Vom Entwurf zur finalen Fassung – die Satzung steht
Blogserie, Teil 15
Am 26. Februar 1990 findet in Berlin mit Vertretern der Sparkassen aus allen Bezirken eine Arbeitsberatung zur „Endfassung der Satzung“ statt. Es entsteht die niedergeschriebene 5. Fassung der „Satzung des Sparkassenverbandes der DDR“, die zur Abstimmung an alle Sparkassendirektoren versendet werden kann. Der Zeitplan der Abteilung Sparkassen weist außerdem für den 8. März eine Beratung zum Thema mit der Leitung der Staatsbank aus.*
Maßgebliche Änderungen hat es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben. So wird es eben diese 5. Fassung sein, die 196 Stimmberechtigte nahezu unverändert als Beschluss Nr. 1/1990 des Verbandstages vom 20.3.1990, am Tag der Gründung des Sparkassenverbandes, einstimmig annehmen. Sie wird es sein, die in der finalen Fassung** auf Anordnung des Präsidenten der Staatsbank der DDR bestätigt und am 25. April 1990 im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 24 veröffentlicht wird.***
Was so einfach klingt und einvernehmlich aussieht, war in den Wochen davor ein beschwerlicher Weg. Schon in der ersten Januarhälfte 1990 lag ein erster Satzungsentwurf vor. Doch einig war man sich lediglich darüber, dass eine kurzfristige Herauslösung aus der Staatsbank und die Gründung eines eigenen Sparkassenverbandes sinnvoll seien. Über die Ausgestaltung der Einflussbereiche und Unabhängigkeiten gab es hingegen die unterschiedlichsten Vorstellungen.
Das wiederum produzierte aufwendige Klärungsprozesse in einer Phase, wo eigentlich keine Zeit für große Diskussionen blieb. Bis ein für alle Beteiligten akzeptabler Kompromiss gefunden war, gab es mehrere Überarbeitungen, Treffen und zahlreiche Stellungnahmen aus den Bezirken. Das Schreiben der Stadtsparkasse Dresden vom 6. Februar 1990 zum 2. Entwurf mit Stand vom 25. Januar 1990 steht beispielhaft für viele andere Sparkassen und verdeutlicht, was diesen wichtig war: Selbständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie eine damit zusammenhängende „nur der Aufsicht der örtlichen Räte“ vorhandene Bindung. Man wolle in Zukunft „keine Einrichtung der örtlichen Räte“ mehr sein, so der Tenor.****
Eine weitere Hürde, die genommen werden musste, stellte das Schreiben des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für örtliche Staatsorgane, Dr. Peter Moreth, dar. Er antwortete am 15. Februar auf den Satzungsentwurf:
[…] Die sich gegenwärtig mit hohem Tempo vollziehende Entwicklung in den Beziehungen zwischen der DDR und der BRD, insbesondere auch auf dem Gebiet der Währungspolitik (einschließlich der damit verbundenen offenen Fragen), lassen es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig erscheinen, über die Bildung eines Sparkassenverbandes und den Inhalt seiner Satzung zu befinden […]*****
Bedeutete dies nun das Ende für das zukunftsorientierte Vorhaben der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR? Mitnichten. Selbst Präsident Kaminsky nahm’s eher gelassen. Er leitete das Schreiben weiter und vermerkte handschriftlich:
Koll. Meier/Voigt
das müssen wir mit Moreth klären.
Nachfolgende Gespräche mit dem „Berater des Ministers konnten die Bedenken“ schließlich ausräumen – die Kuh war vom Eis. Es konnte weitergehen mit den Vorbereitungen zur Gründung des Sparkassenverbandes der DDR …******
Fortsetzung am 06.03.2020
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*Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004.
**Verändert findet sich neben Ausformulierungen von Zahlen lediglich in der finalen Fassung der § 5. Dieser erfährt eine Ergänzung in der Zusammensetzung des Verbandsrates, dem nun auch ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages der DDR angehören soll. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 709.
***Kaminsky bittet mit Schreiben vom 29.3.1990 das Büro des Ministerrates der DDR um Veröffentlichung der Satzung des Sparkassenverbandes der DDR „im Zusammenhang mit dem Beschluß zur Schaffung des zweistufigen Bankensystems“. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 709.
****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 76/2004a-c.
*****Interessant ist, dass sich der Ministerrat durchaus nicht einig war in der Frage eines Sparkassenverbandes der DDR. So stellt der amtierende Minister des Ministeriums der Finanzen und Preise, Dr. Walter Siegert, weder Gründung noch Satzung in Frage. Konstruktiv geht er an die Sache heran und teilt mit Schreiben vom 14. Februar 1990 seine Hinweise und Ergänzungen zum Satzungsentwurf mit. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004.
****** Zitat zu den Gesprächen aus: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 62; Zu den weiteren Vorbereitungen gab es bereits am 23. Januar 1990 eine Vorlage Voigts an den Präsidenten der Staatsbank. Denn neben dem Satzungsentwurf sollten auch ein Entwurf zur „Änderung des Statuts der Sparkassen der DDR“ sowie ein „zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes der DDR“ bestätigt werden. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004.