Es handelt sich um ein interessantes Dokument zum sozialistischen Sparkassenwesen.

„Seit der Gründung unserer Republik wird der Entwicklung des Sparwesens eine große Bedeutung beigemessen. Wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, so ist auch die Sparpolitik als Teil der Gesamtpolitik darauf gerichtet, die Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen, d.h. den Interessen der Sparer, mit den gesellschaftlichen Interessen herzustellen. Eine solche Übereinstimmung ist nur im sozialistischen Staat möglich, weil nur er über die bewußte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, insbesondere durch die Gestaltung des gesellschaftlichen Systems als einheitliches Ganzes, eine den Interessen der gesamten Bevölkerung dienende Entwicklung gewährleisten kann. Das zeigt sich z. B. darin, daß die Regierung der DDR die Sicherheit der Spareinlagen und die absolute Steuerfreiheit dieser Einlagen garantiert. Diese Garantieerklärung bedeutet nicht nur, daß der Sparer jederzeit die von ihm eingezahlte Summe zurückerhalten kann, sondern der sozialistische Staat garantiert ihm gleichzeitzig, daß das von ihm eingezahlte Geld zu jedem späteren Zeitpunkt zumindest den gleichen Wert repräsentiert.

Um allen Bürgern unserer Republik für die Anlage ihrer Ersparnisse in Spareinlagen oder Wertpapieren gleiche Bedingungen zu sichern und sie damit am volkswirtschftlichen Nutzeffekt der angelegten Ersparnisse mit gleichen Anteilen zu beteiligen, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, ab 1. Januar 1971 alle Spareinlagen und Wertpapiere einheitlich mit 3 1/4 % jährlich zu verzinsen. Mit dieser Maßgabe unserer Regierung erhalten von diesem Zeitpunkt ab über 15 Millionen Sparer in unserer Republik eine höhere Verzinsung ihrer Spareinlagen. Damit findet die ständig wachsende Wirksamkeit des ökonomischen Systems des Sozialismus auch im Nutzen für jeden Einzelnen ihren Ausdruck. Mit der Erhöhung des Normal-Zinssatzes für Spareinlagen von 3 % auf 3 1/4 % ist gleichzeitig die Abschaffung der sogenannten langfristig angelegten Spareinlagen und Wertpapiere zu 4 % und 5 % verbunden. Auch diese Spareinlagen und Wertpapiere werden ab dem 1. Januar 1971 mit 3 1/4 % verzinst. Damit wird die differenzierte Verzinsung der Spareinlagen und Wertpapiere beseitigt, die ökonomisch nicht gerechtfertigt ist, da mit allen Einlagen der gleiche volkswirtschaftliche Nutzeffekt erzielt wird.

Hinzu kommt noch, daß die mit einer bestimmten Laufzeit angelegten Spareinlagen nach Beendigung dieser Frist von 1 bzw. 3 Jahren frei verfügbar werden und trotzdem dafür noch weiter die höhere Verzinsung gewährt wurde. Für diese Einlagen bestand also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten gar kein Unterschied zu den zu 3 % angelegten Guthaben anderer Sparer. Mit der Regelung erhielten rund 10 % der Sparer bzw. der Besitzer von Wertpapieren ökonomisch nicht gerechtfertigte Vorteile gegenüber allen anderen Sparern. Die Sicherung der ständigen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und den gesellschaftlichen Interessen erforderte, diese Faktoren, die zu einer nicht gerechtfertigten Differenzierung auf dem Gebiete des Sparwesens führten, durch die Festlegung des einheitlichen Zinssatzes von 3 1/4 % jährlich, der für die überwiegende Mehrheit der Sparer finanzielle Vorteile mit sich bringt, zu beseitigen.“

  • Der DSGV empfahl u. a. den Aufbau eines Betriebsvergleiches für die Sparkassen der DDR. Dieser hatte sich bei den bundesdeutschen Sparkassen seit 1949 als leistungsfähiges Kontrollsystem für die Betriebsführung bewährt. Denn die Gegenüberstellung von Bilanz- und Erfolgsgrößen sowie von weiteren Kennzahlen ermöglicht das frühzeitige Erkennen betrieblicher Schwachstellen und damit ein effektives Gegensteuern. : © Historisches Archiv des OSV

  • Der DDR-Verband berichtete am 7. August 1990 von der Umgestaltung und feierlichen öffentlichen Einweihung der Hauptstelle in Dessau. Tatkräftige Unterstützung, u. a. mit 400.000 DM, leistete die Partnersparkasse Hildesheim. Die gelungene Neugestaltung nach westdeutschem Vorbild sollte als Muster für die übrigen DDR-Sparkassen dienen. Beide Verbände waren sich einig: Verbesserungen des Erscheinungsbildes sollten so schnell wie möglich erfolgen. : © Historisches Archiv des OSV

Sommer 1990 – Verbände stellen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft der ostdeutschen Sparkassen

Blogserie, Teil 47

Das partnerschaftliche Verhältnis, das es zwischen ost- und westdeutschen Sparkassen gab, existierte auch auf Verbandsebene. Was im Januar 1990 ohne Wissen der Staatsbank heimlich begann, hatte sich ein halbes Jahr später zu einem regelmäßigen, vertrauensvollen Austausch entwickelt. Zwischen dem 19. Juni und dem 21. August 1990 trafen sich die Leitungen des Sparkassenverbandes der DDR und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) insgesamt vier Mal zu Besprechungen in Berlin.*

Themen gab es viele. Sei es die Währungsumstellung mit all ihren Begleiterscheinungen, wie den technischen Erfassungsproblemen, den umfangreichen Nacharbeiten und den weiteren geschäftspolitischen Maßnahmen, die anstehende DM-Eröffnungsbilanz, die Ausbildung von Revisoren sowie die Vorbereitung von Seminaren für Führungskräfte und Verwaltungsräte, oder seien es die Kooperationsabkommen mit Verbundpartnern, wie den öffentlichen Versicherern und der Deutschen Girozentrale (DGZ), und die sich aus rechtlichen Rahmenbedingungen ergebenden Aufgabenstellungen, wie aus den Regelungen des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion bezüglich der Wohnungsbaukredite oder aus dem sogenannten „Mißbrauch-Gesetz“ bezüglich der Feststellung rechtswidriger Handlungen im Zusammenhang  mit der D-Mark-Einführung – all diese Dinge und weitere offene Fragen wurden gemeinsam beraten und gelöst.

Die Zusammenarbeit auf Verbandsebene wurde gestärkt durch die Veränderung der Rolle des Sparkassenverbandes der DDR. Kurz nach der Währungsunion stand die „Mitgliedschaft des DDR-Verbandes beim DSGV“ auf der Agenda. In einem ersten Schritt räumte der Dachverband dem Newcomer einen ständigen Gastsitz in allen richtungsweisenden Ausschüssen des DSGV ein.** Ziel war die ordentliche Mitgliedschaft, welche am 13. Dezember 1990 auf der Mitgliederversammlung des DSGV beschlossen wurde. Die Sparkassenzeitung berichtete bereits am 28. September über einen entsprechenden Antrag der Vorstände und Direktoren der ostdeutschen Sparkassen: „Damit werde […] der historischen Entwicklung Rechnung getragen und die in der Geschichte der deutschen Sparkassen bewährte Organisationsstruktur wiederhergestellt.“***

Mit der Mitgliedschaft war „automatisch eine Teilnahme […] am überregionalen Ausgleich verbunden“, also ein Anschluss der ostdeutschen Sparkassen an den Einlagensicherungsfonds der bundesdeutschen Sparkassen. Damit wurden Ende des Jahres schließlich die nachdrücklichen Forderungen der Deutschen Bundesbank und des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen erfüllt, die seit dem Sommer 1990 im Raum standen.****

Last but not least stand am 21. August 1990 ein Thema auf der Tagesordnung, das hohe Wellen in der Öffentlichkeit schlug: Kredite für den Wohnungsbau. Einerseits waren Mehrfamilienhäuser zu betrachten, wo der Staat durch Subventionen Mieterhöhungen vermeiden wollte, jedoch gleichzeitig eine Sanierung beauftragte, um den Verfall zu stoppen. Die Sparkassen hatten die Verpflichtung zur Finanzierung von angeordneten Baumaßnahmen, ohne dass vorher von staatlicher Seite ein Einverständnis der Eigentümer eingeholt worden wäre. Auf diese Weise entstanden Kreditforderungen, die von den Hausbesitzern nicht akzeptiert wurden. Dem Verband kam die Aufgabe zu, in Absprache mit den zuständigen Ministerien eine Lösung für seine Mitgliedssparkassen zu finden.

Andererseits stand die Finanzierung von Eigenheimen als Besprechungsthema an. Durch die Kündigung der Kredite und die marktgerechte Anhebung der Zinssätze waren Kunden so verärgert worden, dass sie Initiativen gründeten, um die Sparkassen zu verklagen. Zur Abwendung eines nachhaltigen Imageschadens für die DDR-Sparkassen und zur Lösung des Problems im Interesse der Kunden beschlossen DDR- und Dachverband ein umfassendes Maßnahmenpaket. So sollte der DSGV die Angelegenheit direkt mit dem Bundesfinanzministerium besprechen. Die Basisdaten für das Gespräch mit den zugrundeliegenden Verordnungen, Kreditvertragsvordrucken und den Statistiken der betroffenen Kredite würde der DDR-Verband liefern. Zusätzlich stellte sich Rainer Voigt als Präsident des Sparkassenverbandes der DDR zwei Tage nach der Besprechung mit dem Dachverband den Fragen der Presse. Dem Vorwurf des „unsozialen Handelns“ trotz rechtlicher Grundlage durch den Staatsvertrag vom 18. Mai 1990, Anlage III, Kapitel 1, Punkt 4, setzte er entgegen:

Die Sparkassen streben entschieden eine sozial verträgliche Lösung des Problems an. Die Frage ist, wer bezahlt künftig die bisher gewährten Kreditsubventionen? Die Sparkassen können keine Subventionspolitik des Staates betreiben. Manche Sparkasse würde das auch gar nicht überleben.

Er informierte darüber, dass Gespräche mit Bau- und Finanzministerium der DDR und der BRD, „aber auch über beide deutschen Sparkassenverbände“, noch laufen, um die Frage der Ausgestaltung des Staatsvertrages in diesem wichtigen Punkt für die Kunden, deren Eigenheimbau-Kreditbestand bei den Sparkassen insgesamt acht Milliarden Mark ausmachte, eindeutig und für alle Seiten zufriedenstellend zu klären.  Ergebnisse, so hoffte Voigt, seien in etwa zwei bis drei Wochen zu erwarten.*****

Fortsetzung am 25.08.2020

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*Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004, Bd. 1.

**Das betraf die Ausschüsse: Geschäftsführerkonferenz, AK Leiter der Sparkassenakademien, Prüfungsstellenleiter, Zentraler Werbeausschuss (ZWA), Mitgliederversammlung sowie, „sofern DDR-Themen behandelt“ wurden, Vorstand und Sparkassenausschuss. Vgl. Vermerk zur 2. Besprechung mit der Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes am 4. Juli 1990 in Berlin, Top 4, Bonn, 11.7.1990. Bestand: ebd.

***Der Beschluss zum Antrag auf die ordentliche Mitgliedschaft beim DSGV erfolgte am 14. September 1990 durch den Vorläufigen Verbandsrat. Der außerordentliche Verbandstag am 20. September 1990 stimmte dem zu und beauftragte den Präsidenten des DDR-Verbandes mit der Umsetzung. Die Sparkassenzeitung berichtete am 28. September 1990 umfassend auf den Seiten 1 und 2 im Artikel „Ostdeutscher Sparkassenverband beantragt DSGV-Mitgliedschaft. Sparkassen bereiten Allfinanzangebot vor – Neuer Name“ von dieser historischen Sitzung, auf der u. a. auch die Umbenennung des DDR-Verbandes in „Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband“ erfolgte.

****Vgl. Vermerk zur 4. Besprechung mit der Leitung des DDR-Verbandes am 21. August 1990 in Berlin, Top II.1, Bonn, 27.8.1990. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004, Bd. 1 | Der Vorläufige Verbandsrat des DDR-Verbandes beschloss außerdem bereits am 14. September 1990 die Bildung eines eigenen Einlagensicherungsfonds nebst Satzung für den „Sparkassenstützungsfonds des OSGV“ (Beschluss Nr. 32). Die Umsetzung in die Praxis erfolgte zeitnah. Vgl. dazu auch: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 104f; Historisches Archiv des OSV, HA-69/2004.

*****Vgl. Vermerk zur 4. Besprechung mit der Leitung des DDR-Verbandes am 21. August 1990 in Berlin, Top II.12, Bonn, 27.8.1990. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004, Bd. 1; Wilke, Olaf: Eigenheim-Kreditfrage ist offen. BZ-Interview mit Rainer Voigt, Präsident des DDR-Sparkassenverbandes, in: Berliner Zeitung, 46. Jg., 196. Ausg., 23.8.1990, S. 12 | Der Wohnungsbaukredit gehörte seinerzeit zu den bedeutendsten Kreditarten der DDR-Sparkassen. Im Rahmen der Aufgabenabgrenzung der Kreditinstitute der DDR konzentrierte sich das Kreditgeschäft der Sparkassen vor allem darauf sowie auf Investitionskredite für Handwerk und Gewerbe. Er machte 85 Prozent des gesamten Kreditbestandes aus bzw. 19 Milliarden Mark. 1989 führten die Sparkassen über eine Million Kreditkonten für den Wohnungsbau. Vgl. dazu auch: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 209ff sowie ebd. S. 146ff Ausführungen zur endgültigen Klärung der Zinsanhebungen gem. Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 und einer gleichzeitigen Abschaffung subventionierter Zinsen – einem durchaus komplizierten Rechtsvorgang, wie sich im Laufe intensiver Gespräche und mit Prüfung durch das Bundesfinanzministerium herausstellte. Im Ergebnis entstand das sogenannte Zinsanpassungsgesetz, das erst ein Jahr später am 1. Juli 1991 in Kraft trat.

  • Seite eines Sparkassen-Buchs der Gemeindesparkasse Sehma im Erzgebirge : © Historisches Archiv des OSV

100 Jahre Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Vor 100 Jahren wurde sie im Deutschen Reich eingeführt. Am 29. März 1920 beschloss die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung Gesetze zur Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, welche nach Zustimmung des Reichsrats verkündet wurden. Zinsen waren steuerbare Kapitalerträge.* Steuerpflichtig war der Gläubiger des Kapitalertrags, etwa der Sparer. Konkret wurde zu Gunsten des Reichs eine Steuer von zehn Prozent erhoben. Dies betraf Erträge ab dem 31. März 1920. Geregelt war zum Beispiel für dieses sächsische Sparbuch, dass nach Ablauf des Geschäftsjahrs die Sparkasse zehn Prozent der an den Kunden zu entrichtenden Zinsen an das Finanzamt abführte. Dies wurde natürlich ordentlich im Sparkassenbuch quittiert.

* Vgl. Kapitalertragsteuergesetz vom 29. März 1920, § 2 I.1., in: Reichsgesetzblatt Nr. 54 1920, S. 345

  • © Historisches Archiv des OSV

Zeit ist Geld

3,5 Prozent Zinsen gab es vor 100 Jahren bei der Sparkasse in Leipzig, der einlagenstärksten in Sachsen. Die Verzinsung begann gemäß der Satzung mit dem Tag der Einzahlung und hörte mit dem Tag der Rückzahlung auf. Die Zinserträge konnten jährlich vom 2. bis zum 31. Januar zu den üblichen Geschäftszeiten abgehoben werden. Dabei war das Sparkassenbuch vorzulegen. Wenn man nicht zur Auszahlung vorbeikam, wurden die Zinsen auf das Guthaben gerechnet und weiter verzinst. Dies konnte jede Kundin und jeder Kunde in der Sparkassensatzung nachlesen, die in allen Sparbüchern eingebunden war. Das Geldinstitut wies außerdem durch den abgebildeten Aufkleber auf dem Buchdeckel darauf hin, dass die Zinsen nicht verfielen. Offenbar war der Andrang im Januar groß. Man wollte der Kundschaft erklären, dass Schlange stehen nicht notwendig war. Wie viele Menschen sich aufmachten, um ihren Eintrag zu bekommen, ist leider nicht bekannt. Überliefert ist jedoch, dass es damals 415.380 Sparkassenbücher gab und 6,8 Millionen Mark Zinsen gutgeschrieben wurden.

  • Eröffnet wurde die Sparkassen- und Leihanstalt Löbau vor 170 Jahren im Eckgebäude Johannisstraße/Schulgasse. Von 1851 bis 1996 waren die Geschäftsräume in der Inneren Bautzener Straße 4. (Ansichtskarte Verlag Bertha Zillessen in Bautzen, um 1910; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Andere Zeiten, andere Zinsen

„Nachdem die hohe Regierung die von dem Stadtrathe zu Löbau unter Zustimmung des großen Bürgerausschusses beschlossene Einrichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretene Sparkassen- und Leihanstalt allerhöchst genehmigt und die diesfalligsten Regulative bestätigt hat, so sollen nunmehr die beiden Anstalten vom 01. Nov. dieses Jahres an ins Leben treten.

Die dazu erforderlichen Expeditions- und anderen Localitäten sind in dem Lieutnant Kanther’schen Hause sub Cat. 54/55 auf der Hintergasse ermiethet und die Expeditionszeit vor der Hand bei der Sparkasse auf Montags und Donnerstags von früh 8 bis 12 Uhr und bei der Leihanstalt auf dieselben Tage von Nachmittags 2 bis 5 Uhr festgelegt worden.

Indem dies der unterzeichnete Stadtrath bekannt macht, wird hinsichtlich des speciellen Einrichtungen gedachter Anstalten, auf die diesfalligsten ausgegebenen und resp. beziehendlich der Sparkassenbücher vorgedruckte Regulative verwiesen, und hierbei noch zum § 7 des Regulativs bemerkt, daß alle Einlagen in der Sparkasse mit 3 pro Cent jährlich verzinst werden sollen.

Löbau, den 25. Oktober 1847                                 Der Stadtrath“

 

Sächsischer Postillion, 28. Oktober 1847, zit. nach: Stadtarchiv Löbau (Hrsg.): Die Entwicklung der Sparkasse in Löbau, 2001, S. 3

 

 

  • Dieses Sparbuch stellte die Ersparnis-Anstalt Schwerin 1905 einer Kundin aus. Ihre Einlagen wurden zum "Johannis"-Termin verzinst. : © Historisches Archiv des OSV

Zum Ende des Jahres

Heute ist der 31. Dezember, der letzte Tag des Kalenderjahres. Für viele Sparkassen endete auch schon in früheren Zeiten an diesem Tag das Geschäftsjahr. Das Rechnungsjahr wurde abgeschlossen. Die Kundinnen und Kunden bekamen ihre Zinsen ausgerechnet. Aber nicht bei allen Sparkassen deckte sich das Rechnungs- mit dem Kalenderjahr. In Mecklenburg zum Beispiel spielten bestimmte Termine eine Rolle. Sie orientierten sich an kirchlichen Gedenk- beziehungsweise Festtagen: „Antoni“ im Januar, „Johannis“ im Juni und „Michaelis“ im September. Im mecklenburgischen Finanz- und Bankwesen waren dies wichtige Termine, an denen Jahreslöhne, Steuern und Zinsen fällig wurden. Bedeutung hatten sie unter anderem für die Sparkassen in Wismar, Neustrelitz und Grabow.