Die Neuordnung des Sparkassenwesens im Sommer 1945
Heute vor 70 Jahren war es soweit. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) unter Marschall Georgi Konstantinowitsch Schukow erließ einen Befehl zur Neuorganisation der Finanz- und Kreditorgane im sowjetischen Besatzungsgebiet. Dies war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum sozialistischen Wirtschaftssystem, das Moskau in seinem neuen Herrschaftsgebiet aufbauen wollte.
Am 23. Juli 1945 ordnete Schukow unter anderem die Schließung aller Sparkassen sowie ihre Neugründung an. Dabei sollte es zwar eine Funktions-, aber keine Rechtsnachfolge geben. Auszahlungen auf Guthaben, die vor der Kapitulation NS-Deutschlands entstanden waren, waren verboten, „falls die Mittel der Sparkassen durch den faschistischen Staat erschöpft sind“. Zum Stichtag 8. Mai 1945 wurden also die Konten eingefroren.
Auch im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt sind die Sparkassen geschlossen und neue eröffnet worden. Dies geschah aber nicht auf einen Schlag. So erfolgte die erste Schließung am 3. August 1945 bei der Kreissparkasse Bitterfeld und die letzte am 12. September 1945 bei der Stadtsparkasse Jerichow. Insgesamt 84 Institute enstanden im Herbst dieses Jahres in der Provinz Sachsen. Die neuen Spareinlagen bei ihnen betrugen dann Ende 1945 bereits 227 Mio. Reichsmark (RM). Aber was geschah mit den alten Guthaben der Kundinnen und Kunden? Waren diese verloren?
Nein, nicht gänzlich. So befahl die SMAD 1946, Inhabern dieser Altsparguthaben (bis 3.000 RM) davon 300 RM und in besonderen Fällen 400 RM in Raten auszuzahlen. Besonders notleidende Menschen in der sowjetischen Besatzungszone erhielten das Geld auf einmal. Den Frauen von vermissten oder in Kriegsgefangenschaft geratenen Kleinsparern wurde erlaubt, sich als Unterstützung 300 beziehungsweise 400 RM vom Sparbuch des Mannes auszahlen zu lassen.
Im Zuge der Währungsreform 1948 im Osten sollten die bis Kriegsende entstandenen „Uraltguthaben“ dann im Verhältnis 10:1 umgerechnet werden. Inhaber von Altkonten konnten Anträge auf Ausstellung von Guthabenbescheinigungen stellen und erhielten Anteile einer Ablösungs-Anleihe, die in Raten getilgt wurde. Die Fristen zur Anmeldung der Guthaben für Bürgerinnen und Bürger erfuhren in der DDR mehrmals eine Verlängerung.